Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

dignis

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

und wenn man wirklich einen mahnbescheid bekommt? was macht man dann nach dem einspruch?
 

richardgb

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AW: Abzocke von Frank Drescher - OPM Media GmbH

Einfach nicht zahlen und fertig. Er weiß doch selbst was er macht, als würde er sich großartig drum kümmern, ich glaube es geht solchen Typen viel mehr um die, die man ein Paar mal ermahnt und die dann angst bekomen und zahlen, wenn du richtig stress machst bist du wahrscheinlich nicht die Mühe wert.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Frank D. macht mal wieder Öffentlichkeitsarbeit und klärt die Verbraucher auf wie böse sie doch sind. :whistle:
Leute,Pfui,Pfui...

Aber lest selber und denkt euch euren Teil.

>> Weitere Schlappe für Schwarz-Surfer

Anm.
Herr D.
Ich habe einen ordnungsgemässen Internetanschluss,benutze kein offenes W-Lan.
Ich denke das machen auch zig andere.Sie sollten sich mal informieren was ein Schwarz-Surfer ist.

Nachtrag:

Der Herr D. Hat noch etwas "wichtiges" das er uns mitteilen muss.

>> Selbsternannter Verbraucherschützer scheitert vor Gericht
 
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schnippewippe

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Meine Güte muss die Kanzlei-Thomas-Meier gut sein. :whistle: Denn sonnst würde man es ja nicht nötig haben so viel Negatives über diesen Anwalt im Bericht zu schreiben. :w00t:

Stelle mal einen Fall von mir als Zitat hier ein.

Nun ja - ich kenne das Gericht sehr gut. Es ging um meine Prozesse und um die Prozesse anderer Mieter im Haus.

Könnt ihr Euch vorstellen, ihr habt einen Prozess gewonnen!!!Das Gesetz wird 2 Jahre später geändert und der Hauseigentümer (gleich Verwaltung )geht in der Sache nun wieder vor Gericht.
Mein Anwalt hatte dem Richter mein Urteil von vor 2 Jahren mit zugeschickt. Der Richter behauptete er hätte es nicht zugeschickt, sonst wäre es ja in seiner Akte. Der Richter war auch nicht bereit in der Akte nachzusehen und er war auch nicht bereit, sich das Urteil ,dass ja auch bei Gericht aufbewahrt wird kommen zu lassen. Er meinte er glaubt nicht das es überhaupt ein rechtskräftiges Urteil gegeben hat. :mad:
Damit war diese Sache für den Richter vom Tisch.

Mein Anwalt meinte auch noch , er müsste den Prozessja nach den Gesetz führen ,das zur Zeit meines Vertragsabschlusses war . Das lehnte der Richter ab. Er wird nach dem neuen Gesetz urteilen. Wie es ausging könnt ihr Euch ja denken.

Die Sache ging vors Landgericht.
Der Richter erklärte mir am Ende:
Er würde mir Recht geben!!! Für ihm habe ich den Prozess gewonnen!!!!
Aber dann geht es vor das Oberlandgericht und dort wird die Verwaltung als Zeuge geladen. Dann stehe ich mit meiner Aussage ohne Zeuge da. Aber in der Verwaltung sind mehrere Zeugen. Er geht nicht davon aus, dass man die Wahrheit sagen wird. Ich werde dann den Prozess verlieren und habe noch mehr Kosten zu zahlen.
Soviel dazu . Recht zu haben und Recht zu bekommen.

Ich hatte nun an die 5000 € Schulden bei dem Hauseigentümer. Die weiteren Kosten weiss ich nicht mehr aus dem Kopf.

Hatte Glück das ein Sachbearbeiter auf dem Bezirksamt mir eine Anschrift einer Senatorin für Soziales gab. Sie betreute eine Stiftung. Da bekamen Menschen die schuldlos in Schwierigkeiten kamen das Geld gestellt. Man war ich froh ,dass sie mir das Geld gab. Brauchte es auch nicht zurück zahlen.

