Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

Shokupan

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Oh, witzig! Eben wurde ich von dem Inkasso-Unternehmen der PVZ angerufen, das nachgefragt hat, ob sich das noch außergerichtlich klären lässt. Hab ich verneint, und gesagt, dass der Vertrag nichtig ist und nicht existiert, weil er durch Täuschung zustande kam. Jetzt bin ich mal gespannt, ob die das wirklich durchziehen wollen...
 
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Mike28

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Apropos Inkasso-Unternehmen: Hab vorgestern in einer realtive einschlägig bekannten Berliner Tageszeitung einen Artikel über die Rechte des Verbrauchers bei Inkasso-Fällen gelesen. Zusätzlich war dort noch eine Liste der Inkasso-Unternehmen mit den meisten Beschwerden (weil nicht rechtens) abgedruckt. Wäre ja mal interessant, ob sich da eine Überschenidung findet!?

Lg
Mike28
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Apropos Inkasso-Unternehmen: Hab vorgestern in einer realtive einschlägig bekannten Berliner Tageszeitung einen Artikel über die Rechte des Verbrauchers bei Inkasso-Fällen gelesen.
Anlass war diese Studie.

Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage
Untersuchung der Verbraucherzentralen offenbart Inkasso-Abzocke – Probleme sind hausgemacht.
Quelle&mehr: VzbV.de
Nach unten scrollen,>> Audio-datei und documente.
 

tralala

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hej,

bekam gestern den brief: "ihre Aussagen bzgl des vertrages stimmen mit unserer liefervereinbarung nicht überein. wir möchten sie darauf hinweisen, dass mündliche nebenabreden von diesem bestellvertrag ausgeschlossen sind. Solltern ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen ihre aussagen schriftlich festgehalten wurden, bitten wir um zusendung de4s bescheides. Für ihre bemühung zur klärung des sachverhaltes bedanken wir uns im vorraus."

ist das als antwort darauf ok:

Ich war auch sehr erstaunt, als die Aussagen, die der Vermittler mir gegenüber machte, so gar nicht mit dem übereinstimmten, was ich am Ende erhielt. Ich habe bestimmt 3 Mal nachgefragt, ob es auch wirklich nicht um ein kostenpflichtiges Abo geht, und der meinte, es wäre zwar dieser Zettel, aber mit Absenden des angeblichen Bewertungsformulars würde das problemlos beendet. Er deutete an, dass die Firma die ihn angestellt hätte, ein Abkommen mit den Zeitschriftenlieferern hätte. Und da er auch mehrmals noch den Sinn dieses Programms (nämlich endlich Arbeit für Langzeitarbeitslose, Hartz 4 Empfänger, schwererziehbare Jugendliche) betonte, unterschrieb ich schlussendlich. Deswegen fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Im Übrigen bin ich leider kein Einzelphänomen, es gibt viele Menschen, die mit derartigen Versprechungen getäuscht wurden. So viele, dass im September das Landesgericht München die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abmahnte und aufforderte, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen (s.: Verbraucherzentrale Hamburg | Ende der Märchenstunde).

muss ich nochmal extra sagen, dass ich natürlich keine schriftlichen aussagen habe (ausser 2 sätzen die ich auf meinen "vertrag" schrieb, zur erinnerung)?
und ich bin unsicher, was ich als schluss schreibe.
soltle ich nochmal die strafanzeige erwähnen? was wäre denn da am taktisch klügsten?
oh mann.
danke schon mal im vorraus, und einen schönen 2. advent!
 

nemsi-pemsi

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yeah! hurra! ich bin aus dem abo raus!
nach meiner dritten mail an die pvz, in der ich das hier geschrieben hatte, vielleicht hilft es jemandem:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich werde Ihnen –letztmalig – mitteilen, dass ich den Abovertrag, auf den Sie sich beziehen, anfechte, da er unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande kam.

Mir wurden – vor Zeugen – zwei kostenlose Ausgaben des Sterns angeboten, um jugendliche Lieferanten zu beurteilen. Nach zwei Gratisausgaben sollte ein Schreiben mit der Bewertungsmöglichkeit und der Möglichkeit zur Weiterführung des Abos zu mir kommen.
Der Vertreter wies mich –zweimalig – darauf hin, dass sein Unternehmen nicht inkassoberechtigt sei.

Ich bekam weder die zwei Gratisausgaben, noch die Möglichkeit zur Bewertung/ Einstellung der Lieferungen sondern ein Abo, zudem wurde versucht, von meinem Konto – ohne Genehmigung - Geld abzubuchen.

Ich fechte den Vertrag zum Abschluss eines Abos des Sterns daher an. Meine Daten wurden unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen, das fällt unter arglistige Täuschung, meine Unterschrift ist damit ungültig.
Die Anfechtung sandte ich ebenfalls schriftlich als Einschreiben an den MVS Medien Service Ltd.

