Abzocke und Betrug www.gaybeziehung.com

GayAbzocke

New member
Erst einmal an dieser Stelle hier mal eine Warnung an alle vor einer Dreisten Abzockseite. Bin durch Zufall heute auf folgende Seite gaybeziehung.com aufmerksam geworden. Auf dieser Seite wird damit geworben, dass von einem Magazin eine Umfrage gestartet wurde und dort 815 Personen gefragt wurden, wo Sie Ihren Traummann gefunden haben sollen. Laut diesem Ergebnis sollen angeblich 82,5 % geantwortet haben, dass Sie Ihren Partner auf zu vor genannten Seite kennengelert haben.

Also war ich natürlich neugierig und habe mich heute (09.10.2012 um 11:00 Uhr) dort einmal angemeldet, da auf der Seite die eine ziemliche Ähnlichkeit mit Facebook hat damit wirbt, dass man die Seite 1 Monat testen kann siehe AGB:

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gaybeziehung.com (im folgenden AGB).Allgemeine Geschäftsbedingungen „Gaybeziehung“


Beachte bitte bevor du dich bei uns anmeldest und deinen Account ueber deine Email Adresse aktivierst, dass Gaybeziehung.com ein kostenpflichtiger Club ist. Jedes Mitglied zahlt bei uns eine Jahres Clubgebuehr von 99,00 Euro. Du kannst den Service jedoch 14 Tage im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts kostenlos testen.


Also ich mich nun angeledet hatte, stellte ich fest, dass auf er Seite nur etwa 50 User aktiv online sind und auf dieser Seite sonst nichts weiter lost ist. Daher schrieb ich eine Mail an den Support, mit der Bitte, meinen Account zu löschen, da ich mich ja wie oben schon geschrieben in der Testphase befinde.


Also Antwort bekam ich folgede Mail zurück:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Account ist aufgrund offener Zahlungen gesperrt worden.
Bitte senden Sie uns daher einen Zahlungsnachweis nach um Ihren Account
zu löschen.

Gruss





Daraufhin habe ich mit einer eMail auf die AGBs hingewiesen in der eindeutig steht, dass man den Account innerhalb der Testphase von 14 Tagen widerrufen kann. Als erneut Antwort bekam ich dann dies zurück:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Email ist bei uns eingegangen und an die Rechtsstelle
weitergeleitet worden.
Ihnen dürfte bekannt sein dass unser Sitz in London ist und hier
englisches Recht anzuwenden ist. Unsere Anschrift ist auf unserer Seite
in den AGBs für jeden öffentlich ersichtlich. Natürlich sind wir den
Behörden bei jeglichen anfragen zu Ihrem Account und den bei uns im
technischen Sicherheitsservice gespeicherten Daten gerne behilflich.

Gruss



Als Fatzit kann ich nur jedem Abraten sich dort anzumelden, denn hierbei handelt es sich eindeutig um Abzocke, denn dieses "Unternehmen" will erst Geld haben, um dann den Account zu löschen. Na ja vielleicht hätte der Mitarbeiter doch einmal in die AGBs schauen sollen.

Aber ich werde dies erst einmal der Verbraucherzentrale NRW melden, und sehen was die dazu sagen.

ALSO HIER BITTE NICHT ANMELDEN !!

Quelle
Abzocke und Betrug www.gaybeziehung.com: Abzocke und Betrug www.gaybeziehung.com
 
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ricardo2012

New member
ich hatte mich bei gaybeziehung auch mal angemeldet und leider meinen account nicht gelöscht vor ablauf der gratis testphase. prompt bekam ich nach 2 wochen eine rechnung von 99 euro. ich hatte mich geweigert zu bezahlen und bekamm ein paar wochen später post von deren anwälten die schrieben sie würden das gerichtliche mahnverfahren gegen mich einleiten. Habe darauf nicht reagiert und es kam dann nach ein paar wochen post vom amtsgericht mahnbescheid. Mein anwalt riet mir widerspruch einzulegen. Hab ich dann getan und dachte die sache wäre erledigt. Hatte mich zu früh gefreut. Es kam dann zur Hauptverhandlung und deren Anwälte hatten im vorfeld wohl strafanträge gegen mich gestellt und die ip adresse war meinem telefonanschluss zugeordnet worden. Das Ende vom Lied war dass ich über tausend euro insgesamt zahlen musste plus die gerichtskosten. Ich kann nur warnen sich da auf keinen fall anzumelden. mich hat das ganze ne menge geld am schluss gekostet und ich habe für meinen teil gelernt dass ich mich bei kostenpflichtigen diensten nicht mehr anmelden würde.
 

