Der Fahrer einer Straßenbahn in Karlsruhe ist rechtskkräftig zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden, weil er am Steuerstand sein Geschlechtsteil mit einer Handy-Kamera fotografiert und die obszönen Bilder an eine Passagierin geschickt hatte. weiter im link
Aha! Und ne Digitalkamera hamwa wahrscheinlich auch nicht?? Herr Snoopy, Sie verwickeln sich in Widersprüche!!! Ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß alles, was Sie jetzt äußern, gegen Sie verwendet werden kann!!
Wir kommen zu keinem Ergebnis so. Geht sich nur mit Vorladung. Außerdem, glaub ich, haste ja auch keinen Straßenbahnführerschein, das entlastet Dich wieder. Erinnere Dich: Handy-camera heißt nicht mehr als: Handliche oder praktische Kamera.
Strassenbahnführerschein hab ich nich, aber nen Strassenbahnfahrschein... aber det reicht nich dafür
Handliche oder Praktische Kamera? Wo jibbet´s denn soowatt?
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