De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Laut Handelsregister firmiert sie immer noch unter der Berliner Adresse.In einem anderen Forum hat mir jemand erzählt, dass Vendis nun in Homburg ist.
Auf ihren Seiten steht aber noch Berlin.
Laut Handelsregister firmiert sie immer noch unter der Berliner Adresse.In einem anderen Forum hat mir jemand erzählt, dass Vendis nun in Homburg ist.
Auf ihren Seiten steht aber noch Berlin.
Was ist daran verwunderlich?
Wenn du Fragen hast,dann stelle sie hier.Habe dir ne PN geschrieben
Also wenn ich mir das bei Google ansehe, denke ich Vorsicht vor Echte Abzocke.de und lese mir das was darunter kommt gar nicht erst durch. :ermm:Was ist daran verwunderlich?
Ein Teil des Titels wird nicht angezeigt.
Richtig>> Vorsicht Gewerbetreibende- vor "" Grosshandel-Angebote.de
Ich habe ihn nur darauf hingewiesen, dass ich geantwortet habe. Es gab keine Rechtsberatung, sondern nur den Austausch unserer gemeinsamen Misere und wie man sich gegebenenfalls organisieren könnte.@Gemmer: du plagst dich schon am längsten mit denen rum, hatte dir ne PN geschrieben...was ist dein aktueller Stand.
Wir wollen natürlich nicht alle Anwälte gleich verteufeln, obwohl solche Geschäftspraktiken von Abo-Falle - organisierten Serienabmahnungen bis Drückerverträge im Grunde nur möglich sind, weil viele Anwälte das möglich machen.Super, auch ich Depp bin da reingefallen.
Eine Firma die sich als Großhandel-Angebote.de präsentiert, kein Großhandel sondern eine Briefkastenfirma unter den Linden in Berlin ist, die wahllose Adressen aus dem Branchenbuch vermittelt.
Sie bietet Nachlässe bis zu 80% an und beim Anklicken der Präsendation erscheint ein Anmeldeformular. Da die meisten ein Angebot wünschen, werden die Daten irreführend bereitgestellt und es wird durchgeklickt. Der kleine Hinweis rechts unten wird übersehen und der Hinweis in der AG wird auch übersehen. Es käme auch keiner auf die Idee dass sich hinter dem Großhandel-Angebote vermutlich ein paar Anwälte verbergen und mit solchen Internetfallen Ihr Geld verdienen. Vermutlich sind die Anwälte bereits belastet bei Gericht (Verfahren läuft noch) bei einen ähnlichen Geschäftsmodell und führen das Geschäft über die Eva Rüpps, die natürlich nicht ansprechbar ist.
Im Grunde, Betrug vom feinsten, wirklich gekonnt. Wer nicht bezahlt, da gibt es dann ein Inkasso und der zuständige Anwalt ......na wer das wohl ist? Der gibt dann das an einen anderen Kollegen weiter und jeder hat die anteiligen Gebühren.
Da im Internet das natürlich inzwischen bekannt ist, erfolgt der zweite Streich. Hilfsbereite Anwälte bieten dann Ihre Dienste an, die bereits mit der Firma Erfahrungen haben. ....in der Regel dann auch ein freundlicher Kollege. Der bietet dann seine Dienste für eine Pauschale zwischen 100 - 200,-€ an, der Erfolg ist sicher. Der Erfolg ist dann ein Vergleich, dass nur die Hälfte der Forderungen bezahlt werden muss, natürlich dann auch der freundliche Anwalt und dann sind wir wieder da wo wir vorher waren.
Da Vendis mit Großhandls-Angeboten mit bis zu 80% wirbt, und 15000 Branchenbuchanschriften liefert wo keine Angebote bis zu 80% erkennbar auch nicht ersichtlich sind, wird der Vertrag auch von Vendis nicht erfüllt und ist nichtig. Ein Vertrag besteht auf Gegenseitigkeit.
