@147: In vielen Rechtsgeschäften kannst du von einer von dir ausgewählten Person vertreten werden. Du musst dir das so wie bei einem Anwalt vorstellen, dem unterschreibst du eine Vollmacht, dass er dich in bestimmten Rechtsstreitigkeiten vertreten darf. Sinn macht es für mich, wenn ich selbst mit meinen Argumenten am Ende bin und den Eindruck hinterlassen möchte, dass sich jetzt jemand damit befasst, der mehr Sachverständnis hat. Aus diesem Grund gehen wir gelegentlich bei Rechtsstreitigkeiten zu einem Anwalt. Hier ist der aber gar nicht notwendig, trotzdem kann die gleiche Wirkung erzielt werden.
Natürlich sind hier wieder einige der Meinung, dass diese Methode nicht notwendig ist, ich habe damit aber guten Erfahrungen gemacht. Die Vollmacht dient als Nachweis dafür, dass jemand anderes als die betroffene Person den weiteren Schriftwechsel führt, sozusagen "in Vertretung". Auf diese Weise konnte ich der von meinem Sohn bereits vorgenommenen erfolglosen Anfechtung ein neues "Gesicht" verleihen und deutlich machen - "bis hier hin und nicht weiter".
Die Vollmacht ist deshalb dem Schreiben anzufügen, weil das Schreiben insgesamt ansonsten auf Grund der fehlenden Vertretungsvollmacht abgewiesen werden kann.
Natürlich sind hier wieder einige der Meinung, dass diese Methode nicht notwendig ist, ich habe damit aber guten Erfahrungen gemacht. Die Vollmacht dient als Nachweis dafür, dass jemand anderes als die betroffene Person den weiteren Schriftwechsel führt, sozusagen "in Vertretung". Auf diese Weise konnte ich der von meinem Sohn bereits vorgenommenen erfolglosen Anfechtung ein neues "Gesicht" verleihen und deutlich machen - "bis hier hin und nicht weiter".
Die Vollmacht ist deshalb dem Schreiben anzufügen, weil das Schreiben insgesamt ansonsten auf Grund der fehlenden Vertretungsvollmacht abgewiesen werden kann.