Konnex me - Hilfe..

schnippewippe

New member
Da die Verbraucherzentrale im Bericht mitteilt ""
Auf der Straße oder im Bahnhof locken seit einiger Zeit Mitarbeiter der Hansestar Marketing GmbH - Konnex - besonders jüngere Leute in angeblich kostenfreie Mobilfunkverträge. Die versprochene Kostenfreiheit entpuppt sich bei näherer Prüfung als Fallstrick, wenn nicht alle im "Kleingedruckten" genannten Bedingungen der Marketing-Firma eingehalten werden. Wegen dieser Verkaufsmasche wurde beispielsweise die Firma Cosma Plus vom Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen Irreführung über Kostenlosigkeit abgemahnt. ..................der link
Rotor.Promotion (Cosma PLUS GmbH) Abzocke!?
Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=ckgmRncr9c4&feature=related

Teil2
http://www.youtube.com/watch?v=efQ1x74jTlI

Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=FwPBYOJQezM
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
@ Clarissa

Man muss nur mal in § 122 BGB schauen.
Warum nagelst du dich immer nur auf § 122 BGB fest??
Bedenke eines, natürlich kann ein Vertragsppartner einen Schaden geltend machen,ob ich diesen Schaden verursacht habe habe,und ob ich dafür aufkommen muss,ist eine andere Sache.
Das BGB ist über 100 Jahre alt, das sollte selbst in der letzten Berufsschule durchgedrungen sein.
Ach,jetzt entäuscht du mich aber. :whistle: Beruht dein Wissen nur auf Stunden in der Berufsschule?? :whistle:
"Mein" Wissen ist etwas fundierter.So muss ich dir "teilweise" Recht geben. Der Ursprung des BGB ist mehr als 100 Jahre alt.Aber das hast du vermutlich in der Berufsschule verpennt oder warst nicht anwesend,das BGB wurde einige male erneuert/verändert.

Bevor du hier weiter die User verunsicherst!!!
Erkläre mir mal die Fristen einer Anfechtung.
Ich glaube das kannst du nicht,denn da haste in der Berufschule auch gepennt.
ich kann einen Vertrag auch nach Jahren anfechten.
§ 124 BGB Anfechtungsfrist

Zitat:
(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt,
Zitat Ende.

Entdecke ich nach 2 Jahren das ich getäuscht wurde,kann ich den Vertrag immer noch anfechten.
Dazu kommt § 121 BGB Anfechtungsfrist
Zitat:
(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.
Zitat Ende.

Bei einem Vertrag,der schon einige Jahre läuft."könnte" ein Schaden entstanden sein.
aber nicht bei einem Vertrag der nicht zustande gekommen ist
 
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Clarissa

New member
Nun, das bezieht sich hier in diesem Fall leider nicht auf den monatlichen Beitrag von ungerade 30.- €, sondern auf "Verbindungskosten", also kosten, die angefallen sind wenn man telefoniert oder sms geschrieben hat.

Die 30.- € beziehen sich auf den Vertrag der ja nichtig wird durch die Anfechtung...

Die Verbindungskosten sind der Schadensersatz, um den es hier geht...

Ich zittiere einfach mal das Schreiben von Vodafone:

Sehr geehrte Kundin,[...]

Sie baten uns, Ihnren Vertrag zu stornieren.

Die angefallenen Kosten schreiben wir Ihrem Kundenkonto gut. Einzige Ausnahme sind eventuell angefallene Verbindungskosten.
 
Hallo ihr Lieben,

auch ich bin Ende Dezember diesen betrügerischen Konnex.me-Leuten auf den Leim gegangen.
Nachdem ich dieses Forum gefunden und mir alles durchgelesen habe, habe ich Clarissa um ihr Schreiben gebeten. Es hat mir wirklich sehr geholfen, danke nochmals, Clarissa!
Ich habe es allerdings etwas umgeschrieben, da ich nicht wollte, dass die Konnex-Leute sich denken "die meint das ja gar nicht ernst, schickt nur ne Kopie von irgendeinem fremden Schreiben".
Ich habe außerdem noch etwas recherchiert, weil ich mir eigentlich sicher war, zu wissen, dass Verkäufer dazu verpflichtet sind, auf AGBs hinzuweisen, damit diese wirksam werden. Das ist ja aber grade der Punkt, denn ich wette drauf, dass keiner von uns drauf hingewiesen wurde...(sonst wäre der Vertrag ja auch nicht zustande gekommen). Also hab ich wie gesagt recherchiert und voilà: § 305 BGB Abs. 2 besagt genau das. Damit die AGBs wirksam einbezogen (also gültig) sind, muss der Kunde VOR Vertragsabschluss über sie informiert worden sein.
Deshalb hab ich diesen Paragraphen in das Anfechtungsschreiben miteingearbeitet, eine Frist gesetzt (08.02.2011) und andernfalls mit Verbraucherzentrale "gedroht".