Ich fordere Sie daher –letztmalig - auf, Ihre Schreiben, Lieferungen oder Abbuchungsversuche augenblicklich einzustellen.
Ich wünsche keinen weiteren Kontakt zu Ihnen. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.


ich bin so froh! widerstand ist eben doch nicht zwecklos. :)
 

Shokupan

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Oh, jetzt wollen sie mit der Schufa kommen, schreibt das Inkassounternehmen.

"Sehr geehrter Herr XXX,

Ihre Verbindlichkeiten gegenüber unserer Mandantin haben Sie nicht beglichen.

Als Vertragspartner der SCHUFA-Holding sind wir angehalten, die gegen Sie bestehende Forderung im Namen unserer Mandantin innerhalb der nächsten 14 Tage an die SCHUFA zu melden.

Sie können dies durch die sofortige Zahlung an uns verhindern.
Die Gesamtforderung beläuft sich auf nunmehr 249,22 EUR.

Beachten Sie bitte den Datenschutzhinweis im unteren Teil des Schreibens."
 

schnippewippe

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Wie will das Inkasso das machen.
Wir haben ja alle den Vertrag widerrufen/ angefochten.
Somit ist der Vertrag strittig gestellt worden.

Wann genau kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es in der Regel dann, wenn Sie Ihren vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Allerdings darf in so einem Fall nicht sofort ein Schufa-Eintrag erfolgen. Zunächst müssen Sie zwei Mahnungen erhalten, und zwischen der ersten Mahnung und dem Schufa-Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen. Wenn Sie weder der ursprünglichen Rechnung, noch den beiden Mahnungen widersprochen haben, dann kann es zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen. Wichtig ist zu wissen, dass die beiden Mahnungen sehr konkret formuliert sein sollten, sowie auf den drohenden Schufa-Eintrag hinweisen und eine Fristsetzung enthalten müssen.

Da auch eine unberechtigte Forderung in das Schufa-Verzeichnis eingetragen werden kann, wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt wurde, sollten Sie eine ungerechtfertigte Forderung auf jeden Fall bestreiten, das heißt, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.


Ansonsten darf die Eintragung eines negativen Schufa-Eintrags dann erfolgen, wenn die offene Rechnung „rechtskräftig“ festgestellt wurde. Das heißt, wenn entweder ein gerichtliches Urteil über die Forderung ausgesprochen wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist (die Rechtsmittelfrist ist der Zeitraum, in dem gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden darf, also Berufung oder Revision), oder wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ergingen, und weder Widerspruch noch Einspruch dagegen eingelegt wurden.
Ich würde der Inkasso mitteilen das der Vertrag von mir mit Schreiben.vom ....................widerrufen/ angefochten worden ist . Ich habe auch der Rechnung widersprochen.
Strittige Forderungen darf die Schufa gar nicht eintragen.
Da ihnen die Strittigkeit bekannt ist, dürfen sie gar keinen Eintrag bei der Schufa vornehmen.
 
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Niclas

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Oh, jetzt wollen sie mit der Schufa kommen, schreibt das Inkassounternehmen.
Nur Mitglieder der Schufa können Einträge veranlassen. Bei dem Laden hab ich so meine Zweifel.
Leider teilt die Schufa nicht mit, wer Mitglied ist. Es würde den "Schufadrohern" sehr viel Wind aus
den Segeln nehmen, wenn es möglich wäre, dazu Einsicht zu nehmen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Als Vertragspartner der SCHUFA-Holding sind wir angehalten, die gegen Sie bestehende Forderung im Namen unserer Mandantin innerhalb der nächsten 14 Tage an die SCHUFA zu melden.
Teile dem Inkasso-Unternehmen mit das es eine strittige Forderung ist.
Sollte sie dies dennoch melden,ich bezweile eehh das die das können,würdest du den Vorfall dem Datenschutzbeauftragten melden.
Denn:
Bei widersprochenen Forderungen darf gemäß § 28a Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 lit. d) BDSG keine Datenübermittlung erfolgen.
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig wenn,
[...]
d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat
§ 28a BDSG
 
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Zimtstern

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So mich hat man auch herrlich Abgezockt! Das gleiche wie bei den anderen Storys... Man bekommt es umsonst als Hilfe...usw.
PVZ hatte ich schon telefonisch erreicht. diese jedoch weisen mich an die MVS... gibt es überhaupt eine email Adresse von der MVS? ich finde nichts! weder eine Telefonnummer.

Hat eigentlich schon jemand eine Strafanzeige gestellt? Lg
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
das juckt sie nicht. dann bekommt man eine kopie dieses tanzania zettels geschickt.
:D
Als erstes verlangst du eine Vollmacht im Original.
Du teilst du denen mit:
Aufgrund ihres Tätigwerdens ohne Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmachtsurkunde gemäß §174 BGB erkenne ich ihre Forderung nicht an.
Senden sie mir bis zum DD.MM.JJJJ eine Vollmacht im Original.


