Abmahnung als Geschäftsmodell

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Filesharingabmahnungen vor dem Ende ? Neuer Gesetzesentwurf

Filesharingabmahnungen vor dem Ende ? Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen den “Abmahnwahn”.

Die Süddeutsche Zeitung, SPON, und Stern.de berichten heute, dass sich die Koalition auf einen Gesetzesentwurf geeinigt hat, das insbesondere auch das “Abmahnunwesen im Internet” bekämpfen soll. Danach soll nach SPON folgendes für eine erste urheberrechtliche Abmahnung gelten:

“Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Anwälte künftig privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Wer in gewerblichem Ausmaße Urheberrechte verletze, müsse dagegen weiter die volle Gebühr zahlen” (Zitat aus dem SPON Artikel) .

Irgendwie kommt mir das bekannt vor……,,,,,,,,,,,,,,,,,weiter im link
 

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Die Regierung kneift beim „Anti-Abzocke-Gesetz“

Die Regierung kneift beim „Anti-Abzocke-Gesetz“
Anwaltskanzleien haben das Internet als lukratives Geschäftsfeld entdeckt. Abmahnungen sind zum Massengeschäft geworden. Doch die Regierung schafft es nicht, Verbraucher davor wirksam zu schützen.

Gut, kann man sagen, wer die Rechte anderer verletzt, soll dafür büßen. Doch so einfach ist die Sache schon lange nicht mehr. Denn Anwaltskanzleien haben das Internet als lukratives Geschäftsfeld entdeckt.

Mit moderner Software durchforsten sie das Netz und suchen nach Usern, die sie für Urheberrechtsverletzungen belangen können. Das geht schnell und macht keine große Mühe. Abmahnungen mit computergenerierten Briefen sind ein Massengeschäft. Das Porto ist gut investiert. Aus Angst vor weiter steigenden Kosten und den Inkassodiensten, mit denen die Kanzleien drohen, zahlen viele Nutzer oder ihre Eltern viel mehr als das, was sie eigentlich schuldig wären..................................
 

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AW: Debcon GmbH - Bettelbriefe aus Witten nach Widerspruch beim Mahnbescheid


Bettelbriefe aus Witten
nach Widerspruch beim Mahnbescheid

Die Debcon GmbH verschickt weiterhin Bettelbriefe: Obwohl meine Mandanten gegen den von der Debcon veranlassten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt haben, geht man bei der Debcon nun nicht konsequent dazu über, die vermeintliche Forderung im Klageverfahren geltend zu machen, sondern versucht lieber, außergerichtlich zumindest eine geringe Zahlung zu erhalten – wohlwissend, dass man vor Gericht auf verlorenem Posten stehen würde:........................weiter im link
 

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"DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH"


"DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH"


Filesharing: Digiprotect schnell noch umbenannt, jetzt pleite | Urheberrecht
Die auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisierte Gesellschaft "DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH" aus Frankfurt am Main hat sich am 12.02.2013 in "FDUDM2 GmbH" umbenannt und bereits am 15.02.2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. ..............
 

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Waldorf Frommer 1.500 Klagen vor dem Amtsgericht in München

Waldorf Frommer 1.500 Klagen vor dem Amtsgericht in München

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........ Ab und an gibt es jedoch Grund zur Annahme, dass den hochgelobten und zum Teil selbst ins Leben gerufenen “Anti-Piracy-Firmen”, Fehler in der Beweissicherung unterlaufen, die sich zwangsläufig auf die IP-Adressenermittlung auswirken könnten. Das hören die RichterInnen des AG München nicht gerne. In den Fällen des Bestreitens der korrekten Ermittlung der IP-Adresse wird daher die Eurokeule in Form eines Kostenvorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus der Schublade gezogen: “6.000 Euro Vorschuss, dann schauen wir mal. Teilen sie das ihrem Mandanten mit.
Es dürfte offensichtlich sein, wofür sich der verklagte Anschlussinhaber entscheidet…

