Kino.to

schnippewippe

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Da es wieder eine neue Wahrnung vor kino.to gibt, stelle ich mal einige Lings dazu ,auch hier im Forum mit ein.
Adrian Fuchs: Kino.to verweist ausdrücklich darauf, selbst keine urheberrechtlich heiklen Inhalte zu hosten, sondern lediglich auf entsprechende Angebote zu verlinken. Die meisten Links jedoch führen auf Seiten, die zur persönlichen Dateneingabe, zum „Scan“ der Festplatte oder zur Installation von angeblich benötigten Plugins auffordern. Die Vorgehensweise ist dabei kreativ: Mal soll ein neuer Divx-Player dafür sorgen, dass das Video ohne Ruckler abgespielt wird, mal ist von einem dringenden Sicherheitsupdate die Rede, ohne dass der User nicht fortfahren könne. Erlaubt ist offenbar, was Umsatz steigert.

PiratePlay:
Die meisten Videos starten tadellos, wenn man einfach auf den Play-Button klickt und die Aufforderungen stur ignoriert.

Adrian Fuchs: Eben. Wer hier seine persönlichen Daten angibt oder die eigentlich vom Hersteller kostenfrei angebotene Software wie etwa den Flash-Player installiert, sitzt schon in der Kostenfalle

PiratePlay: Warum wehrt sich Kino.to nicht gegen solche Methoden?

Adrian Fuchs:
Seiten wie Kino.to finanzieren sich zu einem Löwenanteil aus dem Bewerben von Abzockangeboten. Das Portal ist für Abzocker schlichtweg deshalb so attraktiv, weil man hier mit einem enormen Traffic rechnen kann, der lukrativen Umsatz verspricht. Schließlich ist Kino.to derzeit laut Alexa Traffic Rank die 47. der meistbesuchten Webseiten in Deutschland, und Platz 718 weltweit.
.............weiter zum Gespräch im Link

Abofallen auf Kino.to – Interview PiratePlay
Was tun wenn man in der Kostenfalle sitzt erklärt hier die Verbraucherzentrale.
Es gibt keinen Vertrag, der Sie zur Zahlung verpflichtet!
FAQ Internetvertragsfallen Verbraucherzentrale Berlin
“Kino.to” Erfolglose Jagd auf die deutschen Raubkopierkönige
Seit Monaten verfolgen Filmbranche und Staatsanwälte Kino.to, die größte deutschsprachige Raubkopien Internetseite. Aber der Erfolg will sich nicht einstellen...................................................
In dem unteren Kommentar befindet sich ein Link wo man zu den Musterbriefen kommt.

Warnung vor dem Web-Kino

Streaming-Seiten für raubkopierte Filme und TV-Inhalte gehören zu den populärsten Web-Angeboten. Deutsche Videofans lassen sich gern von Kino.to versorgen - und bekommen dabei oft mehr, als sie wollen: Der Verbraucherzentrale zufolge ist die Seite eine der schlimmsten Abo-Fallen im Web.............................bericht im link
Wer nicht lesen will :whistle: Mal 2 Videos über diese Sache
kino to - WARNUNG
ZDF WISO - Abzocke auf Kino.to und Antivirus-Security.net

kino.to Abzocke by Jens Katzenjens :sad: :mad:Damit sind die bis jetzt eingestellten videos alle nicht mehr zu sehen:shocked: Kann mir gut vorstellen das den Abzockern seine Videos nicht gefallen. :)
Hier die neue Adresse von """ inside.katzenjens.de """

Kino im Internet: Schon das Anschauen ist verboten


Hier einen Bericht aus der Westdeutsche Zeitung.
2008. Das Gesetz ist ja geblieben.

Urteil Anschauen = Besitzen? Also das kann man ja auf die Sache Kino.to übertragen.
Für die User die den link nicht öffnen können.
 

schnippewippe

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Kino.to-Hackerangriffe auf Raubkopierer

Hackerangriffe auf Raubkopierer
Deutschlands beliebteste Internetseite für raubkopierte Filme und Serien, Kino.to, steht unter Beschuss von Hackern. Zudem leidet das illegale Portal unter wachsendem Konkurrenzdruck.

Seit Jahren liefern sich die Piratenjäger der Filmindustrie und die Betreiber der illegalen Internetseite Kino.to ein Katz-und-Maus-Spiel. Nun aber scheint Deutschlands beliebteste Website für raubkopierte Filme und Serien zunehmend mit Problemen zu kämpfen. Nicht nur, dass immer mehr Konkurrenz aufkommt, die ebenfalls Kinostreifen und TV-Sendungen in deutscher Sprache illegal im Netz anbietet. Auch machen den Betreibern zurzeit Hacker das Leben schwer. Diese hatten etwa am vorvergangenen Montag die Seite mit digitalen Anfragen so überschüttet, dass sie überlastet und für die Nutzer nicht mehr erreichbar war.....................weiter im link.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Kino.to-Hackerangriffe auf Raubkopierer

Link schrieb:
Nun aber scheint Deutschlands beliebteste Website für raubkopierte Filme und Serien
:whistle: Und auch bei den Abofallenbetreibern sehr beliebt.
Im Augenblick bei Top-Of-Software.de.

will man einen Film "sehen" ,dann muss man erst den DIVXWeb-Player aktualisieren.