luckyluke

New member
ich hatte wegen denen den gerichtsvollzieher im haus und fast jeder bei uns hat das mitbekommen obwohl ich nen anwalt hatte der eigentlich sowas abwenden sollte.
Mein anwalt meinte da der gerichtsvollzieher direkt vom gericht beauftragt ist kann er dagegen nichts machen. Ich war zu dem besagten tag nicht zu hause und wie mir meine nachbarin mitgeteilt hat muss dieser idiot von gerichtsvollzieher wie ein verrückter an meine haustür geklopft haben und geschrien haben machen sie die tür auf hier ist der gerichtsvollzieher so schilderte es meine nachbarin. Durch den schufa eintrag hatte ich dann noch eine kontokündigung von meiner bank weil die schufa mit den banken wohl direkt verbunden ist und da sofort ne mitteilung bekommt. also ich kann euch sagen ich hab da was erlebt. das war der horror pur. Ich hatte mich so geärgert dass ich mich da angemeldet hab.
 

Robert1977

New member
sind die letzten posts ernst zu nehmen ?
können diese abzocker da durchkommen. ?

hab mich dort im april angemeldet
dort stand noch nichts von kostenplichtig damals
auch hieß die seite noch FACEROMEO
 

schnippewippe

New member
Hallo Robert1977

Du hast dich im April angemeldet ? Was ist denn bis jetzt passiert.

Wir können ja @Lukyluke;alias @ricardo. mal bitten das Urteil mit der Urteilsbegründung einzustellen. Dazu dann auch noch die Mahnbescheide.:whistle: Wir haben hier schon sehr witzige Sachen erlebt. :whistle:

Abzocke und B***** www.gaybeziehung.com das ist doch wirklich Betrug oder? (Internetseite, Internet)

Hier im Link hat @ GayAbzocke es auch eingestellt
und """Was bist du denn für ein Spassvogel?"""" auch gleich seine Posts hinterher. Nur war er da fleißiger gewesen. Soll den Usern ganz schön Angst machen . Lasst Euch nicht davon beeindrucken.

Der Mod schreibt
Was bist du denn für ein Spassvogel?
Du bist sicher der Praktikant der Firma.
Also beide User sind nur ein User. Ist doch Aussage genug. :whistle:
Die dritte Seite wo es eingestellt wurde ist wohl gelöscht worden. Ist nur noch über Cache zu erreichen.
Welcher Anbieter hat so was wohl nötig.

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Das erste was mir auf der Seite nicht gefällt , ist, dass man das Impressum sich nur dann ansehen kann, wenn man angemeldet ist. Da würde ich immer verschwinden..

Das ist das Impressum

MELDEN SIE SICH AN
Sie müssen angemeldet sein, um diese Seite aufzurufen. Klicken Sie hier um sich anzumelden.
Wäre doch was zum Abmahnen :laugh:

Lest Euch mal den 3 . Antwortspost oben im Link durch. Da findet ihr auch das was noch über die Widerrufsbelehrung wichtig ist. Sollte man echt wissen. Aber bitte bis zum Ende lesen :D Da sieht man mal wieder was ein Buchstabe ausmachen kann. :D

Aus deren Email
Ihre Email ist bei uns eingegangen und an die Rechtsstelle
weitergeleitet worden.
Ihnen dürfte bekannt sein dass unser Sitz in London ist und hier
englisches Recht anzuwenden ist.
Im Ernstfall würdet ihr die Beklagten sein. Was ich in meinen 7 Jahren an Erfahrungen gesammelt habe und deren Aufwand an Angst zu machen :mad: nicht glaube.

EuGVVO Nach dieser Verordnung sind für Zivilklagen normalerweise die Gerichte des Staates zuständig ,in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat.

