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schnippewippe

New member
Eine Sicherheit kann dir auch keiner geben. Das kann nicht einmal ein Anwalt.
Nicht mal ein Richter weiss wie der andere Richter urteilt.

Ist dir das im Urteil aufgefallen.


Widerruf an einer falschen Adresse geschickt.
Ich wunder mich nur , dass es dem Anwalt des Kunden nicht aufgefallen ist.
Also den Anwalt möchte ich nicht haben.



Hmmmmmm. Könnte sein das der Kunde sich mal wieder selber vertreten hat. Sieht für mich so aus.

Das man von einer kostenlosen Seite auf eine kostenpflichtigen Seite umgeleitet wurde steht nie in den Urteilen.

Warum kommt das nie zur Sprache ? Wissen es die Anwälte der Kunden nicht oder soll es bewusst nicht zur Sprache bei Gericht kommen.

Welche Firma der das Geld zusteht ,bettelt und droht und droht 1 1/2 Jahre lang.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Doch doch, die haben schon noch Porto übrig, dies ist eine Email von mind. 12 Stück, die ich in unregelmäßigen Abständen seit über 1 1/2 Jahren bekomme. Es waren auch schon 3 Briefe per Post dabei, der übliche Ablauf halt, wie bei anderen auch.
Keine seriöse Firma verschickt soviel Mahnungen.Die hätten schon lange einen Mahnbescheid geschickt oder geklagt.
Das Urteil macht mich nur etwas nervös, weil es schaut ja so aus, als ob es zugunsten von Premium Content enschieden wurde,
Das sind immer "Einzelentscheidungen",man weisss auch nicht wie sich die Person verhalten hat.
Die Anzahl der Urteile gegen die Abofallenbetreiber sind in der Mehrzahl und eindeutiger.
Lese dir die durch,das beruhigt.

Ps.
absolut kein Problem, ist deutschlandweit bekannt und nicht zulässig, das Ende vom Lied war, ich ging bei der Verhandlung in München voll auf den Bauch!!! Ich musste zahlen, fertig und aus!!! Es ist einfach so in Deutschland, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe!!!!
Auch hier sind viele Urteile "günstig" für den Parksünder ausgefallen.
Abschleppkosten bezahlen ja,aber nicht die oft überteuerten Tarife der Discounter-Abschlepper.
Allgemein:Abschleppen ist rechtmässig. BGH-Urteil Urteil vom 5. Juni 2009 – AZ: V ZR 144/08
 

Mauskuh

New member
Hallo, ich kann auch nur über diese [edit] lachen. Auch mich erreichte heute wieder mal ein Brief...hatte schon vor ein paar Jahren mit denen zu tun, zuletzt im September 09. Nachdem nun erfolgreich das Konto vom Vertragsanwalt Olaf Tank gesperrt wurde habe ich sofort Initiative ergriffen und habe bei der Sparkasse Barnim angerufen. Dies ist das Konto, auf das ich den geforderten Betrag zahlen soll. Ich habe dort auf die dubiosen Geschäfte dieses Unternehmens hingewiesen, auf Internetseiten verwiesen zu diesem Thema und gebeten, dieses Thema an die Rechtsabteilung weiter zu geben. Ferner habe ich eine Mail an die Zentrale der Sparkasse gesandt, mit dem Anliegen, sich der Sache anzunehmen. Ich empfehle daher, dass andere Betroffene ebenso handeln. Umso mehr Beschwerden eingehen, umso eher fühlt sich die Sparkasse bewegt zu handeln. Ihr müsst ja keine persönlichen Daten nennen. Gebt nur die Kontonummer und die Firma durch. Den [edit] sollte endlich das Handwerk gelegt werden.

Und ich sehe das auch so, dass die Urteile "gefaked" sind. Ich könnt mich tot lachen über diese Gebahren. Bin selbst Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.
 
