Kaffeefahrten und Werbeveranstaltungen.

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Henkel distanziert sich von vermeintlichen "Waschmittel"-Werbefahrten

Warnung vor vermeintlichen "Waschmittel"-Werbefahrten

Die Firma DVA DELTA VITAL AG (Zervartis AG) versendet schweizweit dubiose Einladungen zu Werbefahrten mit unseriösen Gewinnversprechen. Dabei werden die Adressaten zu einem gratis Ausflug inkl. kostenlosem Mittagessen eingeladen, und es werden Zusatzgewinne wie z. B. Waschmittel (Persil, Ariel, Omo etc.) versprochen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Henkel & Cie. AG sich in keiner Form an solchen Werbefahrten beteiligt und sich von solchen Veranstaltungen distanziert. Wir verurteilen derartige Werbefahrten, weil diese sowohl unser Unternehmen und unsere Marken in Verruf bringen als auch die Gutmütigkeit und das Vertrauen der Leute ausnutzen. Leider ist es unserer Unternehmung jedoch nur beschränkt möglich, juristisch gegen solche Veranstalter vorzugehen.

Mit diesem Beitrag möchten wir Sie vor solchen unlauteren Aktionen warnen. Die Henkel & Cie. AG rät Ihnen, solche Schreiben zu vernichten und sich von derartigen Werbeveranstaltungen fernzuhalten. Wir bitten Sie, auch Ihr Umfeld entsprechend zu warnen.

Hier finden Sie ein Beispiel einer solchen Einladung.

Eine Warnliste solcher Werbefahrten finden Sie übrigens auch auf folgender
K-Tipp Website: .ktipp.ch/service/Warnlisten/Werbefahrten.php...........die links zum anklicken findet ihr im link
 

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Kaffeefahrten Firma „AZ Kundenservice UG“, .

Von Gert Ungureanu

Geislingen. Mit einer neuen Masche sind betrügerische Ausrichter von Kaffeefahrten im Zollernalbkreis unterwegs. So wird vorgegeben, als "Insolvenzverwalter" aus der Insolvenzmasse eines sogenannten "Gewinn-Service" zum Vorteil des "Geschädigten" eine "angemessene Summe" erstritten zu haben.

Auch Familie B. aus Geislingen erhielt Post: ein seriös wirkendes Schreiben der Bürogemeinschaft für Finanzdienstleistungen Jensen-Weise-Feldhaus aus Bethen, angeblich die "Letzte Erinnerung an den festgesetzten Termin zur nachträglichen Gewinnübergabe".

In dem Schreiben werden die Geislinger aufgefordert, bis spätestens 15. März eine Antwort zu schicken an die Postfach-Firma "AZ Kundenservice UG", die – wen wundert’s? – genau wie die eingangs genannte Postfach-Bürogemeinschaft in 49649 Bethen sitzt. ..................weiter im link
 

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Die Berliner Zeitung sucht Opfer von Kaffeefahrten.

Sind Sie betroffen?

Sind Sie auch schon Opfer einer solchen Werbefahrt geworden? Schreiben Sie uns an online@bernerzeitung.ch, wir intereressieren uns für Ihre Geschichte.

Fiese Gehirnwäsche im Löwen-Säli statt frohes Shoppen im Westside


Zehn Stunden für die 9 Kilometer von Muri ins Westside: Die Berner Zeitung hat eine Abzockerreise von Olympia-Touristik inkognito begleitet. Statt dem versprochenen Bargewinn warteten aggressive Verkäufer und unnütze Produkte zu Wucherpreisen.
Die Freude der 66-jährigen Esther A.* aus Muri war gross, als ihr die Firma Olympia-Touristik einen Gewinn von 2000 Franken versprach. Auf einer «traumhaft schönen Ausflugsfahrt» mit Besuch im Westside werde der Preis ausbezahlt – «garantiert in bar». Identische Gewinnversprechen verbunden mit mindestens drei Carreisen ins Westside hatten in den letzten Wochen Dutzende Haushalte in der Region Bern erhalten...................weiter im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zwar schon etwas älter: Verbraucherzentrale-Bayern warnt:

Dubiose Gewinnmitteilung von "Jensen-Weise-Feldhaus"
[...]
Das Unternehmen versendet Schreiben mit einer Einladung zum "nachträglichen Gewinnübergabetermin" für 970,04 Euro. Die Verbraucherzentrale sieht darin den raffinierten Versuch eines Anbieters, auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken.
[....]
Quelle&mehr: Verbraucherzentrale-Bayern

Ps.
So solllten alle Gemeinden reagieren>> Lahn-Dill-Kreis
 

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Kaffeefahrt Schreiben mit Briefkopf "Schon BEZahlt.Danke."

