Paid Content GmbH GF. Frank D.

rudido

New member
Nein, da beide Firmen ja unabhängig sind und beide Firmen keine rechtsgültigen Verträge mit dir abgeschlossen haben!
Das ist so nicht richtig. Bei einer stillen Zession (Abtretung) ist es durchaus möglich, dass die OPM Media GmbH ihre Forderung an die Paid Content GmbH abtritt; und das, ohne den Schuldner darüber informieren zu müssen.
 

Heinzelfrau

New member
Das ist so nicht richtig. Bei einer stillen Zession (Abtretung) ist es durchaus möglich, dass die OPM Media GmbH ihre Forderung an die Paid Content GmbH abtritt; und das, ohne den Schuldner darüber informieren zu müssen.
Stimmt zwar, aber wir sind einen Schritt weiter, nämlich dem Forderungseinzug durch die Paid Content GmbH. Hier treten FD's fachliche Mängel sehr offen zu Tage.

(Huhu Franky, der Du ja mitliest, aber die Lektion sei Dir erteilt:)

Da die Abtretung, wenn überhaupt, dann still erfolgte - offen hätte die Abtretung dem angeblichen Schuldner angezeigt werden müssen und er hätte der Abtretung, wenn nicht gar der Forderung als solche widersprechen können - wir merken also, dass FD offensichtlich so gar nichts auf dem Kasten hat - muss die stille Zession wenigstens beim Einzug der Forderung angezeigt werden. Hier liegen ja schon mal nindestens Formmängel vor!

(Also ehrlich Franky: das ist das 1x1 im Geschäftsverkehr - hast Du denn auf Deiner teuren Schule so gar nichts gelernt?)

Nichtsdestotrotz liegt allen angeblich zustande gekommenen Forderungen der offensichtliche Erklärungsmangel der Betroffene zugrunde. Hätten die Betroffenen erkannt, dass es sich um einen Vertragsabschluss handelt, hätten sie den Vertrag von vornherein nicht abgeschlossen. Der Weg dorthin, nämlich über min. 2 Vorschaltseiten ohne jeglichen Kostenhinweis (1. Google-Trefferanzeige, 2. Facebook-Fanseite) ist schlicht als Betrug zu werten.

Anm. d. Verf.: das oben genannte stellte keine Rechtsberatung dar, sondern ist die persönliche Meinung des Verfassers. Leser dürfen sich dem Genannten anschließen, oder auch nicht.
 

rudido

New member
Der Weg dorthin, nämlich über min. 2 Vorschaltseiten ohne jeglichen Kostenhinweis (1. Google-Trefferanzeige, 2. Facebook-Fanseite) ist schlicht als Betrug zu werten.
Darüber dürfte hier wohl Einigkeit herrschen, zumal auch der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt feststellt, dass es sich um Webseiten mit versteckten Kostenhinweisen um Betrug handeln kann. Wie soll man denn dann die Betreiber solcher Seiten nennen?:unsure::confused: Ich glaube, man verstrickt sich hier in Formalismus. Will man Strafanzeige wegen Betrug stellen, dann aufgrund der von Dir geschilderten Wege und des versteckten Kostenhinweises, alles andere führt m.E. zu nichts. Zivilrechtlich widerspricht man der unberechtigten Forderung, widerspricht einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid und wartet ganz genüsslich auf die Klageschrift. So einfach ist das. Die Möglichkeit, den Abzockern durch Schreiben an die kontoführenden Kreditinstitute das Leben etwas schwerer zu machen, ist hier ausreichend erörtert worden.
 

Saikoro

New member
So, moin.

Ich habe diesen Thread nun eine Weil verfolgt, da ich auch Opfer der Abzocke von F.D. geworden bin. Habe mich leider auf mitfahrzentrale-24.de angemeldet.

Ich habe am Anfang halt eine Rechnung bekommen, habe dann dieses Forum gesehen und alle haben gesagt nicht zahlen. Also ich habe nicht gezahlt, nun kam wie vorhergesehen die erste Mahnung. Ich soll doch bitte die Rechnung bis zum 16.09.2011 begleichen.

Hier gab es nun ein wenig hin und her. Ist es immernoch gut einfach nicht zu zahlen und dann den Mahnbescheid an der richtigen Stelle anzukreutzen? Oder sollte ich jetzt schon zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Auf letzteres wollte ich eigentlich verzichten, denn nicht zu zahlen und das mit dem Mahnbescheid wäre ja das einfachste.

Danke und viele grüße
Saikoro
 

schnippewippe

New member
Jetzt habe ich mir den ersten Post von chakras angesehen. Muss zu meiner Schande gestehen, dass ich den ersten voll übersehen hatte. Darum kam ich jetzt aber ganz schön ins grübeln.