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Mauskuh

New member
Auffällig ist ferner, dass die meisten Urteile Anerkenntnisurteile sind. Der Beklagte hat also nach Jahren des Terrors, Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Forderung einfach anerkannt...? UND den Verfahren aus den vorbenannten Urteilen sind keine gerichtlichen Mahnverfahren vorausgegangen, sondern es wurde gleich geklagt. Übliche Verfahrensweise ist ja aber anscheinend ein gerichtliches Mahnverfahren. Hiergegen kann ja bekanntlich binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Spätestens hier sind die [edit] dann gebeutelt... Nette Pressemitteilungen kusieren da im Netz rum... Wir sind also alle die "Diebe, Erschleicher und Betrüger".
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
UND den Verfahren aus den vorbenannten Urteilen sind keine gerichtlichen Mahnverfahren vorausgegangen, sondern es wurde gleich geklagt. Übliche Verfahrensweise ist ja aber anscheinend ein gerichtliches Mahnverfahren.
:D Rechtsanwaltsfachangestellte? Dann frage mal deinen Chef.
Als Gläubiger muss ich nicht erst mahnen oder ein gerichtliches Mahnfervahren einleiten.
Wenn ich als Gläuber einen fälligen Anspruch habe,dann kann ich sofort Klage einreichen.
Weil es sich oft um säumige Zahler handelt,und man keine Kunden verlieren will,wird erst gemahnt.
Bei faulen Zahlern,wo zu erwarten ist das auf Mahnungen nicht reagiert wird,kann man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten da es gegenüber der Klage kostengünstiger ist.
Ist zu erwarten das der faule Zahler gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt,dann kann man sich die Gebühren für den Mahnbescheid sparen und gleich Klage einreichen.

Nachtrag:
Auch die Verbraucherzentrale RLP hatte aktuell vor Mahnschreiben der Firma gewarnt:
verbraucherzentrale-rlp.de/Premium Content GmbH verschickt angebliche Mahnbescheide
Massive Drohung soll Betroffene unter Druck setzen
 
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Mauskuh

New member
Ich glaube, da hast du mich missverstanden. Sei dir sicher, ich weiß wie ein gerichtliches Mahn- und/oder Klageverfahren funktioniert. Mit "üblicher Verfahrensweise" nehme ich Bezug auf die Verfahrensweise der PC GmbH. Und diese drohen ja in der Regel erst ein gerichtliches Mahnverfahren an.Bei einer Klage, die ich gesehen habe wurde dies eben nicht vorher getan. Daran erkennt man schon wieder den Widerspruch: Von wegen es liegen eindeutige Urteile vor.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wie besorgt man sich neue Kunden?
Wie putzt man sein Imge auf?
In dem man sich an die zukünftige Klientele wendet

:whistle: Verein zur Förderung der Schule an den Linden e.V. in Rödermark
einen geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul,aber,garaniert stammen einige € von Schülern,Eltern der Schule.

 

schnippewippe

New member
Ist ja echt der Hammer. Scheint wohl eine neue Masche zu sein.
Die hier im Link werden ja auch auf einmal die grossen Wohltäter.
http://www.echte-abzocke.de/7065-post5.html


Zuerst findet man überall im Internet diese Mitteilung.
Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein :mad::confused:

Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am gleichen Tag, nach Bemerken des irrtümlichen “Vertrags-Abschluss” nachweisbar übersendet und zugestellt sowie schriftliche Widersprüche auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verhältnis nicht anerkennen muss und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht, dazu war von den Behörden in Hessen und in Bayern keine Information zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit den NEGATIV-Einträgen in die Schufa oder in anderen öffentlichen Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich tätigen Menschen vernichtet wird.........................................................................aus dem link oben.
Sagt nicht das es mit dem Schufaeintrag nicht geht. Es wurde schon von Usern von anderen Seiten mitgeteilt das sie einen Eintrag hatten:(

Und nun stellt @ De kleine Eisbeer etwas über diese Mitteilung hier ein

Premium-Content GmbH: Schulspende mit Werbung für Abofallen

Hmmmm - keinen Kommentar von mir über die beiden Sachen:confused: sondern nur ein Zitat aus dem link.