"Schon BEZahlt.Danke"- nur ein Lockruf zur Kaffeefahrt
Verbraucherzentrale: Gewinnmitteilung täuscht die Adressaten
Einen Gewinn in Höhe von 1875 Euro verspricht derzeit ein Schreiben, das viele Verbraucher Sachsen-Anhalts erhalten. "Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Gebühren" heißt es weiter in dem Schreiben mit dem Briefkopf "Schon BEZahlt.Danke." ,
Um welche Gebühren es sich handelt, ist zwar völlig offen, aber die Worte "Schon BEZahlt.Danke.", die Farbgebung und das Schriftbild suggerieren den Adressaten, dass es sich wohl um die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) handeln würde. Der Absender versteckt sich hinter einer Postfachadresse in Lastrup.

Das Schreiben entpuppt sich nach genauer Betrachtung als Einladung zur Kaffeefahrt. Die vermeintlichen Gewinner sollen sich zur Gewinnübergabe anmelden, für das leibliche Wohl sei gesorgt, auch eine Sonderprämie wird in Aussicht gestellt:"Ein neuer LCD-Flachbildfernseher inklusive ein Jahr lang Gebührenbefreiung für Ihr neues Gerät" wird versprochen, vorausgesetzt ein weiterer Kunde wird mitgebracht.............aus dem link
Der dürfte dann einen Freund/ Freundin weniger haben :laugh:


Elektrolyse-Fußbad mit Entgiftungsfunktion
Nach Zugabe von Jodsalz und einigen Minuten Wartezeit nimmt dabei das Badewasser einer Testperson regelmäßig braune Farbe an. Der Verkäufer begründet dies gegenüber seiner weitgehend aus Rentnern bestehenden Zuhörerschar damit, dass durch die Elektrolyse Giftstoffe aus dem Körper des Badenden gezogen werden. Dass dieser Effekt nach einem der Polizei schon seit 2009 vorliegenden Gutachten auch dann auftritt, wenn gar keine Körperteile im Becken sind, verschweigt der Mann mit gutem Grund. Schließlich verkauft er das Badegerät, das einen Wert von bestenfalls 50 Euro hat, zum "Schnäppchen-Preis" von fast 1.000 Euro..........weiter im link
 
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Prozess gegen Werbeverkaufsveranstalter - Verteidiger kam nicht

Prozess gegen Werbeverkaufsveranstalter - Verteidiger kam nicht- Prozess platzte :D

von Franz-Josef Höffmann

Lastrup - Das wird teuer: Weil er Freitag dem Prozess gegen zwei Werbeverkaufsveranstalter ohne Entschuldigung ferngeblieben ist, muss ein Anwalt aus Bremen nun alle Kosten tragen – mindestens 3000 Euro.

Verhandeln wollte das Cloppenburger Amtsgericht gegen zwei Werbeverkaufsveranstalter aus Lindern und Lastrup. Die 36 und 50 Jahre alten Männer mussten sich wegen Betruges verantworten, weil sie auf einer Werbeverkaufsveranstaltung in Tschechien Senioren aus Sachsen übers Ohr gehauen haben sollen.

Weil die Angeklagten im Ermittlungsverfahren geschwiegen hatten, hatte das Gericht etliche Zeugen aus Sachsen und Tschechien als Zeugen geladen. Doch der Verteidiger kam nicht. Ohne ihn konnte nicht verhandelt werden, nun muss er zahlen – nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Anreise und Unterbringung der Zeugen. ...............weiter im link

Vielleicht wollte man auch einfach nur auf diesem Wege ein Urteil gegen ihre Machenschaften vermeiden. :whistle:
 

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Kaffeefahrten Glückwunsch für ""40 Jahre"" Rückblick.