Einer anderen Mieterin wurde bei Gericht erklärt:
Wenn sie hier vor Gericht ihr Gesicht nicht vollen verlieren will , sollte sie endlich den Vergleich zustimmen. Die Mieterin wurde echt sowas von unter Druck gesetzt Nicht nur vom Richter sondern auch der Anwältin. Ich dachte echt ich spinne.
Beim nächsten Gerichtstermin hat sie dann aber doch gewonnen.
Ich könnte ein ganzes Buch darüber schreiben.

Sollte es mal bei einen User zu einen Prozess kommen """" Geht mit zum Prozess """"" Kann ich echt nur raten. Dann könnt ihr das was die andere Seite verdeht richtig stellen.
 
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schnippewippe

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Nun wieder weiter mit der """ Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH """

und dem Post von """ De kleine Eisbeer """"

Hier mal den Link zu der Seite der """ Kanzlei-Thomas-Meier. """kostenlose Hotline für Opfer von Abofallen eingerichtet

OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor
Da geht das verdehen der Tatsachen schon von seitens der Abzocker los.
Leute macht Euch immer Screenshot von den Seiten wo ihr Euch anmeldet.
Wie oft sind auch auf einmal die Kosten ganz klar zu sehen. Nur ist es nicht die Seite die der User bei der Anmeldung zu sehen bekommt.

Hier nun der Link zu dem Urteil und den Kommentaren dazu bei der """ Kanzlei-Thomas-Meier. """
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Warum finde ich keine Pressemitteilung zu diesem Amtsgericht Alzey
vom 10.06.2010 - 23 C 2/10 (Vertrag mit Abofallen-Betreiber ist anfechtbar)
Urteil Herr D.?:whistle:
Vielleicht weil der Richter nicht in ihrem Sinn geurteilt hat?:w00t:
Neues Urteil des Amtsgerichts Alzey
Das Gericht entschied mit Urteil vom 10.06.2010, Az. 23 C 2/10, dass der Vertrag mit OPM Media „anfechtbar sei“. Die Internetseite sei einzig dazu konzipiert, die „Kostenpflichtigkeit zu verschleiern“ und „Benutzer in die Irre zu führen“.
Quelle: abzockeiminternet.de
 

schnippewippe

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Zum Glück gibt es ja auch Richter die sich mit der Abzocke im Internet auseinandersetzen. Die wissen dann auch wie der Haase wirklich läuft. Bis jetzt ist es echt Glücksache welchen Richter man bekommt. Was ich als eine Schande empfinde. :whistle: Meinungsfreiheit :whistle:
 
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schnippewippe

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Für die neuen User und zur Erinnerung für die anderen User.

Wohnungssuche

Hier noch mal ein Video von WISO.

Abo-Fallen im Netz - Wiso
So wehren Sie sich richtig



Nicht vergessen !!! Der Mahnbescheid kommt immer vom Gericht.


2010/08/20/

OPM Media GmbH: Frank Drescher meldet sich zu Wort

Der Bericht vom 19.08.2010 über die """“OPM Media GmbH und die Trophäenurteile”""" musste auf der Seite dort entfernt werden ....................... Da sind die Abzocker immer schnell dabei.
UND WER SCHÜTZT UNS ???????????
Interessant im link ist der Post von "" Ein Insider sagt: "" im Punkte Gratis für Rentner und Schwerbeschädigte ,mit dem Video dazu.

Schade !!! Hatte das ""OPM Media GmbH und die Trophäenurteile”""auch hier eben eingestellt. Nun aber lieber wieder rausgenommen. Aber behalten werde ich es schon.


Musterschreiben.
 
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Heinzelfrau

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Habe hier Bilder von dem Frank Drescher gefunden: abofallenmafia.blogspot.com
[****edit****]

Anm.
(§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
(....)
Der Mod.
 
