Elektrozigarette

Zupfer

New member
Die Teile sind nicht so nützlich, wenn ihr mich fragt. Es kommt maßgebend darauf an, was man für ein Raucher ist, ob es funktioniert oder nicht. Ich bin Raucher und ich stehe auf das Gefühl in der Lunge, wenn ich inhaliere, also ist sie für mich ungeeignet. Die Teile sehen auch teils nicht so ansprechend aus. Wer will schon so einen Teppich im Mund haben? Ich finde das unheimlich und mehr nicht. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass sie viel Anklang findet. In der Maschine von Ryanair laufen sie ja auch mit den originalen Ryanair E-Kippen rum, aber kaufen tut sie keiner, sofern ich das mitbekommen habe.

In Deutschland sind die Dinger ja nur in aller Munde aber nicht wortwörtlich. Gesehen habe ich die Teile kaum. In anderen Ländern, wie Italien sieht das anders aus. Selbst der Vermieter von meinem gebuchten Ferienhaus (in der Leiste hier zu sehen ) hat in einen Begrüßungskorb E-Zigaretten gelegt, vermutlich um nochmals zu unterstreichen, dass Rauchen da verboten war. Ich glaube, da sieht das Nichtraucherschutzgesetz anders aus und erlaubt es den Konsumenten auch in Räumen zu rauchen, wo es sonst verboten wäre. In Deutschland ist das aufgrund des Nikotingehalts nicht der Fall.
 

Niclas

Active member
E-Zigarette unter Feuer: Bundesregierung stuft E-Glimmstängel als Arznei ein - Gesundheit | STERN.DE
Bundesregierung stuft E-Glimmstängel als Arznei ein
Die Debatte wird neu befeuert: Nikotinhaltige E-Zigaretten sind aus Sicht der Bundesregierung Arzneimittel. Für den Handel mit diesen Produkten hat das Folgen.
Politik: Bundesregierung zu E-Zigarette: Nikotin-Tanks gehören in die Apotheke: DAZ.online
Nach Ansicht der Bundesregierung gehören die immer beliebteren E-Zigaretten in die Apotheken – aber nur, wenn darin Nikotin verdampft wird. Denn die Nikotin-Tanks oder -liquids unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Diese Ansicht äußert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
 

Niclas

Active member
Elektronische Zigaretten: E-Zigaretten nur noch in der Apotheke erhältlich | Wirtschaft- Frankfurter Rundschau
Die Bundesregierung hat beschlossen E-Zigaretten wie Arzneimittel zu behandeln. Der Verkauf soll nun nur noch in Apotheken möglich sein. Auch wer bisher hoffte durch die E-Zigarette die Gesetze zum Nichtraucherschutz umgehen zu können, wird enttäuscht.
Zulassung als Arzneimittel unmöglich: Das Aus der E-Zigarette naht - News - FOCUS Online - Nachrichten
Die Bundesregierung hat die Bremse gezogen und stuft nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel ein. Das heißt, sie müssen sich einem Zulassungsverfahren unterziehen. Solange sie es nicht erfolgreich durchlaufen haben, sind ihr Verkauf und Handel verboten. Da keines der derzeit geschätzt mehreren 100 Liquid-Produkte zugelassen ist, wird der Vertrieb damit illegal. Das Verbot gilt auch für den Internet-Handel. „Die betreffenden Produkte können, da der Versender mit dem Versand gegen das Arzneimittelgesetz (...) verstößt, sichergestellt und eingezogen werden“, erklärt die Bundesregierung. Die Behörden setzen die Einhaltung des Verbots bereits rigoros durch. In den vergangenen Tagen hat der Zoll bei Razzien insgesamt fast 45 000 Liquid-Fläschchen beschlagnahmt.
l
 

schnippewippe

New member
Regierung darf nicht vor E-Zigarette warnen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung darf nicht durch Pressemitteilungen vor der E-Zigarette warnen. Das Oberverwaltungsgericht Münster erließ heute eine einstweilige Verfügung, weil die Angaben des Gesundheitsministeriums rechtswidrig sind.

