Rightround12
New member
Gut okay dann hab ich mal keine weiteren Fragen vielen Dank für die Hilfe
Ich habe mir mal deine Postings noch einmal durchgelesen.Leute, wenn die 14 Tage vorbei sind ist es unmöglich wieder raus zu kommen das dies dann ein Gültiger Vetrag ist, glaubt mir habs hinter mit mir Anwalt und Pi Pa PO !
Also dein Anwalt hat den Vertrag angefochten.So, nach 2 Stunden bei meiner Schwestern ihrem Chef, wird er nun ein Schreiben aufsetzten und den Vertrag anfechten wegen Arglist !
Ich halte euch auf dem laufenden ! ..................................................
Jeder weiß: Verträge müssen eingehalten werden. Wer einen Vertrag schließt, muss die daraus folgenden Verpflichtungen erfüllen. Wollte eine Vertragspartei den Vertrag aber gar nicht so schließen, wie es geschehen ist, fragt sich, wie sie sich wieder davon lösen kann. Soweit eine Vertragspartei sich beim Kauf über bestimmte Umstände geirrt hat, steht ihr die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrages offen. Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt.
Das muss ich jetzt nicht verstehen. Der Vertrag wurde doch vorher schon angefochten. Somit als ungültig erklärt !! Wieso dann noch diese Anruferei ?Bla Bla Bla habe mich an meinen Anwalt gewendet und ihm die Sache überlassen, er sagte mir auch es ist ein Rechtsgültiger Vertrag usw usw, mein Anwalt hat mit ihnen Telefonate geführt Briefe getauscht usw, die wollten einfach nicht nachlassen. Jegliche Abbuchungen von meinem Konto habe ich strikt zurück Überwiesen. Nachdem die PVZ nicht nachlassen wollte, hat sich mein Anwalt an Kicker direkt gewendet, Kicker hat sich dann mit PVZ in Verbindung gesetzt und mit ihnen geredet. Nun das ende von der Geschichte ist ich habe jetzt kein 2 Jahre Abo mehr sondern nur noch ein 1 Jahres Abo das 2. Jahr übernimmt der Kicker Gratis heisst ich bekomme 1 Jahr die Zeitschrieft umsonst so dass sich das ganze wieder Ausgleicht ................................................
Was ist denn nun wirklich bei dir gelaufen ?Ne ich habe schon eine Kündigung eingeschickt die mein Vertrag nach einem Jahr kündigt. Außerdem ist das nicht der Kicker der mit die Kohle abbucht sonder die PVZ und ich habe ihnen die Lastschrieft entzogen so können sie nicht mehr an mein Konto..............................................................
Das reicht.Ich frage mich jetzt welche Daten ich in meinem Widerrufsschreiben angeben soll , um eine Stornierung auch möglich zu machen ...
reicht hierfür mein Name , Datum des Vertragsschlusses und die Nummer des Vermittlers ?
Nach den Anrufen soll er für ein Jahr zahlen.es ist ein Rechtsgültiger Vertrag usw usw,................
Nachdem die PVZ nicht nachlassen wollte, hat sich mein Anwalt an Kicker direkt gewendet, Kicker hat sich dann mit PVZ in Verbindung gesetzt und mit ihnen geredet.....................
Schade das die Mitteilungen von den Usern die schon raus sind ... so gar keine Wirkung .... auf manche User haben.Leute, wenn die 14 Tage vorbei sind ist es unmöglich wieder raus zu kommen das dies dann ein Gültiger Vetrag ist, glaubt mir habs hinter mit mir Anwalt und Pi Pa PO !
"Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. In der Öffentlichkeit soll jeder weitgehend von lästigen Werbern verschont werden.
Das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum zu Werbezwecken stellt sich grundsätzlich, insbesondere wenn der Werbende als solcher nicht erkennbar ist, als wettbewerbswidrig dar, entschied der BGH mit Urteil vom 01.04.2004 (Az: I ZR 227/01)
Im Namen des Volkes
Tatbestand: .............................im link
Vielleicht liegt es daran das der Name sich geändert hat.ich bin auch Studentin und frage mich wie ich mir so einen Anwalt leisten soll...
Kundennummer: Wenn vor handen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meinen Zeitungsabo ( Spiegel) innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!
Und solch einer Tippse glaubst du?Aber die Frau war keine Anwältin oder so, die saß eben nur dort im Büro.