Kaffeefahrten – die unendliche Geschichte

Seit mehr als 40 Jahren werden auf so genannten Kaffeefahrten meist älteren Menschen überteuerte Produkte angedreht, zum Kauf überredet mit allen Mitteln der psychologischen Marketing-Kunst. Ein Rückblick zeigt, wie sich die Methoden zwar ändern, die Masche aber immer dieselbe ist.


Polizisten inkognito bei Kaffeefahrt

Handys und Reisen wollte ein Veranstalter 30 Senioren in Cham verkaufen – ohne Reisegewerbekarte.
 
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kaffeefahrt- Verbraucherzentrale erstattete Strafanzeige

Nepp auf Kaffeefahrten ging weiter

Verbraucherzentrale erstattete Strafanzeige

.............................
............Nachdem CLT aufgrund eines von der Verbraucherzentrale Brandenburg erstrittenen und inzwischen rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Oldenburg vom 26.1.2011 (AZ: 5 O 2691/10) plötzlich als E.T.V. Vertrieb UG Schierlingsfeld umfirmierte und mit einer Calzone S.a.r.l. aus Luxemburg die gleiche Masche weiter betrieb, erstattete der Verbraucherverband Strafanzeige wegen Betrugsverdachts bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Fischer-Volk weiter: "Denn ob die verkauften Reisen überhaupt stattfinden, scheint bei diesem Vorgehen fraglich." Sie rät Betroffenen dringend, die Reiseverträge nachweislich per Einwurf-Einschreiben zu widerrufen und Strafanzeige zu erstatten, wenn die bereits gezahlten Gelder nicht zurückgezahlt werden. Auf keinen Fall sollten noch ausstehende Restzahlungen auf Konten des "Dreiergespanns" überwiesen werden...................aus dem link
 

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Klage gegen (Konsumentenschutz ) - UrlaubsPlus Reisen- Verwaltungsbüro Koch&Wagner

Klage gegen - UrlaubsPlus Reisen- Verwaltungsbüro Koch&Wagner
....................Wie schon berichtet, trat das Unternehmen „UrlaubsPlus Reisen" mit dem Namen „Verwaltungsbüro Koch&Wagner" auf und vermittelte durch solche Schreiben den Eindruck, auf Grund eines gerichtlichen Auftrags ein Urteil gegen ein Werbefahrtenunternehmen zu vollstrecken. Auf Grund dieses Urteils würde allen Geschädigten eine Summe von rund EUR 3000,-- ausbezahlt werden, und das orginellerweise auf einer Werbefahrt (
Nun wird dieses Unternehmen vom VKI im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geklagt!....................................................

Gestützt wird diese Klage auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - aus folgenden Gründen:

* weil Werbung mit Gewinnen dann unzulässig ist, wenn es in Wirklichkeit keinen Preis oder sonstigen Vorteil gibt,
* weil das UWG unrichtige Behauptungen verbietet, wie die Aussage, man handle als "Beauftragter des Gerichts", quasi also also in Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten,
* weil das Unternehmen unrichtigerweise behauptet, sein Handeln sei von einem im Bundesland des Verbrauchers zuständigen Konsumentenschutz und einem Gericht genehmigt worden,
* weil das Unternehmen eine Zusammenarbeit mit dem Konsumentenschutz vortäuscht, wodurch KonsumentInnen der Zusendung ein höheres Vertrauen schenken

Insgesamt ist die Zusendung geeignet, die Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit von KonsumentInnen zu beeinträchtigen und sie zu veranlassen, Entscheidungen zu treffen, die sie sonst nicht getroffen hätten.

Ob das Gericht unserer Ansicht folgt, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie am Laufenden!.................mehr im link

Ein Kaffeefahrten-Anbieter wirbt wieder mit einem falschem Telefonbuch-Logo


Ein Fall fürs Altpapier sind angebliche Gewinnbenachrichtigungen von „Das Telefonbuch“. Preise sollen „in netter Atmosphäre und bei ausgelassener Stimmung feierlich überreicht“ werden. Die Verbraucherzentrale warnt.............mehr im link
 
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Kaffeefahrt- Verbraucherzentrale mahnt Schweizer Veranstalter ab

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
31.03.2011
Wohlfühl-Reisen ohne Insolvenzschutz

