Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de""

christian0405

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Hallo Ihr Lieben,

ja auch ich bin im Bunde der Betroffenen :shocked:! Erstmal vielen lieben Dank für Eure hilfreichen Kommentare. Ich bemühe mich keine Fragen doppelt zu stellen, habe auch schon verstanden ... kein Widerruf, sondern anfechten aus genannten Gründen. Was sich bei mir, vielleicht kann ich aufgrund des noch immer herrschenden Schockzustandes in den ich gestern fiel, nicht richtig denken, noch eine Frage:
Ich habe mir das Urteil aus Dresden angeschaut indem der Betroffene geklagt hat. Wenn ich euch richtig verstanden habe, entziehe ich mich nicht der Möglichkeit indem ich erstmal anfechte und ignoriere bis der gelbe 23€ Brief kommt. Richtig?
@Gemmer: du plagst dich schon am längsten mit denen rum, hatte dir ne PN geschrieben...was ist dein aktueller Stand.
@schnippewippe und beer: wisst ihr wie hoch die kosten für nen Anwalt sind, schätzungsweise in so ner sache?
Ich danke euch sehr und bastele jetzt erstmal weiter fleißig an meiner Anfechtung.
 

schnippewippe

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Was ist daran verwunderlich?
Ein Teil des Titels wird nicht angezeigt.
Richtig>> Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de
Also wenn ich mir das bei Google ansehe, denke ich Vorsicht vor Echte Abzocke.de und lese mir das was darunter kommt gar nicht erst durch. :ermm:
Waren halt meine Gedanken.
Sollen lieber den Titel ganz schreiben als so .!!!!!!!!!!! :(

PN untereinander.
Ihr könnt nie wissen wer Euch anschreibt. Auch die Gegenseite ist in den Foren unterwegs. Nicht das man Euch dann Rechtsberatung per PN vorwirft.



.
 

Gemmer

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ist zwar outoftopic,

Christian hat das in seiner Antwort geschrieben
@Gemmer: du plagst dich schon am längsten mit denen rum, hatte dir ne PN geschrieben...was ist dein aktueller Stand.
Ich habe ihn nur darauf hingewiesen, dass ich geantwortet habe. Es gab keine Rechtsberatung, sondern nur den Austausch unserer gemeinsamen Misere und wie man sich gegebenenfalls organisieren könnte.

Und genau dafür, lieber Eisbeer, gibt des doch die Privaten Nachrichten, zugegebener Maßen sollte man das in einem THread nicht breit treten, war aber die schnellste Möglichkeit das mitzuteilen.
Ich werd´s nie wieder tun.
 

Alexander

New member
Super, auch ich Depp bin da reingefallen.
Eine Firma die sich als Großhandel-Angebote.de präsentiert, kein Großhandel sondern eine Briefkastenfirma unter den Linden in Berlin ist, die wahllose Adressen aus dem Branchenbuch vermittelt.

Sie bietet Nachlässe bis zu 80% an und beim Anklicken der Präsendation erscheint ein Anmeldeformular. Da die meisten ein Angebot wünschen, werden die Daten irreführend bereitgestellt und es wird durchgeklickt. Der kleine Hinweis rechts unten wird übersehen und der Hinweis in der AG wird auch übersehen. Es käme auch keiner auf die Idee dass sich hinter dem Großhandel-Angebote vermutlich ein paar Anwälte verbergen und mit solchen Internetfallen Ihr Geld verdienen. Vermutlich sind die Anwälte bereits belastet bei Gericht (Verfahren läuft noch) bei einen ähnlichen Geschäftsmodell und führen das Geschäft über die Eva Rüpps, die natürlich nicht ansprechbar ist.

Im Grunde, Betrug vom feinsten, wirklich gekonnt. Wer nicht bezahlt, da gibt es dann ein Inkasso und der zuständige Anwalt ......na wer das wohl ist? Der gibt dann das an einen anderen Kollegen weiter und jeder hat die anteiligen Gebühren.

Da im Internet das natürlich inzwischen bekannt ist, erfolgt der zweite Streich. Hilfsbereite Anwälte bieten dann Ihre Dienste an, die bereits mit der Firma Erfahrungen haben. ....in der Regel dann auch ein freundlicher Kollege. Der bietet dann seine Dienste für eine Pauschale zwischen 100 - 200,-€ an, der Erfolg ist sicher. Der Erfolg ist dann ein Vergleich, dass nur die Hälfte der Forderungen bezahlt werden muss, natürlich dann auch der freundliche Anwalt und dann sind wir wieder da wo wir vorher waren.