FAQ zum neuen EuGH-Urteil zur gerichtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen

An welchem Ort muss dagegen ein Händler den Verbraucher verklagen, etwa wenn dieser den Kaufpreis nicht zahlt?
Hierfür sieht die EuGVVO in Art. 16 Abs. 2 vor, dass der Händler den Verbraucher allein an dessen Wohnsitz in dessen Wohnsitzland verklagen kann. Vor dem Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils muss somit der Händler den Verbraucher auch dann im Ausland an dessen Wohnsitz verklagen, wenn der Verbraucher die Ware beim Händler vor Ort gekauft hat und der Händler seinen Geschäftsbetrieb (zumindest auch) auf den EU-Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher wohnt, ausgerichtet hat. Ein Fernabsatzgeschäft ist dafür also nicht erforderlich.
13. Wie wirkt es sich aus, wenn der Händler in seinen AGB ein Gericht an seinem Sitz als Gerichtsstand für Streitigkeiten bestimmt hat?
Eine solche Vereinbarung des Gerichtsstandes verstößt regelmäßig gegen die EuGVVO. Denn die Möglichkeit des Verbrauchers, vor heimischen Gerichten zu klagen oder verklagt zu werden, kann zu dessen Schutz nicht vertraglich abbedungen, d. h. diesem nicht genommen werden. Ein Händler könnte sich in solchen Fällen daher nicht auf den in seinen AGB genannten Gerichtsstand berufen.
Also würde die Sache nach unserem Recht laufen :whistle:



Es steht zwar kostenpflichtig ! Aber wo sind die Kosten ? In der AGB versteckt. Würde im Text stehen 99,00 Euro. würde man es wohl nicht so schnell übersehen. Darum Leute ,egal wo Ihr Euch anmeldet -- immer die AGB lesen -- damit ihr auf die Schliche kommt.

Als Button steht Fortfahren Ich glaube ,das damit die Buttonlösung aber wohl nicht erfüllt ist.
Ein Anwalt dazu
Abofallen Anbieter ab 01.08.2012 Button Lösung im Ausland unzulässig? Vertragsrecht

In der EU gilt die Rom I-Verordnung, welche verbindlich für alle Mitgliedstaaten regelt, wann welches Recht anzuwenden ist. Grundsätzlich gilt dabei das Recht des Staates, in dem der Anbieter seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Wenn aber ein Verbraucher bei einem Unternehmer bestellt und dieser Unternehmer sein Angebot auf den Staat des Verbrauchers ausgerichtet hat, gilt das Recht des Verbraucherstaates, sofern es strenger ist als das des Unternehmerstaates. Diese „Ausrichtung" wäre etwa gegeben, wenn ein englischer Unternehmer sein Angebot auf der Webseite auch in deutscher Sprache anbietet und Deutschland als Land auswählbar ist. Da deutsches Verbraucherschutzrecht regelmäßig strenger ist als in anderen EU-Staaten, wäre dann häufig deutsches Recht anwendbar, also in Zukunft wohl auch die Button-Lösung...................ihr solltet im link weiterlesen

Formulierungen, die auf keinen Fall zulässig sind, nämlich

"Anmeldung"
"Weiter" ist ja wie Fortfahren.
"Bestellen"
"Bestellung abgeben"

Anfechtung Irrtum
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung - dejure.org


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Solltet Ihr bei den Postings von der anderen Seite oben in dem Link Angst bekommen.

Zuerst einmal. Ihr werdet ja wohl selber wissen, dass wenn man wo auf eine Seite geht , fast alle die IP-Adresse speichern. Oft wird das auch angezeigt.

Da ich mich da nicht angemeldet habe ist mir nicht klar, ob ihr Eure Daten angeben müsst. Aber so wie sich das liest gehe ich davon aus.

AGB
3.8 IP ADRESS ERMITTLUNG ABLAUF: Bei sogenannten Fake bzw. Adress oder Falschen Identitäts Anmeldungen kann eine IP Adressermittlung durchgeführt werden.
Somit ist ja schon einmal die Angstmache mit den Kosten wegen der Datenermittlung völlig unnötig.
Ausserdem frage ich mich, wie dieser Anbieter der Staatsanwaltschaft seine Verstösse auf der Seite erklären will. Genauso frage ich mich, wie man das dem Richter bei uns erklären will.
Man soll sich anmelden und darf nicht einmal das Impressum vorher sehen. :mad:

Impressum: Pflichtangaben auf der Webseite - die netztaucher .Internet .Grafik .Marketing

Was beinhaltet ein vollständiges Impressum ?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen, egal ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites.
• Anschrift, Telefon und Faxnummer
• Nummer der Registereintragung
• Angabe des Registergerichts
• Umsatzsteuer-Identnummer
• eMail-Adresse
• Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.
Sinn des Impressums

Ein Impressum soll dem Nutzer oder Kunden einer Internetseite die Möglichkeit geben unkompliziert herauszufinden mit wem er es zu tun hat. Das Impressum muss an einer gut zu erreichenden Stelle verlinkt sein. Angebracht ist ein Link in der Fusszeile oder im Bereich Kontakt.......................mehr darüber im link
Also ich konnte das nicht. Ich wäre gezwungen mich anzumelden.

