DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH hat gewonnen und darf weiter mahnen

schnippewippe

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Sorry - erst mal nur ganz kurz . Bin auch erst eben zurück.

Wir haben VERLOREN !!!!!!!!!! Das Inkasso kann weiter machen wie gehabt.

Da die Pressemitteilung erst später veröffentlicht wird ,hier diese mal als Link.

Pressemitteilung

http://imageshack.us/photo/my-images/851/kammer1.png/
OK. bei der Inkasso steht die Pressemitteilung auch schon offen da.



Diese wurde uns in die Hand gegeben.

Wer mehr erfahren will sollte beim WDR und Akte 2011 aufpassen. Diese waren vor Ort.

Jedenfalls durfte ich mal den Prokuristen der DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Herrn Frank Drescher mal in echt kennen lernen.

Schon zur Pause war klar das wir veroren haben. Sind auch nur noch 3 Zuschauer nach der Pause erschienen.

Aber denkt daran """ HIER GEHT ES NICHT DARUM OB DIE VERTRÄGE RECHTENS SIND:"""
 
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schnippewippe

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800.000 Mahnungen wurden verschickt. Das diese Kunden glauben nicht bezahlen zu müssen liegt an den Foren und auch an der Verbraucherzentrale.
Dann wurde über die gewonnenen Urteile der A****Firmen gesprochen.
Die Versäumnisurteile – Anerkenntnisurteile und die Vergleiche wurden vom Richter bei Seite gelassen.
Blieben also 10 Urteile übrig wo Kunden verloren hatten. Diese Urteile reichen aus ,um bei der Inkasso den berechtigten Anschein zu geben , dass es alles säumige Zahler sind und man auch berechtigt ist, diese anzuschreiben.
Das es auch Urteile gegen diese Firmen gibt ,wo der Kunde gewonnen hat, wurde nicht erwähnt. Nur die eine Sache mit der Webtains und der Verbraucherzentrale kam kurz ins Gespräch.
Also ein Masseninkasso ist unter diesen Bedingungen nicht verpflichtet zu prüfen ob die Forderung rechtens ist.
Das der Prokurist der Inkasso selber Ab***** Seiten betreibt und die Kunden über die Inkasso anmahnt kam auch nicht auf den Tisch.
Im Punkte Minderjährige wurde mitgeteilt , dass diese ein falsches Datum eingetragen haben ,aber wenn man durch die Eltern Kenntnis von der Minderjährigkeit bekommt , man auch nicht weiter mahnt.
Also ich muss sagen, dass die Dame vom Kammergericht auch nicht sehr selbstsicher rüber kam. Die war für so einen Prozess viel zu zaghaft . Verlor auch ab und zu den Faden zu dem was sie sagen wollte.
Die Einzelheiten kann man hier eh nicht alle wieder geben .
 
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sn00py603

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Also ich muss sagen, dass die Dame vom Kammergericht auch nicht sehr selbstsicher rüber kam. Die war für so einen Prozess viel zu zaghaft . Verlor auch ab und zu den Faden zu dem was sie sagen wollte.
Die Einzelheiten kann man hier eh nicht alle wieder geben .
Da kann man doch nur hoffen, das diese Dame selbst mal in eine solche Falle tappt und von diesen Herren abgez**kt wird. Selbstverständlich mit Inkasso....:devil:
 

schnippewippe

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Da kann man doch nur hoffen, das diese Dame selbst mal in eine solche Falle tappt und von diesen Herren abgez**kt wird. Selbstverständlich mit Inkasso....:devil:
Hi sn00py603 .. Da muss ich noch was zu schreiben. Sie hatte etwas über 900 Fälle bearbeitet. Also sie hat echt im Vorfeld alles getan. Aber als Vertreterin vor Gericht war sie einfach ein zu ruhiger und stiller Typ. War auch keine Anwältin. Sondern die Sachbearbeiterin die unsere Beschwerden bearbeitet hatte..

Was für den Richter ein grosses Fragezeichen war.
2009 Hatte die Inkasso verloren und ist in die Berufung gegangen. Da kam dann eine Frage vom Richter. Er wollte wissen warum man in den letzten 2 Jahren die Sache hat ruhen lassen ? Sie waren doch der Meinung gewesen ,dass der Inkasso sofort die Lizenz entzogen werden sollte. Er hatte auch mitgeteilt was man seiner Meinung nach noch hätte machen können wenn es wirklich so wichtig gewesen wäre. Ich glaube ,dass war trotz ihrer Erklärung ein Minus für uns.

