Vielleicht sollten sich die Richter mal diesen Bericht von
Antiabzockenet.blogspot.com durchlesen.
Hier noch einmal das
Video über Driv2 you
Das Video ist am
13.07.2010 eingestellt worden.Da schildert auch ein Rollstuhlfahrer sein Problem.
Dazu
Eingestellt bei
www.openpr.de/news/ Pressemitteilung der OPM Media GmbH am 3.03.2010 """"
Mitfahrzentrale drive2u.de ab jetzt für Rentner und Behinderte kostenlos.""""
Oder hier bei """ online-mitfahrgelegenheiten.ch """"
http://imageshack.us/photo/my-images/706/drive24.png/
Wo findet man das in der AGB ? Sehe die Werbung ( Pressemitteilung der OPM Media GmbH) und denke es ist für mich gratis und klicke den Link in der Werbung an.!!
Auch hier kann man sich schnell irren !! Ich glaube die Betonung liegt beim Wort "" und "" !!! Man muss beides gleichzeitig sein.
Falscher Fuffziger nennt Richter "falschen Professor!"
LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich
Oder das hier.
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
Aber geht trotzdem weiter gegen die Kunden vor.
Die Seite hat sich nicht verändert!!! Auch wird der Preis nicht als Zahl sondern als Wort im Text genannt. Eine dick geschrieben Zahl könnte ja den User leichter auf die Kosten aufmerksam machen. Es gibt über diesen Text auch kein Hinweis darüber , dass es wichtige Informationen enthält , die man unbedingt lesen muss.
So sieht die Anmeldeseite aus wenn ich sie aufrufe.
Wenn ich bis zu "" Jetzt Anmelden "" scrolle
Wer rechnet denn damit , dass bei dem freien Platz unter "" Jetzt Anmelden "" noch die Kosten kommen.
Bei live2gether.de sieht es doch nicht besser aus.
Hier ist der Zwischenraum unter " Jetzt Anmelden " sogar noch grösser,
Mit welchem Recht werden nun die Kunden immer noch über das Inkasso unter Druck gesetzt.
Die Richter sollten doch bitte bedenken, dass Frank D.der Prokurist der DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH das Geld für seine eigenen Ab ***r Seiten über dieses Inkasso eintreibt. Das meiner Meinung nach, doch nur für diesen Zweck ins Leben gerufen wurde.
Wenn die Richter sich die Urteile auf der Seite der DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH ansehen, werden sie festellen das die fragwürdigen Urteile zu 99.99% von Frank D. sind und der kleine Rest von Urteilen ebefalls von Ab***-Seiten stammen.
Also fordert die Inkasso zu 100% nur das Geld für die Abz***er ein.
Laut Frank D. 800.000 offene Mahnungen. Möchte nicht wissen wieviele Mahnungen schon über das Masseninkasso raus geschickt wurden.
Ich verstehe auch nicht wie ein
Bernhard S. die Geschäftsführung einer
Inkasso haben kann.
Verbraucherschutz: Bundesregierung beschließt "Button-Lösung
Warum wohl ? Bestimmt nicht weil diese Seiten ja soooooooo OK. sind.
Da die Urteile auf der Seite der DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH auf die Kunden Eindruck machen sollen , hier ein paar Mitteilungen darüber.
Auf der Seite mit den Urteilen findet man auch etwas über Outlets.de IContent GmbH
Jetzt Geschäftsführer:
Michael Burat - früher
Thomas Franko
In der Festung der Abofallen-Abzocker
Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, wird morgen durch die 15. Große Strafkammer der mit Spannung erwartete Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main) kennt in Deutschland eigentlich jeder, der sich mit Verbraucherschutz beschäftigt
.............mehr im link .
Im Oktober soll es weiter gehen.
Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Geldeintreiber setzen auf Verunsicherung und Verängstigung
Mit Drohungen fordert die Inkassogesellschaft im
Auftrag der Premium Content GmbH rund 160 Euro für angebliche Dienstleistungen im Internet. Die Verbraucherzentrale rät, sich dadurch keinesfalls einschüchtern zu lassen.................mehr im link
Die Methoden der Premium Content GmbH / my-downloads.de
Und lasst Euch von so etwas keine Angst machen.
bei mir flatterte heut, nach ca 1 Jahr Pause, erneut ein Brief der
"Deurtsche Zentral Inkasso" ins Haus
Diesmal ist der Entwurf einer Klageschrift beigelgt:
"Entwurf einer Klageschrift gegen die beklagte Partei (Ich)
Es könnte auch sein, dass sie ein Urteil mitschicken.
Beispiel:
Dem Schreiben kommentarlos beigefügt ist ein Urteil des
Amtsgerichts Witten vom 07.09.2010, Aktenzeichen 2 C 585/10. Hier hat offenbar ein Wolfgang aus Witten eine so genannte negative Feststellungsklage gegen die iContent GmbH erhoben - und den Prozess verloren.
Nun, nach 1 1/2 Jahre meldet sich "Deutsche Zentral Inkasso" Berlin, ... Zur Abschreckung wird ein
Urteil vom Amtsgericht Langen(Hessen) vom 14.06.2010 beigefügt,
(...)Auch der den Mahnungen der OPM Media beigefügte Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Essen lässt keine Rückschlüsse auf einen wirksamen Vertragsabschluss zu, da ein Anerkenntnisurteil zu Grunde lag. D.h. der Betroffene hat die Forderung anerkannt und das Gericht hat sich zur rechtlichen Lage nicht geäußert.(...)
............Quelle im link .
Es gab auch eine Zeit wo man einen Link zur Seite der Inkasso und den Urteilen mitgeschickt hatte.
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Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt.
Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.........
............aus dem link
Nun hat ja die Deutsche Zentral Inkasso GmbH gewonnen. Ein Masseninkasso braucht nicht immer zu prüfen. Aber wenn berechtigter Zweifel besteht überprüfen sie natürich die Sache . Das genannte Beispiel wo es in Frage kommen könnte ,findet man hier bei
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...ocker-gwe-wirtschaftsinformationsges-mbh.html