Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

JPetrucci

New member
Ich traue denen das schon zu, schließlich gibt es viele dort, für die Anonymous der virtuelle Robin Hood ist.

Naja, wozu über ungelegte Eier spekulieren. Ich bin raus und werde diesen Abzocklümmeln keinen einzigen Cent geben. :)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das [edit] Treiben der sogenannten ''MVS Medien Servic LTD.'' bin ich versehentlich zum ''Abschluss'' eine Vertrages gekommen,
Allgemein.
Man sollte auf solche selbsgebastelten Briefe verzichten.
Wie man hier sieht [edit], könnte dies zu Problemen führen.
Betrug,oder betrügerisches Handeln, ist eine Straftat.
Und dies muß erst von einem Gericht geklärt werden.
Wurden die Leute,oder die Firma nicht wegen Betrug verurteilt,dann darf man es nicht so nennen.
Macht man es doch,kann dieses zu einer Retourkutsche werden.
Man wird selbst wegen "z.B. Verleumdung" angeklagt.

Aus dem Grund:
Wählt eure Worte gut aus.
 

Lilly

New member
Hallo,

bin ich froh, dass es Euch gibt...
Ich Dussel hab nämlich auch einen Vertrag mit der Firma MVS unterschrieben.
Ich machs kurz, ihr kennt die Story ja:
Ich sollte Schüler bewerten, von nem Abo war nie die rede.
Ich hoffe, dass ihr mir jetzt auch etwas unter die Arme greifen könnt.

Bis jetzt:
- rechtzeitig widerrufen per E-mail an PVZ
- rechtzeitig widerrufen per Einschreibn mit Rückschein an MVS
- Willkommensschreiben der MVS bzw. PVZ
- Anruf PVZ (die mir nicht weiterhelfen konnten oder wollten?!)

und was kann ich jetzt noch genau tun? weder die MVS noch die PVZ fühlen
sich berufen, auf meine Schreiben zu antworten. Mein Konto hab ich im Auge,
aber ich hätte gerne auch ein Bestätigungsschreiben in der Hand.

Lieben Dank schon mal Lilly
 

schnippewippe

New member
Du kannst gar nichts weiter tun. Sollten sie abbuchen Geld zurückholen lassen. Wenn dann eine Mahnung von PVZ kommt, würde ich der widersprechen. Wenn sie weiter fordern Anzeige erstatten.
 

Thomas.S.

New member
Hallo zusammen, mich hats leider am 27.07. auch erwischt.
Bekamm dann genau noch 15 Tagen den gleich Musterbreif bla bla wir freuen uns bla bla
Klar !!! Das da die Wiederrufsfrist leider schon vorbei war. Natürlich doof von mir, dass man sich nicht alles durch liest was man/n so unterschreibt. Naja schon doof wenn man helfen und dann so abgezockt wird.

Aber eure Pots machen mich relativ optimistisch, dass ich da bald hoffentlich heile raus komme.

Habe bereits jeweils ein Einschreiben an unseren Freund und die PVZ geschickt.. Zudem eine Email an die PVZ. Wobei ich eine, wenig zufriedenstellende promte Antwort bekamm.

Zitat:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihre E-Mail erhalten.
Wir werden Ihr Anliegen umgehend bearbeiten und Ihnen zeitnah antworten.

Mit freundlichen Gruessen

Ihre PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG.



Naja sind wohl sehr beschäfigt mit einer Flut von Emails :)
Zudem habe ich ein Beratungsgespräch mit meinen Anwalt vereinbart. Falls sie es wirklich drauf anlegen. Und beobachte jeden TAg mein Konto

Sollte ich erstmal Abwarten ob sie Anworten ? Oder mein Anwalt direkt einen Brief verfassen lassen?

lg
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Da die Sache schon ca 20 Jahre lang so läuft und uns bis heute kein Prozess bekannt ist , würde ich mir das Geld für ein Anwalt sparen. Es sei denn ,ch hätte eine Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteidigung.
 

Thomas.S.

New member
Das mit den 20 Jahren hatte ich schon gelesen. Komisch das es nie zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist.

Bestimmt weil sie selbst Wissen das es nicht Gesetztes konform ist was sie da Abziehen.

Hehe ja die habe ich auch ohne Selbstbeteilung. Wäre nur sehr dran intressiert, dass unser Freund malseine gerechte Strafe bekommt. Deshalb überlege ich, ob ich meinen Anwalt mal fragen soll, ob ich ihn nicht verlagen kann bzw wie die chancen auf einen Gewinn des Prozesses wären.

