B2B-Abzocke über Facebook: Das Wirken der B2B Technologies Chemnitz GmbH des David J*

Dummkopf33

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Hallo,

vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps. Ich bin denen auch auf den Leim gegangen. Sollte man widersprechen und aussitzen denke ich.

Was mir noch einfällt: In der Rechnung wird zweimal die Schufa und Creditreform erwähnt (einmal mit der Ankündigung der Kosten bei einer Auskunft, einmal bei Mitgliedschaften).

Soweit ich weiß erfüllt die Drohung mit der Schufa zur Durchsetzung von Rechnungen den Tatbestand der Nötigung. Insbesondere wenn die Rechnung nicht rechtmäßig ist, geben Gerichte dem recht.

Meint ihr, das gilt jetzt schon? Oder sollte man widersprechen und wenn dann die Schufa-Drohung reinzwitschert die Firma auf Nötigung verklagen, da bei einer widersprochenen Rechnung ein Schufa-Eintrag eine Verleumdung (und damit eine Straftat - siehe Nötigung) ist?
 

Dummkopf33

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Hehe, gestern kam eine Rechnung an, Frist bis zum 11. August (ha, zwei Werktage nach Empfang der Rechnung) und heute kommt schon per Mail eine Erinnerung.

Die ganze Aufmachung der Rechnungen sowie die Penetranz der Aufforderungen zeigt doch ziemlich deutlich, dass sie wissen, dass sie im Unrecht sind.

Die Frage ist nur: Einfach ignorieren (da sie wohl sowieso nicht klagen) - oder erst widersprechen und dann ignorieren?
 

Niclas

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Die Frage ist nur: Einfach ignorieren (da sie wohl sowieso nicht klagen) - oder erst widersprechen und dann ignorieren?
Die einzige ( ziemlich unwahrscheinliche ) Reaktion wäre nötig, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid aufkreuzte. Widerspruch innerhalb von 14 Tagen würde das ins Nirwana verfrachten. ( klagen tun die eh nicht )
 

Dummkopf33

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Die einzige ( ziemlich unwahrscheinliche ) Reaktion wäre nötig, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid aufkreuzte. Widerspruch innerhalb von 14 Tagen würde das ins Nirwana verfrachten. ( klagen tun die eh nicht )

Danke. Also einfach Altpapier?

Ich gebe der Forderung nicht in irgendeiner Weise recht, indem ich nicht widerspreche?
 

Krennz

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Ich hebe zumindest die Rechnung und allen Schriftvekehr auf, um im Falle eines Falles Beweise zu haben.

B2B hat schon einige Klagen verloren und ist erfolgreich beklagt worden. Aber man kann nie wissen wie ein Gericht urteilt, denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
 

schnippewippe

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Die Frage ist nur: Einfach ignorieren (da sie wohl sowieso nicht klagen) - oder erst widersprechen und dann ignorieren?
Allgemein.
Wenn man widerspricht und die Sache strittig ist, darf kein Schufaeintrag gemacht werden.
Meldet man sich nicht, ist man ein Kunde der im Rückstand ist und dann kann es zum Schufaeintrag kommen.
Bitte aufpassen !!! Nicht beim teuren Angebot ausfüllen.
Schufa Selbstauskunft – Schufa Auskunft kostenlos
http://schufa-selbstauskunft.info/
 
Zuletzt bearbeitet:

Dummkopf33

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Allgemein.
Wenn man widerspricht und die Sache strittig ist, darf kein Schufaeintrag gemacht werden.
Meldet man sich nicht, ist man ein Kunde der im Rückstand ist und dann kann es zum Schufaeintrag kommen.
Bitte aufpassen !!! Nicht beim teuren Angebot ausfüllen.
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Ja, das ist meine Befürchtung mit dem Ignorieren. Aber die Schufa hat zumindest einer Person auf Nachfrage schriftlich erklärt, keine Einträge für die B2B Technologies vorzunehmen. Dazu gibt es ein Video auf youtube.

Wenn man antwortet und bestreitet, dass eine Forderung besteht, bestätigt man die Anmeldung.

So oder so wird keine rechtsverbindliche Zahlung drauf. Kann man sich aussuchen, wie man es macht. Man wird so oder so eine Weile Altpapier von B2B zugestellt bekommen. Vielleicht sollte man sich mal bei der Schufa informieren, im schlimmsten Fall muss man einem Mahnbrief widersprechen.

Klagen ist wohl das blödeste, was man machen kann. Kann wohl passieren, dass bei der Verteidigung von B2B rauskommt, dass der Kunde zahlt. Aber es ist nicht bekannt, dass B2B selbst angreift bzw. da jemals irgendetwas darauf geworden ist.