Auch die Angstmache mit dem Vollstreckungsbescheid durch den Mahnbescheid könnt ihr vergessen.
Zuerst würdet ihr ein Mahnbescheid vom Gericht bekommen. Aber das Gericht prüft nicht ob ihr wirklich zahlen müsst. Ich könnte Euch auch einen Mahnbescheid schicken.Der kostet mir aber 23,- € - Mindestgebühr
Man muss nur darauf reagieren. Wird alles genau beschrieben.
Dann kommt es auch nicht zum Vollstreckungsbescheid.
Wenn ich nun der Forderung im Ganzen widerspreche und die das Geld haben wollen, müssen sie hier in Deutschland klagen und erst einmal gewinnen.
Seltsam. Der fleissige User stellt nur einen Link zum Vollstreckungsbescheid ein.
Das Mahnverfahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren


.
 
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kerzenschein

New member
Das habe ich heute von denen erhalten. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein kostenpflichtiger Vertrag wurde
mit unserer Mandantin Ihrerseits abgeschlossen.
Die Kosten sowie die Vertragslaufzeit sind klar und
deutlich auf seite 2 der Registrierung zu finden und
müssen mit dem Button zahlungspflichtig bestellen
abgeschlossen werden. Erst durch das drücken und bestättigen auf
den Button Zahlungspflichtig bestellen werden Ihre
Daten inklusive IP übermittelt.
[Rest der Mail gelöscht, da es verboten den Inhaltb solcher Mails ohne Genehmigung weiter zu verbreiten]

Ausserdem möchten wir Sie auf das bereits bestehende Urteil des Amtsgerichts Bochum (Vgl.
vom 03.03.2011 – 45 C 442/10). Dort wurde bereits eindeutig eine Begründung
des Gerichts aufgeführt dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Gruss
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ausserdem möchten wir Sie auf das bereits bestehende Urteil des Amtsgerichts Bochum (Vgl.
vom 03.03.2011 – 45 C 442/10
). Dort wurde bereits eindeutig eine Begründung
des Gerichts aufgeführt dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Gruss
:whistle: Daher weht vermutlich der Wind.Ein Urteil das gerne von einer ABO-Fallenbetreiberin angewendet wurde um Druck zu machen.
Solche Urteile haben keine rechtsprägende Bedeutung,die zudem immer Einzelfallentscheidungen sind.
Das besondere am Urteil Bochum 45 c 442 10 :Es war kein Vergleich,sondern es war eine egative Feststellungsklage,die nach Meinung einiger RA, schlampig vorbereitet war.
Eine Berufung wurde wegen fehlender Bedeutung und Höhe des Streitwertes nicht zugelassen.

PS.
mit unserer Mandantin
Wer ist denn der Absender der Mail?
 

schnippewippe

New member
Nun fangen sie hier auch noch mit einem Urteil von den Aboabzockern an. Ich denke die klagen selber so viel in Deutschland.
@ kerzenschein

Ausserdem möchten wir Sie auf das bereits bestehende Urteil des Amtsgerichts Bochum (Vgl.
vom 03.03.2011 – 45 C 442/10). Dort wurde bereits eindeutig eine Begründung
des Gerichts aufgeführt dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Das Urteil ist ja in den Foren bekannt.
Das kann uns nicht schocken !!!
Das Urteil wurde hier im Forum bestimmt genannt,
weil auf der Seite von """Zivilurteile.de """ als Überschrift steht.

Outlets.de – IP-Adresse und E-Mail-Adresse als Nachweis für Vertragsschluss ausreichend
Amtsgericht Bochum Urteil vom 03.03.2011 – 45 C 442/10 -

Damit wollen sie wohl hier ihre Angstmache mit der IP_Adresse mehr Nachdruck verleihen.

Da die Seite hier ganz anders aussieht als wie bei Outlets ***** , kann man dieses Urteile gar nicht hier nennen.