Oder sollte ich lieber nicht ? Bin mir da noch sehr unentschlossen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Klar !!! Das da die Wiederrufsfrist leider schon vorbei war.
Wer sagt das?
Hier geht es um die Lieferung einer Ware.

Ich habe hier einmal die Belehrung von einem seriösen Verlagshaus.

"Abonnement-Neubestellungen können innerhalb von 14 Tagen [...] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn die Lieferung vor Fristablauf begann - durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der ersten Teillieferung der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verlags gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an"

Nach meiner Meinung,keine Zeitung,kein Fristbeginn.
trudelt Zeitung ein,Rücksendung.

Nachtrag:
Deshalb überlege ich, ob ich meinen Anwalt mal fragen soll, ob ich ihn nicht verlagen kann bzw wie die chancen auf einen Gewinn des Prozesses wären.

Oder sollte ich lieber nicht ? Bin mir da noch sehr unentschlossen.
Die Firma wird sich mit dem üblichen Argumenten herausreden, hat der Drücker, äh Promotor alles nicht gesagt.
Also müsstes du den Drücker persönlich verklagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas.S.

New member
Achso okay. Weil hinten auf diesen komischen Wisch steht nur 14 Tage Wiederrufsrecht, ohne dass was du gerade geschrieben hast!

Also sollte ich zudem der Anfechtung und der nicht Anerkennung des Vertrag noch ein Wiederrufsschreiben aufsetzen, in den ich mich auf diesen Paragraphen besziehe ?

Dann hätten sie ja drei Gründe um mich Quai aus meinen "Abo" zulassen :)

Oder lieber erst eine Antwort Abwarten?

Thx for post
 

Thomas.S.

New member
Hmm okay, und wenn ich den Verklagen will, bekommt nur er eine Strafe. :(


Nunja natürlich finde ich es auch nicht gute was diese Leute machen. Aber will ja diesen Menschen nicht schaden,sondern der Wurzel allen Übels.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Achso okay. Weil hinten auf diesen komischen Wisch steht nur 14 Tage Wiederrufsrecht, ohne dass was du gerade geschrieben hast!
:whistle: im Gesetz steht etwas anderes.....Und ich denke die seriösen berufen sich auf

§ 312d BGB
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
[...]
(2) Die Widerrufsfrist beginnt[...] bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
 

Mia86

New member
Hallo ihr Lieben,

ich habe schon einiges auf dieser Homepage gelesen was mir echt weitergeholfen hat. vielen dank erstmal....
ich habe auch das Probelm, dass ich auf diese Zeitschriften- Abzocke reingefallen bin (26.07). Ich bin aber gleich am nächsten Tag googlen gegangen und habe innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt (eingegangem am 27.07 und 29.7). Diese Schreiben ging per Einschreiben raus und ich habe alle Unterlagen sowie den unterschriebenen Erhalte schön aufbewahrt. Ich habe auch beiden ein Schreiben geschickt, der MVS Medien und dem Deutschen Vidoering.
Jetzt passiert heute folgendes: Ich bekommen eine Brief mit der Bestätigung des Abos und dass ich ab dem 22.08 von der PVZ (Pressevertiebszentrale) beliefert werde. Was ja eigentlich nicht kann, da ich ja meine Unterschrift widerufen habe. Naja okay, dann google ich halt nochmal und finde heraus, dass MVS Medien nur eine Briefkastenfirma und zum Deutschen Videoring gehört. Da ich beiden engeschrieben hatte war das ja kein Problem, aber anscheinend hat auch der Videoring meinen Widerruf ignoriert.
Zustätzlich habe ich dann heute einen E-Mail an die Pressevertriebszentrale geschickt mit einer Erläuterung der Täuschung der ich unterlegen bin (nämlich Schülerboten zwei Monate lang kostenlos auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen), dass ich innerhalb der Frist widerrufen habe und das die MVS Medien nur eine Scheinfirma ist. Der Vertrag ist durch eine Täuschung zustande gekommen und in diesem Fall ja eigentlich nicht gültig.
Ich bin aber trotzdem ein wenig unsicher was nun kommt. Habe ich alles getan was ich tun konnte? Kann mir vielleicht einer noch ein paar Tipps und Ratschläge geben?
Liebe Grüße an euch --- Mia
 

Mia86

New member
ohh ja du hast recht

hiermit möchte ich aufgrund eines negativen Eintrags des Verbraucherschutzes von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und mein Abonnement vom 26.07.2011 (“zwei Monate gratis“) innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen widerrufen.
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Desweiteren fordere ich Sie auf meine Daten mit sofortiger Wirkung zu löschen.

es ist ein widerruf
 

schnippewippe

New member
ohh ja du hast recht

hiermit möchte ich aufgrund eines negativen Eintrags des Verbraucherschutzes
Im Allgemeinen.
Mit solchen Mitteilungen sollte man vorsichtig sein. Das könnte die andere Seite dem Verbraucherschutz als Geschäftsschädigung auslegen und Schritte dagen vornehmen. Denn es liest sich so, als wenn du sonst den Vertrag behalten hättest.
*********
Du hast fristgerecht widerrufen. Hast jetzt auch der Bestätigung des Abos widersprochen. Jetzt kannst du noch dein Konto im Auge behalten.
 

