habe heute wieder eine laaange mail von denen bekommen, warum mein widerspruch angeblich nichtig und ihre forderungen rechtens seien. auch mit vielen paragraphen gespickt.
darf ich das hier posten? ich tu's mal:
zitat:
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die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Pendlergemeinschaft.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und gelesen zu haben.
Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die von Ihnen bei Vertragsschluss akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtlichen Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabeverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).
Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, die gesetzlich nunmehr in §28a BDSG geregelt sind, sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers im www durch Ihren Internetprovider), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der Pendlergemeinschaft.de, hier HRB Portal. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistung ohne störende Newsletter oder Vermarktung Ihrer Daten an und werben für eine Aktualität an Inhalten. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendungen zurückweisen zu müssen!
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