:laugh: Die Außergerichtliche RA-Kosten betragen bei einem Streitwert von € 500,- (einfacher Fall) € 29,25; + (sollte es vor Gericht kommen,was nie passiert) Gerichtliche RA-Kosten € 112,25.
Der Schaden für den Verbraucher betragt also € 29,25 oder € 112,25.
den der Verbraucher zu zahlen...