Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Sebob82

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Gerd C. Handelsonderneming immer dreister !!!!

Ich möchte meinen Fall kurz schildern.

Ich bin vor ca. 4 Wochen auf der Straße in Bielefeld angesprochen worden, ob ich nicht Testkunde werden wollte. Es wäre ein soziales Projekt für bedürftige Jugendlichen, die durch Zuträgerarbeit Struktur in ihr Leben gebracht bekämen. Es wäre garantiert kostenlos! Mein Lohn: Acht Wochen kostenkoses Abo des Spiegel. Meine Bankverbindung bräuchten Sie für eine Bonitätsprüfung, da Schuldner nichts geschenkt würde. Eigentlich nicht meine Art, habe ich mich überrumpeln lassen und wurde abends skeptisch.

Habe dann nach der Firma, die dahinter steckt - Gerd C. Meyd Handelsonderneming GmbH - sondiert und herausgefunden, dass das reine Abzocke ist.

Habe am gleichen Tag Einschreiben Rückschein mit unterschriebenen Widerruf losgeschickt und den Rückschein auch am 23.05.2011 in meinem Briefkasten gehabt. Somit sollten Sie es kapiert haben, dass ich fristgerecht das Haustürgeschäft widerrufe.

Nun - deshalb der neue Thread - das neue Vorgehen der Handelsonderneming GmbH. Sie unterschreiben den Rückschein, akzeptieren den Widerruf aber nicht!

Heute hatte ich folgendes Schreiben in der Hand

Sehr geehrte Herr X,

wir freuen uns, Sie im Kreis unserer neuen Leser begrüßen zu dürfen und beglückwünschen Sie zu ihrer Entscheidung

(...)

Ihre Bankverbindung haben wir vereinbarungsgemäß mit folgenden Daten übernommen

(...)
Die Quittungen betreffend meines fristgerechten Widerrufs habe ich aufbewahrt. Mich wundert, dass die Firma so dreist ist und Widerrufe einfach nonchalance übergeht.

Wie ist das Vorgehen?

Überweisungen zurückgehen lassen?

Mit Anwalt drohen?

Weiß jemand die Telefonnummer von der so genannten Firma?
 

schnippewippe

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AW: Gerd C. Handelsonderneming immer dreister !!!!

Zuerst einmal -- du bist nicht alleine.

http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1573-abzocke-durch-gerd-c-meyd-handelsonderneming-gmbh-38.html

Habe am gleichen Tag Einschreiben Rückschein mit unterschriebenen Widerruf losgeschickt und den Rückschein auch am 23.05.2011 in meinem Briefkasten gehabt.
Damit bist du ja raus.
Das die darauf nicht eingehen, ist gar nicht so selten.

Selbst wenn du User den Vertrag anfechten und den Vertrag damit ungültig machen schicken sie Mahnungen und buchen das Geld ab.
Wie wir wissen müsste bei einer Anfechtung des Vertrages ja dann ein Richter entscheiden ob es den Vertrag gibt .

Überweisungen zurückgehen lassen? Auf jeden Fall.

Mit Anwalt drohen? Das wird nicht viel bringen. Lieber eine Anzeige erstatten und die Behörden anschreiben.

Weiß jemand die Telefonnummer von der so genannten Firma?
Ich würde da nicht anrufen. Anwälte schreiben immer wieder,so wenig wie möglich zu schreiben und sich nicht auf Gespräche mit den Abzockern einlassen.

http://www.echte-abzocke.de/16868-post379.html
 

Sebob82

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AW: Gerd C. Handelsonderneming immer dreister !!!!

Hi, danke erst einmal!!


Damit bist du ja raus.
Das die darauf nicht eingehen, ist gar nicht so selten.
Kurze Frage hierzu: Sollte ich denn hieraus ableitend jetzt so handeln, dass ich die Überweisungen zurückgehen lasse und einfach nichts mehr schreibe und muss ich ein Erinnerungsschreiben an die nette Firma schreiben, mit dem Hinweis, ich habe widerrufen.

Kurzum: Überweisung zurückgehen lassen und abwarten, sonst nichts tun - richtige Strategie?

Wieso ist von staatlicher Stelle nicht gegen die Firma getan worden, da es meiner Meinung hier um Betrug handelt. Das ist eine Straftat und diese Firma somit keine Firma, sondern organisiertes [***********!
 
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schnippewippe

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AW: Gerd C. Handelsonderneming immer dreister !!!!

Wie oft willst du die denn erinnern ? Dafür wäre mir das Geld zu schade. Du warst ja noch in der Widerrufsfrist.

