Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

147

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ich habe erst gemerkt dass es eine verarsche ist, als die 14 tage rum waren. das ist passiert. und meine anfechtung akzeptieren sie nicht.
 

suchehilfe

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na toll... dann hoffe ich mal das es bei mir nicht so ist.
bei mir waren die 14 tage nämlich auch schon vorbei....
oh man na das macht ja mut:unsure:
 

147

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vielleicht sind sie bei dir ja kulanter. es gibt ja hier in diesem forum auch leute, die trotz "abgelaufener" widerrufsfrist raus kamen. keine ahnugn was bei mir schief lief.
 

schnippewippe

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Noch einmal . Wenn ich einen Vertrag wegen Irrtum und Täuschung anfechte , würde ich da gar nicht mehr schreiben. Für mich gäbe es dann keinen Vertrag mehr.
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Darauf können die aber Gift nehmen, dass ich keine Unterschrift und keine Bankdaten gegeben hätte, wenn die Werber nicht so rotzfrech gelogen hätten

Eine Anfechtung wegen Irrtums hat übrigens auch einen großen Haken. Weil der Vertragspartner nichts dafür kann, dass man sich geirrt hat, gibt ihm das Gesetz einen Schadensersatzanspruch (§ 122 BGB).
Damit das nicht passieren kann , teile ich ja auch gleichzeitig die Anfechtung wegen Täuschung mit und erkläre kurz die Lügen der Werber.

Damit trifft das hier dann zu.
Einseitige Willenserklärung, die zur Nichtigkeit eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts führt.
Sie beseitigt alle rechtlichen Wirkungen der früheren Willenserklärung.


Wenn sie jetzt doch auf Zahlung bestehen, müssen sie auf bestehen des Vertrages klagen.

Wenn ich Angst bekomme denke ich einfach daran, dass diese Abzocke schon 20 jahre lang läuft und es bis jetzt keine Urteile gegen Kunden zu finden sind.
Also mache ich mir auch keine Sorgen mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

147

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manchmal bin ich so weit zu sagen, gut ich zahl den scheiß wenn sie mich dafür in ruhe lassen. aber tun sie ja nicht. dann fängt es wieder an, dass ich zeitschriften kriege, die ich nicht lese und alle halbe jahr wollen sie schon wieder geld von mir. die würden sich ja nie auf so einen kompromiss einlassen.

also weiter aussitzen und jeden tag etwas pulsanstieg beim öffnen des briefkastens haben. immer in der leichten angst da könnte nun der mahnbescheid vom gericht drin sein... :getlost:
 

Shokupan

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@147:

Haha, ich bin genauso weit wie du. :D
Mir hat das Inkassounternehmen auch schon mitgeteilt, sie würden demnächst ihrem Mandanten raten, ein Gerichtsverfahren gegen mich einzuleiten. Ich sag dir: Wir sind im Recht. Wir haben den Vertrag angefochten und damit hat sich das. Letzten Endes können die uns nichts. Das muss in unserem Rechtsstaat noch gewahrt bleiben.
 

suchehilfe

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leute ihr werdet es nicht glauben aber ich bin raus!!!!
am 07. haben die versucht mir geld vom konto abzuheben und das habe ich zurück buchen lassen.
und heute war die bestätigung im briefkasten das der vertrag storniert wurde.
man bin ich froh und glücklich.
danke das ich hier die infos gefunden habe und allen anderen die es noch nicht raus geschafft haben wünsche ich viel durchhaltevermögen und glück.
liebe grüße
 

john

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Hallo Zusammen.

bin auf die gleiche Abzocke reingefallen wie ihr nur wurde ich heute erst angequatscht und ich hab deshalb noch keinen Anruf bekommen und noch keine Zeitschrift ausgewählt. Muss ich dennoch eine Widerrufsschreiben aufsetzen oder reicht es wenn ich denen am Telefon sage ich möchte doch kein Abo bzw. wenn ich gar nicht erst ans Telefon gehe?