17.07.2010 (KOD) – Was ich da heute lese schlägt dem Fass den Boden aus. Da spendet in der Tat die Premium-Content GmbH an eine Schule in Rödermark 5.000,00 Euro und macht damit auch noch gleichzeitig Reklame für my-downloads. Die 5.000,00 Euro resultieren aus sehr dubiosen Geschäften. Viele Betroffene haben sicherlich nur deshalb an my-downloads (Premium Content GmbH) gezahlt, weil Sie den massiven Drohungen der Inkasssounternehmen (ein Beispiel von vielen) nicht mehr standhalten konnten. Es wird, wie man in den Foren lesen kann, selbst bei minderjährigen versucht das Geld einzutreiben.

My-downloads ist nicht das einzige Projekt der Premium-Content GmbH welches nach dem Muster eines ABO’s arbeitet. Hier zwei weitere Projekte bei denen Herr Viliam Adamac Geschäftsführer ist:
top-fabrikenverkauf.de. Ein Projekt nicht von Premium Content GmbH sondern der Content4u, Geschäftsführer Viliam Adamca, Frankfurt Quirinstraße 8, Download-Service.de. Die Content4u und die Premium Content GmbH haben die gleiche Postadresse..............................aus dem link
Ich bin mal auf Antiabzocke gegangen und habe da bei Premium-Content GmbH und bei Viliam Adamca angeklickt.
Die Ausbeute ist nicht schlecht.
http://antiabzockenet.blogspot.com/search/label/Premium Content GmbH
antiabzockenet.blogspot.com: Viliam Adamca
 
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schweinehund

New member
Internet Abzocke Datenbank

diese Seite zeigt 100te Firmen unter denen besagte "Firma" ihr Unwesen treibt.

Mich würde ja interessieren ob die überhaupt noch gerichtlich an IP-Adressen herankämen, da lt. Verfassungsgerichtsurteil vom März die Vorratsdatenspeicherung unzulässsig ist und gespeicherte Daten unverzüglich zu löschen sind. Weiß das jemand von Euch?

Und was den 2 wöchigen Widerruf betrifft, der ist bei dieser Art von Verträgen IMMER unwirksam, da nach "Anmeldung" und login der vertrag schon erfüllt ist. (Bereitstellung der Dienstleistung). Irgendwie ist das eine Gesetzeslücke, da sich hierüber eigentlich alle (seriöse und unseriöse) Dienstleistungsanbieter im Netz um die Widerrufsfrist "herummogeln" können. Die Bereitstellung einer Dienstleistung gilt ja schon als Vertragserfüllung, was ja auch so stimmt.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Mich würde ja interessieren ob die überhaupt noch gerichtlich an IP-Adressen herankämen, da lt. Verfassungsgerichtsurteil vom März die Vorratsdatenspeicherung unzulässsig ist und gespeicherte Daten unverzüglich zu löschen sind. Weiß das jemand von Euch?
Der Provider muss die Daten,"zu Abrechnungszwecken" eine gewisse Zeit speichern,obwohl dies bei DSL/Flatrate garnicht notwendig ist.
Aus dem Grund muss er sie nicht unverzüglichlich löschen.
Nach dem Urteil mussten die bis dahin gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.
Bei einem Besuch einer Webseite wird deine IP-Nr. angezeigt und dokumentiert.Bei einem Regelverstoss,zum Beispiel Beleidigung (Beleidigung ist eine Straftat) muss man ja den Verursacher identifizieren können.
Und was den 2 wöchigen Widerruf betrifft, der ist bei dieser Art von Verträgen IMMER unwirksam, da nach "Anmeldung" und login der vertrag schon erfüllt ist. (Bereitstellung der Dienstleistung). Irgendwie ist das eine Gesetzeslücke, da sich hierüber eigentlich alle (seriöse und unseriöse) Dienstleistungsanbieter im Netz um die Widerrufsfrist "herummogeln" können.
:whistle: Wo steht das?
Ausserdem,man muss dich vor Abschluss informieren.Informationspflicht des Anbieters.
Widerruf hin,Widerruf her....Siehe Informationspflicht,dazu gehört auch unmissverständliche Angabe zu den Kosten.
"Sollte" ein Widerruf nicht möglich sein,bleibt immer noch die alternative Anfechtung wegen "Täuschung","Irrtum."
 

