MVS Ltd. i.G.
Rheinhessenstr. 9 a
55129 Mainz
Anfechtung, des Vertrages vom 09.08.2011 aufgrund der arglistigen Täuschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit b e s t r e i t e ich, dass zwischen mir und der MVS Medien Service Ltd. ein Vertragsschluss über ein Abonnement des Focus zustande gekommen ist.
Für den Fall, dass es doch am 09.08.2011 zu einem Vertragsschluss gekommen sein sollte,
w i d e r r u f e
ich hiermit den Vertrag gemäß der §§ 355 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 BGB.
Hilfsweise erkläre ich zudem hiermit die
K ü n d i g u n g
eines etwaig geschlossenen Vertrages gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 u. 2 BGB.
Im Falle des Scheiterns meines Widerrufs sowie der Kündigung erkläre ich des Weiteren hilfsweise die
A n f e c h t u n g
hinsichtlich der Gültigkeit eines etwaig geschlossenen Vertrages gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB.
Äußerst hilfsweise erkläre ich zusätzlich die
A n f e c h t u n g
aufgrund einer arglistigen Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB durch einen Werber des MVS Medien Service LTD.
Darüber hinaus belehre ich Sie hiermit, dass sich Ihr derzeitiges Geschäftsgebahren sowie die Art und Weise der Erschleichung von Unterschriften im öffentlichen Verkehrsraum, wenn die von Ihnen angesprochenen Personen in höchster Eile und daher unaufmerksam sind, gegen die guten Sitten und damit gegen § 242 BGB verstößt. Ein solches Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Aufgrund des oben Genannten betrachte ich die sogenannte „Geschäftsbeziehung“ mit Ihnen insoweit als erledigt und bitte daher höflich, um Erstattung des von meinem Konto abgebuchten Betrages in Höhe von
63 Euro (in Worten: Dreiundsechzig Euro).
Von etwaigen Schreiben eines Rechtsanwalts oder eines von Ihnen beauftragten Inkassounternehmens bitte ich ferner abzusehen. Anderenfalls sehe ich mich genötigt, zivilrechtliche, strafrechtliche sowie strafverfolgungsbehördliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Zudem werden Ihnen die Kosten eines zu beauftragenden Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt.
Mit verbindlichen Grüßen
Köln, den 29.01.2012
Das war mein schreiben...
Rheinhessenstr. 9 a
55129 Mainz
Anfechtung, des Vertrages vom 09.08.2011 aufgrund der arglistigen Täuschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit b e s t r e i t e ich, dass zwischen mir und der MVS Medien Service Ltd. ein Vertragsschluss über ein Abonnement des Focus zustande gekommen ist.
Für den Fall, dass es doch am 09.08.2011 zu einem Vertragsschluss gekommen sein sollte,
w i d e r r u f e
ich hiermit den Vertrag gemäß der §§ 355 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 3, 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 BGB.
Hilfsweise erkläre ich zudem hiermit die
K ü n d i g u n g
eines etwaig geschlossenen Vertrages gemäß § 314 Abs. 1 Satz 1 u. 2 BGB.
Im Falle des Scheiterns meines Widerrufs sowie der Kündigung erkläre ich des Weiteren hilfsweise die
A n f e c h t u n g
hinsichtlich der Gültigkeit eines etwaig geschlossenen Vertrages gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB.
Äußerst hilfsweise erkläre ich zusätzlich die
A n f e c h t u n g
aufgrund einer arglistigen Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB durch einen Werber des MVS Medien Service LTD.
Darüber hinaus belehre ich Sie hiermit, dass sich Ihr derzeitiges Geschäftsgebahren sowie die Art und Weise der Erschleichung von Unterschriften im öffentlichen Verkehrsraum, wenn die von Ihnen angesprochenen Personen in höchster Eile und daher unaufmerksam sind, gegen die guten Sitten und damit gegen § 242 BGB verstößt. Ein solches Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Aufgrund des oben Genannten betrachte ich die sogenannte „Geschäftsbeziehung“ mit Ihnen insoweit als erledigt und bitte daher höflich, um Erstattung des von meinem Konto abgebuchten Betrages in Höhe von
63 Euro (in Worten: Dreiundsechzig Euro).
Von etwaigen Schreiben eines Rechtsanwalts oder eines von Ihnen beauftragten Inkassounternehmens bitte ich ferner abzusehen. Anderenfalls sehe ich mich genötigt, zivilrechtliche, strafrechtliche sowie strafverfolgungsbehördliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Zudem werden Ihnen die Kosten eines zu beauftragenden Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt.
Mit verbindlichen Grüßen
Köln, den 29.01.2012
Das war mein schreiben...