Das Landesgericht Berlin hat im April bestätigt, dass selbst bei Gewerbetreibenden eine Anmeldung, selbst mit "Kaufen"-Button ungültig ist. Das LG hat damit ein vorhergegangenes Urteil widerrufen, dass B2B recht gegeben hat. Und auch dort hatte nicht B2B, sondern der angebliche Kunde geklagt.

Soweit meine Einschätzung der Dinge. Also keine Panik Kurfürst. Falls ich falsch liege, bitte bitte darauf hinweisen.


Was anderes: Ich habe mir nochmal die Landing-Pages angeschaut. Das ist tricky.

Geht man über die Firmenpage:
.b2b-beschaffungsplattform.de/index.php/de Beste und günstigste B2B Beschaffungsfirma

gibt es eine Vorseite zum Anmeldeformular, auf der die 240 Euro klar ersichtlich sind.

Wenn man auf "Anmelden" klickt, ist man auf dem Formular, auf das auch die Facebook-Links hinführen - allerdings ohne Warnung!

anmelden.b2b-beschaffungsplattform.de/ Absolut unverfängliches Anmeldeformular

Das ist ziemlich clever gemacht. Die ober Hälfte - die die man zuerst sieht - schreit "90%" in kräftigem Orange, und das kräftige Orange leitet dann gleich zum Anmeldeformular hin. Alles schön groß und in klarem weiß auf hellgrau. Rechts daneben ist tatsächlich ein Kasten, auf dem steht "240 Euro". Nicht im Text hervorgehoben - der durchgehend fett ist, was die flüchtige Lesbarkeit erschwert, und unauffällig dunkelblau auf grau.

Vor allem aber: es ist für das Auge unmöglich, den Kasten überhaupt wahrzunehmen, während man das Anmeldeformular ausfüllt. Versucht mal, beides gleichzeitig anzusehen. Geht nicht.

Es ist nicht möglich, während des Ablaufs zu erkennen, dass hier etwas anderes stattfinden soll, als bei diesen vielen Online-Anmeldungen, die man im täglichen Leben so durchführt.

Reingefallen, hähä. Wenn einem das auf der Straße passiert, ärgert man sich halt über seine Dummheit. Dass einem so ein Hütchenspieler dann aber mit dem Gericht droht, weil man ihm das Geld nicht gibt, ist absurd.
 
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Krennz

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Nach Auskunft eines Schufamitarbeiters, die ich vor 2 - 3 Jahren eingeholt habe
(Schufa Düsseldorf) dürfen nur Mitglieder der Schutzgemeinschaft unbestrittene Forderungen eintragen lassen.

Eine Drohung von Nichtmitgliedern kommt einer Nötigung gleich und ist strafbar. Gelegentlich geht selbst die Schufa gegen solche Firmen vor, da sie hier eine Rufschädigung annimmt.

Einfach mal bei der ortsnahen Schufa anrufen und fragen, ob der Drohende Mitglied ist.

Ich bekomme hier von der Firma xyz eine Mahnung mit Androhung des Schufaeintrages deren Grund ich bestreite.. Ist diese Firma eigentlich Mitglied bei Ihnen?
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Herzlich willkommen:mad:
Zuerst Melango.de dann die JW Handelssysteme GmbH und hat sich dann mal wieder umbenannt und heißt jetzt B2B Technologies Chemnitz GmbH. Sonst ändert sich nichts.:sad:
Melango.de ( Video ) ist jetzt b2b-beschaffungsplattform.de

@ Dummkopf33
Das Landesgericht Berlin hat im April bestätigt, dass selbst bei Gewerbetreibenden eine Anmeldung, selbst mit "Kaufen"-Button ungültig ist. Das LG hat damit ein vorhergegangenes Urteil widerrufen, dass B2B recht gegeben hat. Und auch dort hatte nicht B2B, sondern der angebliche Kunde geklagt.

Das Urteil dazu B2B Chemnitz GmbH verliert in zweiter Instanz am Landgericht Berlin ... Wer das Urteil lesen will , Screenshot anklicken.
 

Krennz

New member
@niclas

Ich verlange in der Zentrale einen Mitarbeiter der Rechtsabteilung, dem schildere ich meinen Fall, ich bekomme dann evtl die Auskunft, "also da muss ich mit dem Kopf schütteln."

Was sagt uns das?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
@niclas

Ich verlange in der Zentrale einen Mitarbeiter der Rechtsabteilung, dem schildere ich meinen Fall, ich bekomme dann evtl die Auskunft, "also da muss ich mit dem Kopf schütteln."