schweinehund

New member
:whistle: Wo steht das?
Ausserdem,man muss dich vor Abschluss informieren.Informationspflicht des Anbieters.
Widerruf hin,Widerruf her....Siehe Informationspflicht,dazu gehört auch unmissverständliche Angabe zu den Kosten.
"Sollte" ein Widerruf nicht möglich sein,bleibt immer noch die alternative Anfechtung wegen "Täuschung","Irrtum."
Zitat AGB:
Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der Premium Content GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Der "ausdrückliche Wunsch" ist mit dem erstmaligen login erbracht, da dadurch der "Vertrag vollständig" erfüllt ist. So die Lesart dieses Unternehmens. Erstaunlich ist auch, dass ein Widerruf nicht auf dem Vertragsweg, d.h. per email oder internet erfolgen kann. Schriftlich, Einschreiben mit Rückschein, wer denkt da schon dran!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zitat AGB:
Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der Premium Content GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Der "ausdrückliche Wunsch" ist mit dem erstmaligen login erbracht, da dadurch der "Vertrag vollständig" erfüllt ist. So die Lesart dieses Unternehmens.
Das ist deren Lesart,aber,wen interessiert das?
1.)Ein Vertrag ist erst vollständig erfüllt wenn ich bezahlt habe.
2.)Im § 312 d Abs. 1 BGB steht dieses:
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
Kann man hier>> dejure.org/BGB/312d nachlesen.
Die haben die Angewohnheit Gesetze nach ihrem Gusto zu interpretieren.

Erstaunlich ist auch, dass ein Widerruf nicht auf dem Vertragsweg, d.h. per email oder internet erfolgen kann. Schriftlich, Einschreiben mit Rückschein, wer denkt da schon dran!
Gefordert wird von denen nur schriftlich,was eigentlich normal ist.eMails haben,bei einer Klage,wenig Beweiskraft.
Einschreiben mit Rückschein dient nur dem Beweis das du widerrufen hast.
 

schnippewippe

New member
ich wollte nur erwähnen, dass das mit dem 14tägigen Widerruf so eine Sache ist, d.h. es gibt Ausnahmen! 'Ist mir schon passiert und ich hatte dann einen Vertrag "an der Backe"! (nicht besagte "Firma")

Vielleicht interessiert es ja doch jemand - war halt nur meine Erfahrung und gut gemeint! - :)

Mir geht es so wie dir. Ich bekomme bei der Neuen AGB auch was nicht auf die Reihe. Der Vertrag ist erfüllt wenn ich bezahlt habe und der Vertragspartner seine Leistung erbracht hat.
Was ist aber , wenn ich denen meine Bank-Daten gebe und es wird sofort bei der Bank abgebucht. weg ist die Widerrufsfrist. :shocked: Kann ja wohl nicht sein :confused:


6. In ähnlich gelagerten Fällen dürfte die Entscheidung jetzt nach der Neufassung des § 312 d BGB anders ausfallen. Beispielhaft seien Fälle wie die sogenannten ABO-Fallen genannt, bei denen der Nutzer ohne es zu merken, einen Jahresvertrag mit monatlicher Zahlung abschließt.

