Also das kannst du wohl nicht mitteilen.
"""""Hiermit widerrufe ich den Vertrag. Ich bin auf das von Ihnen unterbreitete Angebot über die geschickte Verlinkung auf der Social Community Facebook in meinem privaten Mitgliedskonto aufmerksam geworden. Da ich das von Ihnen unterbreitete Angebot dieser Verlinkung folgend als Privatperson angenommen habe, steht mir ein solches Widerrufsrecht zu """""".
@ Kurfürst
Ich selbst habe vor ca. einem Jahr ein Kleinstgewerbe angemeldet. Da auf der die Seite mit „B2B“ beworben wurde und für die Anmeldung ein Feld zur Eingabe eines Firmennamens vorhanden war, trug ich einen Firmannamen ein
Also bist du nicht als Privatperson angemeldet.
Ich würde da auch gar nicht so viel schreiben. Da gibst du denen nur viel Futter zum antworten.
Wie schreibt ein Anwalt in einen meiner Links.
Wenn Sie sich etwa über die Möglichkeiten oder die Kosten etc. nicht im Klaren waren und Sie bei Kenntnis der Umstände den Vertrag so nicht abgeschlossen hätten können Sie diesen wegen Irrtums anfechten.
Dies sollten Sie relativ unverzüglich machen. Hierzu reicht ein formloses Anschreiben welches ich aber zu Beweiszwecken per Einwurfeinschreiben an den Betreiber der Webseite, ............................
Ich habe mal den Musterbrief in meinen Link genommen und etwas geändert.
Sehr geehrter ******
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom XXXXXXX
Aktenzeichen: XXXXXXXX
Ich stehe nicht mit Ihnen in einer Geschäftsbeziehung und zwischen uns besteht auch kein wirksam rechtskräftiger Vertrag.
Sollte wider besseres Wissen dennoch ein Vertrag vorliegen,
erkläre ich Ihnen vorsorglich den Widerruf meiner vermeintlichen Willenserklärung. Höchst vorsorglich erkläre ich Ihnen hiermit außerdem die Anfechtung der Sache wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen gemäß § 119 BGB und arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB .Hiermit erkläre ich Ihnen auch hilfsweise die sofortige und außerordentliche Kündigung.
Ich habe meine Daten eingegeben und auf den Button "Jetzt kaufen", geklickt , um, wie ich glaubte , die auf Facebook bzw. auf der Website beworbenen, günstigen Produkte dann kaufen zu können. Die Kostenhinweise auf der Seite, von welcher der Registrierungsvorgang erfolgt, stehen abseits vom Registrierungsformular, und sind optisch nicht hervorgehoben im Fließtext versteckt. Wie auch im Urteil des LG Berlin, vom 30.04.2014, 84 S 132/13 festgestellt wurde.
Wäre das deutlich sichtbar hervorgehoben worden und nicht abseits vom Registrierungsformular stehen, gäbe es auch keine Anmeldung von mir. Aus den genannten Gründen weise ich Ihre Forderungen vollumfänglich zurück.
Danach ist der Vertrag von Beginn an nichtig und eine Zahlung der geforderten Summe nicht fällig.
Eventuelle Mahnschreiben seitens Ihres Unternehmens, von Ihnen beauftragten Inkasso-Beitreibern oder Anwälten werde ich nicht beantworten. Eventuellen Mahnbescheiden werden ich widersprechen.
Ich empfehle Ihnen und Ihren Auftragnehmern, eventuelle Drohungen bzgl. negativen Schufa-Einträgen oder Strafanzeigen zu unterlassen, da ich dadurch gezwungen bin , Sie wegen Nötigung, Bedrohung und versuchter Erpressung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Hat noch einer einen Vorschlag ?