Verbraucherzentrale mahnt Schweizer Veranstalter ab


Wie Familie K. aus Hohen Neuendorf buchten auch viele andere Brandenburger bei einer Kaffeefahrt des Schweizer Veranstalters Wohlfühl Reisen AG mehrtätige Reisen "für null Euro". Doch wie meist bei angeblichen Schnäppchen langte der Veranstalter nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu – und übergab nicht einmal den obligatorischen Reisesicherungsschein zur Insolvenzabsicherung für die Kunden. Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk rät deshalb: "Reisende sollten den Vertrag sofort kostenfrei stornieren und ihre Zahlungen zurück verlangen!" Gleichzeitig hat die Verbraucherzentrale Brandenburg den Veranstalter abgemahnt, um den Anbieter auf diese ungesetzliche Verfahrensweise hinzuweisen und Verbraucher künftig vor Zahlungen an nicht insolvenzversicherte Reisever-anstalter zu schützen. Sichert sich Wohlfühl Reisen künftig nicht in Deutschland gegen eine mögliche Insolvenz ab, wird die Verbraucherzentrale gerichtliche Schritte prüfen................................weiter im link
 

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AW: Vom Preisrätsel zur Kaffeefahrt -Datenhandel

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
05.04.2011
Die seltsamen Wege des Datenhandels - Vom Preisrätsel zur Kaffeefahrt
Verbraucherzentrale rät zum sparsamen Umgang mit den eigenen Daten
Immer und immer wieder landen auch Gewinnbenachrichtigungen einer Bus-Organisation-Logistik aus dem Gewerbegebiet Zschäschütz bei Döbeln in den Briefkästen von Verbrauchern. Was sonst richtiger Weise im Papierkorb landet, erregt bei den aktuellen Schreiben jedoch die besondere Aufmerksamkeit der Adressaten. Auf das Schreiben kopiert ist ein Auszug der Teilnahmekarte an einem Preisrätsel. Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer und Geburtstag sind dort mit eigener Handschrift für den Verbraucher nachlesbar. Das hat auf den ersten Blick eine beeindruckende Wirkung. Die angeschriebenen Verbraucher haben an einem Preisrätsel teilgenommen und warum sollen sie dann nicht auch gewonnen haben? Für die ersten drei Gewinner wären 3.000 Euro in bar nominiert. Telefonisch hätte man den Gewinner nicht erreicht. Auch das klingt glaubwürdig, die Telefonnummer haben die Betroffenen selbst angegeben. Geladen wird zur persönlichen Gewinnübergabe im Rahmen eines schönen Tagesausfluges. Die Buspauschale von 19,90 Euro wird übernommen, man könne essen und trinken nach Herzenslust und würde auch sonst mit Geschenken überhäuft werden.....................weiter im link
 

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AW: Kaffeefahrten Betrüger, die sich als Mitarbeiter örtlicher Banken ausgeben.

Betrüger, die sich als Mitarbeiter örtlicher Banken ausgeben.
Betrüger, die sich als Mitarbeiter örtlicher Banken oder großer Gewinnspiel-Gesellschaften ausgeben, rufen im Kreis Mettmann vorwiegend ältere Leute an und behaupten, dass die Angerufenen Geld gewonnen haben. Dabei geht es natürlich immer um eine große Summe, damit der Anreiz auch stimmt. Nach Auskunft der Anrufer geht es dann nur noch darum, wie man das viele Geld "sicher" überweisen kann. Und genau hier schnappt die Falle zu. Zur Auszahlung des Gewinns sollen sich die vermeintlichen Glückspilze sogenannte Paysafe-Karten kaufen, auf welche der Gewinn dann überwiesen werden soll.

Bei diesen Karten handelt es sich um Zahlungsmittel, die man in verschiedenen Geschäften und auch an vielen Tankstellen zum Preis von 10, 25, 50 und 100 Euro kaufen und dann zum Einkauf im Internet verwenden kann. Diese Karten sind mit einer PIN-Nummer vor unbefugtem Zugriff gesichert. Wenn die Opfer sich tatsächlich zum Kauf solcher Karten entscheiden, bekommen sie schnell weitere Anrufe der Betrüger, die dann die telefonische Übermittlung der PIN-Nummern verlangen, angeblich zur Überweisung des Gewinns.


