Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Nils dankt euch

New member
Hallo,
ich fiel Mitte April auf eine Mitarbeiterin von Gerd C. ... rein.
Genauso wie alle anderen auch.
Letzte Woche erhielt ich also auch den Vertrag, daraufhin erkundigte ich mich per google und stieß auf dieses Forum.
Ich habe den Brief von Seite 3 ein klein wenig umgeändert und per E-Mail verschickt und siehe da, heute kam die stonierung des vertrags.

Ich bedanke mich bei allen hier, vorallem bei schnippewippe, du leistet hier wirklich großartige Arbeit!

Ich werde meine geänderte Fassung mal hier reinstellen, für User die vielleicht erst hinten beginnen zu lesen.
 

Thorkell

New member
Hast du die email an die pvz geschickt?
ich habe irgendwie immer das gefühl, dass die eh nicht antworten...
 

Nils dankt euch

New member
Sehr geehrte Damen und Herren des Gerd C. Meyd GmbH,

sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,

in Bezug auf ihr Schreiben, datiert auf den *datum auf dem "Vertrag", teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer *NUMMER* meinerseits kein Vertrag eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht. Aufgrund der Tatsachen, dass ich auf besagtem Zettel die Lieferbedingungen durchgestrichen wurden und mir versichert wurde, dass ich kein Abo abschließe, war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Die Lieferbedingungen finden somit keine Anwendung.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird.



Er sprach davon, dass ich "Proband für neu eingestellte Zeitschriftenausträger" werden sollte und für das Feedback (Ob die neuen Austräger auch ihrer Arbeit nachgegangen sind) als Dankeschön 8 Ausgaben gratis erhalten würde. Auf ausdrückliche Nachfragen wurde mir versichert, dass ich kein kostenpflichtiges Abo abschließe und die Zeitschrift nicht kündigen brauche. Die Kontodaten, die ich auch noch angegeben habe, werden angeblich für interne Bonitätsprüfungen benötigt mit der Auskunft: "Wer in Vergangenheit seine Rechnungen nicht bezahlt hat bekommt auch keine Gratishefte." Die Daten sollten demnach nach 48 Stunden gelöscht werden.



Unter den Bedingungen, unter den ich die Abmachung unterschrieben hatte, habe ich somit bis zum Erhalt ihres o.g. Schreibens auch keinen Grund gesehen dem mit dem "Zeitschriftenberater" geschlossenen Vertrag zu widersprechen.

Das Schreiben, welches ich am *datum des Erhalten des "Vertrags"* von ihnen erhielt und welches eine Bestellbescheinigung über ein kostenpflichtiges Abonement enthielt, entspricht somit keiner vertraglichen Grundlage, da keine Willenserklärung zu den im Brief genannten Konditionen von meiner Seite vorliegt. Daher kann der Sachverhalt nur als arglistige Täuschung betrachtet werden. Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB.

Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden". Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften". Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen.




Somit


widerrufe


ich die Willenserklärung vom *Datum des Tages der Unterschrift*!



Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Ich fordere sie dazu auf, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer *NUMMER* storniert wird. Eigentlich sollten Sie auch ohne all diese Verstöße aus Gründen der Kulanz bereit sein einem Kundenwunsch nachzukommen. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.

Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.

Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diese E-Mail zu antworten.

Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor.



Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:

deezy_

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das hört sich doch alles schon mal gut an.
ich habe mittlerweile 2 e-mails geschrieben in denen ich das ganze widerrufe und anfechte.
eine dritte e-mail hab ich noch hinterhergescheckt, in der ich mich auf die anderen 2 beziehen und sage, dass ich das abo mit sofortiger wirkung kündige.

naja... jetzt mal abwarten was sich tut. hab mir überlegt das ganze nächste woche nochmal per einschreiben wegzuschicken.
 

sn00py603

New member
das hört sich doch alles schon mal gut an.
ich habe mittlerweile 2 e-mails geschrieben in denen ich das ganze widerrufe und anfechte.
eine dritte e-mail hab ich noch hinterhergescheckt, in der ich mich auf die anderen 2 beziehen und sage, dass ich das abo mit sofortiger wirkung kündige.

naja... jetzt mal abwarten was sich tut. hab mir überlegt das ganze nächste woche nochmal per einschreiben wegzuschicken.
Wieso kündigst du ein Abo, wenn du es schon angefochten und widerrufen hast? Ich wäre damit etwas vorsichtiger. Das kündigen ist für mich eine Anerkennung eines Vertrages, oder sieht das jemand anders?
 

schnippewippe

New member
Kündigen ist gar nicht gut. Dann darf man zahlen.

