pendlergemeinschaft.de

fritzi

New member
Hallo,

ich habe auch eine Rechnung von denen erhalten und habe gestern per E-mail mit Anhang einer pdf-Datei mit einem hier gefundenen Musterschreiben (Vielen Dank erstmal hierfür :)) widersprochen. Hierzu meine erste Frage: ist dies ausreichend oder sollte ich es besser noch mal auf postialischem Weg mit Einschreiben/Rückschein losschicken.

Eine Reaktion habe ich heute erhalten, ich stelle die Antwort hier einfach mal rein:

"die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Pendlergemeinschaft.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
(.....)
Ende eMail


und jetzt meine 2. Frage: muss ich hierauf reagieren oder heißt es jetzt einfach abwarten?

Vielen Dank
LG Fritzi
 
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schnippewippe

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Die einen schreiben den Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort um sich für den Ernstfall abzusichern.

Andere meinen man braucht gar nichts zu tun. Sie gehen eh nicht vor Gericht.

Das muss jeder User selber entscheiden.

Aber eins ist klar --- Die Kosten sind hier sowas von versteckt. Damit würden sie im Zivilrecht nicht durchkommen.

http://www.echte-abzocke.de/9512-post8.html

Auf deren Aufstellung wieso du einen Vertrag hast, würde ich nicht mehr eingehen. Wer schreibt bekommt auch Antworten. Da sie das Geld haben wollen , ist ja wohl auch klar wie deren Antworten aussehen.

Wirst eh noch genug Mahnungen bekommen.

Von wegen kostenlos Teure Fallen im Internet
 
Zuletzt bearbeitet:

FrauJulia

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nur noch eine kurze rückmeldung. ein freund von mir hat den fall der beratungshotline seiner rechtsschutzversicherung geschildert. bzw. schon bevor er die details genannt und den verdacht der abofalle geäußert hat, sagte die dame: internetabzocke, nicht zahlen. sie hat geraten gar nicht zu reagieren, da ja kein vertrag zustande gekommen sei, müsse man den auch nicht anfechten.
alles in allem also nix neues, aber vielleicht noch mal eine aussage, die dabei helfen kann, die vermutlich folgenden drohbriefe nicht ernst zu nehmen.
ich warte jetzt auf meine erste mahnung...
 

xixi

New member
Hallo!

Ich bin auch ein Opfer der Pendlergemeinschaft. Genau wie ihr habe ich mich vor Wochen dort registriert. Ich bin mir sicher, dass nicht über die Kosten aufgeklärt wurden und auch nicht über dieses angebliche Widerrufsrecht.
Ich habe die Registrierungsmail noch und auch da stand weder etwas über Kosten noch wurde ich über mein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht (klar...dann wäre man natürlich auch misstrauisch geworden). Die Seite habe ich gar nicht genutzt, nachdem sie nicht so richtig funktionierte und meinen Zweck nicht erfüllte. Habe mich dann nicht weiter damit beschäftigt und erst letzten Freitag einen Schock bekommen, als ich die Rechnung erhielt.
Offensichtlich wurden erst genug Leute "gesammelt", denn mir scheint, wir haben die Rechnung ungefähr zum gleichen Zeitpunkt bekommen und das würde auch erklären, warum die Rechnung erst Wochen nach der Registrierung kommt.
Zahlen werde ich jedenfalls auf keinen Fall!
Bis jetzt habe ich nichts mehr gehört. Hat einer von euch nochmal eine Mail erhalten?

Gruß
 

FrauJulia

New member
also, ich glaube die rechnungsmail ging an alle am freitag raus. ich wurde noch von zwei weiteren usern via persönlicher nachricht kontaktiert, die ebenfalls am freitag diese unangenehme überraschung erlebt haben.
ich habe gestern einen widerspruch per einschreiben abgeschickt. und sicherlich folgt jetzt eine ähnlich drohende gegenantwort wie fritzi sie per mail erhalten hat. ich werde die briefe einfach irgendwo stapeln und gut.
 

ness

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Hallo,
auch ich bin leider auf diese Seite reingefallen!Rechnung habe ich ebenfalls, wie auch schon andere, am 30.7. bekommen und heute dann per Mail die erste Mahnung! Ich war schon bei der Verbraucherzentrale und dort hat man mir ein Schreiben aufgesetzt, welches ich auch per Einschreiben Rückschein letzten Freitag abgeschickt habe.Bis heute habe ich aber keine Info ob "die Firma" das schreiben angenommen haben. habt ihr schon etwas neues bekommen? Ignoriert ihr die Mahnungen weiterhin?
Gruß
ness
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
dort hat man mir ein Schreiben aufgesetzt, welches ich auch per Einschreiben Rückschein letzten Freitag abgeschickt habe.Bis heute habe ich aber keine Info ob "die Firma" das schreiben angenommen haben.
Falls das Schreiben zurückkommt,dieses ungeöffnet aufbewahren.
Ignoriert ihr die Mahnungen weiterhin?
Weitere Mahnungen ignorieren.
Du musst erst wieder reagieren wenn ein Mahnbescheid eintrudelt.
 