Ausserden gibt es genug andere Urteile über. IContent GmbH die für die User sprechen. Hier das letzte was im Internet eingestellt wurde.
Ordnungsgeld gegen IContent GmbH verhängt
Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.08.2012 (2-03 O 556/00)
04.10.2012
Die IContent GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael B****, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 14.000 Euro zahlen. Die Firma betreibt kostenpflichtige Internet-Portale wie zum Beispiel ]Outlets & Fabrikverkauf Das Ordnungsgeld hatte der vzbv durchgesetzt.
Michael B***** Kratz Kratz ....da war doch was.
http://www.echte-abzocke.de/compute...etruges-und-erpressung-am-17-02-2012-a-7.html

Und da soll man vor dem Urteil Angst bekommen.

@ kerzenschein

Desweiteren wurden Sie nach § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info
der Widerrufsbelehrung und Informationspflichten unserer
Mandantin belehrt und haben ausdrücklich bestättigt, dass Sie
die Widerrufsbelehrung abgerufen und vollständig gelesen haben.
Stimmt ich habe die mir durchgelesen!!! Und ????

Aber ich habe keine Widerrufsbelehrung erhalten.
Somit kann ich jeder Zeit widerrufen. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen wenn ich die Widerrsbelehrung auf einen dauerhaften Datenträger erhalten habe.

Als dauerhafter Datenträger im Sinne des 361 a BGB sind insbesondere Telefaxe, CDs, Disketten und E-Mails aber natürlich auch herkömmliche Schriftstücke anzusehen.


BGH: Widerrufsbelehrung auf der Website ist keine Textform
BGH: Widerrufsbelehrung auf der Website ist keine Textform » shopbetreiber-blog.de

Für den Beginn der Widerrufsfrist ist es unter anderem erforderlich, dass dem Verbraucher eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Der Bundesgerichtshof beendete nun einen Streit in der Rechtsprechung und entschied, dass eine Belehrung zum Download auf einer Website dieses Erfordernis nicht erfüllt...................mehr im link
Also sollen die mal ruhig eine Rechnung schreiben.


Das Impressum kann man echt vergessen.
Da steht ja gar nichts weiter :ermm: Sollte man schnell ändern.
Vielleicht wird das ja noch geändert. Ich habe es mir auf jeden Fall gespeichert Hier mal worauf es im Impressum ankommt.
Pflichtangaben im Impressum

Die notwendigen Pflichtangaben im Impressum einer Website sind im Telemediengesetz angeführt. Gemäß § 5 sind folgende Punkte im Impressum anzuführen:

Betreiber der Website:
Name des Unternehmens oder im Falle einer natürlichen Person als Betreiber die Angabe des Namens (Vor- und Nachname

Adresse:
Den Namen des Unternehmens und die Anschrift der Niederlassung bzw. Sitz der Gesellschaft. Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend. Im Impressum sind vollständige Adressdaten gefordert...............noch mehr darüber im link
Mehr als reif für eine Abmahnung.

Kommentare alles nur in Englisch.

.
 
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kerzenschein

New member
Das Schreiben kam von einer Anwaltskanzlei. War damit heute zur Beratung beim Anwalt der mir was von Button Gesetz erzählt hat. Dieses Button Gesetz gäbe es seit 01.08.2012 und das durch dieses Gesetz wirksame Veträge im Internet zustande kommen und ob ich ganz sicher sei dass ich mich da nicht angemeldet habe .... bla bla bla bla .Die Sache hat sich mittlerweile erledigt da ich keine Lust auf Stress weiter habe und ich mich ja damals tatsächlich da angemeldet hab und auch diesen zahlungspflichtig bestellen Button gedrückt habe.
 
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schnippewippe

New member
Dann solltest du mal deinen Anwalt nach der Sache mit der Widerrufsbelehrung und deren Impressum fragen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast.
Nun ja , du hast dich ja zur Zahlung entschieden.


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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Sache hat sich mittlerweile erledigt da ich keine Lust auf Stress weiter habe und ich mich ja damals tatsächlich da angemeldet hab und auch diesen zahlungspflichtig bestellen Button gedrückt habe.
Was schreibst du für eine gequirrlte Moppelkotze?Wo ist da der Button? Wo wird vor Abschluss auf die Kostenpflicht hingewiesen?
Das Schreiben kam von einer Anwaltskanzlei.
Welcher Anwaltskanzlei?

