hej,
bekam gestern den brief: "ihre Aussagen bzgl des vertrages stimmen mit unserer liefervereinbarung nicht überein. wir möchten sie darauf hinweisen, dass mündliche nebenabreden von diesem bestellvertrag ausgeschlossen sind. Solltern ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen ihre aussagen schriftlich festgehalten wurden, bitten wir um zusendung de4s bescheides. Für ihre bemühung zur klärung des sachverhaltes bedanken wir uns im vorraus."
ist das als antwort darauf ok:
Ich war auch sehr erstaunt, als die Aussagen, die der Vermittler mir gegenüber machte, so gar nicht mit dem übereinstimmten, was ich am Ende erhielt. Ich habe bestimmt 3 Mal nachgefragt, ob es auch wirklich nicht um ein kostenpflichtiges Abo geht, und der meinte, es wäre zwar dieser Zettel, aber mit Absenden des angeblichen Bewertungsformulars würde das problemlos beendet. Er deutete an, dass die Firma die ihn angestellt hätte, ein Abkommen mit den Zeitschriftenlieferern hätte. Und da er auch mehrmals noch den Sinn dieses Programms (nämlich endlich Arbeit für Langzeitarbeitslose, Hartz 4 Empfänger, schwererziehbare Jugendliche) betonte, unterschrieb ich schlussendlich. Deswegen fechte ich diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Im Übrigen bin ich leider kein Einzelphänomen, es gibt viele Menschen, die mit derartigen Versprechungen getäuscht wurden. So viele, dass im September das Landesgericht München die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abmahnte und aufforderte, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen (s.:
Verbraucherzentrale Hamburg | Ende der Märchenstunde).
muss ich nochmal extra sagen, dass ich natürlich keine schriftlichen aussagen habe (ausser 2 sätzen die ich auf meinen "vertrag" schrieb, zur erinnerung)?
und ich bin unsicher, was ich als schluss schreibe.
soltle ich nochmal die strafanzeige erwähnen? was wäre denn da am taktisch klügsten?
oh mann.
danke schon mal im vorraus, und einen schönen 2. advent!