Da Vendis mit Großhandls-Angeboten mit bis zu 80% wirbt, und 15000 Branchenbuchanschriften liefert wo keine Angebote bis zu 80% erkennbar auch nicht ersichtlich sind, wird der Vertrag auch von Vendis nicht erfüllt und ist nichtig. Ein Vertrag besteht auf Gegenseitigkeit.

Was bleibt, nicht bezahlen. Wenn ein Unternehmer wahrheitswidrig auftritt, dann muss er sich auch entsprechend behandeln lassen. (BGH-Urteil vom 22.12.2004-VIII ZR 91/04). Den Sachverhalt natürlich an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, da wir bei der ersten Zahlung einen Streitwert unter 500,-€ haben besteht auch keine Anwaltspflicht. Der beste Anwalt ist einer selbst, wenn eine die Anzeige nicht schreiben kann oder Hilfe braucht, dann ist die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht behilflich, kostet nichts. Die Richter sind bei solchen unseriösen Geschäftspraktiken sehr hilfsbereit gegenüber einen Geschädigten. Möglichst viele Strafanzeigen wegen Irreführung an das Amtsgericht Berlin verfehlen mit Sicherheit nicht die Wirkung. Geht diesen Weg der Strafverfolgung, damit hilft jeder den anderen.

Was schon erstaunt, normalerweise müsste jeder seriöse Anwalt auf solche unseriöse Kollegen ob Abo-Falle oder Abmahnung wegen Berufsschädigung reagieren und seinen Teil dazu beitragen dass solche Kollegen aus dem Verkehr gezogen werden. Aber da gilt vermutlich der Grundsatz, Geld stinkt nicht denn wir nutzen alle eine Scheckkarte. :blushing:
Alexander:thumbsup:
Wir wollen natürlich nicht alle Anwälte gleich verteufeln, obwohl solche Geschäftspraktiken von Abo-Falle - organisierten Serienabmahnungen bis Drückerverträge im Grunde nur möglich sind, weil viele Anwälte das möglich machen.

Bei Vendis haben wir eine Irreführenden Präsentdation, ein Großhandel der kein Großhandel ist, es wird geködert mit 15 000 Geschäftsanschriften aus dem Branchenverzeichnis, Sonderangebote - Preisnachlässen bis 80% die weder erkennbar noch erhältlich sind.

Ich kann nur jeden raten, macht sofort Euren Widerspruch bei Vendis, bestreitet dass ein solcher Vertrag besteht oder abgeschlossen wurde (Beweispflicht hat Vendis), das mit Einschreiben und Rückschein und dann diesen Vorgang an die Staatsanwaltschaft am eigenen Wohnort schriftlich anzeigen, das ist kein großer Aufwand. Ihr spart Euch viel Ärger wenn sofort reagiert wird. Es braucht keiner für eine solche Lapalie einen Anwalt. Wenn Ihr einen Anwalt nehmt, dann nur wo Ihr auch sicher seit.

Wenn Ihr wollt, dann kopiere ich Euch eine Kopie meiner Strafanzeige und den Wiederspruch an Vendis hier rein, die dann jeder benutzen darf.

Alexander:shifty:
 
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christian0405

New member
ist zwar outoftopic,

Christian hat das in seiner Antwort geschrieben

Ich habe ihn nur darauf hingewiesen, dass ich geantwortet habe. Es gab keine Rechtsberatung, sondern nur den Austausch unserer gemeinsamen Misere und wie man sich gegebenenfalls organisieren könnte.

Und genau dafür, lieber Eisbeer, gibt des doch die Privaten Nachrichten, zugegebener Maßen sollte man das in einem THread nicht breit treten, war aber die schnellste Möglichkeit das mitzuteilen.
Ich werd´s nie wieder tun.
Hallo Ihr Lieben...genauso war es! Es tut auch mir leid, da ich absoluter Neuling in Foren bin und naja, aufgrund der Misere halt n bissl aufgeregt.


ABER: nun doch noch ein für alle sehr sinnvolles Post:

habe nun gestern einen durchaus vertrauensvollen anwalt konsultiert. dieser bestätigte mir die richtigkeit meines schreibens (anfechtung) und meinte ich muß mir gar keine sorgen machen, klassischer betrug und dass wissen DIE am besten!
jeglicher rat hier im forum war richtig...einschreiben mit rückschein raus, briefe kommen lassen und nicht reagieren. anzeigen bei der staatsanwaltschaft ist sinnvoll und gut ist!

so, ich persönlich bin nun entspannt, werde natürlich immer wieder ins forum reinschauen und wenn ihr zeugen oder mitbetroffene braucht stehe ich natürlich zur verfügung.
 

