Guten abend. Ich habe mich gerade hier angemeldet weil ich nicht mehr weiter weiß. Ich habe folgende email von National Inkasso bekommen (ich hoffe ich darf das hier rein kopieren)
21.04.2016
Aktenzeichen: 847165
Auftraggeber: InterMax Polska Sp.z.o.o.
Produkt: Erotikdating.com
Forderungsgrund: Dienstleistungsvertrag
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Peter,
wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, hat uns die InterMax Polska Sp.z.o.o. als registriertes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der offenen Forderungen beauftragt (entsprechende Vollmacht wird versichert).
Zuständigkeitshalber wurde mir Ihre Forderungsangelegenheit weitergeleitet, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Hierdurch weiter entstehende Kosten für das gerichtliche Verfahren und an dessen Anschluss ggfls. durchzuführende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen würden Ihnen zur Last fallen.
Es liegt unserem Mandanten jedoch nicht daran, sich vor Gericht auseinander zu setzen. Deshalb bin ich bereit, im Sinne einer gütlichen Einigung und um eine für beide Seiten unschöne und kostenintensive Auseinandersetzung zu vermeiden, Ihnen entgegen zu kommen.
Als Ausnahme von der Regel und entgegen den Vertragsbedingungen bietet Ihnen unser Auftraggeber an, den offenen Saldo in Höhe von 139,22 € bis zum 05.05.2016 durch einen
Vergleichsbetrag in Höhe von 69,61€
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zu begleichen.
Kommen Sie der Zahlungsverpflichtung vollständig und fristgerecht nach, so verzichtet unser Auftraggeber auf die Restsumme i.H.v. 69,61 €.
Wir hoffen, auf diese Weise die Angelegenheit aus der Welt schaffen zu können.
IBAN: DE23700111100009969020
BIC: DEKTDE71002
Verwendungszweck: EM35-847165
Betrag: 69,61 €
Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß § 28a Absatz 1 Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und Sie die Forderung nicht bestritten haben.
Was kann ich tun dagegen. Da ich es momentan nicht wirklich dicke mit dem Geld habe. Ich brauche dringend Hilfe.
Mfg Wombat