Selbst in dem extrem unwahrscheinlichen Fall braucht man keinen Rechtsschutz.da ich durch ihn über einen Rechtsschutz verfüge, den ich nutzen werde, falls wirklich noch ein echter Mahnbescheid ins Haus flattert.:ermm:
Sage nie nie.Erst danach käme die Stunde der Wahrheit, aber die kommt eh nicht
Das Rudelchen? Der weiß immer alles ganz genau...habe ich gerade eine Diskussion mit einem ABO-Fachmann.
Habe es gerade gelesen. wie sagt man ...Genaues weiss man nicht.Das Rudelchen? Der weiß immer alles ganz genau...
Um es gleich vorwegzunehmen: nein, die Abofallen selbst sind nichts Neues. Neu sind die Wege, mit denen die Opfer angelockt werden sollen. Außerdem wird zum Teil auch mit neuen Domains und Firmennamen, sowie bisher unbekannter Strohmänner agiert. Die Werbemöglichkeiten wurden durch Google stark eingeschränkt, so dass eine Orientierung auf andere Werbewege zwangsläufig erfolgen musste.
Die Vertreibung aus dem Paradies
1. Frank Drescher - OPM Media GmbH und Paid Content GmbH
Zumindest über die Suchmaschine google.de ist seit Anfang des Jahres 2011 ein weitgehend abzockfreies Surfen festzustellen. Wer gezielt nach den dreisten Abzockseiten z.B. der Webtains GmbH oder des Frankfurter Kreisels sucht, wird über google.de wohl nichts mehr finden. Selbst nach einem seitenlangen Studium der angezeigten Treffer nicht. Auch die derzeit mit Gerichtsurteilen sehr umtriebige OPM Media GmbH, der erst kürzlich die sehr treffend als Paid Content GmbH benannte Firma zur Seite gestellt wurde, scheint ihre Angebote nicht mehr unter google.de bewerben zu dürfen. In den länderspezifischen Ausschlusskriterien der Google-Geschäftsbedingungen für die Adwords-Werbung liest sich das wie folgt.......................mehr darüber im link
Ganz schön teuer der Kumpel. Man sieht es aber nicht auf seiner Startseite.6. Laufzeit des Vertrages; Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung a. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen, beginnend ab dem Zustandekommen nach Ziffer 2.c. Er verlängert sich jeweils um weitere zwei Jahre, sofern nicht der Kunde den Vertrag mit Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich kündigt. b. Die monatliche Nutzungsgebühr von EUR 12,00 wird einmal jährlich (d.h. EUR 144,00) abgerechnet. Die Rechnungstellung kann auch per E-Mail erfolgen. Die Zahlung hat per Banküberweisung an das in der Rechnung bezeichnete Konto zu erfolgen.
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Das musst du doch verstehen. Früher 8 €Ganz schön teuer der Kumpel.