P.S. Übrigens dachte ich immer sowas kann mir doch nicht passieren. ;-))
 

schnippewippe

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Sei mal froh das du noch in der Widerrufsfrist bist. Die Andern würden gerne mit dir tauschen. Wenn du wartest bis die sich melden, ist die Widerrufsfrist vorbei. Also schreibe sofort per Einschreiben mit Rückantwort an die Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH . Sollte später vielleicht doch eine Rechnung von der PVZ kommen, mitteilen das du fristgerecht widerrufen hast.
Im Widerruf braucht meine keine Begründung angeben .
 
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john

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Reicht eine email oder muss ich es per Einschreiben an die Adresse auf dem Zettel schicken? Laut dem Zettel den ich bekommen habe geht dies auch per Email oder Fax jedoch ist keine Email Adresse angegeben und ich hab eine mail an pvz... geschrieben, da diese hier im Forum schon öfters auftauchte?

Sorry falls die Frage schon vorher gestellt und beantwortet wurde, aber ich hab nicht alle 104 Seiten gelesen
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Reicht eine email oder muss ich es per Einschreiben an die Adresse auf dem Zettel schicken?
Du musst es so verschicken das du im streitfall es beweisen kannst.
eMails ist keine beweissichere Versendung.

Auch bei Briefen/Einschreiben muß man beachten das auch das was man geschrieben drin ist.
Brief mit Zeugen schreiben und kuvertieren und mit dem Zeugen zur Post bringen.
 

john

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Vielen Dank für die Tipps. Ich könnte mir immer noch in den Ar.. beißen auf so eine Masche reingefallen zu sein. Ich hoffe mal es geht Alles glatt.
 

john

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Sorry wenn ich etwas nerve aber die Sache brennt mir unter den Fingernägeln. Da ich noch keine Kundennummer bekommen habe und in der Belehrung drin steht ich muss keine Gründe zum Widerruf angeben habe ich mir folgenden Text gebastelt. Reicht der aus oder sollte ich noch wasergänzen?

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerrufe ich die Willenserklärung vom 14.11.2011 firstgerecht.

Gleichzeitig erkläre ich hiermit die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und untersage ausdrücklich jedweden Zugriff auf mein Konto.

Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen.

Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Ich gebe Ihnen eine Frist von 7 Tagen auf diesen Brief zu antworten.
Die Erstattung einer Strafanzeige behalte ich mir vor.
 

147

New member
ich bin am renovieren meines zimmers und dieser stapel "sterne" stört gewaltig. einfach wegschmeißen will ich ihn aber auch nicht, weil ich ja genaugenommen nicht dafür bezahlt habe und sie somit nicht wirklich mir gehören. was meint ihr? können sie mich letzlich am A**** kriegen, weil ich die weggeworfen habe? oder soll ich sie in nen karton stecken die 5,60 porto zahlen und denen den Mist einfach hinschicken?
 

Franny

New member
Also, ich hatte ja anfangs geschrieben, dass ich mich melden wollte, wenn ich von MVS ne Bestätigung für den Widerruf hab. (Den Rückschein vom Einschreiben heb ich sicher verwahrt auf...) Da diese aber noch nicht bei mir eingegangen ist (und ich bezweifle, dass da jemals noch etwas kommt) und bei mir nichts vom Konto abgezogen wurde, denk ich mal, das hat sich für mich erledigt... Ich bin froh, dass ich nur die 4,40€ für das Einschreiben bezahlen musste und bin von jetzt an misstrauischer gegenüber solchen Anquatschern...

Ich bin froh, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin. Danke für alle guten Tipps. :)

Lg, Franny

PS: Übrigens erhielt ich (nachdem ich schon bescheid wusste über die Abzocke) noch eine Nachricht im Facebook von meinem Anwerber. Er schrieb mir, er würde jetzt nicht mehr für MVS arbeiten und ich solle noch rechtzeitig kündigen... Hat ihn das schlechte Gewissen angetrieben... LOL
 
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