Alexander

New member
Also so einfach ist das nicht, wir haben es mit Vendis sehr wahrscheinlich mit Anwälten zu tun, und trotz einen laufenden Verfahren seit 2 Jahren arbeiten die immer noch weiter. Es gibt auch in der Sache Abo-Falle noch keinen Gerichtsentscheid, somit auch keine Grundsatzentscheidung.

Die einzige Chance die wir haben:
keinen Anwalt aus dem Internet, wenn dann einen wo einer sicher ist,
es besteht keine Anwaltspflicht, der beste Anwalt ist einer selbst.

- Wiederspruch, dass kein kostenpflichter Vertrag abgeschlossen wurde, die Beweispflicht hat Vendis, die hilfsweise fristlose Kündigung und Anfechtung des Vertrages.

- Strafanzeige gegen Vendis - Eva R., das kann jeder mit 10 Zeilen selbst machen und an die zuständige Staatsanwaltschaft am Wohnort schicken.

Die Anwälte betreiben wie bei den Abmahnungen eine Firma, das Inkassobüro, den dortig zuständigen Anwalt und natürlich auch den Anwalt der dann in Berlin vertritt, im Grunde alles aus einer Hand.

Kommt es zu einen Rechtsstreit, Anwalt ist nicht erforderlich, dann sofort den Gerichtsstandort anfechten. Vendis ist eine Briefkastenfirma, also versucht den Standort in den eigenen Zuständigkeitsbereich zu verlegen. Damit müsste der Anwalt von Vendis entweder anreisen, oder aber einen anderen Anwalt beauftragen. Eine solche Standortklärung für die Zuständigkeit dauert bis zu 2 Jahre.

Das fordert Geduld, aber nur so kann solchen Internet[edit] begenet werden und damit auf Dauer auch anderen geholfen werden.
Es sollte daher jeder der von denen über den Tisch gezogen wurde entsprechend reagieren. Gemeinsam haben wir eine Chance und die noch kommen dann auch.

mfg. Alexander:)
 
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veva

New member
Hallo, ich bin am montag dieser woche in die gleiche falle getappt.
habe dann ein widerspruchschreiben wie "niclas" vorab per email versandt und heute per einschreiben. vor einer stunde kam folgende antwort von vendis:
(ich frage mich ob das die normale reaktion ist und wie ich weiter vorgehen soll. abwarten wie es hier einige tun??)

Sehr geehrte/r Herr/Frau ......

Ihre Ticketnummer lautet: 752815

Sie wurden im Rahmen Ihrer Anmeldung deutlich auf die für eine Anmeldung, für das Dienstleistungsangebot [edit] der Vendis GmbH, anfallenden Kosten hingewiesen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Es gibt auch in der Sache Abo-Falle noch keinen Gerichtsentscheid, .
Es gibt in einem ähnlichen Fall ein Urteil.AG Dresden Az. 104 C 3441/11
somit auch keine Grundsatzentscheidung
Grundsatzentscheidungen treffen nur obere/oberste Gerichte.
es besteht keine Anwaltspflicht,
Keine Anwaltspflicht gibt es nur beim Amtsgericht,bei allen anderen herrscht Anwaltszwang.
der beste Anwalt ist einer selbst.
Ein schlechter Rat,es sei denn man hat Jura studiert.Und....der Verlierer zahlt die Zeche.
dann sofort den Gerichtsstandort anfechten.
Bei Kaufleuten ergibt sich der Gerichtsstandort durch Vereinbarung.In der Regel die AGB.
Eine solche Standortklärung für die Zuständigkeit dauert bis zu 2 Jahre.
Gerichtsstände sind durch die §§ 13 ff ZPO geregelt.
 

Alexander

New member
Wichtig, sofort Strafanzeige wegen Irreführung. Auf Grund der Aufmachung Großhandel - Angebote ist nicht der wirkliche Zweck erkennbar. Ist eine Briefkastenfirma. Es werden auch nur kopierte Branchenbuchanschriften Angeboten und da ist nicht ersichtlich wer da bis zu 80% Nachlässe gewährt. Mache die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, dann sind wir nicht alleine, je mehr um so besser.

Zu kleinen Eisbär,
das ist mir natürlich bekannt, da der Streitwert unter 500,-€ ist , ist auch das Amtsgericht zuständig, damit keine Anwaltspflicht.
Auf Grund meiner Tätigkeit habe ich viele Leute kennen gelernt die Jura studiert haben. Da ich selbst in schätzungsweise mehr als in 100 Fällen beim Amtsgericht selbst vertreten habe - meist in Arbeitsgerichtsprozessen, auch gegen die Telecom , oder O2, habe ich entsprechend auch Erfahrungen mit Anwälten. Den besten "Anwalt" mit dem ich zu tun hatte war ein Vertreter von der Gewerkschaft, (Kein Jurist), der die Tätigkeit ehrenhalber macht. Das war ein Anwalt ohne Jura, der auch den Berufsstand "Ehre" machen würde. So lange wir Anwälte haben, die in Foren gute Ratschläge geben, aber selbst nicht bereits sind gegen solche Leute vorzugehen die den eigenen Berufsstand beschmutzen, sind solche Hinweise nicht überzeugend.