Ps.
Jemand der seine IP mittels Proxy-Seite versteckt kommt bei mir in die Schublade Praktikant der Firma.
Und dann noch den gleichen Anbieter wie die beiden anderen Einzeller.....:whistle:
 
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schnippewippe

New member
So . jetzt wollte ich es genau wissen.
Die Kosten sind auf der ersten Seite nicht zu sehen.



Button """ Fortfahren """"

Später wenn man seine Daten angibt wird oben mitgeilt das es kostenpflichtig ist.



Unten auf der Seite kommt das dann noch . Im Text stehen die Kosten leicht übersehbar .


Unten muss man bei " Zahlungspflichtig bestellen "" ein Häkchen machen.

Der Button "" Fortfahren """


Auch hier wird auf die Kosten im Text hingewiesen


Auch hier der Button """ "" Fortfahren """

Da die Anmeldung über mehrere Schritte geht , weiss man nicht wann die Anmeldung beendet ist.
Ich bin zwar nur ein Laie, aber ich finde das es am Ende der Anmeldung
klar hervorgehen muss, dass man nun mit dem Anklicken des Button die kostenpflichtige Anmeldung beenden tut .
Ich habe darauf gewartet ,dass sie noch die Bankdaten abfragen. Aber dann hatte ich doch schon das Abo abgeschlossen.:mad:

Button-Lösung: Wie muss die Bestellseite künftig aussehen?
Hervorhebung

Die Pflichtinformationen sind aber nicht einfach nur mitzuteilen. Sie sind vielmehr auf der Bestellseite hervorzuheben. Dies kann durch farbliche Hinterlegung realisiert werden. Die weiteren Angaben dürfen dann aber nicht farblich hinterlegt werden.

Fazit

Die sog. Button-Lösung betrifft nicht nur die Beschriftung des Bestell-Buttons, sondern die komplette Bestellseite. Wichtig ist, dass alle Pflichtinformationen unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons stehen und sich dazwischen weder weitere Informationen noch andere trennende Gestaltungselemente befinden. (mr)
Noch einmal.
Formulierungen, die auf keinen Fall zulässig sind, nämlich
"Anmeldung"
"Weiter"-------------- ist ja wie Fortfahren.

http://tagesschau.de/inland/bestellbutton100.html

Ok. dann habe ich mir die Seite halt mal angesehen. Ich bin Deutsche und es ist alles auf Deutsch geschrieben. Da gehe ich doch davon aus, dass auch die Kommentare der Mitglieder auf Deutsch und nicht auf Englisch geschrieben sind. Ich kann kein Englisch ! Was soll ich mit so einer Seite anfangen. Kein Hinweis darüber bei der Anmeldung gefunden. :mad: Jetzt komme ich mir aber getäucht vor.

Aber ich kann ja zum Glück widerrufen.
Und wenn ich weiterhin keine Widerrufsbelehrung bekomme ,fängt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen an. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist. Siehe Link im anderem Post von mir.

Wie die mit so einem Impressum vor Gericht gehen wollen ist mir echt nicht klar.
Es stehen nur Namen für
CEO -- Marketing Direktor und Financial Direktor da.
Sonst keine weiteren Angaben.

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DerKrefelder

New member
Das ist das Impressum

MELDEN SIE SICH AN
Sie müssen angemeldet sein, um diese Seite aufzurufen. Klicken Sie hier um sich anzumelden.
Die Herren sollten sich mal mit dem TMG beschäftigen, besonders mit der Informationspflicht.

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform,

Und dies muß vor einer Anmeldung geschehen.

Eine Seite,die sich hinter Whois Protection Service Panama versteckt, sollte man meiden wie der Teufel das Weihwasser. :laugh:

m.f.G.
 

schnippewippe

New member
Nachdem ich gestern schon 3 Emails zur Vertragsanmeldung bekommen hatte, war die Sache für mich erledigt.
Heute ist dann aber noch eine E-mail mit dem „“““.Betreff – wichtige Mitteilung „““ im Emailfach angekommen.

Bei “Betreff – wichtige Mitteilung“ denke ich bei den Flirtseiten immer, dass es wieder eine Nachricht darüber ist , dass jemand eine Nachricht hinterlassen hat oder mich kennen lernen will. Das lösche ich ja immer ohne es mir anzusehen. Seit ich mich mal auf 2 Seiten angemeldet habe ,damit ich weiss worüber ich schreibe , kamen gleich von anderen Anbietern auch immer Emails.