Doch auf die Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne warten die Opfer dann stets vergeblich. Stattdessen können die Betrüger mit den PIN-Nummern über das erkaufte Guthaben der Karten verfügen und kaufen damit selber im Internet ein..,..................aus dem link
 

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Kaffeefahrt aus Angst vor Schadenersatzansprüchen

Kaffeefahrt aus Angst vor Schadenersatzansprüchen

http://org.polizei-bwl.de/PDTuttlingen/Presse/Pressemitteilungen/Pressebericht-06-04-2011-03.pdf
Es war die Angst vor angedrohten Schadenersatzansprüchen, die am vergangenen Dienstag etliche Senioren veranlasst hatte an einer Senioren-Kaffeefahrt teilzunehmen. Schon vor Tagen ist die Polizeidirektion Tuttlingen auf eine anberaumte Kaffeefahrt aufmerksam geworden. Ein Rentner aus Tuttlingen hatte sich an die Polizei gewandt, weil er eine Reisebestätigung für eine Busreise mit unbekanntem Ziel erhielt. Dem Anschreiben zufolge soll er bereits im März sich für die Reise verbindlich angemeldet haben. Weiter war zu lesen, dass eine Stornierung aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr möglich sei, für diesen Fall habe er die vollen Kosten in Höhe von 19,90 Euro zu tragen. Weil er sich absolut sicher war, keine Busreise gebucht zu haben, vermutete er eine Betrugsabsicht und ging zur Polizei. Die Beamten beruhigten ihn, denn beim näheren Lesen des Schreibens war für diese sofort klar, dass es sich um eine getürkte Kaffeefahrt handelt.

Für die Polizei war dies aber auch zugleich Anlass, sich vor Abfahrt der Reise am vergangenen Dienstag, gegen 08.30 Uhr, am angegeben Treffpunkt (in zivil) einzufinden. Wie erwartet, standen dort bereits etliche Senioren, fast alle gleichen Jahrgangs. Nachdem die Polizisten sich vorstellten und die Reiselustigen darüber informierten, was auf sie zukommen dürfte, erhielten sie prompt von allen die Bestätigung, dass sie erst am Samstag von ihrer scheinbar gebuchten Reise erfahren haben. Um den angedrohten Kosten aus dem Weg zugehen, würden sie halt mitfahren, denn sonst müssten sie ja zahlen, war ihre feste Überzeugung. ...............weiter im link
 
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opa54

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Hallo, bin neu hier. Habe da mal eine Frage, ich bin vor kurzer Zeit auch auf so jemanden hereingefallen. Ich habe mir für ca. 1000€ Kochtöpfe zur besseren Ernährung verkaufen lassen, bei der Veranstaltung hörte sich das alles sehr gut an. Ich kaufte die Töpfe, jetz möchte ich sie aber zurückgeben, habe keine Anschrift mehr. Der Firma kommt aus dem Ruhrgebiet, mehr weiß ich leider nicht mehr. Bitte um Hilfe!
 

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Einladung zur Taufe der MS Queensburry / Die Tricks des Kapitäns Larsson


Lahn-Dill-Kreis -
Die Tricks des Kapitäns Larsson
"Einladung zur Taufe der MS Queensburry"
Adresse in der Antwortkarte:
Veranstaltungsservice MS Queensburry, Postfach 6235, 49095 Osnabrück

Warnung erstmals veröffentlicht am 4. März 2011.
Seither vier Mal ergänzt/überarbeitet, zuletzt am 7. April 2011.

Generelles
Nehmen Sie an den Fahrten, vor denen nachfolgend gewarnt wird nicht teil. Die versprochenen Gewinne oder Geschenke gibt es nicht. Sie laufen vielmehr Gefahr, von den oft sehr geschickt und verlogen vorgehenden Verkäufern abgezockt zu werden.

Wo kursiert die Gewinnmitteilung bisher?
Bisher haben uns aufmerksame Bürger aus
- dem Landkreis Goslar (NS)
- dem Oder-Spree-Kreis,
- dem Landkreis Barnim (beide Brandenburg),
- der Stadt Oberhausen (NRW),
- dem Landkreis Mittelsachsen,
- dem Landkreis Hildburghausen (TH.),
- dem Landkreis Leipzig,
- dem Wetteraukreis (Hessen),
- dem Kreis Unna (NRW),
- dem Landkreis Ostholstein (S-H),
- dem Landkreis Rotenburg an der Wümme (NS),
- Berlin und
- Hamburg ...
Ihre jeweiligen verkappten Kaffeefahrten-Einladungen zukommen lassen und so diese Warnung überhaupt erst ermöglicht.