Das fand ich auch Spitze.
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe.
Wir wissen ja aus welcher Ecke Herr Frank Dresch** Prokurist der Inkasso und der Geschäftsführer
der Inkasso kommt.
Wieso sollte das Inkasso die Mahnungen für die SEITEN von Frank Dresch** überprüfen .
Sie kennen doch die ganzen Tatsachen.:whistle: Mahnt doch für seine eigenen Seiten.
800.000 an der Zahl.
 
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Heinzelfrau

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Hi Schnippewippe,

also hast Du FD persönlich kennen gelernt? Wie ist der denn so? Mein Bekannter meinte, dass er durchaus sympathisch rüberkommen könne, wenn er nur nicht so ein Abzocker wäre und seine Abzocke so vehement verteidigen würde. War Syndikus auch dabei? Und wie ist der so?
 
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schnippewippe

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Leider muss ich zu meiner Schande gestehen , Dass er wirklich sehr sympathisch rüber kommt. Nicht nur er ,auch die Anwältin. Gab ein nettes Paar ab. :whistle:
Wir sassen in der Pause mit noch einen Betroffenen zusammen am Tisch. Der hatte sich ganz offen mit ihm über seinen Fall unterhalen. Hatte ihm auch seine Vorwürfe mitgeteilt. Ich war echt baff wie sachlich Frank D. darauf reagiert hatte.
Wenn ich mir da M.B vorstelle :ermm: Neeeee - das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Syndikus - ist mir nicht aufgefallen. Wenn er da gewesen wäre , wären die ja wohl in der Pause zusammen gewesen.:)
 
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Heinzelfrau

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Wir haben verloren????

Haben wir denn einen Prozess geführt?

Also haben nicht wir verloren, sondern das Kammergericht Berlin ist in einem Verwaltungsverfahren unterlegen. Stellen wir uns einmal vor, dass der Richter darauf hingewiesen worden wäre, mit Frank D. nicht nur den Prokuristen des Inkassodienstes sondern in Personalunion auch den Erzeuger der den Beschwerden zugrunde liegenden Forderungen gegenübersteht, dann hätte er möglicherweise ganz anders entschieden. Stellen wir uns weiter vor, dass diese Information erst jetzt der unterlegenen Partei weitergegeben worden ist, dann wäre ein Berufungsverfahren schon sehr wahrscheinlich.

Eine andere Frage tut sich in dem Zusammenhang noch auf. Wenn Frank D die ganzen Urteile, die angeblich zu seinen Gunsten entschieden worden sind, präsentiert hat, warum hat die unterlegene Partei nicht auch die Urteile von Alzey oder/und Charlottenburg vorgelegt? Auch hier sollten wir uns mal vorstellen, was passiert, wenn dem Richter diese Urteile, die ja auch die Personalunion des Masseninkassobetriebs mit dem Erzeuger der Forderung belegen, vorgelegt worden wären?
 

schnippewippe

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Stimmt. Warum das Kammergericht Berlin das nicht mit eingebracht hatte ? haben sich wohl auch die Zuhörer gestellt. Denn genau diese Frage wurde von einem Betroffenen im Interview auch geäussert.

Ich hätte gerne die Frage gestellt, ob das Inkasso nach dem 18. November 2010 hier noch Mahnungen verschickt hat.
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/opm-erkennt-an-forderung-fuer-drive2ude-besteht-nicht
Negative Feststellungsklage hatte Erfolg
Die OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg 206 C 541/09 vom 26. Februar 2010 (siehe Abofallen-Urteilsdatenbank)

Daraufhin hat die OPM "den Schwanz eingezogen" und anerkannt, dass die Forderung nicht besteht. (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010)
LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich
http://www.echte-abzocke.de/15685-post115.html

10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey 23 C 2/10.

OPM Media GmbH klagt und verliert Prozess am AG Alzey 23 C 2/10 am 10.06.2010
Die OPM Media GmbH hat keinen Anspruch auf 96,- Euro. Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die OPM Media GmbH handelte nach Ansicht des Gerichts arglistig.
 
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schnippewippe

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Da während der Verhandlung auch eine kurze Bemerkung über Mahnbescheide gefallen ist , finde ich das hier vom verbraucherschutz.tv ganz passend.
Also sollte ein gelber Brief vom Gericht kommen denkt daran zu widersprechen.

Wie geht es “nach Berlin” weiter? Einfacher denn je: Die DOZ hat nach eigenen Aussagen 800.000 offene Forderungen abzuarbeiten. Und das sind ja laut Michael Burat nur die wenigen Unzufriedenen – die meisten zahlen für outlets.de ja gern, freiwillig und ohne eine Mahnung abzuwarten.

