Neue Abzockseite: mega-einkaufsquellen.de

schnippewippe

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Für Gewerbebetreiber

Vorsicht. Wer sich hier anmeldet wird gleich für die Anmeldung zur Kasse gebeten.

Dazu gibt es hier im Forum schon eine ähnliche Seite
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...rbetreibende-vor-grosshandel-angebote-de.html

Das mit den Kosten steht rechts auf der Seite neben den Feldern zur Anmeldung.


So sieht die obere Hälfte der Anmeldeseite aus.


Neue Abzockseite: mega-einkaufsquellen.de

Wie uns soeben auf von einem aufmerksamen Leser mitgeteilt wurde, wurde vor Kurzem eine neue Abzockseite ins Netz gestellt: mega-einkaufsquellen.de

In der Registrierung steht natürlich nichts von Kosten, aber dafür in der Preisliste:
Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zu ihrer Datenbank im Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements. Der Nutzer verpflichtet sich für die Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank von Mega-Einkaufsquellen einen monatlichen Betrag in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen (240,00 Euro für 2 Jahre). Alle Preise für die von der Anbieterin angebotenen Produkte verstehen sich zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Die Vergütung für Abonnements ist jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren im Voraus zu leisten.

Besonders zu empfehlen ist das Inpressum:..........weiter im link
Im Impressum steht ein Geschäftsführer dessen Name auch bei Melango.de GmbH als Geschäftsführer angegeben wird.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2041-vorsicht-melango-bietet-100-falle-4.html

Gefunden über Google bei


So sieht die obere Hälfte der ersten Seite aus. Danach nur noch Angebote die zur Anmeldeseite führen.



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schnippewippe

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@DerKrefelder
Schau dir mal den GFan,dann ist der Vergleich mit dieser Seite falsch.
Nun ja , ich habe ja geschrieben "" ähnliche Seite "":ermm:

Und das der Geschäftsführer von dieser Seite ( mega-einkaufsquellen.de) auch Geschäftsführer bei Melango.de ist , hatte ich ja auch mitgeteilt.

Aus meinen Post oben.
Besonders zu empfehlen ist das Inpressum:..........weiter im link
Im Impressum steht ein Geschäftsführer dessen Name auch bei Melango.de GmbH als Geschäftsführer angegeben wird.
http://www.echte-abzocke.de/computer...0-falle-4.html
Das sagt ja genug aus.


Also habe ich Links zu den beiden Fällen hier im Forum eingestellt

So sah es eben auf der Homepage von """ Vendis GmbH """




Habe eben bei Google ""mega-einkaufsquellen.de"" eingegeben .
Jetzt steht da ebenfalls """ grosshandel-produkte.de """"



Ich könnte doch echt meinen, die muscheln auch mit """ Vendis GmbH """ zusammen.
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schnippewippe

New member
Also ich bin da sehr vorsichtig.



Ich meine diese Mitteilung auf der Seite von Melango

Aktion bis 31.12.2012
Kunden von Mega-Einkaufsquellen.de erhalten den Zugang zu Melango.de im Wert
von 448 Euro kostenlos.


Mega-Einkaufsquellen.de ist doch eh auf deren Misst gewachsen. Die Kunden bezahlen doch eh schon an Melango :whistle:

Nun ja, vielleicht hat ja einer das Angebot angenommen und kann mehr darüber mitteilen.

Zahlungsaufforderung für Registrierungsgebühr ???

Ich habe mich Dummerweise bei einer Seite namens GerwerblichHandeln.de angemeldet nun kam direkt eine satte Rechnung von 249 € und kurz darauf die erste Mahnung. Was soll ich tun ?.........Antwort im Link





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Gentelmann

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Gestern habe ich einen Brief von einer Einkaufsquellen Firma bekommen. Die Firma schreibt ich soll 288 € in 5Tagen zahlen. Ich habe noch nie was von denen gehört,aber die haben alle meine Daten:confused: ich schreib also eine email ..denkste die kommt zurück ..naja jetzt muß mein Rechtsanwalt her halten:laugh:
 
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schnippewippe

New member
Noch einmal was vom anderen Anwalt.

