“downloadkoenig.com” Neue Downloadfalle

weber2014

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Ich tippe gerade mal die Begründung ab. Leider wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Denn zwischen den Parteien kam ein wirksamer Dienstvertrag zustande. Der Kläger hat eingeräumt, sich am 12.07.2009 auf der Webseite der Beklagten angemeldet zu haben. Auf der Anmeldeseite der Beklagten ist ein ausdrücklicher Hinweis auf die Kostenpflicht enthalten. Dieses Angebot des Klägers wurde noch am 12.07.2009 von der Beklagten, wie die vorgelegte E-mail belegt, angenommen.

Ein fristgerechter Widerruf erfolgte nicht. Der Widerruf vom 13.07.2009 ist unbeachtlich, da dieser an eine ungültige Antwortadresse "noreply" gerichtet ist.
Dem Kläger war dies zuvor mit Schreiben vom 12.07.2009 von der Beklagten mitgeteilt worden, auch darauf hingewiesen worden, dass die Beklagte über das Kontaktformular auf ihrer Webseite zu erreichen ist.

Auch ein Kündigungsgrund ist nicht ersichtlich, die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind nicht gegeben, da der Vergütungshinweis eindeutig ist.

Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltene Vorleistungspflicht verstßt nicht gegen § 307 BGB, da ein Jahreszeitraum bei einem derartigen Dienstvertrag nicht unangemessen ist und keine überwiegenden Belange des Dienstberechtigten entgegen stehen.

Urteil ist vom 18.6.2010
 

schnippewippe

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Aus dem Urteil.
Kein Widerruf
da dieser an eine ungültige Antwortadresse "noreply" gerichtet ist.
Musste erst einmal suchen was " noreply" ist :sad:
noreply kennzeichnet oft e-Mails, die von Bots, also Robotern, nicht von Menschen versandt wurden. Eine Antwort (Reply) darauf würde im Datennirwana verschwinden und deshalb steht gleich mit drin: bitte antworte hierauf nicht, denn es wird sowieso nicht gelesen werden, oder kürzer: noreply.
Ist schon seltsam. Wie konnte das denn nur passieren ? Gab es denn da keinen Hinweis "" bitte antworte hierauf nicht"".

Wenn ich mir vorstelle wieviele 100derttausende auf diese Abzocker reingefallen sind und dann kommen die mir mit einen Ausschnitt aus einem Urteil , wo noch nicht mal zu erkennen ist, um was für eine Seite es sich handelt,
neeeeeee mir würde das keine Angst machen.

Also, der Kläger war der Kunde gewesen. Hat den Widerruf ins Datennirwana geschickt :confused:
Hätte das dem Anwalt des Klägers nicht auffallen müssen ? Kenne mich da nicht aus. Finde es aber seltsam. Zumal wir ja wissen, dass Emails vor Gericht eh nicht als Beweis anerkannt werden. Jedenfalls nicht unsere einfachen E-mails. Somit hätte der Kläger eh keinen gültigen Widerruf geschickt. Mit welchen Beweisen hat denn der Kunde hier gegen den Betreiber geklagt. :confused:

Der Kläger hat eingeräumt, sich am 12.07.2009 auf der Webseite der Beklagten angemeldet zu haben. Auf der Anmeldeseite der Beklagten ist ein ausdrücklicher Hinweis auf die Kostenpflicht enthalten.
Keine Einwende von Seitens des Anwalts des Klägers wegen der rechtlichen Kostenpflichtangabe.
Hmmmmm. Aber vielleicht war das eine Seite wo alles ok war. Ist ja im Urteil nicht zu erkennen um welche Seite es geht.

Das mit der AGB finde ich uninteressant .
Sorry, ist nur meine Meinung.

War ja eine
Negative Feststellungsklage -

Ist eine Feststellungsklage die zum Tragen kommt, wenn gerichtlich festgestellt werden soll, dass ein definierter Sachverhalt zu verneinen ist.

Beispiel: Jemand fordert hartnäckig Geld von Ihnen. Sie ziehen vor Gericht um feststellen zu lassen, dass diesem hartnäckigen Forderer der Anspruch nicht zusteht.
 
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weber2014

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Es geht in die nächste Runde... Zuerst ein typischer Brief, mit der Aussage, dass mein Inkassovorgang für das gerichtliche Klageverfahren vorgesehen ist. Ich hab jetzt die letzte Möglichkeit zu zahlen.

Anhängend ein Entwurf einer Klageschrift. Interessant hierbei finde ich, dass ich nicht für den Download bezahlen soll, sondern für die umfassenden Informationen.
Leider ist der Entwurf zu lang um ihn abzutippen und an einen Scanner komme ich so schnell auch nicht. Welchen Rat könnt ihr mir geben? Endlich ab zum Anwalt?
 

weber2014

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War zum Glück nur kurze Panik :) Wenn sie wirklich klagen würden, dann hätten sie es bereits getan. 1 1/2 Jahre danach klagen ist recht schwachsinnig. Mal sehen wann die nächste Runde kommt.
Danke für die tolle Hilfe!
 

schnippewippe

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Wenn mir Geld zusteht, mache ich nicht diesen Firlefanz mit den ganzen Schriftwechsel. Stelle dir mal vor die würden alle 100tausende die sich über den Tisch gezogen fühlen verklagen. Dann würden die Gerichte aus den Nähten platzen und die prozessierenden Parteien würden auf der Strasse Schlange stehen.:shifty: und bei den Anwälten gäbe es keine Arbeitslosigkeit mehr.
 
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Niclas

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Stelle dir mal vor die würden alle 100tausende die sich über den Tisch gezogen fühlen verklagen.
Das genau ist der Haupttrumpf der Abzocker, dass zigtausende nicht informiert sind und weil sie glauben, dass es sie ganz allein getroffen hat, aus lauter Angst zahlen.

Daher kann man den Ratschlag der VZ Hamburg nicht oft genug wiederholen:
Verbraucherzentrale Hamburg | World Wide Nepp
Verbraucherzentrale Hamburg schrieb:
Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:

Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben.

Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
Warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!
 
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