schnippewippe
New member
Ich hatte die Sendung auch gesehen. Das solltet ihr euch echt ansehen. !!!!
Für mich steht fest, warum die nie klagen !!!
Für mich steht fest, warum die nie klagen !!!
Oh man was ist das nur für ein drecksverein... Da hab ich mal heute auf mein kontostand geguckt und da traute ich meine Augen nicht. Die Schwe*ne haben einfach mal so 120 Euro abgebucht. Obwohl ich die Berechtigung entzogen habe. Die haben mir ja selbst geschrieben das die nicht mehr von mein Konto Geld abziehen können weil ich ja die Berechtigung dazu entzogen habe. Und jetzt machen die das einfach mal so... Oh man...
Hab ich gemacht. Ich hoffe das Sowas nicht mehr vorkommt.Das Geld zurückbuchen lassen - das kostet dich ja nichts sondern
die andere Seite.
Deine Bank hinweisen, dass Berechtigung entzogen wurde.
Wir werden die """ Kunden""" schon weichklopfen. :laugh:Was denken die sich eigentlich dabei? ...
"Wenn nur jeder zehnte zahlt - dann können wir wieder fürWas denken die sich eigentlich dabei? ...
Shortfacts zu flirt-fever.de:
Kontaktanzeigen-Portal für Singles, gegründet 2003
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flirt-fever.de wurde zuletzt im Dezember 2014 mit ** von fünf möglichen * bewertet.
Du solltest deinen Anwalt wechseln.Also war vor paar Tagen bei meinem Anwalt und er meinte, so dumm es auch klingt aber es ist eine Abzocke, aber keine "Illegale".
[...]
Also ich hab mich entschieden zu zahlen, habe jetzt über 500€ gezahlt, Kündigung habe ich auch von denen bekommen.
So allgemein formuliert, wie du es hier tust, ist das nicht richtig. Nicht jede Klausel, die ausschließlich in den AGB auftaucht, ist überraschend. Besser formuliert:Er sollte wissen das Vertragsbedingungen,die erst in den AGB auftauchen,überraschend sind und nicht Bestandteil eines Vertrages werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - IHK Südlicher OberrheinKlauseln in wirksam einbezogenen AGB werden dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn sie nach den besonderen Umständen des Vertragsschlusses so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen zu rechnen braucht. Eine Klausel ist als überraschend anzusehen, wenn der Vertragspartner gewissermaßen durch sie überrumpelt oder übertölpelt wird.
Maßgebliche Kriterien sind hierfür insbesondere die dem Vertragsschluss vorausgegangenen Verhandlungen, das äußere Erscheinungsbild und die Unüblichkeit der Klausel für Verträge der betreffenden Art. Dabei ist zu beachten, dass abhängig von der Art des Vertragspartners auf die Verständnismöglichkeiten des jeweiligen Durchschnittsvertragspartners abzustellen ist.