Wenn man sich gerichtlich gegen Zeitschriftenbezüge wehrt

Leonhard

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nochmals....das ist Unsinn,die müssen nichts zahlen.Wer die Musik bestellt,der zahlt. Gebührenschuldner des Anwalts ist stets und ausschließlich der Mandant.
Willst du die Kosten ersetzt haben mußt du die Firma verklagen.
Quatsch! Ich werde jetzt nicht in Erläuterungen einsteigen, was ein "Gegenstandswert", ein "Schadensersatz" und ggf. eine "Vertragsstrafe" ist. Dafür gibt´s Anwälte. Jeder Neunmalkluge, der will, kann sich ja selbst informieren.
 

schnippewippe

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Leonhard;35916]Also auch dazu eine weitere Erläuterung:
3)Eine KOPIE Deines Ausweises DÜRFEN die betreffenden Firmen aus datenschutzrechtlichen Gründen gar NICHT verlangen. Du hast alles Recht der Welt, dieser Aufforderung nicht nachzukommen und dagegen wegen Nötigung zu klagen.
Also für User die mal eine Kopie anfertigen müssen.
Wer Schickt schon eine ungeschwärzte Kopie. Also welche wichtigen Daten ausser der Unterschrift sehen die dann.
Die Kopie darf ausschließlich zu Identifizierungszwecken verwendet werden.
@datenschutzrheinmain
• Die Kopie muss als solche erkennbar sein.
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können und sollen von den Betroffenen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer. Die Betroffenen sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen.
• Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
Im übrigen ist es geradezu lachhaft, dass der Betrogene dem Betrüger nachweisen soll, dass er betrogen wurde. Das Gegenteil ist der Fall: Die betroffenen Firmen müssen nachweisen, dass die Unterschrift und die Bestellung tatsächlich autentisch ist

Haste schon mal was von Schadensminderungspflicht gehört.
Hast denen ja nicht die Möglichkeit das zu klären gegeben. Die waren ja bemüht es zu klären.


.
 
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Leonhard

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Also für User die mal eine Kopie anfertigen müssen.
Wer Schickt schon eine ungeschwärzte Kopie. Also welche wichtigen Daten ausser der Unterschrift sehen die dann.


Haste schon mal was von Schadensminderungspflicht gehört.
Hast denen ja nicht die Möglichkeit das zu klären gegeben. Die waren ja bemüht es zu klären.


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Da kann ich nur lachen: Die haben von mir ein Widerspruchsschreiben erhalten mit MEINER(!) Unterschrift und verlangten danach(!) meine Ausweisdaten ... Die wollten nichts klären, sondern weiter Druck ausüben, was sie auch getan haben (von wegen "Kündigungstermin nicht eingehalten" und anderen Scherzen). Erst als das Anwaltsschreiben kam und Strafanzeige erstattet wurde, haben sie ganz schnell reagiert ...

Im übrigen: Jedem, der eine "Abo-Bestellung" angeblich unterschrieben hat und der glaubt, er habe die Widerspruchsfrist verpaßt, rate ich dringend, auch das sofort anzufechten. Die meisten dieser "Bestellvordrucke" entsprechen in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen. Z.B. wird kein Widerspruchsschreiben verschickt oder mitgegeben (Bestellung ungültig!) oder die Widerspruchsmöglichkeit wird auf dem Bestellzettel "versteckt" (Bestellung ungültig!) oder auf dem Bestellzettel wird nur "versteckt" darauf hingewiesen, dass damit ein Abonnement verbunden ist (Bestellung ungültig!) usw. Auch deshalb ist dringend angeraten, einen Anwalt oder zumindest eine Verbraucherberatung mit diesem Schriebs zur Beratung heranzuziehen.
 

Krennz

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Weisst Du, dieses Forum ist niocht das Einzige wo wir posten und z.B. im Netzwelt-Verbraucherschutz wurden dutzende dieser Zettel gepostet. Zwar vom VSR aber den gleichen Zettel hat auch die Klenkerei.