Ich melde mich natürlich sofort, sobald sich etwas tut;)
 
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Bibi Blocksberg

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also ich hab mir gedacht ich änder lieber nicht viel in clarissas vordruck..damit man dann vllt noch damit argumentieren kann " wenn andere menschen mit dieser anfechtung durchkommen, dann müssen sie mich genauso aus dem vertrag lassen" oder was meint ihr? ich hab konnex eine frist bis heute gesetzt. denke aber nicht das die sich melden. hoffe jetzt das diese woche noch post von vodafone kommt, ansonsten ruf ich am ende der woche nochmal bei vodafone an. paket müsste gestern bei konnex eingetroffen sein..schon wieder 6 euro versandkosten.. :( naja muss ja. ich halte euch auf dem laufenden :) bis denn
 

alev

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Hallo, bin ganz neu im Forum und bin auch auf konnex reingefallen...
habe gestern unterschrieben und war zum Glück dann doch misstrauisch und habe danach gegoogelt und bin dann auf diese seite gestoßen.
Habe auch per e-mail gleich ein Widerruf zu konex geschickt, aber keine Angaben gemacht, reicht da ein formloses Schreiben ohne Angaben von Kontodaten etc.
Muss ich auch bei vodafonea kündigen. Hab da nämlich grad in der hotline angerufen und die haben gar keine Daten von mir, wahrscheinlich auch, weil ich es erst gestern unterschrieben habe.
 

schnippewippe

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War eben bei Google auf der Seite.
Konnex - AGB - Konnex - Startseite

Hansestar Marketing GmbH, Neuer Wall 80, D – 20354 Hamburg, Tel.: (040) 75 29 18 53, Fax: (032 12) 10 38 079, Mail: info*konnex.me Geschäftsführer: Thomas Munzinger.

Da steht in der Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Hansestar Marketing GmbH, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg .........usw.

Ich würde hier aber ein Einschreiben per Rückantwort schicken.

Weder ein einfacher Brief noch ein Fax oder eine Email "" wie wir sie schicken "" sind vor Gericht ein Beweis.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht 123recht.net
 
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alev

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Danke schnippewippe für die schnelle Antwort, habe es auch gerade bei der Post mit Rückschein abgegeben. Hoffe das reicht aus...???? Habe totale Panik bekommen:confused:
Weiß jemand zufällig auch, ob die einem eine Kündigungsbestätigung schicken oder hört man nie wieder etwas von denen???
Thx:)
 

Clarissa

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Also ich hab von Konnex.me nichts mehr gehört, aber von Vodafone, die mir bestätigt haben, dass die Verträge storniert wurden.
 

Bibi Blocksberg

New member
ohhrr ich könnt durch drehen..hab grad bei vodafone angerufen..sollte mich ja nach 10 tagen melden. die haben aber wiederrum noch nichts von konnex bekommen..und das müssen die ja bevor die meinen vertrag stornieren können. wie lange hats bei euch gedauert?
also ich hab in die vorlage von clarissa an konnex eine frist bis zum 25.01.11 gesetzt.. :( diese ungewissheit ist so blöööd. und wär auch voll ärgerlich wenn jetzt wieder 30 euro weggehen, für den nächsten monat, auch wenn ich es wieder kriegen würde.
 

Clarissa

New member
Also ich hatte ihnen eine Frist bis zum 10.01.2011 gesetzt und als Datum auf dem Schreiben mit den Stornierungen steht der 11.01.2011.
 

joshua

New member
Hallo Leute.

habe gerade diesen Vertrag unterschrieben. Unendlich ärgerlich weil ich neulich erst auf sowas reingefallen bin. habe meinen Kopf scheinbar nicht dort wo er hingehört und werde von jetzt an NIE wieder irgendetwas auf der Straße unterschreiben.
AH! Ich ärger mich...

Kann mir jemand sagen was ich alles beachten sollte um sämtliche Vertragsbindungen von mir zu lösen? Ich habe einen vertrag von Vodaphone und eben diesen "Deine Simkarte" Vertrag unterschrieben.

Wie gehe ich ab jetzt am besten mit der Situation um? Kann ich per Anruf den Vertrag wiederrufen lassen? oder wie sollte das ganze ablaufen?

Liebe Grüße und icvh hoffe auf schnelle Hilfe von euch hier =)

Tolles Forum.

edit// Ok ich hatte nun eine Dame am Apperat, die meinte ich muss schriftlich widerrufen. Meint ihr, eine E- Mail reicht?
 
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catwoman

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Meine Ganzen kündigungen und das Paket sind gestern an bei den Empfängern angekommen... meine Frist habe ich zum 9.11 gesetzt... denke nicht dass ich bis dahin was hören werde...aber spätestens nach 5 wochen ( wegen meiner Bank)
andererseits die wollen sich doch alle nicht sowas antun und was von einem Anwalt hören oder??? Also können die ja eigendlich nur die Kündigung akzeptieren
 

joshua

New member
Die Dame am Telefon war wirklich sehr freundlich. Da ich aber neulich erstauf den lieferservice Frei Haus reingefallen bin, würde ich gerne Sicherheit haben. ich hab superSchiss, das auf eine E-Mail welche ich versende, keine Antwort bekomme und es am ende heißt. Hieri st dein vertrag Kerlchen...
 

catwoman

New member
Die Dame am Telefon war wirklich sehr freundlich. Da ich aber neulich erstauf den lieferservice Frei Haus reingefallen bin, würde ich gerne Sicherheit haben. ich hab superSchiss, das auf eine E-Mail welche ich versende, keine Antwort bekomme und es am ende heißt. Hieri st dein vertrag Kerlchen...
wenn deine 2 wochen noch nicht vorbei sind dann würde ich es widerrufen...
und am besten noch zu einem Vodafone shop gehn und richtig druck machen bevor du da nicht mehr so leicht rauskommst..und wenn die handys kommen garnicht erst aufmachen ..:thumbsup:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
ich hab superSchiss, das auf eine E-Mail welche ich versende, keine Antwort bekomme und es am ende heißt. Hieri st dein vertrag Kerlchen...
Das muss dich nicht interessieren wenn du die e-Mail archivierst.

Das Problem bei einer e-Mail,die Beweiskraft.
Aber:
Konnex AGB schrieb:
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Besser wäre es natürlich den Widerruf mit der Tante Post zu verschicken.
 
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