Afrika-hilfe-Tanzania Abo-Abzocke

MuLa24

New member
Hallo, ich wollte mich mal melden!

Wenn ihr denkt, die haben aufgegeben, nix da!

Folgender Brief lag heute im Postfach (ich hab so die Schnauze voll!)


Rechts:
"Allgemeiner Debitoren-und Inkassodienst GmbH"
Registrierter Inkassodienstleister nach Klausel 10 Abs. Nr1. RDG

Eduard- Pestel -Str. 7
49080 Osnabrück, 31.Januar 2013

Telefon...
Fax....
email...

Ihr Aktenzeichen 122767797

Bankverbindung:....


Links: Allgemeiner Debitoren & Inkassodienst etc..

Meine Anschrift


ANKÜNDIGUNG des gerichtlichen MAHNBESCHEIDES
PVZ Pressevertriebszentrale GmbH &Co.KG/ Mein Name..
Offene Forderung aus Zeitschriftenbestellung (Focus)
Kundennummer beim Mandanten...


Sehr geehrte...

Ihre Außenstände gegenüber unserer Mandantin belaufen sich auf 247,55€
[edit]

Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids mit anschließender Vollstreckung (Pfändung incl. Kontopfändung) bei dem Sie zuständigen Mahngericht.

Mfg Allgemeiner...

i.A.T. G.


unten dann noch eine Auflistung "diese Kosten können Sie durch sofortige Zahlung sparen, ebenso die Kosten, die durch die Einleitung der Vollstreckung entstehen:
Gerichtskosten 23,00
Anwaltsgebühren 25,00
Kosten Mahnbescheid 48,00

Kleingedrucktes:
Amtsgericht Osnabrück HRB 20968 Geschäftsführer Burkhard Q. Finanzamt Osnabrück Stadt Steuernummer......
Mitgliedsunternehmen im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen .e.V.

und Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.


+ Stempel von TüV GDD und so ein schwarzer Kreis mit 2x viertel Kreisen so nach außen gedreht...



________________________


Heißt es immer noch ignorieren? Oder doch Anwalt? Das Geld hängt mir echt nich aus der Hose raus ^^


Danke sehr, LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Du hast hier am 04.07.2012 deinen ersten Post geschrieben. Danach ist die Sache um Juni passiert. Du hast den Vertrag angefochten.
In erster Linie versteht man unter Anfechtung das im BGB geregelte gleichnamige Rechtsgeschäft, durch das eine fehlerhafte Willenserklärung rückwirkend beseitigt wird, wodurch das Rechtsgeschäft, das auf dieser fehlerhaften Willenserklärung beruhte, „als von Anfang an nichtig anzusehen“ ist
Somit wissen sie, dass der Vertrag für dich nichtig ist und du nicht bereit bist zu zahlen. Das nur noch der Weg über eine Klage die Sache klären kann.

Welche Firma die sich sicher ist das ihnen das Geld zusteht, würde nun über 7 Monate lang mit Inkasso oder Rechtsanwälte versuchen den ihrer Meinung nach säumigen Schuldner unter Druck zu setzen ,damit er bezahlt.

Ich würde der Inkasso per E-mail mitteilen, dass der Vertrag wegen Täuschung und Irrtum angefochten wurde. Das mir es jetzt reicht , dass man immer wieder versucht mir Angst zu machen damit ich bezahle. Da der Vertrag angefochten wurde , werde ich nun Anzeige erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:

MuLa24

New member
Hallo

nun ging es ja mit Briefen weiter, ein anderes Inkassounternehmen Debito oder so schrieben mir und heute riefen die mich an!!!!! Sie wolle mir sagen ich hätte ja noch einen Betrag offen. Ich meinte ja wieso trauen Sie sich mich anzurufen, ich sei dagegen vorgegangen und wurde betrogen sie meinte nur ich müsse eine Kopie von meinem Wiederspruch hinschicken (ob ich eine habe :/ .. ?)
Ich dachte die würden aufgeben aber es geht weiter und die rufen sogar an :mad::mad::mad::mad::mad: was soll das? Langsam werd ich panisch, sind schon 240€ .. Man =(


LG
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Leider steht hier auch, dass man im Nachhinein kaum was machen kann =(

Abo-Frust statt Abo-Lust
wenn du hier aufmerksam liest dann kommst du zu dem Schluss....man kann etwa machen und die Aussage ist falsch.
Mir ist kein Fall bekannt wo die Firmen ein positives Urteil vor Gericht erwirkt haben. Warum nicht,weil sie nicht vor Gericht gehen.:whistle:

Das heisst,in jedem Schreiben sollte stehen das man ein Urteil eines Gerichts abwartet.
 

MuLa24

New member
wenn du hier aufmerksam liest dann kommst du zu dem Schluss....man kann etwa machen und die Aussage ist falsch.
Mir ist kein Fall bekannt wo die Firmen ein positives Urteil vor Gericht erwirkt haben. Warum nicht,weil sie nicht vor Gericht gehen.:whistle:

Das heisst,in jedem Schreiben sollte stehen das man ein Urteil eines Gerichts abwartet.
Ja aber seit wann rufen Inkassounternehmen ab? Detitor Inkasso hieß das..
?

Hab einen Anwalt angerufen , er meinte die VZ solle mir ein Anwaltsschreiben aufsetzen, es besteht dennoch ein nicht so kleines Risiko, dass es bis zum Gericht geht..

LG
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ja aber seit wann rufen Inkassounternehmen ab? Detitor Inkasso hieß das..
?
Inkassounternehmen sind nichts weiter als nur Erfüllungsgehilfen,vor denen muß man keine Angst haben.Mehr als nur mahnen können die auch nicht.

Wenn du der Forderung widersprochen hast,dann mußt du erst einmal nichts machen.Erst wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst mußt du das Kreuz an der richtigen Stellen setzen und retour Amtsgericht schicken.
 
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