Und ich bleibe dabei, hat sich auch bei Netzwelt, PC-Praxisforum u.a. bestens bewährt

Kurzes Anschreiben mit Widerruf und Anfechtung per Einwurfeinschreiben mit Zeugen, ob nun selber verfasst, oder von der VZ, und gut ist.

Für dieses ganze Anwaltsgefummel fehlen vielen einfach die Nerven. Mir auch. Und, wie schnippe u. Andere schon schreiben. Der Klenk und der PVZ müssen beweisen, ob die Unterschrift von mir ist. Ich habe eine gewisse Mitwirkungspflicht und kann zur Auifklärung beitragen, wenn ich eine, in den Identifizierungspunkten geschwärzte, Kopie eines Perso zuschicke. Auf dem nur mein Name und meine Unterschrift ersichtlich sind.
 

Leonhard

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Nachtrag

Zitat: "Also welche wichtigen Daten ausser der Unterschrift sehen die dann." -

Na toll, sie sehen eine Kopie, die ggf. nichts anderes ist als ein Stück Papier mit einer Unterschrift. Es ist also so oder so Blödsinn eine Kopie von was auch immer zuzusenden.

Entscheidend ist meine Unterschrift auf dem Brief, den ich zusende und sonst gar nichts!
 

schnippewippe

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Da kann ich nur lachen: Die haben von mir ein Widerspruchsschreiben erhalten mit MEINER(!) Unterschrift und verlangten danach(!) meine Ausweisdaten ...
Biste sicher das du eine richtige Unterschrift gegeben hast. Wenn ich den Vertrag nicht mehr haben will und ihnen mitteile, dass es nicht meine Unterschrift ist, würde ich mein Einschreiben auch nicht mit meiner echten Unterschrift unterzeichnen. Also ist die Unterschrift im Brief für mich kein Beweis.

Wenn die mit der geschwärzten Kopie zufrieden sind,und ich den Vertrag dann los bin, warum soll ich mir es dann unnötig schwer und teuer machen. Beratung kostet Geld.
Wo ist denn der Beweis, dass die dir freiwillig "Schadensersatz" wofür auch immer zahlten. :whistle:


Meinst du echt, dass denen deine Strafanzeige juckt.

......................................
http://www.berliner-zeitung.de/arch...-sein-leben-unter-druck,10810590,9905922.html
Und die Szenerie vor dem Landgericht Limburg erinnert an Terroristenprozesse: doppelte Eingangskontrollen, zwei Dutzend Polizisten im Saal, Panzerglas. Nur wenige Verfahren in Deutschland erfordern diesen Sicherheitsaufwand. Das soll eine Flucht verhindern, und es soll Zeugen, Richter und Staatsanwälte schützen. Neben dem "Drückerkönig" sind sechs Männer aus seinem mafiaartigen Imperium angeklagt, die als extrem gewalttätig und gefährlich gelten. Sie sollen Ohren abgeschnitten, Häuser angezündet und Geschäftspartner bei so genannten Strafaktionen krankenhausreif geprügelt haben. Wolfgang Kl**k, der selbst als kleiner Drücker begann und jetzt steinreich ist, wird versuchter Mord, räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.........................

http://www.spiegel.de/panorama/urteil-hohe-haftstrafen-fuer-ohren-abschneider-a-173316.html
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die auf einmal sich von Strafanzeigen von uns einschüchtern lassen. Wenn ich den Usern mitteile, stellt Strafanzeige, dann doch nur, damit die PVZ sieht ,dass wir keine Angst haben. Hmmmmm. Dazu passt mein Zitat wohl doch nicht so ganz.

