Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

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New member
bekam schon wieder einen gelben brief vom inkassounternehmen.

ich soll jetzt zahlen, weil sonst kommt ein vollstreckungsbescheid und dann können sie meinen lohn, meine sachen und mein konto pfänden.
für einen vollstreckungsbescheid bedarf es aber einer verurteilung oder? die drohen also schon wieder mit unrechtmäßigen dingen?!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
also lügen sie schon wieder...
denn von einem gericht kam noch nichts.
Wird auch nicht kommen. Ein Mahnbescheid kostet 23€, die bei Widerspruch für den Antragsteller
futsch sind, wenn er nicht klagt und den Prozess gewinnt.
Da die Knaben gar nicht vorhaben zu klagen, lassen sie die Finger davon.
Ein Mahnbescheid ist nur effektiv bei "faule" Schuldner.Weil dort die Forderung rechtens ist.
Will ein "Gläubiger" strittige Forderungen durchsetzen nimmt er oft ein Inkasso-Büro zu Hilfe die dann mit gerichtlichen Mahnverfahren drohen.
Wie @Niclas schreibt,ein Mahnbescheid ist kostengünstig aber nur wenn der Schuldner nicht widerspricht.
Leider knicken viele bei Briefen eines Inkasso-Büro ein und zahlen aus Angst.
 

PaMa88

New member
Ja einmal hatten sie schon 68€ abgebucht, wodurch ich ja erst gemerkt habe, dass ich verarscht wurde.
Habe dann direkt bei der Firma angerufen und die haben gesagt man kann nichts machen.
Werde mich jetzt aber aufs BGB berufen von wegen arglistige Täuschung und was man nicht noch so alles findet. Da gibts doch noch was ausm HGB der mich als "unwissenden" schützt oder?!
Falls die wieder Geld einziehen lasse ich es zurück gehen und lasse direkt von meinem Anwalt ein schreiben erstellen...das dürfte doch abschreckend genug wirken oder?
 

Niclas

Active member
Ja einmal hatten sie schon 68€ abgebucht, wodurch ich ja erst gemerkt habe, dass ich verarscht wurde.
Habe dann direkt bei der Firma angerufen und die haben gesagt man kann nichts machen.
Kann man doch: egal nach welcher Regelung, 13 Monate sind ungenehmigte Lastschriften mindestens rückbuchbar.

PS: Die Kosten für die Rücklastschrift tragen übrigens die "Selbstbediener"
 
Hallo,

wir haben Antwort bekommen. Keine die uns gefällt. Nachdem wir nach den Weihnachtsfeiertagen wieder zuhause waren, fanden wir eine Zeitschrift im Briefkasten vor, sowie die Vertragsbestätigung, obwohl wir fristgemäß den Widerruf eingereicht haben.
Außerdem ist heute etwas neues passiert: sie haben uns Geld abgebucht. (bis Juni)
Unser nächster Schritt wird sein, der Firma PVZ einen Brief zu schicken mit der Kopie unserer Kündigung. Ist dies Sinnvoll?

Außerdem wollte ich fragen ob wir das Geld zurückbuchen sollten?

Grüße
 

schnippewippe

New member
Was haste denn nun wirklich gemacht ? Widerrufen oder gekündigt ?
Kündigung wäre nicht so gut. Dann wollen sie natürlich ihr Geld haben.
Ich schätze es war ein Widerruf.

Wenn ich keinen Vertrag habe , würde ich das Geld zurück holen. Warum sollte ich dann zahlen ?
 
Also wir haben innerhalb der Frist, Widerrufen. Allerdings bei der MVS.

Allerdings haben die uns den Vertrag trotzdem zugesendet. Vor ungefähr einer Woche von der PVZ. Sind die womöglich einfach nur langsam im untereinander berichten? oder sollten wir handeln und denen einen Brief senden?