Eine Frage habe ich jedoch und zwar habe ich in der Bestätigungsmail von damals gesehen, dass die Firma da noch einen anderen Namen hatte.Kann mir denn dann jetzt die Paid Content überhaupt eine Mahnung schicken?
@ Heinzelfrau
Da die Abtretung, wenn überhaupt, dann still erfolgte - offen hätte die Abtretung dem angeblichen Schuldner angezeigt werden müssen und er hätte der Abtretung, wenn nicht gar der Forderung als solche widersprechen können - wir merken also, dass FD offensichtlich so gar nichts auf dem Kasten hat - muss die stille Zession wenigstens beim Einzug der Forderung angezeigt werden. Hier liegen ja schon mal nindestens Formmängel vor!
:confused:
Also verstehe ich das jetzt richtig ,die Paid Content verschickt an die """ Kunden """ der OPM ...... Mahnungen ohne den Kunden mitzuteilen das es Kosten für die alte Sache der OPM ist.:confused:

Der kann doch nicht eine neue Firma gründen und die Schulden der Kunden von seiner alten Firma nun bei der neuen Firma stillschweigend an sich selber abtreten.

Wer bitte zahlt denn an eine Firma Geld ohne das zu wissen.

Wo ist denn da der Sinn des Ganzen?
Ich weiss ich spinne ....aber...

Hmmmmmm. Vielleicht kommen jetzt Mahnbescheide wo ein Vermerk mit der Abtretung angegeben ist.

Das würde auch erklären, wieso er bei Gericht bei der Erklärung über das Mahnverfahren des Inkasso Büro , das Wort Mahnbescheid so betont hat.
Ehrlich gesagt habe ich seit der Vehandlung jeden Tag mit solchen Meldungen ( Mahnbescheid) gerechnet.

Man widerspricht der Forderung. Nun klagt er auf Zahlung im Namen der Paid Content GmbH und behauptet er hätte diese Abtretung ja bekannt gegeben ?????
Das wäre doch aber meiner Meinung nach , doppelt doof.

Erstens hat er das mit der Abtretung,wenn ich es richtig verstehe ,nicht mitgeteilt .
Zweitens würde es ja nichts an der Abzocke von seitens der alten Firma der OPM...... ändern.:confused:

Ich sehe echt keinen Sinn darin warum er das mit der Abtretung nicht mitgeteilt hat. Aber vielleicht kann ich nur nicht schräg genug denken.

Oh ...da haben ja schon wieder User geschrieben.:D
 
Zuletzt bearbeitet:

Heinzelfrau

New member
... Will man Strafanzeige wegen Betrug stellen, dann aufgrund der von Dir geschilderten Wege und des versteckten Kostenhinweises, alles andere führt m.E. zu nichts. Zivilrechtlich widerspricht man der unberechtigten Forderung, widerspricht einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid und wartet ganz genüsslich auf die Klageschrift. So einfach ist das. Die Möglichkeit, den Abzockern durch Schreiben an die kontoführenden Kreditinstitute das Leben etwas schwerer zu machen, ist hier ausreichend erörtert worden...
Ich vertrete eine etwas abweichende Vorgehensweise - ist aber nur meine persönliche Auffassung -

1. strafrechtliche Verfolgung: verläuft bis zum zitierten Prozess voraussichtlich im Sande - Anzeige kann man erstatten, muss es aber nicht, zumal das Abzockerlein den Namen des Anzeigenerstatters erfährt, es sei denn, man erstattet anonym Anzeige, was aber auch nicht empfehlenswert ist
2. zivilrechtliche Verfolgung: das Opfer fühlt sich arglistig getäuscht und weiß nicht, wie es sich verhalten soll. Bemerkt es die arglistige Täuschung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist, dann sollte widerrufen werden.

Wahrscheinlicher aber ist, dass der Abzocker den Ablauf abwartet, um dann dreist seine Forderung präsentieren zu können, also das Opfer noch völlig ahnungslos ist.

In der Situation bringen Widerrufe gar nichts, allenfalls, dass die Kündigung für den nächsten Rechnungsturnus akzeptiert wird, wenn überhaupt. Merkst Du schon, worauf es hinausläuft?:

Solange der Abzocker sich nicht sicher sein kann, es mit einer Fakeanmeldung zu tun zu haben, investiert er in weitere Drohschreiben inkl. des Briefportos, ohne zu wissen, ob seine Schreiben nicht im Nirwana der Postzustellung entschwinden. Die nächst Eskalation wäre die Beantragung eines Mahnbescheides, der erstmal 23 EUR Kosten verursacht, also vom Abzocker bevorschusst werden müsste und er weiß immer noch nicht, ob er es mit einer realen Existenz zu tun hat, oder nicht.

Von Mahnbescheiden, oder gar dem massenweise Auftreten davon, ist entgegen der Verlautbarung aus der abzockenden Ecke nichts bekannt, was ja auch logisch ist, denn 1. scheut der Abzocker die weitere Investition und 2. scheut er die mögliche darauffolgende gerichtliche Konfrontation, weshalb er ja folgendes unternimmt:

Er strengt ein Inkassounternehmen an, das die Drohkulisse weiter erhöhen soll. Das Inkassounternehmen weiß aber auch nicht, ob das Opfer existiert, oder es sich um eine Fakeregistrierung handelt, also investieren die Abzocker nochmal in die Schreiben und Briefmarken und wieder wird kein Mahnverfahren angestrengt.