Wenn ich schon in der Verhangenheit wühle , mal was Neueres.
http://wienextra.wordpress.com/2014/01/11/austria-video-ring-seit-2008-halbiert/

(Wien, im Jänner 2014) Der Austria Video Ring baut weiter ab und schliesst Läden. In Wien wurden zuletzt die Salztorgasse 6, 1010 Wien gesperrt, die Simmeringer Hauptstraße 16, 1110, und mit Jahresende jene über zwei Etagen laufende Großfiliale, die seit Menschengedenken, also seit 1994 als der Herausgeber in der Columbusgasse 51 wohnte, bestand: Favoritenstraße 76 A, 1100 Wien. Damit fielen in Wien drei Geschäfte weg. Unklar ist noch wie es mit der Gumpendorferstraße 126 weitergeht.

Das Konstrukt des “Videorings” wurde in den Achtziger Jahren durch das Trio Wolfgang Kle** (Inhaber einer deutschen Drückerkolonne rund um Zeitschriftenabos), Bernd Gau*** und Dieter Kneu***r geboren, als Buchclubs in aller Munde waren. Zu Spitzenzeiten hatte der “Deutsche Video Ring” (DVR) mehr als 600 zentralisiert geführte Filialen und der “Austria Video Ring” als Tochterfirma am Wörthersee mehr als 60.
 
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schnippewippe

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Welche Möglichkeiten habe ich, um ein aufgedrängtes Zeitungsabo wieder zu beenden?

Ein neuer Post von mir. Möchte nicht, dass der Link hier in dem Gelaber untergeht

wer sich das durchliest , wird sagen, genau wie bei mir.

Wie kündige ich ein Zeitungsabo? - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

Ist die Vermittlung eines Zeitungsabos auf diese Weise strafbar?

Wenn Sie, wie oben geschildert, getäuscht werden, und hauptsächlich aus diesem Grund den Vertrag über das Zeitungsabo eingehen, so kann ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen. Allerdings ist es in vielen Fällen schwierig, den Betrug nachzuweisen. Am einfachsten ist das dann, wenn eine Begleitperson anwesend war, während Sie den Abovertrag abgeschlossen haben. In diesen Fällen kann überlegt werden, Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei oder der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.

Welche Möglichkeiten habe ich, um ein aufgedrängtes Zeitungsabo wieder zu beenden?


Es gibt in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Möglichkeiten, um ein ungewolltes und aufgedrängtes Zeitungsabo schnell wieder zu beenden. Der effektivste Weg ist der des Widerrufs innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Abo-Vertrags. Darüber hinaus können Sie den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Schließlich besteht die Möglichkeit, eine außerordentliche und sofortige Kündigung des Abovertrags auszusprechen. Im folgenden zeige ich Ihnen die verschiedenen Wege auf, um ein ungewolltes Zeitungsabo so schnell wie möglich zu beenden.



Wie kündige ich ein Zeitungsabo mit der normalen „ordentlichen“ Kündigungsfrist? ...........................mehr im link
Das finde ich auch interessant.
In einem Geschäft: Im Regelfall können Verträge, die in einem Ladengeschäft abgeschlossen wurden, nicht(!) widerrufen werden. Das liegt daran, dass das Widerrufsrecht nicht für den normalen Kauf bzw. Vertragsabschluss im Laden gilt. Wurden Sie jedoch in einem Geschäft oder im Eingangsbereich eines solchen angesprochen, und zum Abschluss eines Zeitungsabos überredet, ohne dass dieser Vertragsabschluss etwas mit dem Ladengeschäft zu tun hat, so handelt es sich um einen „Vertragsschluss in der Öffentlichkeit“. Typisches Beispiel ist das, dass eine fremde Person, die nicht zum Personal des Ladengeschäfts gehört, Sie kurz vor oder im Eingangsbereich des Geschäfts anspricht. Ein solcher Zeitungsabonnement-Vertrag kann widerrufen werden ...............
 
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Leonhard

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Biste sicher das du eine richtige Unterschrift gegeben hast. Wenn ich den Vertrag nicht mehr haben will und ihnen mitteile, dass es nicht meine Unterschrift ist, würde ich mein Einschreiben auch nicht mit meiner echten Unterschrift unterzeichnen. Also ist die Unterschrift im Brief für mich kein Beweis.