Sicherlich gibt es sehr gute Anwälte, das beste Beispiel sind die Anwälte die vermutlich die Firma Vendis - das Inkassobüro - Mahnverfahren und bei Gericht vertreten. In solchen Fällen verlasse ich mich lieber auf mich selbst.

So einfach ist das mit dem Gerichtsstand nicht. Ein Hinweis einer Briefkastenfirma mit Sitz in Berlin, daraus einen Zuständigkeitsbereich abzuleiten ist nicht so einfach trotz Agb.
Bei einer Strafsache ist es natürlich bei Vendis die Stadt Berlin, bei der Kostenentscheidung ob zahlen oder nicht, gibt es genügend Gründe für einen die Zuständigkeit in seinen Bereich zu verlagern.

Alexander:eek:
 
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Alexander

New member
Irreführung ist ein Hinweis aus der Strafanzeige natürlich. Die Strafanzeige ist ...wegen dringenden Verdacht auf Betrug (Abo-Falle).

Die Irreführung ist der Hinweis Großhandel-Angebote und zusätzlich noch der Hinweis auf Nachlässe bis zu 80%. So wie dass System aufgebaut wurde, ist es Irreführend, da steckt ein System dahinter, denn keiner hätte diesen Vertrag zugestimmt. Der Beste Beweis sind doch wir alle hier.

Zu Veva,
natürlich Strafanzeige, dazu brauchst Du keinen Anwalt auch wenn das mancher hier nicht gerne hört.

Strafanzeige, wenn das Inkasso mit Anwalt kommt auf die Strafanzeige verweisen und meist ist dann die Sache ausgestanden. Wenn wirklich ein Zahlungsbefehl kommt dann Widerspruch, auch dazu braucht Du keinen Anwalt. Die Richter können sehr gut beurteilen um was es geht. Wenn der dann einen Vorschlag macht z.B. einer gütlichen Einigung, dann zustimmen denn ein Urteil würde der Einigung entsprechen. Hast Du aber einen Anwalt dabei, der würde das auch empfehlen, schon alleine weil er zusätzliche noch eine Vergleichsgebühr bekommt. Für den Vergleich in der Regel bei mehr als 95% solcher Streitfälle braucht einer keinen Anwalt.

Da mit Sicherheit noch hunderte auf die Abo-Falle bei Vendis reinfallen und wenn möglichst viele Strafanzeige stellen, kommt es in der Regel nicht zu solchen Vergleichsverhandlungen.

Die meisten hier scheuen die Kosten für einen Anwalt, dann die Angst noch bei Gericht zu verlieren und dann wird es richtig teuer. Diese Strategie - der Einschüchterung und den Kosten ist aber das Prinzip der Abmahnung oder solcher Abo-Fallen.
Wenn aber einer sagt ich brauche keinen Anwalt, dann ist das schlimmste was passieren kann der Vergleich bei Gericht und es zahlt in der Regel jeder die Hälfte. Die Gerichtskosten bei dem Streitwert können vernachlässigt werden und die Anwaltskosten wenn einer einen Beauftragt zahlt jeder selbst und die kann sich einer sparen.

Alexander:eek:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich möchte dich bitten deutlich zu schreiben.Viele Sachen verwechselst du und gibst dadurch falsche Infos.
Wenn wirklich ein Zahlungsbefehl kommt dann Widerspruch,
Den Begriff Zahlungsbefehl gibt es nicht.
Richtig ist Mahnbescheid.
Die Richter können sehr gut beurteilen um was es geht.
Bei Beantragung eines Mahnbescheid überprüft kein Richter ob die Forderung berechtigt ist.
Wenn der dann einen Vorschlag macht z.B. einer gütlichen Einigung,
Das kann der Richter erst machen wenn ein Gläubiger zum Betreiben der Forderung Klage eingereicht hat.
schon alleine weil er zusätzliche noch eine Vergleichsgebühr bekommt. Für den Vergleich in der Regel bei mehr als 95% solcher Streitfälle braucht einer keinen Anwalt.
Wird eine,richtigerweise Einigungsgebühr,fällig, dann hat ein Richter damit nichts zu tun da eine Einigungsgebühr fällig wird wenn der Streit aussergerichtlich beigelegt wird.Bei einer außergerichtlichen Einigung braucht man immer einen Anwalt.
 
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