7. Nach dem jetzigen § 312 d Abs 3 BGB erlischt dementsprechend das Widerrufsrecht erst, wenn der Vertrag vollständig abgewickelt wurde, was bedeutet, dass der Vertrag beendet ist, der Unternehmer seine Leistung erbracht hat und der Verbraucher diese Leistung auch vollständig bezahlt hat. Erst dann wäre das Widerrufsrecht erloschen.............http://www.anwalt24.de/fachartikel/...rechts-bei-inanspruchnahme-der-dienstleistung
Zeitungsabo
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe könnte man hier die ganze Laufzeit über den Widerruf schicken. Denn die Zeitungen kommen ja monatlich.:confused:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vielleicht interessiert es ja doch jemand - war halt nur meine Erfahrung und gut gemeint! - :)
Versteh mich nicht falsch,mit "wen interessiert das" meine ich was die in ihren AGB schreiben.In diesem fall ist es falsch.
ich wollte nur erwähnen, dass das mit dem 14tägigen Widerruf so eine Sache ist, d.h. es gibt Ausnahmen! 'Ist mir schon passiert und ich hatte dann einen Vertrag "an der Backe"!
Sicher gibt/gab es Ausnahmen,aber die sind/waren im Gesetz klar definiert.
Warum gab/waren ?
Weil die Gesetze geändert wurden.
zum Beispiel stand im alten § 312 d (3) BGB:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
In der jetzigen Fassung steht § 312 d (3) BGB, das was die Anbieter in ihren AGB schreiben.

Nachtrag:
Wie geht das denn zum Beispiel beim Zeitungsabo das 12 Monate läuft. Da ist die Leistung doch erst nach 12 Monate voll erbracht .
Bei Zeitungs-ABO gibt es ersteinmal kein Widerrufsrecht.
§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen.
(...)
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,
(...)

Ein Widerrufsrecht hat man aber auch bei einem ZeitungsAbo.
Denn solch ein Abo ist oft eine Ratenlieferung.
Auch weil ein Zeitungsabo eine regelmäßige Lieferung einer gleichartige Sache ist.
:whistle: ich weiss,alles nicht einfach.
 
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schnippewippe

New member
Hmmmmmmmm ?

Zeitschriftenabonnement

Vertrag am Telefon
Wird die Vertragserklärung für ein Zeitungs- oder Zeitschriften Abonnement telefonisch abgegeben, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht.

Vertrag über Fax oder Mailingaktion

Wenn ein Abonnement für eine Zeitschrift per Internet, Fax oder Mailingaktion bestellt wird, gibt es kein Widerrufsrecht des Verbrauchers, da der Widerruf bei der Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften ausdrücklich ausgeschlossen ist (s. o.) Da es sich beim Zeitungsabonnement gleichzeitig um einen Ratenlieferungsvertrag handelt, kommt ein Widerrufsrecht dann nur in Betracht, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet (vgl. § 505 BGB). Es bedarf bei dieser Art der Verträge auch nicht der Schriftform.

Vertrag zum Beispiel auf der Strasse oder an der Tür

Soweit ein solcher Ratenlieferungsvertrag über ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabo "an der Haustür" oder in einer anderen Anbahnungssituation für sogenannte Haustürgeschäfte (z. B. Ausflugs- und Kaffeefahrten) abgeschlossen wird, besteht ebenfalls ein Widerrufsrecht (vgl. § 312 BGB). Der Widerruf bei einem Haustürgeschäft wäre nur dann ausgeschlossen, wenn z. B. einzelne Zeitschriften bei Abschluss der Verhandlungen sofort übergeben und bezahlt werden und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt.



