Firma ***** -Notruftafel

Krennz

New member
Werde ich Morgen mal machen, interesiert mich doch was da abläuft.

Für jetzt "Gute Nacht allen"
 

Krennz

New member
Hab jetzt alles durchgelesen und mir stehen die Haare zu berge.

Werde mal versuchen mit meinen Bekannten über das Thema zu sprechen.
 

schnipselchen

New member
Hallo,
ich bin ganz neu hier und durch Zufall hier gelandet. Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber auch ich bin darauf reingefallen. Ich habe heute einen Vertrag unterschrieben. Dann meinte mein Mann, als er nach Hause kam, ich sollte doch mal deren Website suchen. Und ich fand Seiten, wo von dieser Firma abgeraten wird, wegen Abzocke. Ich habe den heute mittag abgeschlossenen Vertrag sofort gekündigt. Sowohl per Mail, als auch per Einschreiben mit Rückschein. Das 14- tägige Widerrufsrecht greift doch da und ich muss mir keine Sorgen machen, oder?

Ängstliche Grüße
schnipselchen
 

Krennz

New member
Wenn du eine Firma hast zaählt kein Widerrufsrecht. Das gilt m.W. nur unter Firma und Endverbraucher.

Hier kann ich allerdings die Anfechtung wegen BGB§§ 119 Irrtum, 120, falscher Übermittlung, 123 Täuschung oder DRohung und 142.1 Anfechtbarkeit bekannt. erklären.

Gleichzeitig kann ich erklären, dass keine übereinstimmende Willenserklärung zu Stand kam und mit einer negativen Feststellungsklage drohen.

Darüber hinaus verbiete ich die Weitergabe meiner Daten nach dem BDSG und verlange die sofortige Löschung.
 

schnipselchen

New member
Muss ich das alles im Widerruf angeben, oder reicht der Widerruf an die Firma an sich? Warum gilt denn das nicht für Firmen/ Selbständige?
 

Krennz

New member
Die §§ 312, 355 BGB sind ein Verbraucherschutzgesetz und gelten daher nicht für Firmen/Selbstständige. Daher kann ich als Firmeninhaber nur die Anfechtung erklären un d, wenn ich es mir leitsn kann, eine negative Feststellungsklage androhen. Obwohl, die Kosten einer negativen Feststellungsklage trägt in den meisten Fällen der Beklagte.
 
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Krennz

New member
Es sit kein Widrruf, sondern eine Anfechtung des Vertrages gemäss §§ 119, 120, 123 und 142.1 BGB.

BetrifftVertrag nr.xxxvom xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich die Anfechtung des Vertrages gemäss §§ 119, 120, 123 und 142.1 BGB.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich ausdrüklich und verlange die Löschung gemäss BDSG

Zahlungen werde ich nicht leisten und stelle die Forderung streitig.

MfG
Wenn ich die Forderung sofort streitig stelle dürfen sie kein Inkassobüro mehr beauftragen mich zu nerven. Mehr kann ein Inkassobüro nicht. :)
 

schnipselchen

New member
Ah, jetzt habe ich das verstanden ! Dankeschön! Eine Frage noch: Reicht das per Mail, oder lieber per Einschreiben mit Rückschein? Bei mir haben sie übrigens- während ich mir den Flyer ansah ( nach meiner Unterschrift) am Vertrag noch was geändert. Ist mir aber erst später aufgefallen, als ich mir alles in Ruhe ansah
 

schnipselchen

New member
Warum dürfen die mir eigentlich kein Inkassobüro auf den Hals hetzen, wenn ich die Forderung streitig stelle?

Danke vielmals, übrigens. Du hast mir wahrscheinlich sehr aus der Pazsche geholfen !
 

Krennz

New member
Weil es allgemein so gehandhabt wird, dass streitige Forderungen von Unternehmendie dem BDIU angehören nicht von Inkassobüros bearbeitet werden und auch Auskunfteien, wie z.B. die Schufa, speichern solche Forderungen nicht.

Es gibt allerdings auch Inkassounternehmen, die sich an sowas nicht halten und trotzdem nerven.

Doch Inkassobüros haben keinerlei Sonderrechte sondern sind wie ein Schreiberling, der den Forderungsstellern die Arbeit abnehmen und Geldbeträgte abmahnen und einziehen.
 
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schnipselchen

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Was soll ich denn tun, wenn sich ein Inkassobüro melden sollte? Oder gar ein Mahnbescheid eingeht? Ich wollte übrigens heute nachmittag zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Ist das ratsam?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator

Krennz

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Was Du noch tun k<nnst?

Abwarten und dioch wieder hier melden falls noch was kommt.

Und wenn schon Einwurfeinschreiben, dann mit Zeugen.
 

schnipselchen

New member
Also, ich nicht gekündigt, sondern Widerrufen. Das 2. Schreiben mit deinem Text der Anfechtung geht nachher in die Post. Was ist denn ein Einwurfschreiben? Ist das besser, als Einschreiben mit Rückschein?
 

Krennz

New member
Einwurfeinschreiben (mit Zeugen, der bestätigt dass das Schreiben im Umschlag war und gemeinsam bei Postens abgegebern wurde) können nicht zurückgewiesen werden, Einschreiben mit Rückschein schon. Der Postbote bestätigt, dass er das Einschreiben eingeworfen hat und es somit zugestellt wurde.

Schnippewippe hat da nen Link, wo man nachverfolgen kann, wo das Einschreiben geblieben ist.
 

schnipselchen

New member
Dankeschön für deine Hilfe! Ich werde das neue Schreiben jetzt so machen. Ich bin wirklich dankbar für deine tollen Tipps ( und hoffe, du kennst dich da nicht so gut aus, weil du selber schon reingefallen bist :ermm: )

Wie sieht es aus mit einer Anzeige bei der Polizei? Sollte ich das machen?
 
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schnipselchen

New member
Hier mal eine kurze Rückmeldung: Anfechtung verschickt, Strafanzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung gestellt, Anwalt informiert. Mit mir nicht!!! Ich werde mich wehren, bis aufs Blut!
Und danke nochmals für eure kompetente Hilfe!!!
 
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