Kundenfrage

Hallo, ich habe mich bei www.mega-einkaufsquell... -angemeldet.Hallo, ich habe mich bei www.mega-einkaufsquell... - JustAnswer
Aus der Antwort des Anwalts
2. Ich würde Ihnen daher dringend empfehlen, die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung zu erklären und zwar schriftlich per Einwurfeinschreiben.

mehr Antwort des Anwalts im Link
Hier noch was von einen Anwalt.
Zuvor aber noch eine Bemerkung dazu.
Auch ein Anwalt kann nicht sagen wie ein Richter drauf ist.Darum sichert sich der Anwalt hier mit dem Satz """"Diese Argumentationen geben keine Garantie in einem Rechtsstreit vor Gericht die Zahlungspflicht abwenden zu können, daher besteht ein gewisses Prozeßrisiko"""""" auch ab.

Unwissentlich ABO abgeschlossen - brauche Hilfe Vertragsrecht

Soviel zum """ ich bin kein Gewerbetreibender""" wenn ich mich aber als Gewerbetreibender angemeldet habe.
Nach der Rechtsprechung des BGH kann sich derjenige, der wahrheitswidrig als Unternehmer auftritt nicht auf den Schutz der Verbraucherschutzvorschriften berufen (BGH NJW 05, 1045).
Hier ein anderer Fall
Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück
Fachanwalt für IT-Recht: Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück
Hier hat der Kunde """ Privat """ angegen.


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Gentelmann

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Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen und deswegen habe ich es heute an mein Anwalt weiter gegeben. Er hat schon mehrere Brief liegen gehabt!!!
 

schnippewippe

New member
Wie du im ersten Post mitgeteilt hast, kennst du die gar nicht. Teile uns doch mal später mit, was sie dem Anwalt antworten. :)

Aber es gibt ja auch noch solche Kunden,
die bei der Anmeldung dann abgebrochen haben und trotzdem wird behauptet das sie einen Vertrag abgeschlossen haben.
Unwissentlich ABO abgeschlossen - brauche Hilfe Vertragsrecht

War doch eine Gute Möglichkeit es hier auch mitzuteilen.


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schnippewippe

New member
Fachanwalt für IT-Recht

mega-einkaufsquellen.de

..........................
Allerdings haben auch Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler das Recht, eine Erklärung im Rahmen des § 119 BGB anzufechten, wenn sie bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum waren oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollten.................mehr im link
 

jowro

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auch ich bin von der sogenannten Firma Mega-Einkaufsquelle abgezockt worden. Allerdings war der link auf Facebook. Bei der Anmeldeseite stand aber nichts von den Kosten. auch nicht klein
geschrieben oder ähnliches,sonst hätte ich das bemerkt . Nach der Anmeldung funktionierte die Seite nicht mehr . Habe den Vorgang abgebrochen. Nach einem Tag erhielt ich dann besgte Rechnung der Firma für eine Anmeldung über 288 Euro.
was kann ich dagegen tun
 

jowro

New member
vielen dank für die Antwort.
Musterbrief habe ich gemeinsam mit der Verbraucherzentrale verfasst und habe
diesen den Abzockern zugeschickt. jetzt kam erste Mahnung mit Androhung
Schufaeintrag und Anwalt etc.
 

schnippewippe

New member
Du bist ja nicht der erste User der trotz Abbruch genervt wird.
Durch das Abschicken der E-mailadresse am Anfang des Anmeldevorgangs haben sie die ja leider und werden nerven.

Wenn man einen Vertrag strittig stellt, dürfen die gar keinen Schufaeintrag machen lassen.


