d-gewinnspiele HILFE

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
da ein 12 jähriger nicht haftungspflichtig ist!
:whistle: Wenn du mich verarschen willst dann hast du zu lange geschlafen.
Eigentlich ist doch dein Username @robertboom. :whistle:
Du bist als Spammer bekannt,also troll dich.

Ach ja,zu deiner Aussage,das ist Moppelkotze im Quardrat.
Selbst ein Kind unter 12 Jahren "kann" haftungspflichtig sein. man nennt das Deliktshaftung.

Da Spammer in der Regel Einzeller sind können sie das natürlich nicht wissen.
Was im Geschäfsleben mit Minderjährigen wichtig ist ist die Geschäftsfähigkeit, und hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. :whistle:

Ps.
Kannst dir ja denken warum ich deine Signatur entfernt habe.
 

schnippewippe

New member
ich hatte ein ähnliches problem in meinem freundeskreis. in dem fall hatte aber der 12 jährige bruder eines freundes sich mit senen daten angmeldet. dies wurde dann per richterlichen schreiben an die firma geschickt. die firma hat dann ihre forderung zurück genommen, da ein 12 jähriger nicht haftungspflichtig ist!

vielleicht können die jenigen denen das auch passiert auch so machen..
Womit ich nicht klar komme. Was ist das denn für ein
richterlichen schreiben
gewesen. Echt mal , was ist das.
 
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