Dummkopf33
New member
Hallo,
vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps. Ich bin denen auch auf den Leim gegangen. Sollte man widersprechen und aussitzen denke ich.
Was mir noch einfällt: In der Rechnung wird zweimal die Schufa und Creditreform erwähnt (einmal mit der Ankündigung der Kosten bei einer Auskunft, einmal bei Mitgliedschaften).
Soweit ich weiß erfüllt die Drohung mit der Schufa zur Durchsetzung von Rechnungen den Tatbestand der Nötigung. Insbesondere wenn die Rechnung nicht rechtmäßig ist, geben Gerichte dem recht.
Meint ihr, das gilt jetzt schon? Oder sollte man widersprechen und wenn dann die Schufa-Drohung reinzwitschert die Firma auf Nötigung verklagen, da bei einer widersprochenen Rechnung ein Schufa-Eintrag eine Verleumdung (und damit eine Straftat - siehe Nötigung) ist?
vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps. Ich bin denen auch auf den Leim gegangen. Sollte man widersprechen und aussitzen denke ich.
Was mir noch einfällt: In der Rechnung wird zweimal die Schufa und Creditreform erwähnt (einmal mit der Ankündigung der Kosten bei einer Auskunft, einmal bei Mitgliedschaften).
Soweit ich weiß erfüllt die Drohung mit der Schufa zur Durchsetzung von Rechnungen den Tatbestand der Nötigung. Insbesondere wenn die Rechnung nicht rechtmäßig ist, geben Gerichte dem recht.
Meint ihr, das gilt jetzt schon? Oder sollte man widersprechen und wenn dann die Schufa-Drohung reinzwitschert die Firma auf Nötigung verklagen, da bei einer widersprochenen Rechnung ein Schufa-Eintrag eine Verleumdung (und damit eine Straftat - siehe Nötigung) ist?