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compact74

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Hallo zusammen,
wenn man nach besagter Firma und deren Machenschaften googelt findet man seitenweise jede Menge, aber wa smir fehlt ist ein Egebnis. Alle oder zumindest die meisten sagen "Ja nicht zahlen " oder "da zahl ich nichts" .. aber dann wurden die Stimmen auch schon leiser.

Es wäre sicher für alle hilfreich, wenn mann erfahren könnte ob denn die Maßnahme gut war oder jetzt jeder zweite den Gerichtsvollzieher vor der >Türe hatte?

Klar, Fakt tist, dass eine Privatperson, dank Widerrufsrecht etc kein Problem hat, aber die Masche trifft ja seit geraumer Zeit ausschließlich Gewerbemenschen und laut Gesetzt hat ein Gewerbe nun mal nicht das Recht auf einen Widerspruch! Und auch die Buttonlösung wirkt bei B2B Geschäften nicht.
Naja, mich würde mal interessieren, ob diese besagte Firma mit Ihrer Masche Erfolg hat oder ob alle die groß verkünden dass sie nicht zahlen Erfolg haben?
 

schnippewippe

New member
Naja, mich würde mal interessieren, ob diese besagte Firma mit Ihrer Masche Erfolg hat oder ob alle die groß verkünden dass sie nicht zahlen Erfolg haben?
Die Frage kannst mal Am 31.12.2015 stellen.
Verjährung von Ansprüchen - IHK Südlicher Oberrhein

Viel tut sich bei den Seiten ja nicht mehr. Ist mächtig still geworden.

Es wäre sicher für alle hilfreich, wenn mann erfahren könnte ob denn die Maßnahme gut war oder jetzt jeder zweite den Gerichtsvollzieher vor der >Türe hatte?
Wenn es so viele verlorene Prozesse gäbe,wäre das schon im Forum rum.
Ohne dem kommt auch kein Gerichtsvollzieher.

Klar, Fakt tist, dass eine Privatperson, dank Widerrufsrecht etc kein Problem hat, aber die Masche trifft ja seit geraumer Zeit ausschließlich Gewerbemenschen und laut Gesetzt hat ein Gewerbe nun mal nicht das Recht auf einen Widerspruch! Und auch die Buttonlösung wirkt bei B2B Geschäften nicht.
Bleibt immer noch die Anfechtung.
http://www.echte-abzocke.de/28457-post10.html

Aber das haste ja bestimmt schon alles hier gelesen.


Bonner Rechtsanwalt bereitet Strafanzeige gegen die Vendis GmbH vor


Noch mal den Link zu.
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2041-vorsicht-melango-bietet-100-falle.html
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Gewerbemenschen und laut Gesetzt hat ein Gewerbe nun mal nicht das Recht auf einen Widerspruch!
Also,wenn man als Gewerbetreibender nicht den Unterschied kennt>> Widerruf/Widerspruch, ???

Der Gesetzgeber geht davon aus das ein Gewerbetreibender sein Handwerk gelernt hat und das er,bevor er einen Vertrag abschliesst,sich alles genau durchliest,oder im Zweifelsfall vorher rechtlichen Rat einholt.

Aber,auch gegenüber von Gewerbetreibende (B2B) muß der Anbieter im Zuge seiner Informationspflicht auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen.
Ein Kostenhinweis ausserhalb des Gesichtsfeld,und dann noch im Fliesstext, ist nicht das was man Information nennt.
Aus dem Grund bleibt einem Gewerbetreibenden nur die Anfechtung.Irrtum/Täuschung.
oder ob alle die groß verkünden dass sie nicht zahlen Erfolg haben?
Ob man Erfolg hat mit einer Weigerung das weiss man erst wenn die Verjährung greift,und hier ist zu beachten das die Verjáhrung nicht automatisch in Kraft tritt.
Es bedarf der Einrede der Verjährung,denn die Verjährung bewirkt keinen Untergang des Anspruchs.
Siehe>> Musterbrief
 
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