Wenn die mit der geschwärzten Kopie zufrieden sind,und ich den Vertrag dann los bin, warum soll ich mir es dann unnötig schwer und teuer machen. Beratung kostet Geld.
Wo ist denn der Beweis, dass die dir freiwillig "Schadensersatz" wofür auch immer zahlten. :whistle:


Meinst du echt, dass denen deine Strafanzeige juckt.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass die auf einmal sich von Strafanzeigen von uns einschüchtern lassen. Wenn ich den Usern mitteile, stellt Strafanzeige, dann doch nur, damit die PVZ sieht ,dass wir keine Angst haben. Hmmmmm. Dazu passt mein Zitat wohl doch nicht so ganz.


Das mit der Kopie eines Persos ist doch Haarspalterei. Woher wollen die wissen, ob die Kopie, die ich ihnen schicke, tatsächlich eine Kopie meines Persos ist? Das ist eine sinnlose Diskussion um irgendwelche Kopien von was auch immer und wie auch immer zusammengezimmert. Entscheidend ist die Unterschrift auf meinem Brief, den ich schicke und sonst nichts! Wenn sie die als Urkundenfälschung oder als Betrug anfechten wollen, bitte sehr. Ich werde keine zusätzliche Arbeit und kein zusätzliches Geld für Kopien und was weiß ich noch investieren, wenn der Tatbestand klar ist.

Im übrigen ist mir das egal, ob Du mir glaubst, dass die Beklagten (PVZ, Klenk, ProMedia) Anwaltsgebühren für den Gegenstandswert und entsprechenden Schadensersatz bezahlt haben oder nicht. Es ist nur schade, dass durch die Falschmeldungen hier User möglicherweise davon abgeschreckt werden, Strafanzeige zu stellen - was ich nach wie vor dringend anrate.
 

schnippewippe

New member
Das mit der Kopie eines Persos ist doch Haarspalterei. Woher wollen die wissen, ob die Kopie, die ich ihnen schicke, tatsächlich eine Kopie meines Persos ist? Das ist eine sinnlose Diskussion um irgendwelche Kopien von was auch immer und wie auch immer zusammengezimmert. Entscheidend ist die Unterschrift auf meinem Brief, den ich schicke und sonst nichts! Wenn sie die als Urkundenfälschung oder als Betrug anfechten wollen, bitte sehr. Ich werde keine zusätzliche Arbeit und kein zusätzliches Geld für Kopien und was weiß ich noch investieren, wenn der Tatbestand klar ist.
Äääääääää. ...... wie geschrieben. Eine Unterschrift im Brief muss nicht die echte sein.Aber warum sollten die deine Unterschrift im Brief als Urkundenfälschung anzeigen wollen oder als Betrug anfechten wollen. Bist unter der Spalte Abfall abgebucht worden.

Wenn eine geschwärzte Kopie ausreicht um aus den Vertrag zu kommen, werde ich doch nicht noch Kosten für eine Beratung ausgeben.
wenn der Tatbestand klar ist.
Aber wer hat denn den Tatbestand der Unterschriftfälschung begangen ?

dass durch die Falschmeldungen hier User möglicherweise davon abgeschreckt werden,
Du meinst doch nicht etwa meine Zitate über die Mafia. :laugh: Soviel Strafanzeigen kann es gar nicht geben, bis denen das stört.
Aber ich lerne ja gerne was dazu.
Stelle doch mal hier ein, was die Staatsanwaltschaften bei uns in Deutschland in den 40Jahren des Bestehen der PVZ usw. unternommen hat. Würde bestimmt den andern Usern auch interessieren.

Da verspreche ich mir eher Hilfe vom Verbraucherzentrale Bundesverband Diese Urteile stärken die Usern und beruhigt sie. Die werden aber meistens nur dann tätig, wenn es genug Opfer gibt ,die sich gemeldet haben.