Also deutlicher kann ich an der Stelle ja nicht mehr sagen, wie man sich verhalten soll: schlicht und ergreifend: Ignorieren und gut ist es!

So oder so ähnlich wird Franky jetzt auf meinen Kommentar reagieren:
[/url][/IMG]

Die von Dir empfohlende "Kontoklatsche" kann ich hingegen nur wärmstens weiterempfehlen.

Hier der Kommentar der Spk M..sb..g vom 05.09.2011 auf meine Information hin:

[/URL][/IMG]
 

rudido

New member
Nicht, dass wir uns da missverstehen. Ein Widerruf kann man sich echt schenken, da würde ich auch nie für plädieren. Hier geht`s mir um den Widerspruch und dann auch nur für den Fall, dass, aus welchen Gründen auch immer, die Voraussetzungen des §28a BDSG erfüllt sein könnten. In einem solchen Fall wäre ein Widerspruch gegenüber den Abzockern evtl. hilfreich. Ansonsten ist ein Widerspruch erst gegen einen gerichtl. Mahnbescheid ausreichend.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Scheinbar verstehst du aber auch den Hintergrund meiner ganzen Fragerei nicht.
Ich wollte wissen, ob die Firma OPM Media irgendeine rechtliche Möglichkeit hat meinen "Vorgang" an die Paid Content abzugeben.
Allgemein:
Bei einer Firmenübernahme,GF-Wechsel,Änderung des Firmennamen usw. gehen die Forderungen nicht unter und verlieren Verträge nicht ihre Gültigkeit.
Die Neue Firma tritt in die bestehenden Verträge ein.

Nachtrag:
Also verstehe ich das jetzt richtig ,die Paid Content verschickt an die """ Kunden """ der OPM ...... Mahnungen ohne den Kunden mitzuteilen das es Kosten für die alte Sache der OPM ist.
was ist daran nicht zu verstehen?,das ist normal.
Rechtlich müsste der neue "Gläubiger" wenn er nur Forderungsmanagment betreibt,eine Abtretungsurkunde im Original mitschicken. § 410 BGB Aushändigung der Abtretungsurkunde
Hat er aber die Firma übernommen tritt der neue Inhaber als Rechtsnachfolger in die bestehenden Verträge ein.

Hier geht`s mir um den Widerspruch und dann auch nur für den Fall, dass, aus welchen Gründen auch immer, die Voraussetzungen des §28a BDSG erfüllt sein könnten.
Seit wann ist die Firma eine Auskunftei?
Nach §28 BDSG ist eine Datenweitergabe erst einmal erlaubt.Aus dem Grund sollte man eine sogenannte Schufaklausel in den AGB streichen oder,wenn es nicht möglich ist,widersprechen,widerrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Biste wohl eben ein wenig untergegangen. :D

Also für dich hat sich nichts geändert. :thumbsup: Alles noch beim Alten und so wird es auch bleiben.
 

Heinzelfrau

New member
Allgemein:
Bei einer Firmenübernahme,GF-Wechsel,Änderung des Firmennamen usw. gehen die Forderungen nicht unter und verlieren Verträge nicht ihre Gültigkeit.
Die Neue Firma tritt in die bestehenden Verträge ein.
Ist hier aber nicht der Fall. Die P... C...... GmbH ist keine Umbenennung der O.. M.... GmbH sondern eine Neugründung. Auch wenn Geschäftsführer und Gesellschafter identisch sind, haben wir rein juristisch 2 völlig unterschiedliche Körperschaften vor uns. Wenn die P... C...... GmbH die Forderungen der O.. M.... GmbH beitreibt, dann muss dem Wechsel des Forderungsinhabers ein Rechtsgeschäft zugrunde liegen. Das sind so die Feinheiten, die unserem gierig sabberneden Zigarettenbürscherl wahrscheinlich nicht mal ansatzweise bekannt sind und deren Geheimnisse sich unserem "Abzocker des Herzens" erst nach Rückfrage bei RA B....... S...... erschließen.
 

rudido

New member
PS: diese Mahnbescheidshysterie hängt mir kreuzweise zum Hals raus...
Das ist noch gar nichts gegen die Schufa-Hysterie, die zur Zeit mal wieder umgeht. Da geht es nämlich wirklich um Kohle, da viele Menschen aus aus Angst und Unwissenheit zahlen. Dagegen ist die ständige (Mahnung) Warnung vor einem Mahnbescheid harmlos.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ist hier aber nicht der Fall.
1.) Habe ich allgemein geantwortet,und mich nicht auf eine Firma bezogen.
2.) kann ich die Suche im Registerportal bedienen,also ist mir bekannt das die Firma nicht übernommen,gelöscht ....wurde.
3.)weder du noch ich kennen die Umstände warum die neue Firma für alte Verträge die Forderung betreibt.
Bist ja selbst "Geschäftsmann" dann sollte dir bekannt sein das man Verträge verkaufen kann.Siehe Versicherung.(Mir ist bekannt das man dann eine Mitteilung bekommt)
 
Oben