Überweisung zurückholen lassen und abwarten, sonst nichts tun . Das käme für mich in Frage.


Wieso ist von staatlicher Stelle nicht gegen die Firma getan worden, da es meiner Meinung hier um Betrug handelt. Das ist eine Straftat und diese Firma somit keine Firma, sondern organisiertes [***********!
Das ist nicht so einfach.

Meistens steht ja alles auf den Bogen drauf.
Der Richter wird dich fragen , warum du dir den Zettel nicht durchgelesen hast.
Die Lügen von den Werbern und das sie dir den Zettel erst nach dem unterschreiben ausgehändigt haben , wirst du schwer beweisen können. Er wird wohl auch sagen, dass du dann eben vor der Unterschrift auf den Zettel hättest bestehen müssen.
Auch wenn User schreiben,sie haben den Zettel nicht bekommen wird da nicht viel bringen.
Man hätte den Zettel vorher lesen müssen bevor man unterschreibt.
Im Strafrecht wird mit Betrug nicht viel zu machen sein.
Versuchter Betrug ????????????????

Da wäre eher was im Zivilrecht zu machen. Arglistige Täuschung
Da es aber bei uns keine Sammelklagen wie wir es verstehen gibt, müsste jeder Kunde selber klagen.
Bei uns muss jeder Fall getrennt verhandelt werden.
 
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white tiger

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Wie sieht es eigentlich aus mit einer einzugsermächtigung. Ich bin nämlich der Meinung, dass eine Einzugsermächtigung auch als solche bezeichnet werden müsste (hab ich irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr). Zumindest auf den Fresszetteln die wir bekommen haben steht das nicht so. und bei der unterschrift steht auch nix. Alleine die Tatsache, dass wir Kontodaten angegeben wurden kann ja nicht automatisch eine Einzugsermächtigung sein. Allerdings hab ich den Zettel gerade nicht da. Es kann sein, dass auf der Rückseite bei den Lieferbedingungen sowas steht. aber wenn nicht, dann haben die ja eigentlich gar kein Recht abzubuchen. D. h. :

[
Liegt keine Einzugsermächtigung vor und eine Lastschrift wurde unbefugt mit den Kontodaten des Verbrauchers in Auftrag gegeben, ist das Betrug. Betroffene sollten deshalb Anzeige erstatten.

Eine betrügerische Abbuchung können sie auch noch nach 6 Wochen widerrufen (Urteil des BGH v. 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99). Allerdings müssen Sie dazu Ihrer Pflicht zur regelmäßigen Prüfung Ihrer Kontoasuzüge nachgekommen sein. Andernfalls kann die Bank Ihnen ein Mitverschulden anlasten.(Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein v. 11.08.08)

(Lastschrift ohne Einzigsermächtigung)[/I]
Tja als Nichtjurist hab ich natürlich keine ahnung ob das so funktionieren würde. Aber vielleicht kennt sich einer von euch ein bisschen mehr aus.
 

yigido58

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ich bin der gleichen masche auch reingefallen leider, weil ich dachte ich tue was gutes.
Mir wurde übermittelt das ich 8 wochen lang die zeitschrift kostenlos erhalte.
danach könnte ich es einfach kündigen in dem die mir eine post zusenden und ich einfach den schüler bewerte dabei ankreuze "nein, ich will die zeitung nicht weterhin beziehen" und an die firme zurück sende.
Ich habs aber zu spät gemerkt mir wurde schon geld aus dem konto abgubucht.
Bin noch selber schüler das ist einfach zu viel geld das ich wegen dieser sache verliere.
Man will was gutes tuen schon wird man reingelegt...
Was kann nicht nun tuen?
bitte hilft mir.
danke schon mal im voraus für eure hilfen.
 

schnippewippe

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Zuerst würde ich wie es alle User hier gemacht haben, das Geld von der Bank zurück holen lassen.

Bist du noch minderjährig. ?
Dann kannst du ohne der Zustimmung deiner Eltern diesen Vertrag nicht abschliessen. Dann brauchen sie nur mitteilen, das du minderjährig bist und sie die Zustimmung zum Vertrag verweigern. Hätten die Werber nicht so gelogen , gäbe es den Vertrag auch nicht.

Wenn du nicht minderjährig bist , kannst du den Vertrag anfechten. Lese dich hier mal ein wenig durch dann wirst du Einiges darüber finden.
 

yigido58

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Nein ich bin nicht minderjährig.
ich geh dann Morgen zu bank lass das zurück buchen.
Das problem ist meine Eltern sollten nicht wind davon bekommen.