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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Im übrigen ist mir das egal, ob Du mir glaubst, dass die Beklagten (PVZ, Klenk, ProMedia) Anwaltsgebühren für den Gegenstandswert und entsprechenden Schadensersatz bezahlt haben oder nicht.
Das kannst du ganz einfach glaubhaft machen.
Beklagten.... Dann hat ein Richter geurteilt und dann hast du eine Kopie von dem Urteil.
Also scan das mal hier ein.:laugh:
 

schnippewippe

New member
Das kannst du ganz einfach glaubhaft machen.
Beklagten.... Dann hat ein Richter geurteilt und dann hast du eine Kopie von dem Urteil.
Also scan das mal hier ein.:laugh:
Oh ja...... Das Urteil mit der Begründung dazu und diese Urteile Abo | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte . dass wäre doch mal wirklich was für die User hier.

Verbraucherzentrale.
Hinweise willkommen

http://www.vzhh.de/recht/106241/gutscheine-vom-vsr-verlag.aspx
Ärger mit dem VSR-Verlag oder anderen? Straßenwerbung? Schwindeleien bei der Unterschrift? Untergeschobener Vertrag? Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir werden gegen den Verlag notfalls gerichtlich vorgehen, um diese unseriöse Praxis zu unterbinden. Gern können Sie sich auch von uns beraten lassen.
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Krennz

New member
Ich habe mir jetzt mal meinen Perso geholt.

Bei einer Kopie schwärze ich oben Rechts die Nummer, meine weiteren Vornamen (ich habe 3) mein Geburtsdatum und unten Rechts die Nummer, evtl mache ich auch noch in mein Bild einen schwarzen Balken bei den Augen.

So kann der Gegner die Unterschrift und meinen Namen sehen, aber keine sicherheitsrelevanten Dinge.(Ist schon der neue Perso)

Und Leo, motzen hilft nicht weiter. Wir hier machen das schon über 10 Jahre und Du kannst uns glauben Schnippe, Eisbeer, Krefelder und ich, wir haben schon in verschiedenen Foren so vielen Leuten aus der Patsche geholfen, wir wissen wovon wir reden.

Wozu beschäftigst Du einen RA, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Gott weiss noch wen? Weil Du was beweisen willst, was nicht bewiesen werden muss?

Der PVZ bekommt täglich hunderte solcher Aboverträge rein, nur Wenige widerrufen oder fechten an. Stört die nicht, etwas Schwund ist immer. Bevor die sich teure Gerichtsverfahren an den Hals hängen, lassen sie die Leute aus dem Vertrag und gut ist.

Und wenn die zur Klärung von Unterschriftsfälschungen eine Kopie des Perso brauchen, kriegen die, so können sie auch in ihren eigenene Reihen feststellen, welcher Drücker es sich zu bequem macht und kriminell handelt. Der sass dann evtl. mit dem Adressbuch auf der Parkbank und schrieb seine Zettel und fälschte die Unterschriften.
 
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Leonhard

New member
Als ich mich auf dieser Seite anmeldete, habe ich gedacht, diese Seite würde zur Hilfe bei Betrügereien beitragen.

Stattdessen finde ich hier Leute vor, die gar nicht daran interessiert sind zu helfen, sondern vor allem ihr persönliches EGO pflegen wollen und dumme Anmache, persönliche Beleidigungen, Haarspalterei und Besserwisserei für besonders wichtige Information halten.

So kann man sich irren ...:sad:
 

Krennz

New member
@Leo,

Überheblichkeit, Sturheit und Verbissenheit, wie Du sie an den Tag legst, bringen einen schnell in teure Gefilde.

Der PVZbetrügt nicht. Er bekommt die Zeitschriftenabos vom VSR oder den Klenk-Firmen. Diese beschäftigen Drückerkolonnen um an Abos zu kommen. Undda liegt der Hase im Pfeffer.

Bei den Drückerkolonnen herschen Zustaände wie im alten Rom. Wer nicht spurt bekommt was auf die Birne usw, usf. Dann kann es dann passieren, dass einzelne Drücker, um ihr Soll zu erfüllen, Scheine aus dem Adressbuch füllen und die Unterschriften fälschen.