Was bleibt, nicht bezahlen. Wenn ein Unternehmer wahrheitswidrig auftritt, dann muss er sich auch entsprechend behandeln lassen. (BGH-Urteil vom 22.12.2004-VIII ZR 91/04). Den Sachverhalt natürlich an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, da wir bei der ersten Zahlung einen Streitwert unter 500,-€ haben besteht auch keine Anwaltspflicht. Der beste Anwalt ist einer selbst, wenn eine die Anzeige nicht schreiben kann oder Hilfe braucht, dann ist die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht behilflich, kostet nichts. Die Richter sind bei solchen unseriösen Geschäftspraktiken sehr hilfsbereit gegenüber einen Geschädigten. Möglichst viele Strafanzeigen wegen Irreführung an das Amtsgericht Berlin verfehlen mit Sicherheit nicht die Wirkung. Geht diesen Weg der Strafverfolgung, damit hilft jeder den anderen.
Was schon erstaunt, normalerweise müsste jeder seriöse Anwalt auf solche unseriöse Kollegen ob Abo-Falle oder Abmahnung wegen Berufsschädigung reagieren und seinen Teil dazu beitragen dass solche Kollegen aus dem Verkehr gezogen werden. Aber da gilt vermutlich der Grundsatz, Geld stinkt nicht denn wir nutzen alle eine Scheckkarte. :blushing:
Alexander:thumbsup:
Hallo Ihr Lieben...genauso war es! Es tut auch mir leid, da ich absoluter Neuling in Foren bin und naja, aufgrund der Misere halt n bissl aufgeregt.ist zwar outoftopic,
Christian hat das in seiner Antwort geschrieben
Ich habe ihn nur darauf hingewiesen, dass ich geantwortet habe. Es gab keine Rechtsberatung, sondern nur den Austausch unserer gemeinsamen Misere und wie man sich gegebenenfalls organisieren könnte.
Und genau dafür, lieber Eisbeer, gibt des doch die Privaten Nachrichten, zugegebener Maßen sollte man das in einem THread nicht breit treten, war aber die schnellste Möglichkeit das mitzuteilen.
Ich werd´s nie wieder tun.
Es gibt in einem ähnlichen Fall ein Urteil.AG Dresden Az. 104 C 3441/11Es gibt auch in der Sache Abo-Falle noch keinen Gerichtsentscheid, .
Grundsatzentscheidungen treffen nur obere/oberste Gerichte.somit auch keine Grundsatzentscheidung
Keine Anwaltspflicht gibt es nur beim Amtsgericht,bei allen anderen herrscht Anwaltszwang.es besteht keine Anwaltspflicht,
Ein schlechter Rat,es sei denn man hat Jura studiert.Und....der Verlierer zahlt die Zeche.der beste Anwalt ist einer selbst.
Bei Kaufleuten ergibt sich der Gerichtsstandort durch Vereinbarung.In der Regel die AGB.dann sofort den Gerichtsstandort anfechten.
Gerichtsstände sind durch die §§ 13 ff ZPO geregelt.Eine solche Standortklärung für die Zuständigkeit dauert bis zu 2 Jahre.
Seit wann ist Irreführung/Täuschung eine Straftat?Wichtig, sofort Strafanzeige wegen Irreführung.
Das kommentiere ich mal lieber nicht.sonst kommt wieder aufpasser,Moralapostel @Beowolf aus seiner Höhle.Da ich selbst in schätzungsweise mehr als in 100 Fällen beim Amtsgericht selbst vertreten habe
Den Begriff Zahlungsbefehl gibt es nicht.Wenn wirklich ein Zahlungsbefehl kommt dann Widerspruch,
Bei Beantragung eines Mahnbescheid überprüft kein Richter ob die Forderung berechtigt ist.Die Richter können sehr gut beurteilen um was es geht.
Das kann der Richter erst machen wenn ein Gläubiger zum Betreiben der Forderung Klage eingereicht hat.Wenn der dann einen Vorschlag macht z.B. einer gütlichen Einigung,
Wird eine,richtigerweise Einigungsgebühr,fällig, dann hat ein Richter damit nichts zu tun da eine Einigungsgebühr fällig wird wenn der Streit aussergerichtlich beigelegt wird.Bei einer außergerichtlichen Einigung braucht man immer einen Anwalt.schon alleine weil er zusätzliche noch eine Vergleichsgebühr bekommt. Für den Vergleich in der Regel bei mehr als 95% solcher Streitfälle braucht einer keinen Anwalt.