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Heinzelfrau

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Frank Drescher scheint es nicht zu mögen, wenn über das Zustandekommen seiner Trophäenurteile berichtet wird und macht gleich Ärger. Interessant, dass der Abzocker schreibt: strafrechtlich relevant und seinerseits mit juristischen Konsequenzen droht:

OPM Media GmbH: Frank Drescher meldet sich zu Wort

Offensichtlich ist die Selbstsicht der Abzocker schon so weit abgehoben, dass sie glauben, ganz normale und seriöse Geschäftsmodelle zu betreiben.
 

schnippewippe

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Deutsche Zentral Inkasso GmbH erweitert Mandantenkreis mit Webtains GmbH

Laut Pressemitteilung von: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Deutsche Zentral Inkasso GmbH erweitert Mandantenkreis mit Webtains GmbH
Webtains GmbH unter der Leitung von Geschäftsführer Nico Neugeboren
 
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schnippewippe

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Und wieder gibt es bei der Seite Drive2U.de ein Urteil.( deutsche-zentral-inkasso.de )
Der Kunde hat auf einen Mahnbescheid nicht reagiert und beim Vollstreckungsbescheid viel zu spät . Ist ja wohl klar das der Kunde dann verliert. ;)
 
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schnippewippe

New member
Ich habe mir jetzt mal auf der Seite von der "" Deutsche-zentral-inkasso.de"" die Urteile angesehen .
Hier mal meine Meinung über die Urteile. Muss aber nicht so sein. Bin ja kein Anwalt. :unsure:

07.09.2010 | Outlets.de - Amtsgericht Frankfurt Urteil:
http://www.echte-abzocke.de/10639-post18.html

03.09.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart
Vollstrechungsbescheid. Wieder hat der Kunde auf nichts richtig reagiert gehabt. Wer macht denn so etwas. Reagiert weder auf einen Mahnbescheid und beim Vollstrechungsbescheid zu spät.

19.08.2010 | Drive2U.de - Live2gether.de - Amtsgericht Berlin-Lichtenberg
Hinweis auf Kostenpflicht deutlich
Da bin ich bei den ersten Absätzen echt nicht schlau geworden.
Aber wo die Richterin da klare Preisangaben sieht verstehe ich nicht . Nun ja -wie sagte ein Richter im Fernsehen ? 98 % der Richter sehen es als Abzocke an. 2 % …sehen es nicht als Abzocke an .

18.08.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Charlottenburg Urteil: Kunde scheitert mit negativer Feststellungsklage
Da ging es um diese Sache.
OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor - Rechtsanwalt Thomas Meier

11.08.2010 | My-Downloads.de
- Amtsgericht Lichtenberg Urteil: Forderung der Premium Content GmbH ist vollstreckbar
Vollstreckungsbescheid. Der Kunde hat nicht auf den Mahnbescheid reagiert und beim Vollstreckungsbescheid mal wieder zu spät.

18.05.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht München Urteil - Gericht bestätigt Deutlichkeit des Kostenhinweises
Annerkentnisurteil
Da sagt der Kunde nun ganz einfach bei Gericht ,dass er die Kosten anerkennt. Damit ist der Prozess gelaufen.

29.04.2010 | Live2gether.de -
Amtsgericht Auerbach Beschluss: Prozesskostenhilfe für Schuldner mangels Erfolgsaussicht abgelehnt

Keine Erfolgsaussichten. Wer weiss was der Antragssteller da zum Besten gegeben hat.
Und erscheint mutwillig. Würde mal sagen, dass das Gericht damit meint , dass sich der Kunde nicht gewehrt hat ( Widerruf/Anfechtung)
Ausserdem hat der Antragssteller auch keine Unterlagen über seine wirtschaftlichen Verhältnissen zur Bearbeitung bereitgestellt. Da würde jedes Gericht nein sagen.
Aber wie kommt die „ Deutsche-zentral-inkasso.de „ an dieses Schreiben ? Das bekommt doch nur der Antragssteller selber oder sein Anwalt. Was geht denn meinen Gegner es an, ob ich die Prozekostenhilfe bekomme oder nicht. :confused:
Prozekostenhilfe - Erfolgsaussichten


29.04.2010 | Live2Gether.de -
Amtsgericht Auerbach Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden

Der Beklagte ist volljährig , so das der Vater der Beklagten nicht mehr als ihr gesetzlicher Vertreter handeln konnte. Auch ein Handeln namens der Beklagten liegt nicht vor.
Gab also keine Vollmacht von der Beklagten , dass der Vater ihn/sie vertreten darf und hat auch selber nicht richtig reagiert.
Widerruf in der Emil wurde nicht als ein Widerruf anerkannt.
Widerruf ebenso wie der Widerruf in der Klageerwiderrung waren verfristet.
aus Zitate aus dem Urteil

16.04.2010 | Drive2U.de
- Amtsgericht Schwabach Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden >

Kunde meint er hätte sich da nicht angemeldet .
Der Bestätigungslink in der E-mail wurde aber angeklickt.
Somit wurde ein Vertrag abgeschlossen.