Also wir buchen erstmal das Geld zurück und warten dann auf Antwort von denen. Bin mal gespannt wie die reagieren. :whistle:

Gruß
 

Jacky87

New member
Hallo meine lieben.... ich bin grad echt ebenso am verzweifeln =(
Bin ebenso auf so nen.... rein gefallen, sagte mir, wäre gratis etc... und nun hab ich den Salat^^ Am 20.12 wurde mir dies aufgeschwätzt und nun, am 4.1 bekam ich den brief, ich rief dort an und diese Frau am tele lies null mit sich reden, sie beschuldigte mich sogar noch, ich würde lügen und sehr dreist etc...

Was genau soll ich jetzt tun?!
Widerrufen geht nicht mehr und ja... ratlos denn ich hatte noch nie so einen Fall gehabt und kenne mich sehr wenig aus -.-

Bitte bitte helft mir!

LG Jacky
 

Browning

New member
Also erst mal: keine Angst ihr seid zu 99,999999% im Recht!

Ihr habt irgend einen Zettel unterschrieben...Adresse angegeben und vll auch Bankdaten.

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Das ganze geschah vor 5 Minuten und durch nen dummen Zufall googlet ihr nach dem Namen der Firma.
-> Sofort auf den Weg machen und schauen ob ihr die entsprechende Person wiederfindet und Rausgabe des Zettels fordern (unter Vorgabe ihr habt etwas Falsch angegeben oder ihn offen auf den Betrug ansprechen). Wenn er sich weigert, Polizei anrufen, sollte er wegrennen oder ähnliches (was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird), kann man ihn ja erst mal festhalten bis zum Eintreffen der Polizei welche den Sachverhalt klären wird (bitte nicht übertrieben reagieren, beim Einsatz von "körperlicher Gewalt")

2. Ihr seid innerhalb der Widerrufrist, 14 Tage nach Unterschrift (rechtmäßige oder unrechtmäßige Belehrung des Widerruf)
-> Einen Brief verfassen, in dem ihr darauf hinweist, dass ihr:
-Widerrufen wollt (mit erneuter Angabe eurer Daten, jedoch !NUR! Name und Adresse, !KEINE! Bankverbindung)
-Die Löschung sämtlicher von euch erfassten Daten fordert
-Eine Bestätigung, dass der Brief gelesen und verstanden wurde
-Das ihr bei Problemen einen Anwalt einschaltet bzw. den Verbraucherschutz (muss nicht geschrieben werden, kann aber)

Adressiert wird das ganze an die "Firma" die auf der Durchschrift steht, auf dem Zettel steht. (In meinem Fall MVS Medien Service, Rheinhessenstraße 9a, 55129 Mainz)

Genau den selben Brief schickt man aber auch an die, PVZ Pressevertriebszentrale, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf

Hier ein kurzer Einwurf:
Warum an 2 verschiedene Adressen, ich habe doch nur mit der MVS (oder ähnlichen Firma) einen Vertrag geschlossen!
Anwort:
Richtig, jedoch kann die PVZ mitteilen, nie von der unrechtmäßigkeit des Abos gewusst zu haben und sie sollen dies mit der MVZ (oder ähnliche Firma) klären. ----> Deshalb lieber einen Brief zu viel als zu wenig.

3. Alles verpasst und der Brief sie hätten ein Abo geschlossen liegt im Briefkasten.
->Jetzt wird es komplizierter. Ab hier ist die einfachste Methode ein Anwalt bzw. die Verbraucherschutzzentrale (Nachteil es kostet unter Umständen einige Euro mehr, erspart aber sehr viel Stress)

Wollen sie das ganze selbst anpacken, gilt als Empfehlung:
Ein Schreiben, dass sie den Vertrag anfechten wollen.
Begründung, welche enthalten sein muss, hierfür §119 Abs. 1 Satz 1 und 2 und §123 Abs 1 Satz 1. Beide in Verbindung mit § 142.
(Paragraphen sagen in ihrer aufgeführen Reihenfolge aus: Sie irrten sich über Inhalt ihrer Willenserklärung, Sie wollten diesen Inhalt ihrer Willenserklärung nie abgeben und ihrer Willenserklärung wurde durch arglistige Täuschung hervorgerufen...Hinzu der § 142, weiß auf die Wirkung einer Anfechtung hin)
Am besten noch eine kurze Schilderung wie der vermeintliche "Abschluss" zu Stande kam.

