Nicht, dass wir uns da missverstehen. Ein Widerruf kann man sich echt schenken, da würde ich auch nie für plädieren. Hier geht`s mir um den Widerspruch und dann auch nur für den Fall, dass, aus welchen Gründen auch immer, die Voraussetzungen des §28a BDSG erfüllt sein könnten. In einem solchen...