Natürlich übersieht man die weil sie sich im Fließtext, was nicht konform der Gesetzgebung ist,befinden.(Zitat: Die Kosten sind unmittelbar im sichtbaren Bereich direkt neben den Eingabefeldern für die persönlichen Daten platziert), die ich aber nicht gesehen habe bzw. überlesen habe und bis jetzt auch nur ganz unten in den AGBs gefunden habe.
So viel zur Deutlichkeit der Informationspflicht des Anbieters.PS. Das seh ich jetzt gerade neben den Daten zur Anmeldung steht 12 Monate in meiner Rechnugn 24 Monatsvertrag.
Aber die Verbraucherzentralen dürfen es:Leider dürfen wir nicht schreiben nicht zahlen.
Sie sind in die Abofalle getappt?
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
...
Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:
Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben.
Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
Warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!
Wenn sie das schreiben wird es so aussehen .Was mich an der Antwort von denen auch noch Stört, ist das sie nichts von der Kündigung schreiben. Im Musterbrief steht doch (Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos) Normalerweise sollten sie doch zumindest reinschreiben die Kündigung wird zum xyz der Jahres xxx angenommen.
Glaubst du das da ein Mensch deine Schreiben beantwortet?Was mich an der Antwort von denen auch noch Stört, ist das sie nichts von der Kündigung schreiben.
Wofür? Bisher hat den noch nie jemand gebraucht.Heute kam mein Rückschein zurück, den habe ich gleich gut weggelegt, den werde ich sicher noch brauchen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht deswegen, weil man Ihnen droht, einen Eintrag in die Schufa zu veranlassen. Das ist nicht erlaubt! Strittige Forderungen darf die Schufa gar nicht eintragen. Wer solche Meldungen veranlasst, macht sich schadensersatzpflichtig. Haben Sie also der Firma einmal mitgeteilt, dass kein Vertrag besteht, kann nichts passieren. Weil die Gauner das wissen, finden solche Meldungen auch nicht wirklich statt, sondern es wird nur damit gedroht.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Und deswegen mal wieder dieser Rat ins Gedächtnis, der noch nie als falsch erwiesen hatWer viel schreibt der zeigt seine Unsicherheit und dann drehen die noch mehr auf.
Man kann sich auch in Mahnpanik hineinsteigern.Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.
Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
User die unsicher sind schreiben !!!! Dann heben sie auch den Rückschein auf.Wofür? Bisher hat den noch nie jemand gebraucht.
Diese Frage erübrigt sich ja wohl, weil die doch genau wissen, dass dem Mahnbescheid widersprochen wird. Außerdem kostet der Mahnbescheid Geld und das wollen die nicht ausgeben.Hat denn der nicht der Verwaltungsrichter mal nachgefragt, warum die nur per Inkasso eingefordert werden sollen und nicht per Mahnbescheid?
F.D hat gesagt "" Man führt ein Mahnverfahren bis zum Mahnbescheid durch ""@ Schnippewippe,
Hat denn der nicht der Verwaltungsrichter mal nachgefragt, warum die nur per Inkasso eingefordert werden sollen und nicht per Mahnbescheid?
Meinungsäusserung hört da auf wo der Gesetzgeber Regeln geschaffen hat.Leider dürfen wir nicht schreiben nicht zahlen. Das wäre Geschäftschädigung.
Aber was sagt dir die Tatsache das 800.000 Kunden nicht bezahlen. Hat F.D selber bei Gericht vorgetragen.
Warum dürfen wir das nicht sagen? Das ist die individuelle Meinungsäußerung des Einzelnen und spiegelt nicht die Meinung des Forumsbetreibers wieder.