Ich hab halt nur den einen musterbrief auf seite 3 gelesen der mir auch gefallen hat.
Ich verschicke es verändert an die firma per Einschreiben.
was besseres fällt mir zurzeit auch nicht ein.

würde es was nützen wenn ich eine Verbraucherzentrale aufsuche?
 

schnippewippe

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Einige haben mitgeteilt das sie nach den Brief der Verbraucherzentrale raus waren. Andere sind sogar schon mit einer E-mail die sie geschickt haben raus gewesen.
Abzocke ist Abzocke !!!!!
Wenn ein Drittel der User nach ihrem Schreiben hier raus gekommen sind , zählt es doch auch für die andern Usern. Ist doch der gleiche Mist.
Ich kenne kein Urteil wo Kunden zur Zahlung verurteilt wurden.
 

deezy_

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hi

heute kam der Brief von der PVZ, in dem steht, dass der Vertrag storniert wurde. ENDLICH!
Danke für eure ganzen Hilfen.
 

white tiger

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Puh. Bei mir kam heut auch endlich die Stornierung. Und eine gratis Ausgabe des Sterns :) Bin ich erleichtert... Kann allen nur raten nicht aufzugeben. Lohnt sich!
 

schnippewippe

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Dann sage ich mal """ Glückwunsch """ :laugh:

Wenn so viele User bei der gleichen Abzocke schon raus sind !!!!!!! würde ich echt keine Angst haben.
 

peter.peta

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Hallo allerseits!

Nachdem auch ich mit dem ungewollten Zeitungs-Abonnement der Firma Gerd C. Meyd Bekanntschaft gemacht habe, poste ich hier ein alternatives Widerrufs-/Anfechtungsschreiben:

die wichtigen Punkte sind:
-Widerruf wegen Irrtums gemäß § 119, I BGB in Verbindung mit §142, I BGB
in Zusammanhang damit 14 Tage Widerrufsrecht, daher:

-hilfsweise Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 123, I GBG
welcher die Frist auf 1 Jahr verlängert (siehe § 124, I BGB)

- Widerruf der Einzugsermächtigung (welche allerdings sowieso nur zweifelhafter Weise "erteilt" wurde, da das Wort und somit die entsprechende Bestätigung zur Erteilung auf der Vertragskarte nicht auftaucht!)
gleichzeitig Hinweis, dass an abgebuchtes Geld umgehend zurück buchen wird.

-vollständige ABG wurden zu keinem Zeitpunkt vorgelegt

-Klarstellung, das man an den Leistungen ausdrücklich NICHT interessiert ist

- Aufforderung zur Löschung sämtlicher gespeicherter persönlicher Daten

- wenn Zeugen vorhanden: Hinweis, dass man im Falle des Falles die Beweislast erbringen könnte!

- Vorbehalt Anwalt einzuschalten und Klage einzureichen (etwa in Verknüpfung mit dem Hinweis, dass solches auf etwaige Zusendung von Mahnungen/Zahlungssaufforderungen geschieht)

- Hinweis, dass das Anfechtungsschreiben durch Sendung als Einschreiben mit Rückschein nachweisbar ist

- Fristsetzung zur Antwort auf das Anfechtungsschreiben

Ansonsten:
Keine weiteren Angaben machen, egal auf welchem Wege und das "Abonnement" niemals kündigen, sonst gilt der Vertrag rückwirkend als akzeptiert, woraufhin das Recht auf Anfechtung erlischt!

Hinweis: Eine e-Mail an die PVZ ist eher zwecklos, sie verweisen einen darauf, dass das geschrieben auf der Vertragskarte gilt und dass im Übrigen der Zeitschriftenvertreter nicht in Ihrem Auftrag gehandelt hat (sondern nämlich im Auftrag der Gerd C. Meyd (...) GmbH. Daher: Schriftliche Kündigung an letztere Firma richten!


Mit freundlichen Grüßen,
Peter P.



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Gerd C. Mayer Handelsonderneming GmbH
Am Fleckenberg 15/16
65549 Limburg

Einschreiben/Rückschein

Betreff: Widerruf/Anfechtung: Abonnement “XY”
Kunden-Nr.: (hier Kunden-Nr. eintragen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich, (Vorname Nachname), geboren am xx.xx.xxxx, mit sofortiger Wirkung das Abonnement der Zeitschrift “XY” durch ihre Firma in Co-Operation mit der Pressevertriebszentrale (PVZ). Die diesbezüglich mit Ihrem Zeitschriftenvertreter (Nr. xxxx) getroffene Vereinbarung vom xx.xx.xxx (von Ihnen am xx.xx.xxxx bestätigt) ist aufgrund Irrtums gemäß § 119, Abs. I BGB in Verbindung mit § 142, Abs. I BGB als nichtig anzusehen:

§ 119, I BGB: “Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (...), kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.”