Sie wird dran ersticken, denn: Wenn keiner zahlt, dann sind diese offenen Posten nur Arbeit, die man vorfinanzieren muss. Auch Massenmahnbescheide kosten 23 Euro pro Stück und werden die DOZ über 20 Millionen Euro kosten zuzugl. des eigenen Verwaltungsaufwandes.

Wenn die Opfer widersprechen sind diese 20 Millionen weg. Die DOZ erkauft sich damit nur die Möglichkeit, klagen zu dürfen. Wenn die Opfergemeinde stur des Hinweises aus ALLEN FOREN, VON VERBRAUCHERZENTRALEN UND BUNDESJUSTIZMINISTERIUM nicht zahlt und auf einen Mahnbescheid wartet, dann schrumpft die Kriegskasse der DOZ um 20 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung von Mahnbescheiden und die Vorbereitung von Klagen sehr viel Arbeit macht, was die Men-Power der DOZ sicherlich überfordern wird. Es müssen Leute eingestellt werden, weitere Rechtsanwälte auf dem freien Markt angeworben werden, die sich für sowas nicht zu schade sind.................................mehr im link :)
Das Ende des Berichts.
Leute, seid stark! Beharrt auf euren Rechten und lasst euch nicht kirre machen. Ihr seid 800.000! Ihr habt es in der Hand! Lasst ihn 800.000 Mahnbescheide schreiben und dafür 20 Millionen Euro bezahlen – danach reden wir weiter:whistle:
 
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schnippewippe

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Ach du liebe Zeit. Gestern hatte mich ein User darüber aufgeklärt, dass die Dame vom Kammergericht keine Sachbearbeiterin war , sondern eine Richterin. Da habe ich wohl was nicht mitbekommen.


Quelle /beluga59.wordpress.com

Ehrlich . Eine Richterin stelle ich mir anders vor.:confused:
 
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schnippewippe

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Vielleicht sollten sich die Richter mal diesen Bericht von Antiabzockenet.blogspot.com durchlesen.

Hier noch einmal das Video über Driv2 you
Das Video ist am 13.07.2010 eingestellt worden.Da schildert auch ein Rollstuhlfahrer sein Problem.
Dazu
Eingestellt bei www.openpr.de/news/ Pressemitteilung der OPM Media GmbH am 3.03.2010 """" Mitfahrzentrale drive2u.de ab jetzt für Rentner und Behinderte kostenlos.""""
Oder hier bei """ online-mitfahrgelegenheiten.ch """"
http://imageshack.us/photo/my-images/706/drive24.png/
Wo findet man das in der AGB ? Sehe die Werbung ( Pressemitteilung der OPM Media GmbH) und denke es ist für mich gratis und klicke den Link in der Werbung an.!!
Auch hier kann man sich schnell irren !! Ich glaube die Betonung liegt beim Wort "" und "" !!! Man muss beides gleichzeitig sein.

Falscher Fuffziger nennt Richter "falschen Professor!"

LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

Oder das hier.
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
Aber geht trotzdem weiter gegen die Kunden vor.
Die Seite hat sich nicht verändert!!! Auch wird der Preis nicht als Zahl sondern als Wort im Text genannt. Eine dick geschrieben Zahl könnte ja den User leichter auf die Kosten aufmerksam machen. Es gibt über diesen Text auch kein Hinweis darüber , dass es wichtige Informationen enthält , die man unbedingt lesen muss.

So sieht die Anmeldeseite aus wenn ich sie aufrufe.


Wenn ich bis zu "" Jetzt Anmelden "" scrolle


Wer rechnet denn damit , dass bei dem freien Platz unter "" Jetzt Anmelden "" noch die Kosten kommen.


Bei live2gether.de sieht es doch nicht besser aus.


Hier ist der Zwischenraum unter " Jetzt Anmelden " sogar noch grösser,


Mit welchem Recht werden nun die Kunden immer noch über das Inkasso unter Druck gesetzt.

Die Richter sollten doch bitte bedenken, dass Frank D.der Prokurist der DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH das Geld für seine eigenen Ab ***r Seiten über dieses Inkasso eintreibt. Das meiner Meinung nach, doch nur für diesen Zweck ins Leben gerufen wurde.

