Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

PaMa88

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MVS Ltd. i.G.
Rheinhessenstr. 9 a
55129 Mainz




Anfechtung, des Vertrages vom 09.08.2011 aufgrund der arglistigen Täuschung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit b e s t r e i t e ich, dass zwischen mir und der MVS Medien Service Ltd. ein Vertragsschluss über ein Abonnement des Focus zustande gekommen ist.

Für den Fall, dass es doch am 09.08.2011 zu einem Vertragsschluss gekommen sein sollte,

w i d e r r u f e

ich hiermit den Vertrag gemäß der §§ 355 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 BGB.

Hilfsweise erkläre ich zudem hiermit die

K ü n d i g u n g

eines etwaig geschlossenen Vertrages gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 u. 2 BGB.


Im Falle des Scheiterns meines Widerrufs sowie der Kündigung erkläre ich des Weiteren hilfsweise die

A n f e c h t u n g

hinsichtlich der Gültigkeit eines etwaig geschlossenen Vertrages gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB.

Äußerst hilfsweise erkläre ich zusätzlich die

A n f e c h t u n g

aufgrund einer arglistigen Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB durch einen Werber des MVS Medien Service LTD.

Darüber hinaus belehre ich Sie hiermit, dass sich Ihr derzeitiges Geschäftsgebahren sowie die Art und Weise der Erschleichung von Unterschriften im öffentlichen Verkehrsraum, wenn die von Ihnen angesprochenen Personen in höchster Eile und daher unaufmerksam sind, gegen die guten Sitten und damit gegen § 242 BGB verstößt. Ein solches Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.

Aufgrund des oben Genannten betrachte ich die sogenannte „Geschäftsbeziehung“ mit Ihnen insoweit als erledigt und bitte daher höflich, um Erstattung des von meinem Konto abgebuchten Betrages in Höhe von

63 Euro (in Worten: Dreiundsechzig Euro).

Von etwaigen Schreiben eines Rechtsanwalts oder eines von Ihnen beauftragten Inkassounternehmens bitte ich ferner abzusehen. Anderenfalls sehe ich mich genötigt, zivilrechtliche, strafrechtliche sowie strafverfolgungsbehördliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Zudem werden Ihnen die Kosten eines zu beauftragenden Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt.


Mit verbindlichen Grüßen




Köln, den 29.01.2012



Das war mein schreiben...
 

PaMa88

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Darauf hin kam halt nur das Schreiben, dass ich erst zu Vertragsende Kündigen kann...

Was ich viel schlimmer finde ist, dass sich mein eigentlicher Vertragspartner garnicht meldet
 

schnippewippe

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Anfechtung, des Vertrages vom 09.08.2011 aufgrund der arglistigen Täuschung

Wenn ich so einen Brief geschrieben hätte, würde ich mein Geld zurück holen.
Denn ich gehe stark davon aus ,dass ein Richter erkennt, dass hier eine Anfechtung des Vertrages gemeint ist und die Kündigung nur hilfsweise ausgesprochen wurde.:whistle:

Was ich viel schlimmer finde ist, dass sich mein eigentlicher Vertragspartner garnicht meldet
Die schicken ihre Werber auf die Strasse und geben später die Verträge an die PVZ weiter. Damit ist die Sache für die erledigt.

Kannst ja noch einmal kurz schreiben , dass du der Mitteilung vom..............widersprichst.
Das es keine Kündigung war,sondern eine Anfechtung des Vertrages mit einer hilfsweisen Kündigung.
Sollte der Richter die Anfechtung nicht gelten lassen , erst dann tritt die hilfsweise Kündigung an deren Stelle.
Werde das Geld jetzt und auch in Zukunft immer wieder zurück buchen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

PaMa88

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Ja das haben die auch erkannt, meinten aber es würde nicht gehen.
Also werde ich das Geld jetzt zurück gehen lassen und denen nochmal ein schreiben schicken.
Warum kommen hier eigentlich alle aus ihren Verträgen raus nur ich nicht :-(
 

schnippewippe

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Seit wann bestimmen die ob ich einen Vertrag anfechten kann. :ermm:

Oh du bist nicht alleine. Hier ist noch ein User am verzweifeln. Vielleicht losen die immer aus wer raus kommt. :whistle:
Die andern User antworten nachher einfach nicht mehr. Denn mehr als anfechten kann man einen Vertrag ja nicht.
Ich habe bist heute weder was von einen Mahnbescheid noch ein Gerichtsurteil gefunden. Das obwohl diese Abzocke schon über 20 Jahre geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

PaMa88

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Die müssen die Anfechtung ja auch akzeptieren.

Werde wohl mal meinen Anwalt fragen, was ich noch machen kann oder hat hier noch wer einen Tipp?!

Weil ich echt keine Lust dadrauf habe noch bis nächstes Jahr August den Focus zu bekommen :(
 

schnippewippe

New member
Die müssen die Anfechtung ja auch akzeptieren.

Werde wohl mal meinen Anwalt fragen, was ich noch machen kann oder hat hier noch wer einen Tipp?!

Weil ich echt keine Lust dadrauf habe noch bis nächstes Jahr August den Focus zu bekommen :(
Wenn ich den Vertrag angefochten habe und mir mein Geld zurückgeholt habe ,wäre mir das egal. Aber ich bin mir sicher, dass auch du nach der Rückholung des Geldes keine Zeitung mehr bekommst. Vielleicht noch eine.
 