Auch hier ruhig etwas zu viel geschrieben und wegen allem Angefochten, irgendetwas wird schon zutreffen.

Und auch wieder ruhigen gewissens an beide Adressen Briefe schicken.

Ab hier auch zurückbuchen der Einzüge und Sperrung der Einzugsermächtigung bei ihrer Bank.

Sollte eine Mahnung kommen, schreiben sie, dass sie die Forderung nicht anerkennen und nehmen sie hierzu Bezug auf ihr schreiben mit der Anfechtung. (Auf die erste Mahnung sollte man so regieren, vll noch auf die zweite aber dann ist es genug des guten!)

4. Schreibt ihnen nach der PVZ ein Inkassounternehmen oder eine andere Firma, sie würde diese "Forderung" eintreiben wollen.
-> So weißen sie auch die Unrechtmäßigkeit der Forderung hin und, dass sie gegenüber der PVZ und der MVS eine Anfechtung erklärt haben.

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Im Normalfall sollte das ganze nun geklärt sein und sie sind aus der "Abofalle" raus.

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Noch eines zu der Sendungsart: Normaler Brief, Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein?
-> Um es auf den Punkt zu bringen...vor Gericht wäre alles wertlos und nur eine Zustellung von einem Gerichtsvollzieher bringt etwas, diese ist doch unter Umständen sehr teuer (20€)

- Deshalb die Empfehlung: Einwurfeinschreiben.
- Warum? Ein Einschreiben mit Rückschein kann verweigert werden (es kann niemand dazu gezwungen werden etwas anzunehmen).
-Beim Einwurfeinschreiben, wird der Einwurf durch den Postboten protokolliert. Damit ist prinzipiell sichergestellt, dass der Brief im "Machtbereich des Empfängers" gelandet ist.
-Zudem betragen bei dieser Art die Kosten pro Schreiben nur 2,15€ im Gegensatz zu 4,40€. Da kann man dann auch ruhig die Briefe an die 2 Adressen verschicken.
-Sollte keine Anwort nach ein paar Tagen bei ihnen ankommen, so können sie den Brief nochmals verschicken, mit Hinweis darauf, dass auf den ersten Brief mit selben Inhalt nicht reagiert wurde (mal ehrlich, wie hoch ist Wahrscheinlichkeit, dass 2 Briefe mit gewissen Abstand an die sSelbe Adresse nicht durch die Post zugegangen sind?)
-Suchen sie sich am besten immer einen Freund, der den Brief den sie geschrieben haben, gelesen hat und sich auch merken kann, und auch mit dabei war wie sie diesen in dem Umschlag getan haben und auf die Poststelle gebracht haben und losgeschickt

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Sollten sie sich an die Vorgehensweise gehalten haben, die hier beschrieben wurde, könnten sie sogar einen Gerichtsprozess überstehen (der aber Definitiv nie kommen wird)

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Alle Angaben hier sind nur gemacht, da mein Vater Jurist ist und es mir so erklärt hat. Sollte eines der hier beschriebenen Verfahren nicht den gewünschten Effekt haben oder Probleme hervorrufen, so kann ich nichts dafür. Diese Angaben erfolgten nach besten Wissen und Gewissen.
 

Orkan

New member
Guten Abend,
erstmal ein super Forum hier, ist wirklich eine sehr große Hilfe. :thumbsup:
Zb schnippewippe oder Browning

Ich gehöre jetzt auch zum Kundenkreis der MVS Medien.
Hier die kurze Version:
Wollte 8 Ausgaben die Zeitungsjungen checken, aber google zum Glück sofort nach der Firma.
Also bin ich nochmal zu denen hin, aber die haben den Schein nicht mehr hergegeben. Den Schein hätte schon ein Datenschutzbeauftrager, aber da hat jeder von den Jungs etwas anderes behauptet.
Und die waren plötzlich zu viert, also passen auch gegenseitig auf sich auf.
Ich bin dann sehr wütend wieder gegangen, weil ich nichts machen konnte, aber auch keine Polizei rufen wollte, die mir vielleicht einen sinnlosen Einsatz in Rechnung stellt.

