sowohl als auch. per email und per Einschreiben. Allerdings als Einwurfeinschreiben. Da hab ich nur die Quittung. Das ganze ging auch nochmal als Einschreiben mit Rückschein raus, aber auf den warte ich bisher noch...Wie hast du das Lastschriftverfahren widerrufen,per eMail oder Brief.
Wenn du es beweissicher,Einschreiben Rückschein,gemacht hast,dann warte ob sie noch einmal abbuchen.
Buchen sie trotzdem ab,beschwere dich bei der ersten Inkassostelle das ihr Kunde das Lastschriftverfahren unrechtmässig benutzt.
Mailrobots sind selten mit der Gabe lesen zu können ausgestattet geschweige
denn mit der Gabe denken zu können.
Aber ein Brief, der offline ankommt, den muss doch zumindest mal ein Mensch in der Hand gehabt haben, oder? Dass Emails automatisch beantwortet werden glaub ich sofort. Die haben sicher ein Programm, das Stichworte sucht und den vermeintlich passenden Antworttext raushaut. Aber wie gesagt ein Brief? Der muss ausgepackt und dem Vorgang zugeordnet werden. Den muss doch jemand lesen? Die können doch nicht alle an supranasaler Insuffizienz leiden?