§ 142, I BGB: “Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.”

Zudem wurden mir zu keinem Zeitpunkt die vollständigen AGB ihrer Firma vorgelegt.

Hilfsweise fechte ich die gleiche Vereinbarung aufgrund arglistiger Täuschung gemäß
§ 123, Abs. I BGB an:
§ 123, I BGB: “Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung (...) bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten."

Durch die vorliegende arglistige Täuschung verlängert sich die Widerrufsfrist ohne Weiteres gemäß § 124, I BGB auf Jahresfrist und ist somit durch dieses Schreiben eingehalten:

§ 124, I BGB: “Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.”

Ich bin an den angebotenen Leistungen ausdrücklich nicht interessiert und widerrufe hiermit die Ihnen (zweifelhaft: da auf der Vertragskarte nicht ausdrücklich erwähnt) “erteilte” Einzugsermächtigung für mein Girokonto. Den von der PVZ am xx.xx.xxxx abgebuchten Betrag lasse ich umgehend zurückbuchen.
Gleichzeitig fordere ich sie mit diesem Schreiben zur Löschung sämtlicher meiner bei Ihnen gespeicherten Daten auf.
Sollten sie mir Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen schicken, wird dies die Einschaltung eines Anwaltes und Anzeige gegen Ihre Firma nach sich ziehen!
Die etwaige Beweislast (Begründung des Irrtums und der arglistigen Täuschung) bin ich durch Zeugen, sowohl des fraglichen Vertrages, wie dieses Schreibens, jederzeit vollständig zu erbringen in der Lage.
Zum Nachweis dieses Widerrufs/dieser Anfechtung versende ich dieses Schreiben per Einschreiben und Rückschein. Ebenso ergeht eine Kopie an die PVZ.
Bitte bestätigen sie dieses schreiben zudem innerhalb von 7 Tagen nach erhalt!

Die Anfechtung ist hiermit gemäß § 143 Abs. I+II als formgerecht abgegeben anzusehen:

§ 143, I+II BGB:
(1) “Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.”
(2) “Anfechtungsgegener ist bei einem vertrag der anderer Teil (...).”



Mit freundlichen Grüßen:
(Ort), den 10.06.2011


(Vorname Nachname)
 

Shokupan

New member
Halli hallo!
Tja, wie schon Viele vor mir, bin auch ich auf diese Abzocke reingefallen. :/
Mein Problem ist, dass der Vertrag am 24.03.2011 abgeschlossen wurde und damit schon älter als 2 Monate ist.
Das ganze fand in Frankfurt auf der Zeil statt. Junger Mann spricht mich an, und erzählt mir ich würde damit arbeit-suchenden Jugendlichen helfen, die diese Zeitschriften wohl austragen würden und letzten Endes eine Ausbildung oder Ähnliches erhalten.

Nach 2 Monaten würden Sie mir wohl einen Brief zuschicken, wo ich ankreuzen muss, dass ich das Abo nicht weiter beziehen möchte.
Ich habe den Spiegel abonniert. Komischerweise habe ich im Gegensatz zu euch keine "Bestätigung" bekommen.
Ich habe zwar dieses Kärtchen unterschrieben, auf dessen Rückseite dieses "Hilfe für Tanzania" und die Wiederrufsbelehrung der Gerd C. Meyd enthalten ist, allerdings habe ich keine Bestätigungspost von denen bekommen.

Stattdessen habe ich gestern einen Brief von meiner Bank bekommen, in der steht: "Ihr Konto Nr. XXXXX Lastschrift-Rückgabe ...
Sehr geehrter Herr Keller, die nachstehende Lastschrift wurde nicht eingelöst, sondern mangels Deckung zurückgegeben".
Und somit wusste ich Bescheid: Ich wurde betrogen. Das ist die Rechnung.
Zum Glück hab ich nicht genug Geld auf dem Konto, sodass sie mir den Betrag von 72,20€ nicht abbuchen konnten.
Meine Lösung aus der Sache rauszukommen, wäre, diesen (meiner Meinung nach sehr professionellen!) Muster von 'peter.peta' zu benutzen und per Einschreiben an Gerd C. Meyd zu schicken. Wäre das der richtige Weg? Oder was denkt ihr?