Würde im Betreff stehen „“ Widerrufsbelehrung „“ könnte das nicht passieren. Also aufpassen.

In deren Email heute

wird mitgeteilt, dass ich mich vor kurzen angemeldet habe . Das es nach Ablauf der 14 tägigen Testphase kostenpflichtig.wird und was es kostet.
"""Sollte dir unser Service nicht zusagen so kannst du deinen Account einfach löschen."""""
In der dann mitgeschickten Widerrufsbelehrung steht davon nichts.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Ich mache es auf jeden Fall auch per E-mail . Nur alleine mit dem ""Account einfach löschen."" kann ich mich nicht so richtig anfreunden.

Die Widerrufsbelehrung muss spätestens bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Unverzüglich bedeutet innerhalb eines Tages.


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tokia

New member
Huhu ich habe von denen eine Email bekommen mit Mahnverfahren ect. das die geld wollen so wie ein user in den thread mal gepostet hat .

soll ich jetzt einfach abwarten oder was soll ich tun bin da irgendwie ratlos

danke für antworten
 

catman

New member
Auch ich hatte am 17. Oktober 2012 eine Mail von gaybeziehung.com mit dem Betreff "der Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens" erhalten. Diese Mail befand sich in meinem Spam-Ordner und hatte sie nur durch Zufall überhaupt geöffnet. Die Mail hatte einen Anhang "mahnbescheid.pdf", den ich aber aus Vorsicht nicht geöffnet hatte. Die Mailadresse lautet: . Ich kann mich nicht erinnern diese Seite jemals aufgerufen, geschweige denn mich dort registriert zu haben. Diese Seite war mir überhaupt nicht bekannt!!! Da mein Browser auf "Autofill" eingestellt ist, hätte er beim Aufrufen der Seite sofort meine Mailadresse und mein Passwort von selbst ausgefüllt, aber dem war nicht so. Da ich meinen Browserverlauf nie lösche, hätte die Internetseite bei meiner gezielten Durchsuchung auftauchen müssen, aber da kam nichts! Ich hatte auch keine Mail von gaybeziehung.com erhalten, indem ich einen Aktivierungslink angeklickt haben soll. Sämtliche Mails sind in meinem Mailprogramm auf dem Rechner, aber keine von gaybeziehung.com, es sei denn auch diese Mail war in meinem Spamordner gelandet, den ich abundzu lösche. In Mails aus meinem Spam-Ordner habe ich noch niemals einen Aktivierungslink angeklickt! Also wie bitte sollte denn nun der Vertrag zustande gekommen sein?? Was mich stutzig machte war, das in der Mail vom 17. Oktober ein Nickname angegeben war, mit dem ich mich angemeldet haben soll. Diesen Nicknamen verwende ich allerdings tatsächlich bei einigen anderen Accounts und ist leicht im Internet auffindbar. Laut der Mail hätte ich auch schon eine Mahnungsmail von gaybeziehung.com bekommen, die 99 Euro zu bezahlen, aber es ist keine Mail bei mir eingetroffen! Ein IP-Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und wäre jetzt abgeschlossen. Beide IP-Adressen, die von der Anmeldung und die aus der Mail mit dem Aktivierungslink sind identisch und meinem Telefonprovider zugeordnet worden. Welcher Telefonprovider steht nicht da! "DORT sind Sie als Vertragspartner und Anschlußinhaber identifiziert worden". Na sowas? Ich habe meinen Internetprovider sofort angerufen und bekam zur Anwort, das niemand eine IP-Ermittlung beantragt hat und ich die Mail sofort samt Anhang löschen solle, da in den letzten 2 Wochen massenhaft solche Mahnmails versendet werden. Ich habe die Mail gelöscht, aber mir sie vorher noch samt Quelltext ausgedruckt. Jetzt kommt noch ein wichtiger Punkt wo ich denke, das diese Mahn-Mail ein Fake ist: ich habe mir den Quelltext der Mail mal genauer angesehen. Dort ist ja die IP-Adresse des Absenders zu lesen. Die IP 118.175.8.50 kann eindeutig als Absendeort Bangkok/Thailand zugeordnet werden!!! Warum hat diese Firma, mit angeblichem Sitz in Großbritannien, es nötig ihre Mahn-Mails über einen Internetprovider aus Thailand namens "TOT Public Company Limited" zu versenden??? Hieran erkenne ich jedenfalls schon einen Faker! Es wird in der Mail auch von einer Mandantschaft und "unserer Mandantin" gesprochen. Aber in der gesamten Mail ist keine namentlich genannte Rechtsanwaltskanzlei zu ersehen, nur zum Schluß: "Mit freundlichen Grüßen, Peter Sch., Rechtsabteilung". Welche Rechtsabteilung, welcher Rechtsanwalt???? Also wenn DAS kein Fake ist, dann weiß ich auch nicht! Oder was meint ihr dazu?? Falls da doch ein Mahnbescheid kommt, geht der zum Anwalt und Widerspruch wird eingelegt. Wobei man eigentlich diese Leute sofort anzeigen sollte, was ich mir auf jeden Fall dann auch noch vorbehalte, wenn die keine Ruhe geben!
Gruß catman
 
