... Will man Strafanzeige wegen Betrug stellen, dann aufgrund der von Dir geschilderten Wege und des versteckten Kostenhinweises, alles andere führt m.E. zu nichts. Zivilrechtlich widerspricht man der unberechtigten Forderung, widerspricht einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid und wartet ganz genüsslich auf die Klageschrift. So einfach ist das. Die Möglichkeit, den Abzockern durch Schreiben an die kontoführenden Kreditinstitute das Leben etwas schwerer zu machen, ist hier ausreichend erörtert worden...
Ich vertrete eine etwas abweichende Vorgehensweise - ist aber nur meine persönliche Auffassung -
1. strafrechtliche Verfolgung: verläuft bis zum zitierten Prozess voraussichtlich im Sande - Anzeige kann man erstatten, muss es aber nicht, zumal das Abzockerlein den Namen des Anzeigenerstatters erfährt, es sei denn, man erstattet anonym Anzeige, was aber auch nicht empfehlenswert ist
2. zivilrechtliche Verfolgung: das Opfer fühlt sich arglistig getäuscht und weiß nicht, wie es sich verhalten soll. Bemerkt es die arglistige Täuschung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist, dann sollte widerrufen werden.
Wahrscheinlicher aber ist, dass der Abzocker den Ablauf abwartet, um dann dreist seine Forderung präsentieren zu können, also das Opfer noch völlig ahnungslos ist.
In der Situation bringen Widerrufe gar nichts, allenfalls, dass die Kündigung für den nächsten Rechnungsturnus akzeptiert wird, wenn überhaupt.
Merkst Du schon, worauf es hinausläuft?:
Solange der Abzocker sich nicht sicher sein kann, es mit einer Fakeanmeldung zu tun zu haben, investiert er in weitere Drohschreiben inkl. des Briefportos, ohne zu wissen, ob seine Schreiben nicht im Nirwana der Postzustellung entschwinden. Die nächst Eskalation wäre die Beantragung eines Mahnbescheides, der erstmal 23 EUR Kosten verursacht, also vom Abzocker bevorschusst werden müsste und er weiß immer noch nicht, ob er es mit einer realen Existenz zu tun hat, oder nicht.
Von Mahnbescheiden, oder gar dem massenweise Auftreten davon, ist entgegen der Verlautbarung aus der abzockenden Ecke nichts bekannt, was ja auch logisch ist, denn 1. scheut der Abzocker die weitere Investition und 2. scheut er die mögliche darauffolgende gerichtliche Konfrontation, weshalb er ja folgendes unternimmt:
Er strengt ein Inkassounternehmen an, das die Drohkulisse weiter erhöhen soll. Das Inkassounternehmen weiß aber auch nicht, ob das Opfer existiert, oder es sich um eine Fakeregistrierung handelt, also investieren die Abzocker nochmal in die Schreiben und Briefmarken und wieder wird kein Mahnverfahren angestrengt.
Also deutlicher kann ich an der Stelle ja nicht mehr sagen, wie man sich verhalten soll: schlicht und ergreifend: Ignorieren und gut ist es!
So oder so ähnlich wird Franky jetzt auf meinen Kommentar reagieren:
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Die von Dir empfohlende "Kontoklatsche" kann ich hingegen nur wärmstens weiterempfehlen.
Hier der Kommentar der Spk M..sb..g vom 05.09.2011 auf meine Information hin:
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