Zwei Tage später kommt der Anruf, und ich soll Adresse die letzten 4 Zahlen der Kontonummer bestätigen.
Noch bevor ich Letzteres mache, frage ich nach Kündigung am Telefon, höre nur von schriftlichem Wiederruf, und sage "mache ich auf jeden Fall"
Darauf die Frau am Telefon sofort: "Danke, Tschüüüüss" und legt einfach auf.
Also habe ich nicht einmal meine Kontonummer bestätigen können, und das Gespräch wurde aufgezeichnet.

Jetzt habe ich innerhalb der Frist widerrrufen, aber auf dem Blatt nicht unterschrieben, und auch per Einschreiben mit Rückmeldung versendet.
Ich bin auch nicht sicher, ob die Kundennummer stimmt, ich hatte zu dem Zeitpunkt nur eine Nummer, die auf meinen Vertrag geschrieben war.

"Hiermit widerrufe ich fristgerecht meine Bestellung der Zeitschrift vom 4.1.2012.
Ich bin weder an einem Zeitschriftenabonnement noch an Gratiszeitschriften zur Überprüfung der Zusteller interessiert.

Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums. Vielen Dank!"



Laut Sendungsverfolgung wurde der Brief am 12. zugestellt.
Samstag den 14. erreicht mich ein Brief, mit Datum 11.1., in dem mir das Abo bestätigt wird, mehr nicht.

->
4.1 Unterschrift des Vertrages
6.1 Anruf der Firma
11.1 Versenden des Widerrufes
12.1 Widerruf zugestellt
16.1 Heute
18.1 Ende der Widerrufsfrist

Ich habe noch keine Antwort auf meine Kündigung erhalten, und werde natürlich schon unruhig, weil die Frist in 2 Tagen endet.

... Sollte ich etwas unternehmen, oder warten?
Noch einen Widerruf mit meiner Unterschrift per Einschreiben versenden?

Viele liebe Grüße, und danke für die Arbeit :) :)
 

schnippewippe

New member
Kannst du ein Fax schicken? Dann mache es . Dann kannst du wieder ruhig schlafen :)

Sendungsverfolgung ausdrucken wäre aber auch genug. Die Karte wird schon noch kommen.

Welches Blatt hast du nicht unterschrieben.
 
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Orkan

New member
Kann ich :D

Also den Widerruf per Fax, mit Unterschrift.
Aber da habe ich doch keinen Beweis, das ich etwas gesendet habe, oder?

MfG :thumbsup:
 

schnippewippe

New member
Wenn du das Fax schickst , hast du doch bestimmt einen Zeugen dabei !!!
Mache eine Kopie vom Schreiben. Darauf bestätigt der Zeuge, dass er den Brief gelesen hat und ihr habt gleich danach den Brief gefaxt.
Zusatz- Wenn Fax,dann nur mit qualifizierter Sendebericht.
Er will ja nur die Unterschrift hinterher schicken.
 
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Orkan

New member
Achso, ich meine nicht nur die Unterschrift hintersenden.
Den kompletten Widerruf, inkl. Unterschrift hinsenden.
Will wenn dann Alles komplett beisammen haben.

Ich habe den Widerruf nur ausgedruckt, und neben meinem Namen nicht unterschrieben.
Und ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Kundennummer, oder etwas Anderes angegeben habe. Habe nur die Nummer von meinem Vertragsdurchdruck mit hingeschrieben.

Also würde ich nochmal ein Einschreiben hinschicken, dieses Mal die korrigierte Fassung.

Btw kann ich unser Faxgerät eh nicht bedienen ;)

danke :)
 
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