Wollte mal bei Google sehen ob es was Neues zum Thema gibt. Gebe „ OPM Media GmbH „ ein.
Na toll ! Stolper doch echt gleich über die selber geschriebenen Pressemitteilungen der „OPM Media GmbH“ Die stehen doch echt ganz oben. Wenn User bei Google gleich solche Berichte lesen bekommen sie Angst.
Erste für mich neue Pressemitteilung von OPM Media GmbH:
OPM Media GmbH: Kostenfalle Verbraucherzentrale.Aufgrund einer Falschberatung durch die Verbraucherzentrale lief eine Kundin der Online-Mitfahrzentrale drive2u.de in einen für sie sehr kostspieligen Prozess. Die Folgen der Beratung durch die Verbraucherzentrale kosten sie nun EUR 625,00.
der Fall landete vor Gericht. In der mündlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage umfangreich erörtert. Einige Tage nach der Verhandlung erkannte die Beklagte die Forderung infolge der richterlichen Hinweise an und überwies den geforderten Jahresbeitrag für die Mitfahrzentrale drive2u.de.
..............hier der link
Ein Anerkenntnisurteil. Aber was soll man machen wenn man die Verbraucherzentrale schlecht hinstellen will . Dann muss man eben ein Anerkenntnisurteil nehmen.
Sie vergessen aber mitzuteilen was die Verbraucherzentralen für das Geld machen.
Verbraucherzentrale: Kurz erklärt.
Das mit den Telefonkosten kann ich gut verstehen. Würden diese nicht so teuer sein , würden die Anrufer , die Rat haben wollen ,stundenlang Fragen stellen und die Leitung blockieren.
Noch eine Mitteilung Hier der Link dazu
Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragt Strafbefehl gegen selbsternannten Verbraucherschützer
Und ? Was will er uns damit sagen.? :ermm: Das er Strafanzeige gestellt hat , wurde ja schon mitgeteilt.
Sowohl gegen den Kläger als auch gegen Rechtsanwalt Meier wurden in der Vergangenheit übrigens bereits Strafanzeigen erstattet.?
Da ging es darum.
OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor - Rechtsanwalt Thomas Meier
Laut der AGB konnte man am Anfang 4 Wochen widerrufen. Danach nur noch 2 Wochen. Wie sollte der Kunde nun beweisen das er 4 Wochen Zeit zum widerrufen hatte .
Also Leute sichert Euch die Seiten wenn ihr Euch im Internet wo anmeldet.
Das der Kunde Beleidigungen im Internet geschrieben hat, so etwas konnte ich im Internet nicht finden.
http://img215.imageshack.us/img215/6549/abild.png
Hier noch mal die Aussage des Richters zu den Abzockern.
Auf einer anderen Seite als die man oben im link findet , steht der Name des Markus S. in der Pressemitteilung voll da.
Dazu kommt noch der Link im Bericht zur ""Katholische Kirchengemeinde Sankt Alexander "
Den Nicknamen mit dem er im Internet schreibt, hat man im Bericht auch offen mitgeteilt.
Das alles offen im Internet mitzuteilen , ist das überhaupt erlaubt ?
Was geht mich das an, wer da einen Rechtsstreit mit der OPM Media GmbH führt.
Nun kenne ich seinen Namen und den Namen seiner Frau.
Kenne seine Adresse ,Telefonnummer und Emailadresse.
Den Nicknamen mit dem er im Internet schreibt hat man im Bericht auch offen mitgeteilt.
Aber was der "" Markus S """ in der Gemeinde tut, finde ich gut.:thumbsup:
Anerkenntnis
Das Gericht prüft nach der Abgabe eines Anerkenntnisses nur noch die Zulässigkeit der Klage.
Liegen die Voraussetzungen vor, ergeht ohne Prüfung des tatsächlichen Bestehens des Anspruchs ein Anerkenntnisurteil, in dem der Beklagte " auf sein Anerkenntnis" gemäß dem Klageantrag verurteilt wird.
Das Anerkenntnisurteil ist als solches zu bezeichnen und bedarf keines Tatbestandes und keiner Begründung......mehr im link