Wieso auch kündigen.

Wenn man den Vertrag anfechtet ist er doch eh ungültig. Die werden wohl kaum vor Gericht gehen und auf den Vertrag bestehen. Denn nach einer Anfechtung kann nur ein Richter bestimmen ob es den Vertrag doch gibt,

Und das bei dieser Abzocke :mad:
20 Jahre läuft das schon und die wollen bestimmt auch noch 20 Jahre so weiter machen.
 

deezy_

New member
hmm ok. danke.
nun ja... dann lass ich das mit dem kündigungsbrief. jetzt haben die zwar die mail.
aber naja... hab ja 2x das ganze widerrufen und angefochten
 

21Maja

New member
Hallo... war ja auch auf diese Scheiße reingefallen... und war mittlerweile bei der Verbraucherzentrale. Was auch nochmal ein teurer Spaß war. 18 euro Beratungsgespräch und nochmal 18 euro, wenn sie einen Brief aufsetzen... aber es hat sich gelohnt! Die 36 Euro Kosten kriege ich erstattet und ich bin RAUS aus dem "Vertrag"!

Juhu...
ich kann nur jedem empfehlen, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden!
Lieben Gruß und viel Glück Euch,
und danke denen, die mir geholfen haben!

Maja
 

schnippewippe

New member
"" Glückwunsch """ 21Maja :)

Nicht nur Zeitungen im Angebot

Drückerkolonnen gehören quasi zu den Dauerbrennern im Geschäft der Ordnungshüter. Ordnungswidrigkeiten wie fehlende Reisegewerbekarten seien häufig bei den Werbern. In Ausnahmefällen komme es zu Nötigungen und Betrügereien. Oft gingen die Kolonnen gezielt von Haus zu Haus und sprächen ältere, unbedarfte Menschen an.

Nicht selten machten die Verkäufer komplett falsche Angaben zu ihren jeweiligen Produkten. Ihre Palette reicht von Zeitschriften-Abos über Telefon- und Stromverträge bis zur Mitgliedschaft in Vereinen oder Hilfsorganisationen. Weil meist langfristige Laufzeiten vereinbart werden, kommen schnell einige hundert Euro Schaden zusammen..........mehr im link
Stellt euch doch nur mal vor wie gross Deutschland ist. Wieviele Städte die Drücker abklappern.

Wenn eine Drückerkolonne aus 10 Leuten besteht und jeder 6 Abos am Tag schaffen muss, sind das schon 60 Verträge am Tag. Wenn 10 Drückerkolonnen in Deutschland unterweg sind macht das 600 an Tag. Wenn nur die Hälfte zahlt ist das doch ein tolles Geschäft.

Wie wollen die aber die Nichtzahler vor Gericht bringen. Das wären ja schon um die 300 Prozesse für einen Tag. Jeder Kunde muss ja einzeln verklagt werden. Wenn ich mir vorstelle wieviel das im Monat sind :mad:
Woher wollen die denn die ganzen Anwälte nehmen ?????? :whistle:

Es sind doch auch so genug die zahlen.
 

white tiger

New member
So. Bin natürlich auch reingefallen. Kaum zu glauben dass ein Mensch so dumm sein kann... Aber jetzt ist schon zu spät.

Abgelaufen ist das ganze genauso wie bei euch. Nur dass ich 6 Tage später so "schlau" war einen Widerruf zu verfassen und abzuschicken. Natürlich schön brav innerhalb der 14 Tage Frist. Leider hab ich es zu spät gecheckt, dass das reine Abzocke ist, d.h. ich habe einen einfachen Brief verschickt. Jetzt im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich so gutgläubig war. Is schon komisch, dass normale Briefe bei denen nie ankommen... wie dem auch sei. Ich habe der Pvz also eine email geschickt und so ziemlich alles eingebaut was ich hier im Forum finden konnte :), habe auch erwähnt, dass ich bereits widerrufen habe. Jetzt bin ich mal gepannt was passiert.

