Mal ne Frage. Hast du damals eine Widerrufbelehrung bekommen.
Wenn ja,trift das Erste im Beispiel nicht zu.
Hier mal Anhaltspunkte was ich so schreiben würde- Musternrief der Verbraucherzentrale etwas abgeändert.
Ihre Abbuchung von meinem Konto am ……….. Rechnungsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf Ihre Abbuchung vom …………… erkläre ich hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte.
Darüber hinaus bestreite ich, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages
überhaupt hinreichend erkennbar war.
Für mich war weder einen Hinweis auf eine Verlängerung noch die Kosten die nach den 2 Wochentest auf mich zukommen zu sehen.. Da diese Information über eine Verlängerung für mich nur durch scrollen zu finden ist .war das für mich versteckt.
Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen sowie die Anfechtung des angeblich abgeschlossenen Vertrags wegen arglistiger Täuschung . Somit ist der Vertrag – sollte er jemals bestanden haben – als von Anfang an als nichtig anzusehen
Hilfsweise erkläre ich auch noch die sofortige Kündigung des angeblich abgeschlossenen Vertrags
Ich fordere Sie auf, mir schriftlich zu bestätigen, dass Sie von allen Forderungen mir gegenüber Abstand nehmen.
Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die
Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d
Bundesdatenschutzgesetz hin. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht
kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
Die 1,99 € würde ich aber nicht zurück holen.
Edit: Könnte ich das Geld jetzt einfach zurückholen via Onlinebankning oder sollte ich erst warten bis ich eine Antwort auf mein Schreiben habe, wenn ichs losschicke.
Es wäre ein Wunder wenn sie nicht weiterhin auf den Vertrag bestehen werden und ein Anwalt dir klar machen wird, warum du zahlen musst.