Es stellt sich ebenso die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens als auch nach der Verhältnismäßigkeit.......................mehr darüber im link
 

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Abmahnender RA. ohne Vollmacht ist der Abgemahnten-Schadensersatz verpflichtet

Abmahnender Rechtsanwalt ohne Vollmacht ist der Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet


Aus dem Ort kommt anscheinend nicht nur Bier. Das Amtsgericht Warstein hat mit Urteil vom 13.09.2012, Az. 3 C 408/11 entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der im Namen einer Mandantin deren Wettbewerber abmahnt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, gegenüber den Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Vorlage von Blankovollmachten der angeblichen Abmahnerin reicht nicht als Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, wenn ein konkreter Auftrag für Abmahnungen nicht erteilt worden sei. So auch die glaubhafte Zeugenaussage der vermeintlichen Abmahnerin.

Geklagt hat im Übrigen die ursprünglich abgemahnte Wettbewerberin der Mandantin des beklagten Rechtsanwalts. Die Klägerin behauptet, der Beklagte sei von der angeblichen Mandantin nicht beauftragt und bevollmächtigt worden. Sie begehrt Erstattung der an die beiden Rechtsanwälte gezahlten Beträge.

Die Begründung des Urteils ist ein Schlag ins Gesicht des abmahnenden Kollegen.

Das Gericht glaubt weder ihm noch seiner Bürovorsteherin, sondern nur seiner Mandantin.

So schreibt das AG Warstein: „Die Bürovorsteherin und der Beklagte (der Rechtsanwalt) erweckten den Eindruck, eine abgestimmte Erklärung „unterbringen“ zu wollen…..“

Oder -----------------weiter im link
 

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Wohngemeinschaften--Urteile graben Massenabmahnern das Wasser ab

Urteile graben Massenabmahnern das Wasser ab

Dieses Urteil dürfte den Hauptmietern von Wohngemeinschaften eine große Sorge nehmen. Sie haften nämlich als Inhaber von Internetanschlüssen nicht für Urheberrechtsverletzungen, die ihre Mitbewohner begangen haben. Das hat das Landgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.

Die Musikindustrie hatte gegen den Betreiber eines Internetanschlusses geklagt, der seine Wohnung mit anderen teilte bzw. sogar teilweise gar nicht selbst in der Wohnung lebte. Jedenfalls bestand zwischen den Bewohnern keine “häusliche Gemeinschaft”. Dennoch waren die Rechteverwerter der Meinung, der Inhaber hafte dafür, dass sein Mitbewohner Musik und Filme herungeladen habe.,.........................weiter im link
 

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Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt(Versuchter Betrug)

LG Essen: Sog. “Pornopranger” der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Internet ist rechtswidrig

LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 - nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGB


Vorwurf: Versuchter Betrug
Ermittlungen gegen Porno-Pranger-Anwalt
Dass gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt“, so der Heidelberger Rechtsanwalt Andreas Forsthoff.

Der Experte für Urheber- und Wettbewerbsrecht vertritt „etliche Betroffene“ gegen die Regensburger Abmahn-Kanzlei U+C (Urmann und Collegen). Und vergangene Woche erreichte ihn ein Schreiben der Regensburger Staatsanwaltschaft, „welches es in sich hat“: Gegen U+C-Anwalt Thomas Urmann läuft ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs.............mehr darüber im link
 

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LG. München Rentnerin mussdoch nicht die Abmahnkosten zahlen.