Macht man das,dann landet man bei Top-of-Software.:whistle:
 

schnippewippe

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Musterklage gegen Internet-Provider wegen unterlassener Sperrung des Zugangs zu kino

Filesharing: Filmwirtschaft erhebt Musterklage gegen Internet-Provider wegen unterlassener Sperrung des Zugangs zu kino.to

Genug ist genug, wird sich der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) gedacht haben, als man der Betreiber von kino.to nicht habhaft wurde und das dort vorgehaltene Angebot aktueller Kinofilme nicht anderweitig gestoppt bekam. Zitat: “Bis 2008 betrieb kino.to seine Server in den Niederlanden, nach einer vom VAP initiierten Klage flüchtete kino.to jedoch nach Russland. kino.to stellt für den User eine einfache und schnelle Verbindung zu Film-Raubkopien her. Mittels Streaming-Technologie kann jeder Internet-User die Filme kostenlos und ohne Registrierung ansehen.” Nun soll der Provider haften und den Zugang zu kino.to im Rahmen einer Domain-Sperre blockieren. Da dieser sich jedoch weigert will man nun eine “Musterklage” anstrengen, um dem illegalen Streaming Einhalt zu gebieten. Zum vollständigen Beitrag...............aus dem link
 

schnippewippe

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Kino.to: Sind Streaming-Filmportale legal oder illegal?

Kino.to: Sind Streaming-Filmportale legal oder illegal?

Auf Kinofilm-Portalen wie kino.to können sich Nutzer Filme bereits wenige Tage nach dem Kinostart von zu Hause aus kostenlos anzusehen. Dabei drängt sich die Frage auf, ob Kinofilm-Streaming-Portale legal oder illegal sind. Zwar handelt es sich auch hier um urheberrechtlich geschützte Filmwerke, mit dem die Filmhersteller nicht nur die Kosten wieder einspielen, sondern auch Gewinn machen wollen. Allerdings werden dabei im Gegensatz zum Filesharing die Filme nicht auf die Rechner der Nutzer herunterladen.
Unser Top-Artikel klärt darüber auf, ob die Nutzung von Kinoportalen legal möglich ist......................................zum weiteren Artikel im link
 

schnippewippe

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Kino.to für UPC-Kunden gesperrt

Kino.to für UPC-Kunden gesperrt


Der österreichische Internet-Provider UPC ist gerichtlich dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugriff auf die Streaming-Plattform kino.to zu sperren. Das teilte der Verein für Antipiraterie (VAP) mit. Er ist Ende 2010 zusammen mit Filmproduzenten aus Österreich und Deutschland gegen UPC vor das Handelsgericht Wien gezogen und hat dort nun eine einstweilige Verfügung erwirkt...............................weiter im link
 

schnippewippe

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Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Die von einem Wiener Gericht vorläufig angeordnete Sperre der Linksammlung kino.to im Netz von Telekabel Wien ist seit Mitternacht aktiv. ergangen Andere Netze des Telekabel-Eigentümers UPC Austria sind nicht betroffen. Die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien war zwar schon vergangene Woche ergangen. Der Kläger, ein von der Filmindustrie finanzierter Verein für Anti-Piraterie (VAP), hat die erforderliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro aber erst Ende dieser Woche bei Gericht hinterlegt.
Eine Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ist noch nicht absehbar. Kino.to ist eine laufend aktualisierte Sammlung von Links, die auf Videostreams auf anderen Webseiten verweisen. . .......................weiter im link
 

Niclas

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De kleine Eisbeer

Super-Moderator

Sreenshot Kino.to


Die Polizei ist bundesweit gegen die Betreiber der Internetseite Kino.to zur illegalen Verbreitung von Filmen vorgegangen. Bundesweit wurden am Mittwoch mehr als 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mitteilte. Geleitet werden die Untersuchungen von der sächsischen Sonderermittlungseinheit Ines.
Quelle&mehr: Abendblatt.de
 

Niclas

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kino.to: Ermittler*verhaften mutmaßliche Betreiber*von Raubkopie-Seite - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite
kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet.
Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Ist doch immer wieder bezeichnend, wann die Strafverfolger echtes Engagement zeigen:
Jedenfalls nicht wenn es um die Belange des Otto Normalo geht
 

schnippewippe

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Ermittlungen gegen kino.to - Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat." ................................

..................................................................................

die Filmindustrie vertritt - anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen. Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gem. § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit ca. 10 Euro orientieren dürfte. ............................................................ mehr darüber im link
Aber wir wissen auch, dass Anwälte nicht immer einer Meinung sind.
Ermittlungen in Sachen kino.to: Was haben Nutzer zu befürchten?

