Um die Forderung durchzusetzen müßten sie mindestens einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
dem durch ein simples Kreuz widersprochen werden kann.
Danach müßten sie bei Gericht Klage einreichen.
Gerichte scheuen diese "Läden" aber wie der Teufel das Weihwasser.
PS: Die Gerichtsgebühr...