Wenn die Richter sich die Urteile auf der Seite der DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH ansehen, werden sie festellen das die fragwürdigen Urteile zu 99.99% von Frank D. sind und der kleine Rest von Urteilen ebefalls von Ab***-Seiten stammen.
Also fordert die Inkasso zu 100% nur das Geld für die Abz***er ein.
Laut Frank D. 800.000 offene Mahnungen. Möchte nicht wissen wieviele Mahnungen schon über das Masseninkasso raus geschickt wurden.

Ich verstehe auch nicht wie ein Bernhard S. die Geschäftsführung einer Inkasso haben kann.

Verbraucherschutz: Bundesregierung beschließt "Button-Lösung
Warum wohl ? Bestimmt nicht weil diese Seiten ja soooooooo OK. sind.

Da die Urteile auf der Seite der DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH auf die Kunden Eindruck machen sollen , hier ein paar Mitteilungen darüber.

Auf der Seite mit den Urteilen findet man auch etwas über Outlets.de IContent GmbH
Jetzt Geschäftsführer: Michael Burat - früher Thomas Franko
In der Festung der Abofallen-Abzocker
Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, wird morgen durch die 15. Große Strafkammer der mit Spannung erwartete Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main) kennt in Deutschland eigentlich jeder, der sich mit Verbraucherschutz beschäftigt.............mehr im link .
Im Oktober soll es weiter gehen.
Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Geldeintreiber setzen auf Verunsicherung und Verängstigung
Mit Drohungen fordert die Inkassogesellschaft im Auftrag der Premium Content GmbH rund 160 Euro für angebliche Dienstleistungen im Internet. Die Verbraucherzentrale rät, sich dadurch keinesfalls einschüchtern zu lassen.................mehr im link
Die Methoden der Premium Content GmbH / my-downloads.de

Und lasst Euch von so etwas keine Angst machen.
bei mir flatterte heut, nach ca 1 Jahr Pause, erneut ein Brief der
"Deurtsche Zentral Inkasso" ins Haus

Diesmal ist der Entwurf einer Klageschrift beigelgt:

"Entwurf einer Klageschrift gegen die beklagte Partei (Ich)
Es könnte auch sein, dass sie ein Urteil mitschicken.
Beispiel:
Dem Schreiben kommentarlos beigefügt ist ein Urteil des Amtsgerichts Witten vom 07.09.2010, Aktenzeichen 2 C 585/10. Hier hat offenbar ein Wolfgang aus Witten eine so genannte negative Feststellungsklage gegen die iContent GmbH erhoben - und den Prozess verloren.
Nun, nach 1 1/2 Jahre meldet sich "Deutsche Zentral Inkasso" Berlin, ... Zur Abschreckung wird ein Urteil vom Amtsgericht Langen(Hessen) vom 14.06.2010 beigefügt,


(...)Auch der den Mahnungen der OPM Media beigefügte Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Essen lässt keine Rückschlüsse auf einen wirksamen Vertragsabschluss zu, da ein Anerkenntnisurteil zu Grunde lag. D.h. der Betroffene hat die Forderung anerkannt und das Gericht hat sich zur rechtlichen Lage nicht geäußert.(...) ............Quelle im link .

Es gab auch eine Zeit wo man einen Link zur Seite der Inkasso und den Urteilen mitgeschickt hatte.
*************

Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt.

Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.....................aus dem link
Nun hat ja die Deutsche Zentral Inkasso GmbH gewonnen. Ein Masseninkasso braucht nicht immer zu prüfen. Aber wenn berechtigter Zweifel besteht überprüfen sie natürich die Sache . Das genannte Beispiel wo es in Frage kommen könnte ,findet man hier bei http://www.echte-abzocke.de/allgeme...ocker-gwe-wirtschaftsinformationsges-mbh.html
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Frank D. jetzt GF der DOZ.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 03.01.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

29.12.2011


DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. S., Bernhard; Geschäftsführer:; 2. D., Frank, *16.**.****, Gammelsdorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. D., Frank.

Quelle&mehr: Handelsregister.de
 

Fanas82

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Es ist schon erstaunlich, was heute so möglich ist, Aber naja, was will man machen? Ne Chance hat man dabei ja kaum.
 

Niclas

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http://www.vz-bawue.de/UNIQ133778891311331/erfolg-gegen-unserioese-inkassopraxis
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
16.05.2012
Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eine irreführende Drohung der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH vorgegangen. Das Unternehmen ist nun auch mit seiner Berufung vor dem Kammergericht Berlin gescheitert und darf Verbrauchern nicht mehr mit fiktiven Kosten drohen, die bei Nichtzahlung der angemahnten Forderung angeblich entstehen.
 
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