.....................................................................................................................................................................................................An diesem Punkt muss dem Leser eines klar werden: Es gibt kein “richtig” oder “falsch” in dieser Frage, wie eigentlich fast immer in juristischen Fragen, speziell bei der Auslegung von Gesetzen. Jeder Jurist kann mit sehr guten Gründen grundverschiedene Positionen in dieser Frage beziehen und voller Inbrunst seine Position vertreten. Sollte vielleicht eines Tages der Bundesgerichtshof sich einmal für eine Position entscheiden, macht das auch nicht diese Position “richtig”, sondern es steht ab dann schlicht fest, dass die andere Auffassung vor den Gerichten einfach nur schlechtere Karten hat. So ist das mit uns Juristen, deswegen füllen wir ganze Bücher zu Fragen, die vor Gericht keinen Interessieren – und deswegen wäre es aus meinem Blickwinkel unseriös, hier eine Voraussage zu treffen, wie es vor einem deutschen Gericht endet.......................................................................................................................................................................................mehr im link -
 
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schnippewippe

New member
“Kino.to ist noch nicht zu Ende.” – Interview mit einem Uploader

Wer auf der Seite am linken Rand klickt, bekommt die Berichte zu den kurzen Zitaten zu lesen.
Beispiel:
Kino.to ist tot.
Es lebe Kino.to
9 Stundeen veröffentlicht

INFOKRIEG BLOG
9 Stundeen veröffentlicht

kino.to down – und jetzt? | The Marth World v2
9 Stundeen veröffentlicht

Wusste gar nicht , das es links sind :huh:

Filesharing: Verstößt das Betrachten der kostenlosen Kinofilme auf kino.to gegen das Urheberrecht?
 
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schnippewippe

New member
Erschütterndes Exempel in Dresden

Da möchte wohl der Gardekorps die Generalstaatanwaltschaft ein Exempel statuieren:

Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich bei solchen Websites nicht um Kavaliersdelikte handelt.

Daß eine Verurteilung dann auch vor dem Hintergrund knackiger wirtschaftlicher Interessen erwünscht wird, liegt auf der Hand:

Die GVU hegt darüber hinaus die Hoffnung, dass die Polizeiaktion gegen Kino.to “eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken” werde.

Quelle: heise online

Update (20:40 Uhr):

Die Domain GVU.de ist immer noch kaum erreichbar. “Sie wurde durch einen so genannten DDoS-Angriff lahmgelegt”.

berichtet Meedia. Warum wundert mich das jetzt nicht?.................aus dem link

Rache für Abschaltung von „kino.to“ Computerfreaks legen Onlinejäger-Portal lahm


Leipzig/Berlin – DIE RACHE DER NERDS*!

Wenige Stunden, nachdem die Polizei in Leipzig das größte deutschsprachige illegale Filmportal „kino.to“ (4 Mio Nutzer täglich) gesprengt hatte, legten Computerfreaks die Homepage der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU) lahm.............mehr im link
 
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schnippewippe

New member
Kriminalpolizei Sachsen wurde wegen “Kino.to” von Rechtsanwälten abgemahnt

Abmahnung wegen Kino.to Domain: Scheint für die Kriminalpolizei bzw. das sächsische Staatsministerium des Inneren ja irgendwie dumm gelaufen zu sein, aber offenbar wurde nach der fragwürdigen Razzia gegen die Betreiber von Kino.to und der Beschlagnahme der Domain eindeutig gegen § 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes verstoßen.

Da nach der Enteignung der Domain Diese Seite wurde wegen Versto gegen das Urheberrecht gesperrt! durch die federführende Staatsanwaltschaft, bzw. das sächsische Staatsministerium nun der Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen für den Inhalt der Webseite Diese Seite wurde wegen Versto gegen das Urheberrecht gesperrt! verantwortlich ist, sollte dieser auch den im Telemediengesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen!

Gleiches Recht für alle oder steht das sächsische Staatsministerium etwa über den Gesetzen?.........................weiter darüber im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
denn der Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz ist wohl nicht zu übersehen,
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Quelle: § 5 TMG Allgemeine Informationspflichten

:whistle: Ein Anwalt der keine Ahnung hat?
 

schnippewippe

New member
Hier mal die Abmahnung

und was ein Anwalt auch noch dazu meint

Beispiel:
Abmahnung als Werbung?
Nach einem Besuch der mit Werbung voll geladenen Homepage des “Cineastentreffs” wird klar, dass die Abmahnung des Landes Sachsen weniger dem Bemühen geschuldet ist, die Lauterkeit im Wettbewerb herzustellen, sondern die Bekanntheit des Projekts und damit auch die Klickzahlen auf die eingeblendete Werbung zu erhöhen. Die “Cineasten” räumen den Zweck ihres Schreibens dort auch freimütig ein:
 
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