Was sagt uns das?
?
Was eierst du hier so rum?Welche Rechtsabteilung rufst du an?

Grundsätzlich,eine Drohung mit Schufaeintrag ist unzulässig.Das solltest du wissen.

In konkreten Einzelanfragen erteilt die Schufa, ob ein Drohinkassoladen Schufamitglied ist:
aninos anwaltsinkasso ist kein Schufa-Mitglied
Zu beachten ist,es gibt auch andere Wirtschaftsauskunfteien, nur....Schufa kennt jeder.

Hier etwas ausführlicher erklärt: Drohung mit “Schufaeintrag”: Wann ist eine Meldung an die Schufa zulässig?

Zur unzulässigen Meldung gibt es einige Urteile.
Z.B:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die Klägerin wegen der streitigen Forderungen aus
dem Telekommunikationsvertragsverhältnis der Partei
en beider Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung (SCHUFA) oder dem Fraud Prevention
Pool zu melden, bevor sie einen rechtskräf-
tigen Titel über die Forderungen erwirkt hat.
Quelle&mehr: http://medien-internet-und-recht.de
 

Krennz

New member
@Eisbeer

Ich persönlich habe bei der Schufa Düsseldorf angerufen, weil bei Netzwelt und bei Rechti immer wieder der Hinweis kam, dass mit einem Schufeintrag gedroht wurde. Ich war bei der Schufa Düsseldorf durch meine Tätigkeit bekannt und hatte einen ansprechpartener, der mir mitteolte, dss die Schufa nur die Meldungen von Mitgliedern, die unbestritten sein müssen, entgegennimmt.

Wer eine Falschmeldung abgibt wird bestraft.

Ausserdem gibt die Schufa insofern Auskunft, ob Jemand, der behauptet Schufamitglied zu sein, mit dem berühmten Kopfschütteln, wie von mir geschildert, beantwortet.

So jetzt haben wir den Thread wunderschön zerschossen.

Ruf doch einfach selber mal bei der für dich zuständigen Schufa- Rechtsabteilung an und frage, nach Schilderung der Sachlage, ob der Behaupter Mitglied der Schufa ist.

Evtl. wirst du sogar aufgefordert die Unterlagen an die Schufa in Kopie zu senden, damit evtl. die Schufa selber tägtig werden kann.

Zumindest sollte man sich an die hier genannten Verbraucherzentralen wenden, die schon ein Urteil gegen Abmahner erstritten haben. Die können nämlich dann eine strafbewehrte Unterlassung verlangen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
der mir mitteolte, dss die Schufa nur die Meldungen von Mitgliedern, die unbestritten sein müssen, entgegennimmt.
Falschaussage.
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und
[.....]
4.a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
Quelle & mehr: gesetze-im-netz.de
Ausserdem gibt die Schufa insofern Auskunft, ob Jemand, der behauptet Schufamitglied zu sein, mit dem berühmten Kopfschütteln,
auch wenn eine Firma Mitglied (richtig Vertragspartner) ist ist nicht gesagt das die etwas melden können.
Grundsätzlich können das nur A-,(z.B. Kreditinstitute), und B-,(z.B. Nichtbanken). F-Vertragspartner (z.B. Inkassounternehmen) können nur Daten abfragen.

Liest du hier auch das was andere schreiben?

In konkreten Einzelanfragen erteilt die Schufa, ob ein Drohinkassoladen Schufamitglied ist:
aninos anwaltsinkasso ist kein Schufa-Mitglied
Damit du es nicht übersiehst:
kanzlei-thomas-meier.de/Antwortschreiben
 

Dummkopf33

New member
So ... kurzer Zwischenstand.

Die Bank in Slowenien hat meine Beschwerde gelesen und auch nach Links gefragt. Schufa etc. haben nicht nennenswert reagiert.

B2B schickt mir weiterhin Rechnungen und letzte Mahnungen. Besonders witzig fand ich, dass sie geschrieben haben, dass ein Widerruf im Sinen von §XY - "und nur den können Sie meinen" - nicht gültig sei. Dabei habe ich noch kein einziges Mal geantwortet.

Auch eine letzte Mahnung mit der Ankündigung des gerichtlichen Vorgehens kam bereits an.

Auch sehr lustig: die B2B Chemnitz hat bisher noch gar nichts geliefert. Dabei habe ich angeblich vor mehr als einem Monat einen Vertrag mit ihnen geschlossen. Ob ich sie wohl wegen Nicht-Einhaltung eines Vertrages verklagen sollte?
 
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