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catman

New member
Huhu ich habe von denen eine Email bekommen mit Mahnverfahren ect. das die geld wollen so wie ein user in den thread mal gepostet hat .

soll ich jetzt einfach abwarten oder was soll ich tun bin da irgendwie ratlos

danke für antworten
Also noch einer mit einer Mahnmail! Sag bloß du hast die angehängte PDF-Datei geöffnet? Wie war der Name der Datei? Auch "mahnbescheid.pdf"?? Ich hatte sie ja aus Angst vor einem Virus nicht geöffnet. Mach mal garnichts, abwarten und NICHT zahlen!!! Lies meinen gerade geposteten Beitrag mal durch!
Gruß catman
 

tokia

New member
Ja war genau dieselbe email genau gleich

ja da stand als anhang mahnbescheid.pdf und ich hab sie natürlich nicht geöffnet mir kam das auch schon spanisch vor mit der "Rechtsabteilung" Peter schmidt da stand nicht mals ne adresse ect, aber man fragt lieber doch mal in foren nach um sicher zu sein und hier war das thema ja angesprochen nur mit der email nicht

dein beitrag hat mich schon was beruhigt
 

catman

New member
@tokia Hattest du denn in der Mail auch einen Bezahl-Link mit dem man sofort die Zahlung hätte vornehmen können, um einem gerichtlichen Verfahren zu entgehen? Der Link war so in etwa: ? Den hatte ich auch nicht angeklickt, wegen evtl. vorhandener Schadsoftware, die sich dann unbemerkt installieren könnte.
Die Mail kommt eindeutig aus Bangkok und aus dem asiatischen Raum kann da nichts Gutes kommen. Ich hatte früher in anderen kostenlosen Gay-Seiten auch sehr viel Kontakt zu asiatischen Männern, wo auch einige meine Mailadresse kennen. Es wäre also ein Leichtes für solche Leute mir irgendwie eins auszuwischen, weil ich Kontakte wegen Anfragen nach Geld sofort beendet hatte. Die schwulen Asiaten sind bekannt für Geldanfragen, sogenannte "Gold-Digger" treiben da massenhaft ihr Unwesen. - Man sollte der Seite gaybeziehung.com mit einer Massenklage unsererseits drohen! Es kann hier im Forum auch nicht ausgeschlossen werden, das sich einer von denen hier rumtreibt und gezielte Angstmache erzeugt, wie schon in vorherigen Beiträgen vermutet. Ich hatte mir das hier alles genau durchgelesen. Wenn sich hier einundderselbe User schon 2mal mit verschiedenen Nicknamen anmeldet, wie passiert, dann könnte man das vermuten. Da ist Vorsicht geboten! Was auch unverständlich ist, das sie einen Mahnbescheid als PDF-Datei mitschicken, aber gleichzeitig den gerichtlichen Mahnbescheid erst beantragen wollen. Wie denn nun? Wenn noch kein gerichtlicher Mahnbescheid existiert, wie können sie ihn dann schon per Mail zusenden?! Ein Mahnbescheid kommt als Einschreiben mit der Post und nicht per Mailanhang!! Der Name "Peter Sch." ist außerdem wie Müller, Meier, Schulze oder wie heissen Sie richtig Herr Sch.?? - Wir sollten uns also nicht einschüchtern lassen! Es gibt keinen Cent von mir! Mein Konto ist sowieso nicht pfändbar (Hartz-4)!
Gruß catman
 
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