In einer Pressemitteilung hatte das Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt. E-Zigaretten seien Arzneimittel. Mangels Zulassung sei der Handel strafbar. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die angebliche Rechtslage. Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids, die in E-Zigaretten verdunstet werden, unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein übersandt mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

Hiergegen wehrte sich eine Herstellerin von E-Zigaretten. Das Verwaltungsgericht lehnte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Firma nun Erfolg. .................................weiter im link
Pressemitteilung vom 23.04.2012 | 17:44
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
Gesundheit: Ministerin Steffens warnt weiterhin vor gesundheitlichen Folgen des Konsums von E-Zigaretten - Nach OVG-Beschluss setzt Ministerium auf Hauptsacheverfahren


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

"Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin heute (23. April 2012) nach der einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Zusammenhang mit der E-Zigarette, von der sie enttäuscht ist.....................weiter im link
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
E-Zigaretten – Arzneimittelgesetz nicht anwendbar

Eine Warnung des Gesundheitsministeriums NRW vor sogenannten E-Zigaretten war der Auslöser: Geklärt werden musste die Frage, ob solche Zigaretten dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfallen und ob das Ministerium auf dieser Grundlage vor den gesundheitlichen Folgen des Konsums öffentlich warnen durfte.



Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bejahte dies noch im seinem Beschluss vom 16.01.2012 (16 L 2043/11). Das Oberverwaltungsgericht kippte diesen Beschluss am 23.4.2012 (OVG NRW 13 B 127/12).....................

...................................................



Kurz: Nicht die Wirkung im Körper ist maßgeblich, sondern die therapeutische Zweckbestimmung.
 

schnippewippe

New member
E-Zigaretten vor Gericht – Landgericht Frankfurt verhandelt gegen einen Händler

E-Zigaretten vor Gericht – Landgericht Frankfurt verhandelt gegen einen Händler von Liquids für E-Zigaretten wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

Beim Landgericht Frankfurt sitzt zurzeit ein Geschäftsmann auf der Anklagebank, der seit 2010 in 134 Fällen Liquids für E-Zigaretten aus dem Ausland importiert und in Deutschland weiterverkauft haben soll. Er ließ sich auch durch eine Aufforderung des Regierungspräsidenten in Arnsberg, den Verkauf einzustellen, nicht hiervon abhalten. Dies berichten übereinstimmend mehrere Zeitungen, u.a. die welt.de vom 16.6.2013................weiter im link
 

Niclas

Active member
E-Zigaretten: Vernebelte Wahrheiten - Leib & Seele - FAZ
E-Zigaretten Vernebelte Wahrheiten
07.09.2013 · Als gesund und harmlos wird die E-Zigarette beworben. Viele Nutzer denken, sie tun ihrer Gesundheit einen Gefallen. Das ist nicht so. Häufig dient der akkubetriebene Glimmstengel als Einstiegsdroge.
http://de.euronews.com/2013/08/29/studie-zeigt-auch-e-zigarette-nicht-ungefaehrlich/
Die elektrische Zigarette ist “in aller Munde”, als trendiger Glimmstängel, aber auch als Rettungsring für viele Menschen, die sich das Rauchen abgewöhnen wollen. In Frankreich sorgt nun eine Untersuchung des Verbraucherschutzmagazins “60 Millions de consommateurs” für Bedenken. Auch E-Zigaretten können potenziell krebserregende Stoffe enthalten, schlussfolgern die Verfasser der Studie, bei der gut ein Dutzend verschiedene Modelle untersucht wurden.
 

Niclas

Active member

schnippewippe

New member
Verwaltungsgericht Köln - E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt!

Verwaltungsgericht Köln - E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt!
Das Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 7 K 4612/13 hat entschieden, dass der Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten zulässig sind und nicht unter Nichtraucherschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen fallen. Ein Kölner Gastwirt duldete in seiner Gaststätte den Konsum von E-Zigaretten. Die Stadt Köln kündigte hiergegen Ordnungsmaßnahmen an, da sie hierin ein Verstoß gegen die Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sah. Der Gastwirt ging hiergegen vor. Nach seiner Auffassung sei der Genuss von E-Zigaretten schon kein „rauchen“. So fehle es an der Verbrennung. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das Rauchverbot sei daher verfassungswidrig................................................
 

mlas

New member
Ich denke, es ist eine sehr gute Entscheidung!

Anm.Mod.
1.)Wenn du werben willst frage den Admin nach den Tarifen.
2.)Werbung für De-Domainen ohne Impressum sind hier sowieso nicht erwünscht.
(De-Seiten müssen ein gesetzkonformes,das heisst mit ladungsfáhiger deutscher Adresse, Impressum haben.)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
hat mit dem Thema nichts zu tun.:whistle: Ich muß aber es loswerden. :laugh:
Da @mlas in der Signatur Werbung für seine Seite machte muß ich mal etwas richtig stellen.
Die Acaibeere ist eine gesunde Beere... Aber, Falten bekommt man damit nicht weg und zum Abnehmen taugt sie auch nicht.Im Gegenteil....sie taugt zum Zunehmen :laugh: des Kontos der Anbieter.:whistle:
 
Oben