Vielen vielen Dank im Vorraus!! Kann mir das als Schüler nämlich echt nicht leisten..

Gruß Shokupan
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Durch die vorliegende arglistige Täuschung verlängert sich die Widerrufsfrist ohne Weiteres gemäß § 124, I BGB auf Jahresfrist und ist somit durch dieses Schreiben eingehalten:
Das ist ein Irrtum.
§ 124 BGB hat nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.
Der § behandelt die Frist der Anfechtung.

Für die Widerrufsfrist ist der § 355 BGB (4) ausschlaggebend.
Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist,
:D Um solche Fehler zu vermeiden sollte man als Laie nicht mit §§ jonglieren.
 

paulcheck

New member
Hallo allerseits!
Ich bin auf dieses Forum gestoßen, da ich leider auch auf die Abzocke reingefallen bin :(

Meine Situation:
Am 28.04.2011 hat mich jemand auf der Straße angequatscht und gefragt ob ich an einer Umfrage teilnehmen möchte (die Zeitungsträger bewerten).
Außerdem hat er mir auf meine Frage hin zugesichert, dass die ersten 2 Monate kostenlos seien und das das Abo nach Ablauf der Zeit automatisch gekündigt wird, es sei denn ich will die Zeitschrift weiterhin gegen Rechnung beziehnen und so weiter und sofort ...

Leichtgläubig wie ich war, hab ich den Zettel unterschrieben und den Fehler gemacht ihn erst mal beiseite zu legen. Nach ein paar Tagen kam ein Anruf (übers Handy) und die Frau am Apperat hat mich nach meinen Personalien befragt bzw. wollte wissen, ob sie übereinstimmen und sie hat mir gesagt, dass ich den Bewertungsbogen nach Ablauf der 2 Monaten zugeschickt bekomme. Dann kam eine Weile nichts, bis auf eine einzige Zeitschrift (Spiegel) vom 30.05.

Als ich gestern meine Kontoauszüge gecheckt habe, wurde mir bereits am 06.06 eine Lastschrift in Höhe von 68,40 Euro abgebucht (ich bin übrigends volljährig, aber noch Schüler und für mich ist das eine Menge Geld!). Das komische ist jedoch, dass ich keine Bestätigung, Rechnung oder der gleichen bekommen habe. Ich kenne also noch nicht einmal meine "Kundennummer".
Jedoch glaube ich zu wissen woran das liegt. Auf der einen Zeitschrift, die ich bekommen habe, ist mein Nachname falsch geschrieben. Anstatt "ir" steht da ein "w" und mein Nachname besteht nur aus 6 Buchstaben und wir leben in einem Mehrfamilienhaus.


Ich bin gerade dabei einen Brief zu verfassen, um diesen lächerlichen Vertrag anzufechten. Ich frage mich nun, ob ich mir diesen Rechtschreibfehler irgendwie zu nutze machen kann, da die PVZ das Geld ja quasi von der "falschen Person" bezieht, wenn ihr versteht was ich meine. Oder sollte ich lieber in dem Brief darauf hinweisen, dass mein Nachname mit "ir" geschrieben wird?
Die Abbuchung habe ich übrigends heute bei der Bank stornieren lassen.


Mfg Paul
 

schnippewippe

New member
Oder sollte ich lieber in dem Brief darauf hinweisen, dass mein Nachname mit "ir" geschrieben wird?
Du warst es doch. Schickst dein Einschreiben per Rückantwort doch mit deinen richtigen Namen.
Du schreibst ja auch im Brief deinen richtigen Namen.
WIR sind ja nette Menschen und teilen es freundlich mit :D Für dich ändert sich ja nichts.
Wir wollen doch Antwort bekommen.
 
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peter.peta

New member
Das ist ein Irrtum.
§ 124 BGB hat nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.
Der § behandelt die Frist der Anfechtung.

Für die Widerrufsfrist ist der § 355 BGB (4) ausschlaggebend.

:D Um solche Fehler zu vermeiden sollte man als Laie nicht mit §§ jonglieren.
Das ist doch völlig unerheblich, weil es hier nur als Erläuterung steht. Geht ja darum, was im Gesetz steht, nicht, was man aus Versehen falsch zitiert hat. Da ich im Absatz davor anfechte und § 124 sich auf § 123 bezieht, wir das auch sofort offensichtlich.

Und nicht nur Laien, sondern auch angehende Juristen (Studenten), vertuen sich mal ;)
 
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