Hinweise zu Kontakten mit uns
Wir veröffentlichen die Verbreitungsgebiete der unseriösen Gewinnmitteilungen nur, soweit uns diese als Originale, Scans, Kopien oder Faxe übermittelt werden.
Als Kreisverwaltung eines mittelhessischen Kreises müssen wir uns notwendigerweise darauf beschränken über Informationen und Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten. Mehr können wir nicht tun. Bitten sehen Sie daher von Anrufen ab. Ihre Gewinnbenachrichtigungen nehmen wir aber entgegen. An Teilnehmerberichten sind wir besonders interessiert...................................................weiter im link
 

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Kaffeefahrten "Das Telefonbuch 2010/2011"

Auch mal wieder im Gespräch.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
14.04.2011
Gewinnspiel zum neuen Telefonbuch
Verbraucherzentrale warnt vor unlauteren Gewinnversprechen und fragwürdiger Reservierungsbestätigung
Vor einem Gewinnspiel, das angeblich "unter allen Einträgen" im "örtlichen Telefonbuch" veranstaltet wurde, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit sind verschiedene Schreiben mit Absender "Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis für Deutschland" in Rheinland-Pfalz in Umlauf. Sie erwe-cken den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen. In einem Schreiben heißt es "1500,00 Euro pro Person stehen zur Auszahlung", in anderen Briefen steht im Betreff "Reservierungsbestätigung zur Gewinnauszahlung".................................

...................................Wer sich angemeldet hat, erhält kurz später eine Reservierungsbestä-tigung. In diesem Schreiben droht der Veranstalter bei Nicht-Teilnahme, die reservierten Plätze und das vorbestellte Essen pau-schal in Rechnung zu stellen. Hierzu sei er "laut Gesetzgeber berechtigt". Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Stornierungskosten sind rechtlich nur zulässig, wenn diese im Vorfeld und vertraglich vereinbart wurden. Beides ist hier nicht gegeben. ...................aus dem link
Da werden es wieder viele Leute glauben.
 

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Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen vom

Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen vom

meldeten den Vorfall bei der Polizei. Die wollte wissen, wer dahinter steckt und schaute am Mittwoch kurzerhand selbst an den Abholstellen in Offenbach nach. Pünktlich um 6.15 Uhr fuhr der Bus in Bieber ein und hielt wie auf der "Anmeldung" angekündigt in der Aschaffenburger Straße. Dort zeigten die durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen in Sachen Kaffeefahrten ihre Wirkung. In Bieber stiegen nämlich keinerlei Fahrgäste zu. Auch an der zweiten Station in der Offenbacher Innenstadt stiegen lediglich drei Rentner zu. Die Fahrt ging danach ins Stadtgebiet Frankfurt weiter. Dort wurde der Reisebus nach Zustieg weiterer Frankfurter Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen, zumal der Busfahrer offensichtlich die Polizei bemerkt hatte und dies noch während der Fahrt seinem Auftraggeber per Handy mitteilte. Nach entsprechender Ansprache des Busfahrers und Aufklärung seiner Fahrgäste wurden er sowie der Reisebus durch die Beamten der Verkehrsinspektion auf Verstöße hin überprüft. Der Reisebus selbst war neu und entsprechend in technisch einwandfreiem Zustand. Allerdings reagierte der Busfahrer sichtlich verstimmt, als die Beamten der Verkehrsinspektion ihm eröffneten, dass er nicht nur verbotener Weise während der Fahrt mit dem Handy telefoniert habe, sondern auch noch ein Verstoß gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurde. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro; seine Ehefrau, die die Halterin des Reisebusses ist, muss sogar mit 1.000 Euro rechnen. Die Kaffeefahrt, welche ursprünglich nach Koblenz zu einer Frühlingsausstellung eines angeblichen Blumen- und Gartencenters führen sollte, wurde nicht fortgesetzt, so dass die angeschriebenen Rentner nun auch keine "Stornierungsgebühren" befürchten müssen. Vielmehr dürfte diese Kaffeefahrt eine recht kostspielige "Leerfahrt" für den Busunternehmer und die Veranstalter, gegen die die Ermittlungen des Offenbacher Betrugskommissariates auf Hochtouren laufen, gewesen sein.....................aus dem link
 
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