FrauJulia

New member
habe heute auch die erste böse mahnung per mail bekommen. und ja, ich ignoriere sie.
laut auskunft der deutschen post wurde mein einschreiben mit dem einspruch auch noch nicht von der tolen firma HRB Portal angenommen. zeigt für mich nochmals, dass das ganze unseriös ist. ich würde schätzen, dass "richtige" unternehmen ihre einschreiben annehmen, bzw. zumindest nicht ewig postlagern lassen.
achja, obwohl sie meinen widerspruch noch nicht erhalten/gelesen haben, nehmen sie in der mahnung im prinzip schon auf die möglichen einsprüche bezug.
 

Manwiththegum

New member
Hallo!
Auch ich hatte mich bei der Seite Pendlergemeinschaft angemeldet.
Und habe wie Ihr alle die Rechnung am 30.07.2010 erhalten.
Ich habe schon einen Einspruch gegen die Rechnung, letzten Mittwoch, per E- Mail verfasst.
Darauf habe ich, wie erwartet, keine Antwort erhalten.
Heute Flatterte die Erste Mahnung in mein E-Mail Postfach.
Habe eine weitere E-Mail mit Hinweis auf die vorherige gesendet.
Frage: Wäre es Sinnvoll noch einen Brief mit Widerspruch via Einschreiben zu versenden?

Gruß
 

schnippewippe

New member
Wäre es Sinnvoll noch einen Brief mit Widerspruch via Einschreiben zu versenden?
Nun ja .Da gehen die Meinungen auseinander.
Anwälte und die meisten Verbraucherzentralen sagen ja.
Die User in den grossen Foren sagen nein. Sie gehen eh nicht vor Gericht.

Die Urteile die bis jetzt gegen die Kunden gesprochen wurden , sind fast alle durch Fehler der Kunden so ausgegangen.

Aber lese dir auch das mit der Schufa in meinen Link durch.

So -- nun musst du dich selber entscheiden.

Post bekommst du so oder so weiter.
 

schnippewippe

New member
Ich habe mir die Seite heute noch einmal angesehen.

So sah es am Anfang in der AGB aus. Ausschnitt von ""antiabzockenet.blogspot.com ""


Heute habe ich die Kosten in der AGB gefunden.


Aber ansonsten ist es mit den versteckten Kosten auf der dritten Seite geblieben.

Auch die Kosten in der AGB sind versteckte Kosten.
In dem einen Post im Link von mir ,habe ich diesen Eintrag gefunden.
Phishing / Betrug / Malware1
ich war ebenso überrascht wie die anderen jedoch was habt ihr getan? sie weisen auf ihre agb´s... habt ihr bezahlt??? wie kann man sich gegen diese abzocke wären...danke für hilfe!!!!
von inge am Aug 3, 2010

Rechtssprechung zu versteckten Kosten in AGB


AGB im Vertragsrecht

Alles Klar !!! ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Manwiththegum

New member
Erst einmal Danke ich dir für die schnelle Antwort.
Bin gespannt ob mein Brief angenommen wird und nicht so wie der andere abgelehnt.
Das ganze nimmt ja schicke Ausmaße an.
 

schnippewippe

New member
Hi :D Die wollen ja dein Geld !!!!! ;)
Was glaubst du wie die nächsten Briefe aussehen.

Mahnung 1- Mahnung2- Anwaltmahnung- Inkassomahnung :w00t:
 

schnippewippe

New member
Im Impressum steht:
Der Widerruf ist zu richten an:
HRB-PORTAL Inh. Lars Bauer.....................Was ich bei Google eingegeben habe.

Da fand ich das hier. Die Methoden von HRB-Portal Mehrwertdienst

Ich schätze wer sich das im link durchliest hat keine Fragen mehr.:D
Was aber nicht heissen soll ,dass ihr nicht mehr fragen sollt . Wenn ihr unsicher seit oder Angst habt, immer her mit den Fragen :D
 

ness

New member
ich habe heute mit der deutschen post telefoniert und dort hat man mir die Auskunft gegeben, dass mein Schreiben in einer Postfiliale gelagert ist und zur Abholung bereit-also auch mein schreiben hat man nicht angenommen! ich bin gespannt wann ich den brief ungeöffnet zurück bekomme....
 

FrauJulia

New member
habe heute wieder eine laaange mail von denen bekommen, warum mein widerspruch angeblich nichtig und ihre forderungen rechtens seien. auch mit vielen paragraphen gespickt.

darf ich das hier posten? ich tu's mal:
zitat:
(...)
die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Pendlergemeinschaft.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und gelesen zu haben.
Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtlichen Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabeverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, die gesetzlich nunmehr in §28a BDSG geregelt sind, sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.

Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers im www durch Ihren Internetprovider), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der Pendlergemeinschaft.de, hier HRB Portal. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistung ohne störende Newsletter oder Vermarktung Ihrer Daten an und werben für eine Aktualität an Inhalten. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendungen zurückweisen zu müssen!
(...)
 
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