Mia86

New member
ja da ist sowieso schon unter Kontrolle...

ja du hast ja vielleicht recht mit der Rufschädigung, aber ist nicht gerade die Verbaucherzentrale dafür da, dass man Schwindler, Abzocker und Briefkastenfirmen nicht auf dem Leim geht? Außerdem hat ja gerade die Verbrauchzentrale die Aufgaben aufzuklären. Und ohne sie ist die Schwindel ja für alle auch nicht öffentlich. Und alles was öffentlich ist hat ja schon eine öffentliche Rufschädigung mit drin. wenn ich mich jetzt dadrauf beziehen ist es ja eigentlich allen schon bekannt, und ich glaube auch nicht das gerade MVS Medien und der DVR die Augen verschließen und nichts davon wissen. Ihr Vorteil ist halt, dass es immer wieder blöde gibt die zu gutmütig sind und drauf reinfallen. es ist von meiner Seite vielleicht eine Rufschädigung, aber einen die schon öffentlich ist und mit der ich sie nicht direkt angreifen sondern nur auf diese Aussage zurückgreife. oder siehst du das anderes?

meinst du also die können mir rechtlich nichts?
 

schnippewippe

New member
Nein die können dir rechtlich nichts.



Allgemein.

Ich wollte damit aufmerksam machen, dass man aufpassen sollte wie man was schreibt.
Das kann mal bei anderen Verträgen sehr wichtig sein. :) Darum steht ja auch Im Allgemeinen
 
Zuletzt bearbeitet:

Mia86

New member
ahh alles klar...das schöne Im Allgemeinen ist bei mir untergegangen.
Vielen Dank für deine Hilfe, ich werde in Zukunft aufpassen mit wem und was ich dann scheibe in Bezug auf Verträge, Kündigungen und Widerrufe :)
Liebe Grüße
 

schnippewippe

New member
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
15.08.2011
Schnelle Unterschrift mit Folgen
Das Geschäft mit den Zeitschriften-Abos boomt
Nachdem der Gesetzgeber das "Schlupfloch" für schnelle Vertragsabschlüsse von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements per Telefon geschlossen hat, haben die Anbieter ihren Hauptvertriebsweg wieder auf die Straße verlegt. Wurden vor 20 Jahren noch ganze Straßenzüge von sog. Drückerkolonnen heimgesucht, findet man heute die jungen und dynamischen Promoter vor allem in Fußgängerzonen, am Rande von Volks- und Straßenfesten oder vor Einkaufsparks. Ihr Ziel ist offensichtlich, auf Biegen und Brechen Zeitungsabos an den Mann oder die Frau zu bringen.......................................aus dem link
Was mich auch schon vorher immer gestört hat ist das hier:
Die Lage ist aber auch dann nicht aussichtslos. Betroffene Verbraucher können derartige Verträge auch noch Wochen nach Unterschriftsleistung widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden ist.
Und kaum einer weiss wie die richtig auszusehen hat.:sad:

Da @De kleine Eisbeer+ schon öfters mitgeteilt hat ,die Widerrufsfrist beginnt erst nach erhalten der ersten Zeitschrift, stelle ich das auch mal mit ein.
Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft § 312 ff. BGB
mit der ersten Teillieferung bei mehreren gleichartigen Leistungen (Zeitungsabo, Fernsprachkurs auf DVD u. s. w.)
 
Zuletzt bearbeitet:

LuettMattn

New member
Hi all,

jep, bin letzten Mittwoch auch auf die nette Schülermasche reingefallen. Allerdings habe ich auf dem schönen gelben Zettel ("Hilfe für Tansania") bei "ja, ich möchte 2 monate kostenlos ... das "sowie weite 24 Monate gegen Rechnung erhalten" durchgestrichen. Außerdem habe ich auch Bankeinzug und halbjährliche Abbuchung durchgetrichen.

Was meint Ihr, muss ich jetzt noch was tun?

Grüße
 
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