Herr Gollner, Werbeanrufe sind für viele Verbraucher eine Belästigung, die ständig neue Blüten treibt. Vorab: Worin unterscheidet sich erlaubter von unerlaubter Telefonwerbung?..................................
Wäre ein solcher telefonisch abgeschlossener Vertrag denn überhaupt rechtskräftig?
Ja, das wäre er. Der Gesetzgeber hat zwar im vergangenen Jahr geregelt, dass Gewinnspielverträge nur dann gültig sind, wenn sie in Textform bestätigt werden. Das gilt aber eben nur für Gewinnspieldienste und nicht für andere Bereiche unerlaubter Telefonwerbung, wie beispielsweise Zeitschriften, Internetdienste, Versicherungen, Nahrungsergänzungsmittel oder eben Energieversorgung.
Hier sind telefonisch abgeschlossene Verträge grundsätzlich gültig – selbst wenn der Telefonanruf ohne vorherige Einwilligung erfolgte und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Welche Gefahren bestehen noch?
Teilweise werden Verträge am Telefon regelrecht untergeschoben. So glaubt der Angerufene, er habe sich nur informieren lassen, dennoch folgt darauf ein Willkommensschreiben mit Vertragsbestätigung. Deswegen sollte man in den Tagen nach einem solchen Telefonat die eigene Post sehr genau durchsehen.
Und dann?,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,