Falls du den Vertrag angefochten hast,so teile dies dem Inkassounternehmen nochmals mit und fordere sie auf die Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Betone das du jegliche Bezahlung auch weiterhin verweigerst und etwaige Abbuchungen zurückbuchen lässt.
 
Hallo Liebe Leute aus dem Forum... :(
Meine Freundin ist vor 2 Stunden auf dieselbe Abzocker Firma reingefallen. Uns wurde ebenfalls angeboten (Ich stand dabei), eine Zeitschrift für 4 Wochen kostenlos zu erhalten. Sie erzählten ihr, dass sie Zusteller testen wollen. Der Rest ist so ähnlich abgelaufen, wie bei euch.
Im nachhinein kam uns das alles komisch vor und deshalb haben wir den Namen der Firma gegoogelt und sind auf dieses Forum gestoßen.
Wir sind total unerfahren was diese Abzocke angeht und möchte euch deswegen fragen, was unser nächster Schritt sein sollte um zu verhindern, dass wir in ein Abzocke-Abo reinrutschen. Außerdem würde mich interessieren was passieren würde, wenn wir das Konto einfach auflösen...
Uns wurde mitgeteilt, dass die Kontonummer nur gebraucht werden würde um Sie (Freundin) als Person zu identifizieren und dass die Firma nicht berechtigt sei Abbuchungen vorzunehmen. Im nachhinein ziemlich dumm von uns. :( :mad:

Da wir vor gut 2 Stunden darauf reingefallen sind, hoffe ich das wir heile aus der Sache rauskommen.
Danke im voraus für eure Antworten...
 

schnippewippe

New member
Glückwunsch !!!!! :laugh:

Was glaubst du wieviele User hier gerne mit deiner Freundin tauschen würden .
Schickt einen Widerruf per Einschreiben mit Rückantwort. Zieht die Einzugsermächtigung wieder zurück.
Ein Widerruf muss nicht begründet werden.
Schickt es an die Adresse auf dem Zettel.

Dann seit ihr aus der Sache raus.

wenn wir das Konto einfach auflösen.
Wozu ? Ihr habt doch eine 14tägige Widerrufsfrist bei dem Vertrag. Schickt den Widerruf und gut ist es.
Sollte trotzdem Geld abgebucht werden ! Geht deine Freundin zur Bank und lässt das Geld zurückhplen.
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort...

Erstma möchte ich mich Bedanken, dass es Leute wie euch gibt, die sich mit solchen Problemen auseinandersetzen.

Ich habe allerdings noch eine Frage:
Bei uns auf dem Handzettel steht folgende Adresse: "MVS Medien Service Ltd.; Rheinhessenstr. 9a; 55129 Mainz". Existiert diese Adresse? Und sollen wir 2 Briefe verfassen und an beide Adressen schicken? (Gerd C.Meyd Handelsonderneming GMBH) Ich habe die Mutter eines Freundes gefragt, die in der Staatsanwaltschaft arbeitet, ob ich an beide Adresse soll. Sie riet mir nur an die angegebene zu senden. Ich weiß allerdings nicht ob die auf dem Handzettel angegebene Adresse existiert...

Mfg Nächstes Abzocke Opfer...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich habe allerdings noch eine Frage:
Bei uns auf dem Handzettel steht folgende Adresse: "MVS Medien Service Ltd.; Rheinhessenstr. 9a; 55129 Mainz". Existiert diese Adresse?
Wenn es so da steht dann ist es die Kontaktadresse,egal ob die Firma dort erreichbar ist.
Auf dem zettel steht doch auch die Widerrufsbelehrung und an wen der Widerruf zu richten ist.
Wichtig ist nur das ihr den Widerruf beweissicher schreibt.Zeugen,Kopie vom Schreiben,mit zeugen zur Post bringen.Einschreiben Rückschein.
Sollte der Brief zurückkommen,ungeöffnet bewahren.
 
Ok, vielen Dank

Entschuldigt, dass ich um diese Uhrzeit noch fragen muss. Aber ich will den Brief morgen schon mit beisein von Zeugen versenden. Die vorerst letzte Frage: Darf ich denen im Brief eine Frist setzen, bis wann ich eine bestätigung erhalten möchte und wenn ja wie lange hat dieses Unternehmen Zeit? In etwa so: "Bitte senden Sie mir bis zum 16.12.2011 eine schriftliche Bestätigung zu. Oder muss ich denen mehr Zeit geben?

VIELEN VIELEN VIELEN DANK
Ich hätte nicht gewusst, was ich hätte tun sollen, sobald ich die Widerufszeit verspielt hab....
 
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