Berufungsurteil des LG München I: Rentnerin ohne Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen

Bereits an anderer Stelle haben wir darüber berichtet, dass das Amtsgericht München mit Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11) seinerzeit eine Rentnerin auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von € 651,80 verurteilt hatte, obwohl diese keinen Computer mehr besaß und auch nicht festgestellt werden konnte, dass sie über einen WLAN-Router verfügte.
abmahnung, filesharing, computer



Das wollte sich die Berliner Rentnerin nicht gefallen lassen. Vertreten von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE legte sie Berufung ein, der das Landgericht München I nun mit Urteil vom 25.03.2013 (21 S 28809/11) in vollem Umfang stattgegeben hat. Die ursprüngliche Klage auf Erstattung von Abmahnkosten wurde damit vollständig abgewiesen........................weiter im link
 
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Postbote stöhnt über Post von Waldorf Fr***er

Postbote stöhnt über Post von Waldorf Fro**er

Gestern war es soweit. Mein Postbote hat gemeckert. Eigentlich ist das ein ganz ruhiger Vertreter seiner Zunft. Aber das war gestern wohl zu viel. Er übergab mir, weil ich gerade eine Mandantin hinausbegleitet hatte, einen Berg an Post. Nicht so ganz unüblich, aber er holte noch einen solchen Berg aus seiner Tasche.

Und was soll ich sagen es waren nur DIN A 5 und DIN A 4 -Umschläge der Kanzlei Waldorf Fro**er..........................

im link
........................Die müssen auch loslegen, jetzt wo das AG München auf vernünftige Argumentation auch vernünftige Vorschläge macht. Aber dazu später mehr, dazu muss erst das Protokoll der Sitzung vorliegen.

3.000 Waldorf Fro**er Abmahnungen an einem Tag!


Waldorf Fro**er mahnen ab. Das Ausmaß ist neu. Anfang April ein neuer Peak: rund 3.000 Abmahnungen an einem einzigen Tag. Woher wir das wissen? Durch die Aktennummer der vorgelegten Abmahnungen: 43.464 – 46.357 alle auf den 04.04.2012 datierend. Wir fragen uns, wie Waldorf die Berge an Abmahnungen zur Post schafft: Mit dem Traktor oder über eine Ameisenstraße an Azubis, die die Kanzlei mit der Poststelle verbinden?!
 

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Fax-Spam von Debcon

Fax-Spam von Debcon, Spiele von Hasbro, Tschaka und Gernot Hassknecht

Kollege Ratzka hatte ja schon hier darüber berichtet. Die Debcon GmbH verschickt wieder massenweise ihre als Mahnschreiben getarnten Bettelbriefe.

So bekam ich dann gestern Abend auch 15 von diesen zweiseitigen auf komisch getrimmten "VIER gewinnt ..." - Pamphleten. Nicht weiter ärgerlich, wenn diese Schreiben nicht für eine halbe Stunde das Faxgerät blockiert hätte.

Aber was ist nun so besonders an dem Schreiben?....................weiter im link
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/308-abmahnung-als-geschaeftsmodell-23.html#post30290
 

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gegen Anwaltskanzlei U. und C. Zivilverfahren Amtsgericht Regensburg (KVR )

Porno-Pranger“-Anwalt vor GerichtDer KVR-Shop


Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei U. und C. statt.

Wird es eng für die Abmahner? Vordergründig geht es „nur“ um rund 1.800 Euro, eigentlich ist es aber eine „Musterklage“, die am Freitag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wurde. Bekommt die Klägerin recht, könnte eine Flut von Verfahren gegen die Anwaltskanzlei U+C folgen. Im Kern geht es um die Frage, ob die durch den „Porno-Pranger“ bekannt gewordene U+C mit dem bekannten Internetabzocker Frank Dr**** gemeinsame Sache gemacht hat, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen. Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb seit geraumer Zeit gegen Frank Dr***r und den Rechtsanwalt Thomas U.und wirft ihnen versuchten Betrug vor.
Der KVR-Shop: Riesen-Palette und Mini-Umsätze

Am Freitag wurde nun die Klage einer der Abgemahnten gegen Ur***n und Dre****r verhandelt, die durchaus Einfluss auf das parallel laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft haben dürfte.

Dr***r ist Geschäftsführer der mittlerweile in Insolvenz befindlichen KVR Handelsgesellschaft................................weiter dazu im link
http://www.echte-abzocke.de/compute...estern-heute-kvr-handelsgesellschaft-mbh.html

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Neue Filesharing-Abmahnungen in 2013 wegen Altfällen aus 2010?