14.04.2010 | Deutsche Zentral Inkasso beantragt Mahnbescheide gegen säumige Schuldner der Premium Content GmbH
Ist wieder nur ein Bericht im Internet

30.03.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Essen Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht an
Anerkenntnisurteil

16.03.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Siegburg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an
Anerkenntnisurteil

25.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Nürnberg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an .
Anerkenntnisurteil

18.02.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Tuttlingen Urteil: Teilnehmer erkennt Forderung vor Gericht an .
Anerkenntnisurteil


18.02.2010 | Drive2U.de -
Amtsgericht Tübingen Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden
Auch ist sowohl auf der Anmeldeseite als auch in NR.6.der AGB die die Beklagte vor Bestätigung ihres Auftrages unstreitig zu kenntnis nehmen konnte , geregelt, das die Gebühren von 12 mal 8 € =96€ jeweils für ein Jahr in Voraus zu zahlen sind.
Hatte den Widerruf erst 2 Monate später geschickt.


Eigene Schreiben

06.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso baut Netz an Korrespondenzanwälten aus

05.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso beantragt erfolgreich Mahnbescheide gegen säumige Schuldner

04.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso setzt sich für zahlungsschwache Schuldner ein

03.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso bereitet Klageverfahren vor
 
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schnippewippe

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Kann mir mal ein User helfen. Ich wollte mich mal als Rentner - Behinderter anmelden. Kann aber nichts finden wo ich es ankreuzen kann. Vielleicht weiss einer mehr darüber.

Erste Seite


Was ich als erstes von der Anmeldeseite sehe.


Dann scrolle ich nach unten.


Hört nicht bei dem Anmeldebutten auf zu scrollen !!!! Sonst findet ihr unten den Preis nicht.
Auch im grauen Feld ist der Preis und die Laufzeit angegeben. Leider aber nur als Wörter und nicht als Zahlen. Fällt gar nicht auf. Wieso hat man das blos geändert. Zuerst war das bei den andern Seiten von den Betreiber als zahlen geschrieben. War leichter zu sehen.Dann wurde es geändert.
Das diese Feld ein Auszug aus der AGB ist für mich auch nicht zu erkennen.
Warum schreibt man nicht gross und in schwarz """ Die Kosten und Laufzeit nach der Anmeldung "" . Dann gäbe es auch nicht die vielen Irrtümer.;)

Danach kommt dann die Mitteilung das man eine E-mail bekommt. Aber das kennt ja eh jeder User.

Aber für mich als Rentner - Behinderter habe ich nichts gesehen.:confused:
 
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schnippewippe

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car2gether.com.


Impressum

Daimler wird zur Mitfahrzentrale

Nutzer müssen sich zunächst auf der „Car2gether“-Internetseite registrieren. Dort können sie dann Mitfahrangebote und -gesuche eingeben. Wird eine gemeinsame Fahrt vereinbart, sollte der Mitfahrer pro Minute Fahrzeit 9,5 Cent an den Fahrer bezahlen. Anfangs soll noch bar gezahlt werden, später dann bargeldlos. Während der Erprobung sind die Nutzung der Internetseite sowie die Smartphone- Anwendungen nach Angaben von Daimler zunächst kostenlos...........mehr im link
Aus der AGB
Ein Vermittlungsverhältnis kommt dadurch zustande, dass ein Passagier ein Mitfahrgebot einstellt. In dem Mitfahrgebot teilt er Scientific Computers das Ziel mit. Scientific Computers übermittelt dann den eingeloggten Anbietern nach § 13 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Fahrtwunsch des Passagiers unter Angabe des Passagierprofils. Die Anbieter können durch Bestätigung eine Mitfahrgelegenheit anbieten. Dem Passagier werden die Angebote der Anbieter unter Angabe der Profile und eventuell für den Passagier anfallenden Vermittlungsgebühren mitgeteilt. Der Passagier kann durch Bestätigung das Angebot eines der Anbieter annehmen. Durch die Annahme entsteht die Vermittlungsgebühr.

(2) Passagier und Anbieter können bis zum Abschluss des Vermittlungsverhältnisses durch Löschung ihr Angebot/Anerbieten zurückziehen. Es kommt dann kein Vermittlungsverhältnis zustande.

§ 13
Car2gether-Serviceangebot

(1) Gegenstand des Car2gether-Service ist das Angebot: privates Mitfahren.

(2) Stellt ein privater Nutzer auf der Car2gether-Website zu der URL car2gether.com eine Transportmöglichkeit oder andere lokationsbezogene Dienstleistung ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über diese Leistung ab. Dabei bestimmt das Community-Mitglied, das eine Fahrt anbietet (im nachfolgenden "Anbieter"), darüber, zu welchem Serviceangebot die Transportmöglichkeit und/oder andere lokationsbezogene Dienstleistung einzustellen ist. Das Community-Mitglied, das als Passagier eine Fahrt in Anspruch nehmen möchte (im nachfolgenden "Passagier") nimmt das Angebot durch elektronische Auswahl und Bestätigung an; es kommt hierdurch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Passagier und dem Anbieter zustande, sondern nur ein Vermittlungsvertrag zwischen Passagier und Scientific Computers und Anbieter und Scientific Computers.

(3) Privates Mitfahren

Das Car2gether-Serviceangebot "privates Mitfahren" umfasst die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten bei Privatpersonen. Die privaten Angebote der Anbieter orientieren sich in ihrer Höhe an dem Benzinkostenzuschuss, der von Scientific Computers vorgeschlagen wird. Der Fahrpreis des Anbieters wird dem anfragenden Passagier übermittelt. Auf Wunsch kann der anfragende Passagier mit der Suche einer Mitfahrgelegenheit auch ein individuelles Fahrpreisgebot abgeben. Der Vertrag kommt dann zu dem individuellen Fahrpreisgebot zustande, wenn der Anbieter sich hierfür entscheidet.

Vermittlungsgebühren

(2) Für die Vermittlung von Transportmöglichkeiten bei privaten Nutzern werden keine Gebühren erhoben.
Das mit der Vermittlungsgebühr verstehe ich nicht . Wieviel sind das denn ?
 
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Insider

New member
§ 15
Vermittlungsgebühren

(1) Die Anmeldung als Community-Mitglied bei Scientific Computers ist kostenfrei.

(2) Für die Vermittlung von Transportmöglichkeiten bei privaten Nutzern werden keine Gebühren erhoben.

Die wollen nur sagen, das wenn jemand eine Mitfahrgelegenheit über das Portal findet, dieser mit dem Fahrer eine Vereinbahrung über die Kosten treffen sollte! Die Nutzung des Portals selber ist offensichtlich zunächst mal kostenlos. Die 9,5 Cent pro Minute sind so wie ich das verstehe nur ein Vorschlag zur Abrechnung zwischen Fahrer und Mitfahrer. Unter Tarif, steht es dann etwas deutlicher:

Nur laufen ist günstiger

Die Nutzung von car2gether ist völlig kostenlos. Es fallen weder für die Registrierung noch für die Vermittlung von Fahrten Gebühren an. Aber wenn Sie jemanden mitnehmen, sollen Sie natürlich etwas davon haben – außer der angenehmen Gesellschaft. Daher empfiehlt car2gether eine Benzinkostenbeteiligung, die auf der errechneten Dauer der Fahrt basiert.

Empfohlen werden 9,5 Cent pro errechnete Fahrminute, dies entspricht der Hälfte des car2go-Minutentarifs. Dem Fahrer oder der Fahrerin bar auf die Hand. Wenn Sie einen Dienstwagen fahren, sollten Sie Mitfahrer unentgeltlich mitnehmen.
Eigentlich müssten die der ideale Wettbewerber zu driveXX.de sein. ;)
 
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