Wird sowas gemeldet wird, wie hier schon beschreiben, eine Kopie des Perso angefordert und die Unterschrift verglichen. Stimmt sie nicht, wird der Kunde aus dem Abo entlassen. Ganz ohne Rechts- Staats- und sonstigen Anwälten. Wo ist da Betrug durch den PVZ?

Dein RA kann vlt. verlangen, dass der Drücker, sofern möglich, durch den PVZ oder VSR usw. namentlich benannt wird. Den armen Teufel kannste dann wegen Betrug verklagen. Blos ob das was bringt?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Stattdessen finde ich hier Leute vor, die gar nicht daran interessiert sind zu helfen, sondern vor allem ihr persönliches EGO pflegen wollen und dumme Anmache, persönliche Beleidigungen, Haarspalterei und Besserwisserei für besonders wichtige Information halten.
Leidest du an Alzheimer? :laugh:
Leonhard schrieb:
Da kann ich nur lachen: Die haben von mir ein Widerspruchsschreiben erhalten mit MEINER(!) Unterschrift und verlangten danach(!) meine Ausweisdaten ...
Wer hat denn jetzt den angeblichen Vertrag unterschrieben? Du oder deine Tochter?

Du bringst hier begriffe ins Spiel die es im deutschen rechtswesen nicht gibt.
Du stellst Beauptungen auf ohne Beweise.
Wo ist der Beweis das die Firma zahlen musste weil du sie verklagt hast.
Wennn du sie verklagt hast dann muß dies vor Monaten passiert sein,denn von Heute auf Morgen urteilt kein Gericht.

Wenn du behauptest die Unterschrift ist gefälscht,wo bei:
Leonhard schrieb:
mußt du beweisen das sie gefälscht ist?
Das kann mittels kopie Perso/Führerschein.

Oder man lässt sich die Unterschrift auf einen Brief durch jemanden (z.B. unterschriftsberechtigten Beamten) beglaubigen.

Ps.
wie man in den wald hineinruft so schaltt es heraus. :laugh:
 
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Krennz

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@Eisbeer

bei dem sind Hopfen und Malz verloren.

Ich klink mich aus, lass ihn doch mosern, solange er will. Er wird nie einsehen, dass er einen Bock geschossen hat und Geld umsonst investiert hat.
 

schnippewippe

New member

Also das mit der Tochter musste ich mir doch echt mal ansehen. :whistle:
Das Urteil hat er uns auch nicht eingestellt.
Was mir schon die ganze Zeit auffällt ist, dass er nicht auf meine Frage """
Wer ist denn der Verursacher der Unterschrift ? """und mein Hinweis

Was sagt die Staatsanwaltschaft dazu.
""""""Solange sich die Ermittlungen "gegen Unbekannt" richten, werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft unter dem Geschäftszeichen "UJs" geführt; man spricht deshalb von "UJs-Sachen". Sobald ein Tatverdächtiger ermittelt ist, richtet sich der Verdacht gegen ihn, er wird zum Beschuldigten. Diese Verfahren werden unter einem "Js-Aktenzeichen" bearbeitet."""""
eingeht.

Normalerweise unterschreibt ja der Werber den Zettel auch. Komisch das @Leonhard da nicht drauf eingegangen ist. Denn die Anzeige würde sich ja dann nicht gegen Unbekannt sondern gegen den Werber richten.
 

schnippewippe

New member
Man :unsure: wo ist denn das Thema
""" Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale ...""" hin. :shocked::shocked::shocked::shocked::shocked:


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schnippewippe

New member
Tausend Dank. Ich habe das nicht einmal mehr über Google gefunden.Habe deshalb auch an den Webmaster geschrieben.:)
Ha.....und schreiben können wir nun auch wieder da. DANKE ::: :)an den Mod , dass es wieder offen ist.
 
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