kruemeltee
Super-Moderator
würd mich auch interessieren!@Soulfire,was hast du denen genau geschrieben?
Gruß Maddin
würd mich auch interessieren!@Soulfire,was hast du denen genau geschrieben?
Heute bekam ich 3 Briefe! In einem die Kopie von dem Zettel den ich damals unterschrieben hatte und mit dem der Wahnsinn anfing..Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige hiermit sofort den Vertrag mit Ihnen bezüglich
der Lieferung einer Zeitschrift.
Auf Grund dessen, dass ich nicht über das Widerrufsrecht
aufgeklärt wurde, und mir diesbezüglich auch schriftlich
keinerlei Information vorliegt, ist dieses auch nicht erloschen.
Ich widerrufe somit das Haustürgeschäft mit Ihnen, das als
arglistische Täuschung hervorsticht.
Ich werde heute meine gesamten Geldbeträge zurückbuchen lassen.
Sehen Sie diese Mail als endgültige Kündigung. (Meine letzte Mail
vor Monaten haben Sie ja toll ignoriert..) Sollten Sie das
auch schriftlich brauchen, bin ich bereit, Ihnen diese zuzusenden.
Sollten Sie dennoch weiterhin Zeitschriften zuschicken und mir
Geld abbuchen, so werde ich dies wohl oder übel über den Rechtsweg
regeln lassen.
Kündigen kannst du nur einen bestehenden Vertrag.Und den nur mit Einhaltung der Kündigungsfrist.folgendes hatte ich geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige hiermit sofort den Vertrag mit Ihnen bezüglich
der Lieferung einer Zeitschrift.
Sehen Sie diese Mail als endgültige Kündigung.
Kündigen kann ich immer,wenn ich, wie gesagt die Frist einhalte.In dem anderen, dass ich nicht so einfach kündigen kann, weil ich ja eben diesen Zettel unterschrieben hatte.
Ich glaube dir bleibt ein Weg zur Verbraucherzentrale,zum Rechtsanwalt nicht erspart.Sagtmal, solangsam weiß ich echt nicht mehr, wer hier Recht hat.. Wisst ihr's?
wo der Eisbär Recht hat, hat er leider wirklich recht ... kündigen bedeutet, Du erkennst den Vertrag als solchen an und musst Dich dann leider an dessen Konditionen halten ... wenn Du hingegen sofort raus willst darfst Du den Vertrag als solchen gar nicht erst anerkennen sondern eben anfechten, d.h. Du warst NIE drin
gruß Maddin
Wer sagt das es zu spät ist?Verdammt.. ich wusste dass irgendwas falsch gelaufen ist. Und nun ist es zu spät, wie?
Die Verbraucherzentrale/ein Rechtsanwalt können dir helfen um einen Vertrag anzufechten.Ich glaube dir bleibt ein Weg zur Verbraucherzentrale,zum Rechtsanwalt nicht erspart.
Ps.
Rechtsanwalt; callnrw.de/Prozesskosten-,Beratungshilfe /pdf
Jeder weiß: Verträge müssen eingehalten werden. Wer einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie es geschehen ist, fragt sich, wie sie sich wieder davon lösen kann. Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt.
Quelle: Anfechtung des Kaufvertrages
Die Frage kann dir nur ein Experte beantworten.Angenommen ich ignoriere deren Briefe und Anforderungen fortan komplett: Wenn es eines Tages zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde, wer würde hier als Sieger herausgehen?
Die Verbraucherzentrale/ein Rechtsanwalt können dir helfen um einen Vertrag anzufechten.
spricht doch für den Betrogenen, oder?„Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale
Warum liest du nicht was man schreibt?Müsste ich dafür letztendlich nicht mehr Euro hinblättern, als dass die Be******firma verlangt? Oder kriegt man so eine Hilfe kostenlos...?
Warum hast du den Werber nicht darauf aufmerksam gemacht?„Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale
Naja...sagen wir es mal so....wenn Du noch länger wartest um Dir fachliche Hilfe zu holen, dann werden die Kosten für das Erstgespräch im Endeffekt günstiger als die Forderungen ...Müsste ich dafür letztendlich nicht mehr Euro hinblättern, als dass die Be******firma verlangt? Oder kriegt man so eine Hilfe kostenlos...?
Du bekommst bis Otober gratis eine Zeitschrift?(...)
Ich solle die Zeitschriften, die noch kommen, als Werbegeschenk behalten, Oktober kommt dann die letzte, aber zahlen muss ich nichts mehr (mir wird auch nichts mehr abgerechnet)
Du??Man sagte mir, ich solle eine Stornierung des Abos an sie senden,
Man bittet nicht,man fordert.(...)sie doch bitte mit dem Mahnverfahren warten sollen.. komischerweise meinte die Frau am Telefon, dass das schon storniert sei und nichts mehr nötig sei.
(...)
Die treiben für eine unbekannte Firma Geld ein??Allerdings ist die PVZ nur die Firma, die die Kosten dafür eintreibt. Hinter dem "******" steckt jedoch eine andere Firma, von dem die PVZ nichts weis.
Korrekt. PVZ scherrt sich nicht darum, ob unseriöse Firmen Geld damit ausgeben, Zeitschriften wohinzuschicken ohne dafür nen Penny von PVZ zu bekommen.Du bekommst bis Otober gratis eine Zeitschrift?
Kann sein, dass ich auch gefordert habe. Ist schon etwas her das Ganze, aber ich bin der Meinung man muss bei sowas dennoch freundlich bleiben. Sonst kannst du noch weniger Hilfe erwarten.Man bittet nicht,man fordert.
Ich hoffe das du auf eine schriftliche Bestätigung bestanden hast.
So in der Art. Ist nur eine Pressezentrale, kein Lieferant an "Endkunden" oder ähnliches. Genaueres Verhältnis kenne ich nicht.Die treiben für eine unbekannte Firma Geld ein??
Ok, ich schätz mal dass das rechtlich so geregelt ist. Ich versteh unter Betrügern und Betrug eben was anderes..PS.
Von Betrug redet man erst wenn jemand verurteilt wurde.