Browning

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Eine Anfechtung ist ein sehr starkes einseitiges Rechtsmittel und auch ohne, dass die Gegenseite es aktzeptiert gültig. Deshalb ist sie an sehr enge Bedingungen geknüpft.

So wurd es damals in der Rechtsvorlesung erklärt. Sind die Bedingunge für die Anfechtung erfüllt, guggt der andere in die Röhre.
 

sn00py603

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Eine Anfechtung ist ein sehr starkes einseitiges Rechtsmittel und auch ohne, dass die Gegenseite es aktzeptiert gültig. Deshalb ist sie an sehr enge Bedingungen geknüpft.

So wurd es damals in der Rechtsvorlesung erklärt. Sind die Bedingunge für die Anfechtung erfüllt, guggt der andere in die Röhre.
Ich denke mal, dass in 99% aller Fälle die Bedingungen erfüllt sind und der Fordernde indie Röhre guckt, oder liege ich da falsch? :D
 

schnippewippe

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Be.....g in der Fußgängerzone

04.03.2012 · Eine Drückerkolonne drängt Passanten mit Lügen Zeitschriftenabonnements auf.

„Ein glatter Be....g“, sagt Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen. Dort melden sich immer wieder Leute wie Sörnewitz, und das seit Monaten. Ein „Dauerbrenner“ sei das Problem, mit „mehreren hundert Fällen in ganz Hessen, wenn nicht mehr“. Die Betrüger stünden in Einkaufszentren und auf belebten Innenstadt-Straßen. „Sehr beliebt ist die Zeil“, sagt Bitter.
Junge Leute im Visier

Bei den Betrügern handle es sich um eine als „Schülerbotendienst“ bekannte Drückerkolonne. Ihre Masche sei immer die gleiche, berichtet die Juristin: „Die Werber gaukeln auf der Straße vor, mit einem kostenlosen Abonnement über zwei Monate helfe man Jugendlichen in Not.“ Bei der Unterschrift würden die Verträge dann so gefaltet, dass nicht auffalle, dass man einen teuren, lange gültigen Vertrag unterschreibe. Den Opfern rät die Verbraucherzentrale, das Abonnement schriftlich zu widerrufen. Das Recht dazu ist bei auf der Straße oder an der Haustür geschlossenen Verträgen bis zwei Wochen nach Abschluss gültig. Sollte die Widerrufsfrist abgelaufen sein, kann der Vertrag auch danach noch angefochten werden, wenn wichtige Informationen verschwiegen wurden; zum Beispiel durch gefaltete Formulare und Lügen in der Fußgängerzone. In jedem Fall prüft die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte......................................mehr im link
 

Lila

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Yeay, tausen Dank an die Antworter!!!
Die Wiedrrufsfrist war zwar abgelaufen, habe aber vor der Ersten Zeitschrift den Widerruf versendet. Und mein Vertrag ist stoniert!
 

Gesler

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Ich bin ebenfalls in diese Abofalle getappt und was noch schlimmer ist:
das ist schon eine weile her.

Nützt es da noch was, diesen Vertag mit denen zu widerrufen oder kann ich da nur noch in den sauren Apfel beissen und lediglich nach den zusätzl. 24 Monaten kündigen?

Und an wen muss das ganze dann eig. geschickt werden?

An die MVS?
Oder an diese PVZ?
 

sn00py603

New member
Ich bin ebenfalls in diese Abofalle getappt und was noch schlimmer ist:
das ist schon eine weile her.
Hast du denn eine Widerrufsbelehrung gesehen, bekommen und unterschrieben? Nein? Dann kannst du dieses Abo immernoch Widerrufen. Jedenfalls würde ich das machen. Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Aushändigung der Widerufsbelehrung.

Nützt es da noch was, diesen Vertag mit denen zu widerrufen oder kann ich da nur noch in den sauren Apfel beissen und lediglich nach den zusätzl. 24 Monaten kündigen?
Kündigen? Was willst du kündigen? Einen Vertrag über ein Abo, welcher nicht existiert? Wenn ich einen solchen Vertrag kündige, erkenne ich ja diesen Vertrag an. Also Widerrufe ich den selben und fechte diesen auch noch an.

Und an wen muss das ganze dann eig. geschickt werden?

An die MVS?
Oder an diese PVZ?
Ich denke mal, das es nicht verkehrt wäre an Beide zu schreiben.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nützt es da noch was, diesen Vertag mit denen zu widerrufen oder kann ich da nur noch in den sauren Apfel beissen und lediglich nach den zusätzl. 24 Monaten kündigen?
Hast du denn eine Widerrufsbelehrung gesehen, bekommen und unterschrieben?
Allgemein muss man eine Widerrufsbelehrung nicht unterschreiben.Man muss sie nur in Textform erhalten.
Da ein Zeitungs-ABO als Raten-,Teilzahlungsvertrag gesehen wird muß eine man eine gesonderte und Widerrufsbelehrung erhalten und diese unterschreiben.
Da dies nicht geschehen ist hat die frist noch nicht begonnen.
Siehe hier>> http://www.echte-abzocke.de/25191-post1367.html
 
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