*Name*
*Kundennummer*
Sehr geehrte Damen und Herren des Gerd C. Meyd GmbH,
sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,
in Bezug auf das Schreiben der PVZ, datiert auf den *DATUM*, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer *XXXXXXXXX* meinerseits kein Vertrag (*Zeitschrift*) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht. Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel die Lieferbedingungen durchgestrichen wurden und mir versichert wurde, dass ich kein Abo abschließe, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die Lieferbedingungen finden somit keine Anwendung.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird.
Achtung! Persönlicher Teil! Ändern wenn Erfahrung abweicht.
*Er sprach davon, dass ich "Proband für neu eingestellte Zeitschriftenausträger" werden sollte und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten würde. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein kostenpflichtiges Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Das entsprechende Feld für das Abonement sollte ich dafür nicht unterschreiben, sondern nur ein Feld, das laut Vermittler nur für den "Prüfer" vorgesehen war. Mit meiner Unterschrift in dem entsprechenden Feld sage ich dem kostenlosem Erhalt von 8 Sternausgaben mit abschließendem Feedbackbogen, ohne gleichzeitigem Abschluss eines Abos oder Folgeabos zu. Die Kontodaten, die ich unwissend auch noch angegeben habe, werden angeblich für interne Bonitätsprüfungen benötigt mit der Auskunft: "Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte." Die Daten sollten demnach nach 48 Stunden gelöscht werden.*
Ich kann den kompletten Gesprächsvorgang von Anwesenden bezeugen lassen.
Unter den Bedingungen, unter den ich die Abmachung unterschrieben hatte, habe ich somit bis zum Erhalt ihres o.g. Schreibens auch keinen Grund gesehen dem mit dem "Zeitschriftenberater" geschlossenen Vertrag zu widersprechen.
Das Schreiben, welches ich am *DATUM* von der PVZ erhielt und welches eine Bestellbescheinigung über ein kostenpflichtiges Abonement enthielt, entspricht somit keiner vertraglichen Grundlage, da keine Willenserklärung zu den im Brief genannten Konditionen von meiner Seite vorliegt. Daher kann der Sachverhalt nur als arglistige Täuschung betrachtet werden. Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB.
Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden". Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.
Weiterhin mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir bei Vertragsabschluss nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht. In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Somit
widerufe
ich die Willenserklärung vom *DATUM VOM UNTERSCHRIEBEN ZETTEL*!
Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.
Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer *XXXXXXXXX* storniert wird. Eigentlich sollten Sie auch ohne all diese Verstöße aus Gründen der Kulanz bereit sein einem Kundenwunsch nachzukommen. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diese E-Mail zu antworten.
Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor.