Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

schnippewippe

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Eigentlich müssten die der ideale Wettbewerber zu driveXX.de sein. ;)
Hier noch mal ein Bericht wo die Seiten noch einmal mitgeteilt werden. ;)
Frank Drescher bittet zum Interview!
Lange haben wir Frank Drescher von der OPM Media GmbH um eine Stellungnahme zu seinen äußerst dubiosen vormaligen Webseitenprojekten gebeten. Damals betrieb er noch unter der Polyphem Media Ltd. die Abzockseiten Nimimit.de simsen-ohne-ende.de und webdater.de und versteckte sich hinter einem Stefan Seitz. Schon zu diesen Zeiten haben wir den Wunsch nach einem Interview an ihn herangetragen, mussten aber erleben, dass er lieber quer durch München ein Versteckspiel betrieb, beziehungsweise dem Reporter die Tür vor der Nase zugschlagen hat, nachdem er dort in seinem Versteck gestellt worden war.

Mittlerweile hatte Frank Drescher sein Coming-Out und betreibt munter mit der OPM Media GmbH seine alte Internet-Abzocke unter den neuen Domains Drive2u , live2gether.de und neuerdings auch .travel-not-alone.de....................weiter im link

Nicht vergessen ! Das Interview war nicht echt.
 
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schnippewippe

New member
Wollte mal bei Google sehen ob es was Neues zum Thema gibt. Gebe „ OPM Media GmbH „ ein.
Na toll ! Stolper doch echt gleich über die selber geschriebenen Pressemitteilungen der „OPM Media GmbH“ Die stehen doch echt ganz oben. Wenn User bei Google gleich solche Berichte lesen bekommen sie Angst.

Erste für mich neue Pressemitteilung von OPM Media GmbH:
OPM Media GmbH: Kostenfalle Verbraucherzentrale.Aufgrund einer Falschberatung durch die Verbraucherzentrale lief eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de in einen für sie sehr kostspieligen Prozess. Die Folgen der Beratung durch die Verbraucherzentrale kosten sie nun EUR 625,00.
der Fall landete vor Gericht. In der mündlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage umfangreich erörtert. Einige Tage nach der Verhandlung erkannte die Beklagte die Forderung infolge der richterlichen Hinweise an und überwies den geforderten Jahresbeitrag für die Mitfahrzentrale drive2u.de...............hier der link
Ein Anerkenntnisurteil. Aber was soll man machen wenn man die Verbraucherzentrale schlecht hinstellen will . Dann muss man eben ein Anerkenntnisurteil nehmen.

Sie vergessen aber mitzuteilen was die Verbraucherzentralen für das Geld machen. Verbraucherzentrale: Kurz erklärt.
Das mit den Telefonkosten kann ich gut verstehen. Würden diese nicht so teuer sein , würden die Anrufer , die Rat haben wollen ,stundenlang Fragen stellen und die Leitung blockieren. ;)

Noch eine Mitteilung Hier der Link dazu
Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragt Strafbefehl gegen selbsternannten Verbraucherschützer
Und ? Was will er uns damit sagen.? :ermm: Das er Strafanzeige gestellt hat , wurde ja schon mitgeteilt.
Sowohl gegen den Kläger als auch gegen Rechtsanwalt Meier wurden in der Vergangenheit übrigens bereits Strafanzeigen erstattet.?
Da ging es darum.
OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor - Rechtsanwalt Thomas Meier
Laut der AGB konnte man am Anfang 4 Wochen widerrufen. Danach nur noch 2 Wochen. Wie sollte der Kunde nun beweisen das er 4 Wochen Zeit zum widerrufen hatte .
Also Leute sichert Euch die Seiten wenn ihr Euch im Internet wo anmeldet.
Das der Kunde Beleidigungen im Internet geschrieben hat, so etwas konnte ich im Internet nicht finden.

http://img215.imageshack.us/img215/6549/abild.png

Hier noch mal die Aussage des Richters zu den Abzockern.

Auf einer anderen Seite als die man oben im link findet , steht der Name des Markus S. in der Pressemitteilung voll da.
Dazu kommt noch der Link im Bericht zur ""Katholische Kirchengemeinde Sankt Alexander "
Den Nicknamen mit dem er im Internet schreibt, hat man im Bericht auch offen mitgeteilt.

Das alles offen im Internet mitzuteilen , ist das überhaupt erlaubt ?

Was geht mich das an, wer da einen Rechtsstreit mit der OPM Media GmbH führt.

Nun kenne ich seinen Namen und den Namen seiner Frau.
Kenne seine Adresse ,Telefonnummer und Emailadresse.
Den Nicknamen mit dem er im Internet schreibt hat man im Bericht auch offen mitgeteilt.

Aber was der "" Markus S """ in der Gemeinde tut, finde ich gut.:thumbsup:

Anerkenntnis
Das Gericht prüft nach der Abgabe eines Anerkenntnisses nur noch die Zulässigkeit der Klage.
Liegen die Voraussetzungen vor, ergeht ohne Prüfung des tatsächlichen Bestehens des Anspruchs ein Anerkenntnisurteil, in dem der Beklagte " auf sein Anerkenntnis" gemäß dem Klageantrag verurteilt wird.
Das Anerkenntnisurteil ist als solches zu bezeichnen und bedarf keines Tatbestandes und keiner Begründung......mehr im link
 
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Heinzelfrau

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Zeigt mal wieder, wie dieser [liebe Herr ] Frank D. sich selbst sieht und wozu er in der Lage ist.

Zunächst einmal werden seine Opfer und Nichtzahler ihrerseits zu Betrügern gestempelt und andererseits schreckt der nicht davor zurück, einen Kritiker, dessen er habhaft wird, gleich im Internet mit seinen Realdaten blosszustellen.

Als ob das noch nicht reichte, zeigt er, der [liebe Herr ], seine Kritiker auch noch bei der Polizei an.

Natürlich wird nichts dabei herauskommen und natürlich werden die Artikel mit den veröffentlichten Realdaten wieder eingesammelt, aber Frank D. hat tief in sein pechrabenschwarzes Seelchen Einblick gewährt. Vielleicht sollte man sich mal so gegen diese Abzockerei im Internet wehren, weil die Abzocker da gepackt werden, wo es ihnen am meisten weh tut, nämlich am Geldbeutel: Aktion Clickday
 
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schnippewippe

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Ich dachte schon, du meinst es ernst mit den von dir eingestellten Link . Aber beim Anklicken habe ich ja das dann gesehen.

+++ Warnung +++ bitte so etwas nicht tun +++ Warnung +++ bitte so etwas nicht tun +++ Warnung +++ bitte so etwas nicht tun +++

Aber wenn ich mir das so vorstelle , ist schon witzig. :D Aber wir sind ja liebe User.;)


Komme gerade von der anderen Seite hier im Forum.http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/214-drive2u-de-3.html#post10819 Hier hat eine Userin die E-mail die sie jetzt bekam eingestellt. Da man in der E-mail einen Link zur " deutsche-zentral-inkasso GmbH" mitschickt , habe ich ich gesehen ,was da heute eingestellt worden ist.
14.09.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Essen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beratung durch Verbraucherzentrale kostet Kundin EUR 625,00 (Prozesskosten und drive2u-Jahresgebühr) >Download weiterer Informationen
Ich schätze es sind zu wenig Kunden , die auf Grund ihrer Urteilsliste bezahlen.Nun werden die Kosten gezeigt ,die entstehen könnten ,um noch mehr Druck zu machen.
Hat das eine Firma die von mir (echt )Geld zu bekommen hat ,das nötig ?
 
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dignis

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hallo allseits, also heute kam der brief der deutsche zentral inkasso nachdem ich bereits einen eingeschriebenen brief gesendet habe (vorgefertigt mit einigen punkten), darauf wurde mir eine frist gegeben um "das alter meines kindes das sich ohne erlaubnis angemeldet hat zu verifizieren".

wie gehts jetzt weiter? erst wenn ich den mahnbescheid vom gericht bekomme?
 

schnippewippe

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Es liegt an dir ob du ihnen eine Kopie vom Ausweis deines Kindes schickst.
Dann würde ich aber ALLES ausser den Namen und das Geburtsdatum dicke schwarz färben.
Viele warten ab was kommt. Hast du dir schon mal mein Lieblingsvideo angesehen. Müsst ihr bis zum Ende schauen.

Ich gebe hier mal noch einmal einen Beitrag als Link ein. Ich würde mir echt die Zeit nehmen und den Bericht lesen. Ich meine lesen und nicht nur überfliegen :laugh:
 
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schnippewippe

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Hi Leute ,jetzt habe ich für meinen Post hier OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor - Rechtsanwalt Thomas Meier schon 2 Miese Bewertungen bekommen. :laugh:
Wem gefällt denn das nicht ?
Schnippewippe 2010-08-24 00:29
Warum wird dieses Urteil nicht in der Pressemitteilun g genannt.
Anfechtung
OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey (AZ: 23 C 2/10). Die OPM Media GmbH hat keinen Anspruch auf 96,- Euro.

Da ist der "" Kunde "" zum Prozess erschienen !Somit gab es auch kein Versäumnisurtei l.

Der Kunde hat nicht anerkannt, die Kosten bei der Anmeldung gesehen zu haben. Also auch kein Anerkenntnisurt eil.

Das es nur ein Urteil gibt, liegt ja wohl daran , dass die " Kunden " nicht klagen.
Stimmt doch alles : Herr RECHTSANWALT GIEL zum Beispiel ,würde es doch sonst nicht mitteilen.:)

Die Urteile AG Peine - AG Recklinghausen und AG Groß-Gerau aus dem Link.
Hiermit hat das Gericht aber keine Entscheidung darüber getroffen, ob zivilrechtlich Ansprüche der Anbieter von Abos im Internet berechtigt sind!
Hier wurde nach dem Strafrecht geurteilt. Wie wir aber wissen ,liegt da die Gesetzgebung anders als im Zivilrecht.

Würden mehr Kunden klagen ,gäbe es auch mehr Urteile die für uns sprechen würden. :)
 
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schnippewippe

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Kannste ja hier über PN machem :thumbsup: Danke .

Jetzt machen sie Werbung für:

Drive2u.de: Mitfahrgelegenheit zum Oktoberfest nach München
Also ich kann da keine Mitteilung darüber finden , dass man bei der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo abschliesst. Aber Links zu ihren Seiten.

Erster Absatz.
Das Oktoberfest 2010 lockt auch dieses Jahr wieder ca. 6 Millionen Besucher auf die Münchner Theresienwiese. Grund genug, sich über die sinnvollste und günstigste Reisemöglichkeit Gedanken zu machen. Die OPM Media GmbH empfiehlt die kostengünstige und umweltschonende Anreise mit der Mitfahrzentrale drive2u.de.
Später das dazu.
Selbst weitere Strecken sind mit dem Auto auch zu viert gut zurückzulegen. Das Verkehrsaufkommen liesse sich leicht halbieren, wenn mehr Menschen den Gedanken beherzigen würden und andere mitnehmen würden. Das ist für uns ein grundsätzliches Anliegen.
Am Ende steht das noch.
Die OPM Media GmbH bietet webbasierte Serviceleistungen für Endkunden an.
Hmmm ...Was sagt mir webbasierte Serviceleistungen ? Gar nichts. Also ab zu Google. Könnte ja bedeuten das ich an OPM Media GmbH was zahlen muss.
Also das sagt mir auch nicht das ich da was zahlen muss.

Wenn ich als neuer User diese Pressemitteilung lese , teilt sich die Fahrgemeinschaft die Kosten. Finde ich gut und klicke die Links an. Trage mich im Glauben das es gratis ist ein. :sad:

Nun ja - wir wissen ja nun das es leider doch ein kostenpflichtiges Abo ist .:mad: Sonst wären wir ja nicht hier. :sad:
 
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atze

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Habe gestern euer schönes Forum entdeckt und möchte an dieser Stelle natürlich auch mal meinen Senf dazugeben.

Ich bin selber auf diese Scheiße hereingefallen. Aber grundsätzlich hat der Herr Dre***er ein kleinen aber bedeutenden Fehler gemacht. Generell ist es bei solchen Verträgen immer streitig ob es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag, oder einen Werkvertrag nach BGB handelt. Sein Fehler war nun aber, dass die AGB´s nach dem BGB - Werkvertragsrecht abgefasst sind. Hier nun meine Lösung. Man kann ganz unverholen, den zustande gekommen Vertrag, was ja nicht stritig ist, durch IP-Verfolgung, mit seinen eigenen Waffen schlagen. Ich z.B. habe Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, und mich dabei auf den §649 des BGB berufen. Dieser besagt dass eine Kündigung durch den Besteller jederzeit möglich ist. Und da juristisch betrachtet das BGB über AGB´s steht, ist es rechtens. = Salvatorische Klausel -> ungültiger Vertragsbestandteil =. Bis heute habe ich keine Rechnung, bzw. Mahnung mehr erhalten. Scheint also im Sande verlaufen zu sein.
 

Insider

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wieder eine sinnbefreite Pressemeldung:

Besonders "schön" ist diese Aussage:

Für die Sicherheit der User sorgt die komplette Anmeldung mit Name und Adresse, welche vor der Nutzung der Webseite drive2u.de von der opm Media GmbH eingegeben müssen. Erst dann hat man Zugang zu der Mitfahrzentrale der opm Media GmbH und kann einen Fahrer auswählen, welcher in die Nähe der Insel Mainau fährt.
Es geht wohl tatsächlich nur darum bei Google die ganzen "Abzocke" Einträge möglichst weit nach hinten zu drängen.
 
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