Neue Filesharing-Abmahnungen in 2013 wegen Altfällen aus 2010?

Das ist bislang ungewöhnlich, dass Abmahnungen erst nach über 2,5 Jahren kommen!

Mir liegt eine Abmahnung einer Mandantin vor, die mit Schreiben der We Save your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von 450 € aufgefordert wird, obwohl die Tat angeblich im Oktober 2010 und damit vor fast 3 Jahren begangen wurde. Der zugehörige Providerauskunftsbeschluss des Landgericht Köln nach § 101 Abs. 9 UrhG stammt bereits aus dem November 2010. Bezeichnenderweise gibt es in dem Datenblatt über die IP-Ermittlung keine Angabe dazu, wann die Providerauskunft erfolgt ist und warum Styleheads hier erst im April 2013 den Auftrag zu der Verfolgung der Urheberechtsverletzungen erteilt hat. Auch Kollege Jens Ferner und andere haben über ähnliche Abmahnungen in 2 Jahre alten Altfällen berichtet..................weiter im link
 

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AW: Abmahnung -Eltern müssen zahlen - LG Köln

Neues Filesharing-Urteil des LG Köln verlangt mehr Familien-Misstrauen bei Abmahnung und Klage

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 05.06.2013 (Az. 28 O 346/12) erneut im Zusammenhang mit Filesharing-Vorwürfen einen Familienvater und Inhaber eines häuslichen Internetanschlusses zur Zahlung von Schadensersatz und zur Erstattung vorgerichtlicher Abmahnungskosten verurteilt zugunsten von vier großen deutschen Musikverlagen.

Die klagenden Musiklabel behaupten, der beklagte Ehemann und Vater von zwei Kindern habe Nutzungs- und Verwertungsrechten an 15 Musikwerken verletzt – und zwar durch angeblich über den häuslichen Internetanschluss an einem Sonntagvormittag im Juni 2008 vorgenommene illegale Filesharing-Teilnahme................mehr im link
 

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debcon "Zahlungserinnerung" mit Rechenfehler

debcon "Zahlungserinnerung" mit Rechenfehler
Neuerdings kommen wieder nette Zahlungserinnerungen von der debcon, welche im Auftrag einiger Pornofilmhersteller versucht, deren angebeliche Forderung beizutreiben. Nachdem die ursprüngliche Forderung von 1.298,- EUR bereits einseitig auf eine Vergleichssumme von 495,- EUR eingedampft wurde, bietet man in der neuen "Zahlungserinnerung" die Zahlung von fünf monatlichen Raten zu jeweils 75,- EUR an....................mehr im link

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MIG Film lässt Forderung durch Rhein Inkasso eintreiben

MIG Film lässt Forderung durch Rhein Inkasso eintreiben

Behauptete Uraltforderungen der Firma MIG Film werden derzeit durch die Firma Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH beigetrieben. Sonderbar hieran ist jedoch, dass ursprünglich die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin mit der urheberrechtlichen Abmahnung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beauftragt war. Ursprüngliche Forderung pauschal: 850,- EUR.

Sodann kam die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg und forderte plötzlich einen Betrag von nicht näher spezifizierten 1.298,- EUR. Nachdem auf dieses Angebot nicht reagiert wurde folgt nun ein direkten Anschreiben an die Betroffenen, selbst wenn diese anwaltlich vertreten waren, durch die Firma Rhein Inkasso. Gefordert werden nun wieder 850,- EUR zzgl. Inkassokosten etc.

Aber Vorsicht. Die Kanzlei BaumgartenBrandt hat die ursprünglichen Mandate wohl nicht fortgeführt, weil die Ermittlungsergebnisse der Firma Guardalay Ltd. keineswegs so valide waren, wie sie vorgab. In einem Verfahren vor dem LG Berlin - AZ 16 O 55/11 gaben die Kollegen BaumgartenBrandt in einem Schriftsatz an das Gericht bekannt:.......................weiter dazu im link
 
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