Ich habe vor allem eine andere Frage an euch: Mir wurde unter anderem der Personalausweis des jungen Mannes gezeigt und auch irgendein Wisch, der das Siegel vom Landratsamt aufgestempelt hatte. Anscheinend irgendeine Genehmigung. Ich frag mich einfach was das für eine Genehmigung war. Außerdem habe ich den jungen Mann im Internet (google machts möglich :)) wiedergefunden. So und jetzt die Frage: was war das für ein Schriftstück vom Landratsamt? Ich frag mich einfach ob die Stelle, die das erteilt überhaupt weiß was da abgeht. Vielleicht mach ich mir da auch zu viel Hoffnung....
 

white tiger

New member
Aha okay. Tja wenn die echt war is natürlich doof. Und ich will keinem vorwerfen dass die gefälscht is. Wäre nur mal interessant zu erfahren, ob diesem Typ die weggenommen werden kann wenn rauskommt dass er die Leute nur über den Tisch zieht. Ich arbeite zwar im gleichen Haus wie das Gewerbeaufsichtsamt aber da jetzt rumzumachen is mir auch zu blöd. Bin wahrscheinlich grad nur ein bisschen sauer auf den Kerl. Von wegen "neeeeeein um Gottes Willen, doch kein Abo!" Bin aber wie schon gesagt au selbst Schuld...
Mal abwarten was die Pvz so schreibt.
 

schnippewippe

New member
Ich fände es schon gut, da mal eine Meldung zu machen. Denn auch wer so eine """ echte Karte """ ? hat , darf die Leute nicht auf der Strasse mit Lügen über den Tisch ziehen.
 

white tiger

New member
Ja. Nur leider bringt das dann au nichts bezüglich den Verträgen. Das Fehlen einer Reisegewerbekarte heißt nämlich leider nicht, dass geschlossene Verträge nichtig sind. Die Kerle können höchstens eine Anzeige bekommen, aber wer weiß schon den Namen und die Adresse von denen. Und nur weil sie keine Reisegewerbekarte vorgezeigt haben heißt das nicht dass sie keine haben. Und bevor die irgendeine Fälschung machen zeigen sie die Karte erst gar niemandem. Fragt ja niemand danach :) Ich werd mich nochmal erkundigen welche Stelle und wer genau da zuständig ist (fürs Erteilen) und vielleicht mal anrufen ob das sein kann, dass solche Leute zu solchen Geschäften berechtigt sind. Aber zuerst regel ich noch das Chaos mit der PVZ.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich fände es schon gut, da mal eine Meldung zu machen. Denn auch wer so eine """ echte Karte """ ? hat , darf die Leute nicht auf der Strasse mit Lügen über den Tisch ziehen.
Er darf sie noch nicht einmal ansprechen.
Das Urteil wurde hier schon öfters erwähnt:

Ansprechen in der Öffentlichkeit
Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Ansprechens zu Werbezwecken im öffentlichen Raum ist davon abhängig, ob der Werber als solcher zu erkennen ist. Unzulässig ist die Werbung in der Öffentlichkeit, wenn der Angesprochene die ihn ansprechende Person als Werber nicht erkennen kann (BGH, Urteil v. 01.04.2004, Az. I ZR 227/01, zitiert in: WRP 2004, 1160 und BGH, Urteil v. 09.09.2004, Az. I ZR 93/02, zitiert in: WRP 2005, 485). Ist der Werber erkennbar, ist das Ansprechen von Passanten zu Werbezwecken nur dann wettbewerbswidrig, wenn deren entgegenstehender Wille missachtet wird, Passanten etwa am Weitergehen gehindert werden oder ihnen gefolgt wird. Wettbewerbswidrig ist das Ansprechen auch dann, wenn der Passant aufgrund der räumlichen Verhältnisse der Ansprache nicht entgegen kann, z. B. in engen Einkaufspassagen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln (BGH, Urteil v. 09.09.2004, Az. I ZR 93/02, zitiert in: WRP 2005, 485).
Quelle&mehr: Wettbewerbszentrale
Auch § 7 UWG, und andere §§ ist/sind hier deutlich:
§ 7
Unzumutbare Belästigungen

