Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

user

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Jau ist die 24 ud da steht das eben nocoh dabei. Ich könnte einen Vorteil haben, da ich noch keine 18 bin ABER es steht ja eben alles mit am Rand nur ich habs nciht ordentlich gelesen bzw nur überflogen -.- YAY!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Da muß ich mal wieder ein altes Urteil rauskramen.

Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinungsbild der betreffenden Internetseite mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht zu rechnen braucht.
Quelle&mehr: medien-internet-und-recht.de/AG München, Urteil vom 16.01.2007 - Az. 161 C 23695/06
 

Lorimbas

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Hallo ich bin auch wieder da, habe heute auch eine e-mail zurück bekomme, nach dem ich diesen netten Brief mit Einschreiben und Rückschein geschrieben habe.

Sie schreiben das der Vertrag rechtskräftig ist und der Musterbrief nicht zutrifft.

Kann mich gerne mit der Verbraucherzentrale zu kosten von 1,89€ die Minute in Verbindung setzten.

(Zitat: Die Kosten sind unmittelbar im sichtbaren Bereich direkt neben den Eingabefeldern für die persönlichen Daten platziert), die ich aber nicht gesehen habe bzw. überlesen habe und bis jetzt auch nur ganz unten in den AGBs gefunden habe.

Dann die besagten Beispiele vom Gericht habe ich auch zugesendet bekommen und ich soll doch Bitte das Geld überweisen.

Tja was mach ich jetzt? Montags ist glaub ich von der Verbraucherzendtrale eine Hotline im Bereich Internetbetrug geschaltet, sollte man da mal anrufen? Weiß nicht ob Abzocke in den Bereich auch rein fällt oder soll ich jetzt einfach Füße stillhalten und Mahnungen kommen lassen?

MFG Lori

PS. Das seh ich jetzt gerade neben den Daten zur Anmeldung steht 12 Monate in meiner Rechnugn 24 Monatsvertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
(Zitat: Die Kosten sind unmittelbar im sichtbaren Bereich direkt neben den Eingabefeldern für die persönlichen Daten platziert), die ich aber nicht gesehen habe bzw. überlesen habe und bis jetzt auch nur ganz unten in den AGBs gefunden habe.
Natürlich übersieht man die weil sie sich im Fließtext, was nicht konform der Gesetzgebung ist,befinden.
Ein solcher Kostenhinweis ist überraschend und berechtigt zur Anfechtung wegen Täuschung/Irrtum.
PS. Das seh ich jetzt gerade neben den Daten zur Anmeldung steht 12 Monate in meiner Rechnugn 24 Monatsvertrag.
So viel zur Deutlichkeit der Informationspflicht des Anbieters.
 

schnippewippe

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Leider dürfen wir nicht schreiben nicht zahlen. Das wäre Geschäftschädigung.
Aber was sagt dir die Tatsache das 800.000 Kunden nicht bezahlen. Hat F.D selber bei Gericht vorgetragen.

Du hast selber den Brief von der Verbraucherzentrale an OPM geschickt !!!!
Wieso denkst du nun ,dass die Verbraucherzentrale auf einmal eine andere Meinung hat. :confused:

In dem Brief der Verbraucherzentrale steht ja auch die Anfechtung. Schau dir den Brief mal genau an.
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Hast es auch noch per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Mehr kannst du nicht machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

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Leider dürfen wir nicht schreiben nicht zahlen.
Aber die Verbraucherzentralen dürfen es:
Verbraucherzentrale Hamburg | Stur bleiben!
Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

...
Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:

Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben.

Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
Warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!
 

Lorimbas

New member
Was mich an der Antwort von denen auch noch Stört, ist das sie nichts von der Kündigung schreiben. Im Musterbrief steht doch (Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos) Normalerweise sollten sie doch zumindest reinschreiben die Kündigung wird zum xyz der Jahres xxx angenommen.

Ok ich werde nun einfach mal warten der Dinge die da kommen, werde hier immer mal mitplotten wie es den anderen ergeht und wenn was neues kommt werde ich natürlich auch wieder zu stelle sein. Gut das es solche Foren gibt in dem einem geholfen wird vielen Dank.
 

schnippewippe

New member
Was mich an der Antwort von denen auch noch Stört, ist das sie nichts von der Kündigung schreiben. Im Musterbrief steht doch (Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos) Normalerweise sollten sie doch zumindest reinschreiben die Kündigung wird zum xyz der Jahres xxx angenommen.
Wenn sie das schreiben wird es so aussehen .
Ihre Kündigung zum ......2013 haben wir angenommen. :D
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was mich an der Antwort von denen auch noch Stört, ist das sie nichts von der Kündigung schreiben.
Glaubst du das da ein Mensch deine Schreiben beantwortet?
Du kannst denen zum Geburtstag gratulieren....es kommt immer der gleiche Schmarrn zurück.
Die Antwortschreiben sind Standardschreiben, von einem MailBot verschickt.
(MailBot= Kofferwort;eMail-Roboter)
 

Lorimbas

New member
Und schon bin ich wieder da.
Heute kam mein Rückschein zurück, den habe ich gleich gut weggelegt, den werde ich sicher noch brauchen.
Und zu dem kam auch gleich eine Mahnung, jetzt sind es 141,00 Euro die ich zahlen soll und das auch schon bis zum 16.09 :shocked: , natürlich auch mit der Drohung eines negativen SCHUFA-Eintrages. Alles nicht besonders schön das ganze. Muß ich da jetzt auch nochmal draf reagieren? Also irgendetwas schrifliches verfassen oder hab ich meine Schuldigkeit getan?
 

schnippewippe

New member
Wer viel schreibt der zeigt seine Unsicherheit und dann drehen die noch mehr auf.
Schufa eintrag darf nur dann gemacht werden , wenn die Sache nicht strittig ist.
Abofalle Schufa Eintrag

Mir wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht. Kann das passieren?


Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht deswegen, weil man Ihnen droht, einen Eintrag in die Schufa zu veranlassen. Das ist nicht erlaubt! Strittige Forderungen darf die Schufa gar nicht eintragen. Wer solche Meldungen veranlasst, macht sich schadensersatzpflichtig. Haben Sie also der Firma einmal mitgeteilt, dass kein Vertrag besteht, kann nichts passieren. Weil die Gauner das wissen, finden solche Meldungen auch nicht wirklich statt, sondern es wird nur damit gedroht.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
 

Niclas

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Wer viel schreibt der zeigt seine Unsicherheit und dann drehen die noch mehr auf.
Und deswegen mal wieder dieser Rat ins Gedächtnis, der noch nie als falsch erwiesen hat
Bloß nicht diskutieren | law blog
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
Man kann sich auch in Mahnpanik hineinsteigern.
 

Niclas

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Ob ihnen das hilft? Bezweifle es allerdings, wenn sie es nicht begreifen,
dass das Ganze nur Drohkasperletheater ist.
 

Heinzelfrau

New member
@ Schnippewippe,

Zitat: "Leider dürfen wir nicht schreiben nicht zahlen. Das wäre Geschäftschädigung.
Aber was sagt dir die Tatsache das 800.000 Kunden nicht bezahlen. Hat F.D selber bei Gericht vorgetragen."

Warum dürfen wir das nicht sagen? Das ist die individuelle Meinungsäußerung des Einzelnen und spiegelt nicht die Meinung des Forumsbetreibers wieder.

Hat denn der nicht der Verwaltungsrichter mal nachgefragt, warum die nur per Inkasso eingefordert werden sollen und nicht per Mahnbescheid?
 

sn00py603

New member
Hat denn der nicht der Verwaltungsrichter mal nachgefragt, warum die nur per Inkasso eingefordert werden sollen und nicht per Mahnbescheid?
Diese Frage erübrigt sich ja wohl, weil die doch genau wissen, dass dem Mahnbescheid widersprochen wird. Außerdem kostet der Mahnbescheid Geld und das wollen die nicht ausgeben.

P.S.: Wenn ich schon so ne Falle betreibe und dann noch ne Inkassobude habe, verdiene ich doch doppelt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Leider dürfen wir nicht schreiben nicht zahlen. Das wäre Geschäftschädigung.
Aber was sagt dir die Tatsache das 800.000 Kunden nicht bezahlen. Hat F.D selber bei Gericht vorgetragen.
Warum dürfen wir das nicht sagen? Das ist die individuelle Meinungsäußerung des Einzelnen und spiegelt nicht die Meinung des Forumsbetreibers wieder.
Meinungsäusserung hört da auf wo der Gesetzgeber Regeln geschaffen hat.
Ich,oder andere User können nicht schreiben..bezahl nicht,denn ...
Ich kann aber schreiben,allgemein ist man,auch Rechtsgelehrte,der Meinung das keine Zahlungspflicht besteht.
Das Erste wäre ein Rat,was nach Rechtsberatungsgesetz verboten ist.
Das Zweite ist das Wiedergeben von Meinungen.

Wenn Frank D. von 800.000 Nichtzahlern spricht kann man "Zweifel" an der Zahlungspflicht äussern.
 

xAbgezockterx

New member
ich gehöre seit gestern auch zu den 800k zechprellern...äh nein wie nennt er uns? Kunden?..ich war auf der suche nach einem wg-zimmer-> Startseite mitwohnzentrale-24.de (...dummerweise rief das durch mein radikales fehlverhalten im medienkopetenzbereich zwangsläufig F/D und paid content GmbH auf den plan..erste mahnung habe ich gestern erhalten..seither könnte ich mich ununterbrochen ohrfeigen....

ich ging in folgender weise vor:
1. mich aufgeregt wie blöd
2. die von mir besuchte abo-falle mal genau angeschaut
3. mich für meine unglaubliche dummheit geschämt
4. F/D bei der polizei angezeigt (zZ wird geprüft ob tatbestand des versuchten betrugs vorliegt)
5. euch im internet gefunden/mir die nacht um die ohren geschlagen
6. VZ musterbrief angepasst...geht morgen als einschreiben mit rückschein raus

nun werde ich weitere mahnungen von F/D bzw. der paid content GmbH ignorieren, bis ein auf gelbem papier gedruckter amtlicher mahnbescheid kommt-> widerspruch-> anwalt aufsuchen...ja?
 
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