Hier nachzulesen
 

schweinehund

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so mittlerweile komm ich mir etwas begriffsstutzig vor! ('bin ich vielleicht ja auch! :shocked:) Bedeutet das denn, nach der neuen Gesetzeslage (die ich nicht kannte! :blushing:), dass bei online-dienstleistungsverträgen, wie z.B. mit obigem "Unternehmen" :devil:, der Widerruf innerhalb der 14 Tage IMMER gültig ist, sofern man noch nicht gezahlt hat? :confused:
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
so mittlerweile komm ich mir etwas begriffsstutzig vor! ('bin ich vielleicht ja auch! :shocked:) Bedeutet das denn, nach der neuen Gesetzeslage (die ich nicht kannte! :blushing:), dass bei online-dienstleistungsverträgen, wie z.B. mit obigem "Unternehmen" :devil:, der Widerruf innerhalb der 14 Tage IMMER gültig ist, sofern man noch nicht gezahlt hat? :confused:
Normal gibt es bei Onlinegeschäften keine Probleme.Du wirst über die allgemeinen Bedingungen,und über die Art der Bezahlung informiert.
Du erhältst vor Abschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bei den ABO-Fallen wirst du nicht oder ungenügend informiert.
Hättest du gewusst das das Angebot mit Kosten verbunden ist,hättest du den "Vertrag" nicht abgeschlossen.Also fehlt es hier schon an einer Willenserklärung von deiner Seite.
Du hast keine Widerrufsbelehrung erhalten,schon aus dem Grund ist die Frist noch nicht begonnen.
Sollte man einen Vertrag abgeschlossen haben,und man erhält eine Belehrung nach Vertragsabschluss,dann hat man eh eine Frist von 4 Wochen.

Vielleicht hilft dir dieses zum besseren Verständnis:
(...)
Fazit:
Das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlischt bei einer telefonisch oder im Internet vereinbarten Dienstleistung entweder durch Fristablauf (vgl. § 355 Abs. 2 BGB) – oder durch beiderseitige, vollständige Erfüllung des Vertrages auf Wunsch des Verbrauchers. Dabei reicht ein stillschweigendes Einverständnis nicht aus – es muss ausdrücklich erklärt werden.
Quelle: Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Internet geändert!
 

schnippewippe

New member
test warnt: Pure Anmaßung

test warnt: Pure Anmaßung
User erhalten nun auch freche Briefe: „Gerichtliches Mahnverfahren“ steht obendrüber. Es folgen vier Seiten mit teils falschen rechtlichen Ausführungen. So taugt das Speichern einer IP-Adresse keineswegs als Beweis für einen Vertragsabschluss.
„Gerichtliches Mahnverfahren“ :confused:
Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
Wir geben Entwarnung. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Es kann nur über ein Gericht in Gang gesetzt werden. Wer von dort Post bekommt, sollte reagieren. Aber der Abzockerbrief ist pure Anmaßung. Er soll Eindruck schinden, einschüchtern, die Opfer nervös machen, damit sie doch zahlen.
Tipp:
Ruhig bleiben, nicht zahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen hat my-downloads.de keinerlei Zahlungsanspruch, denn es fehlt an einem wirksamen Vertragsabschluss. „Regelmäßig urteilen Gerichte gegen Anbieter von Downloadfallen“, erklärt Jurist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer Angst hat vor einem Schufa-Eintrag, sollte per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Unter html.de Forum - HTML für Anfänger & Fortgeschrittene gibt es eine Vorlage.
Quelle der Zitate im Link
 

theaquila666

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Hallo Leute,

heute kam bei mir auch ein Urteil des Amtsgerichts Hessen postal rein.
Es gab keinen Gerichtlichen Mahnbescheid vorweg...direkt die Anklage und jetzt halte ich nach einem Jahr Ruhe das Urteil in der Hand.
Das hat mich schon schockiert!

Ich habe seinerzeit den Fehler gemacht, und auf die Mahnemail geantwortet. Jetzt argumentiert das Inkassounternehmen so, dass ich damit den Vertrag anerkannt hätte...!
Allerdings war ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 17 ! !
Trotzdem mach mich das Urteil nervös....:/
Interessanterweise unterscheidet sich meine Version der Anklage und des Urteils absolut garnicht von der von "pacha111168" der seine Version ja als PDF angehängt hatte auf Seite 2 ....!! außerdem ist der Druck saumäßig miserabel und ich weiß nicht ob das nicht ein fake von denen ist, eine neue Masche...ich finds halt mal sehr interessant dass sich die Datumsangaben und alles andere in der Anklageschrift von mir und von "pacha111168" überhaupt nicht unterscheiden!!!......was sagt ihr dazu?
 
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