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
Quelle: UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
 

schnippewippe

New member
Die PVZ gibt die Werbeaufträge an bestimmte Firmen weiter. Somit ist ja auch bekannt wer für diese Werbung verantwortlich ist. Selbst wenn diese Firma es dann an Kolonnen weiter geben ,bleiben sie ja verantwortlich.
Ich sehe da kein Problem den Verantwortlichen nach einer Anzeige wegen versuchten Betrugs durch Täuschung ausfindig zu machen. .

Der Beginn der Gewerbetätigkeit ohne Reisegewerbekarte stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Angestellte
Seit Mitte 2007 benötigen Angestellte im Reisegewerbe grundsätzlich keine eigene Reisegewerbekarte mehr (Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittel-ständischen Wirtschaft, BGBL. 2007, Teil I Nr. 47, 13.9.2007).

Aber


Es ist daher zu beachten:
Nur der Prinzipal (Arbeitgeber/ Gewerbetreibender) benötigt die Reisegewerbekarte.
Der Angestellte benötigt jedoch eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisege-werbekarte des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat (§ 60 c Abs. 2 Gewer-beordnung - GewO).
Neu eingeführt wurde § 60 GewO: „Die Beschäftigung einer Person im Reisegewerbe kann dem Gewerbetreibenden (Prinzipal) untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme recht-fertigen, dass die (angestellte) Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.“
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn die Abzocke immer wieder zur Anzeige gebracht wird, die Firmen eine Genehmigung behalten können. Man sollte da echt nicht locker lassen und alle eine Anzeige machen.

Die Karte wird auf Antrag und auf Lebenszeit (außer es wurde etwas anderes beantragt) unter Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- oder Vereinsregister, eines Führungszeugnises, eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister und eventuell einer Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz ausgestellt. Sie berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Reisegewerbefreie Tätigkeiten
Einige Tätigkeiten sind nach § 55 a GewO von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Das betrifft u. a.:

das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öf-fentlichen Orten. Gegebenenfalls ist nach § 55 c GewO eine Anzeige beim Gewerbeamt er-forderlich.
Darunter verstehe ich aber nicht das Andrehen von Abos !!!!!! Sondern die Verteilung von Werbeflyers

1. Zusätzlich erforderliche Erlaubnisse

Mit der Reisegewerbekarte ist es oft nicht getan. Will der Reisegewerbetreibende auf öffentlichem Straßenland tätig werden, so benötigt er eine Sondernutzungserlaubnis (sog. “Standschein“) und/oder eine Straßenverkehrserlaubnis der zuständigen Behörde.
Ich würde nicht nur bei der Polizei Anzeige etstatten sondern auch die Behörden anschreiben. Die sollen in den Beschwerden ersticken. ( ersticken nur Bildlich gemeint )


Hier der Bericht zu den Zitaten von der IHK Berlin Gewerberecht
und von - Wikipedia - Reisegewerbekarte
 
Zuletzt bearbeitet:

sally

New member
sowieso die totale verarsche,dieser gerd c meyd gibt nur den Namen für diese Firma und ist der dumme, hat aber gar nicht viel damit zu tun...laut meinen informationen sitzen da nur leute die das nochmal nachtelefonieren und den papier kram machen...die Widerrufe werden von gerd c meyd sowieso alle direkt an die pvz geschickt. Bittet definitiv um Datenlöschung und schriftliche bestätigung....und macht alles per einschrieben innerhalb 14 tage ab vertragsdatum dann kann euch nix passieren,wenn trotzdem was kommt direkt zum anwalt dann hat sich das spätestens nach dem ersten brief des anwalts erledigt.....

wenn euch jemand anruft keinerlei daten bestätigen alles abstreiten oder auflegen meist kommt dann nix mehr...

also viel glück und wenn ihr es so macht seit ihr da wieder raus
 
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