Lotto Abofalle brauch dringend Hilfe

Dai

New member
Hi folgendes Problem.
Meine Mutter hat leider vor nem halben jahr etwa per telefon Lotto gespielt wurd dazu überredet ich weiß es nicht.
Dann riefen mehrere Firmen an es ginge um ne Kündigung vom Lotto sie wollt wieder raus und hat deshalb mit ihnen die Daten vergliechen nun hängt sie da drin und zahlt jeden monat etwa 150 euro...
sie hat nun gehofft das dat nach 3 monaten vorbei ist wies wohl am telefon gesagt wurde ist es aber nicht

sie hats mir nu erzählt und ich hab hier noch den "vertrag" von win paradies

vetrag verlängert sich um 3monate...
anfang datum 18.08.09
kann 4 wochen vor ablauf wohl kündigen
wenn ich das richtig verstehe hängt sie da also noch drin weil ich grad nicht kündigen kann oder?
sollt die kündigung per telefax oder post sein und was muss ich schreiben?

gibts noch ne möglichkeit da jetzt rauszukommen?
ältere Menschen per telefon so auszunutzen ist ne riesensauerei....

kann mir jemand helfen?
wär super dankbar
 

Dai

New member
nein ich hab hier drin stehn :
die mindestvertragslaufzeit beträgt 3 monate und beginnt mit der telefonischen willenserkärung
 

Dai

New member
also wenn ich das richtig versteh ist lotto werbung am telefon verboten?
also selbst wenn die mir schriftlich was schicken kann ichs zurückbuchen?
selbst wenns schon bezahlt wurde? will da nicht in juristische schwierigkeiten kommen...

danke für die hilfe
 

Winnimaus

New member
Wenn ich Dir nen Brief schicke indem ich von Dir jeden Monat 300 Euro verlange, weil mir danach ist, überweist Du mir dann das Geld?? ;)

Wenn Du Dir in der Sache so ziemlich unsicher bist, und wenn Du wissen möchtest wie Deine Mutter am besten das schon überwiesene Geld zurückbekommt, kann Dir ein Fachanwalt mit Sicherheit einen guten Rat geben. - Wäre eh für mich persönlich der erste Gang gewesen. Selbst wenn Du oder Deine Mutter nicht Rechtsschutzversichert seid, wären mir persönlich die paar Euro´s an Beratung wert...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Du hast nen Vertrag vor Dir liegen, den Deine Mutter unterschrieben hat???
:p Verträge sind an keiner Norm gebunden,können also "mündlich" abgeschlossen werden.Eine Unterschrift ist also nicht erforderlich.

Dann riefen mehrere Firmen an es ginge um ne Kündigung vom Lotto sie wollt wieder raus und hat deshalb mit ihnen die Daten vergliechen nun hängt sie da drin und zahlt jeden monat etwa 150 euro...
Die Beträge zurückbuchen lasssen.( die 6 Wochenfrist ist ein Märchen,es ist auch nach 6 Wochen möglich);Kontobewegungen im Auge behalten.

Deine Mutter wurde vermutlich nicht über ihr Widerrufsrecht informiert (in Textform (Brief/eMail)) also ist das Widerrufsrecht nicht erloschen.
 

Dai

New member
Nach erhalt der " Belehrung in Textform" da steht hinten alles drauf Vertragslaufzeit etc.
Vorne Kundennummer, Geldzurückgarantie etc...

kommt man da noch raus?
 

Dai

New member
noch jemand ne idee?
anwaltsberatung würde 59 euro kosten würd ich natürlich gern sparen wenn einer von euch noch rat weiß
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
noch jemand ne idee?
anwaltsberatung würde 59 euro kosten würd ich natürlich gern sparen wenn einer von euch noch rat weiß
werd mal bei der rechtsschutzversicherung nachfragen
Eine Rechtschutzversicherung bei der man noch bezahlen muss?
Einen Rat,wie du ihn möchtest,können,dürfen wir nicht geben.
Es gibt aber auch: nordrheinwestfalendirekt.de/Beratungs-,Prozesskostenhilfe
Sollte das auch nichts für dich sein,dann bleibt nur der Musterbrief der Verbraucherzentrale. verbraucherzentrale-rlp.de/Pressemitteilung und Musterbrief
 

Winnimaus

New member
noch jemand ne idee?
anwaltsberatung würde 59 euro kosten würd ich natürlich gern sparen wenn einer von euch noch rat weiß
Man kann die Sache aber auch mal durchrechnen...entweder ich geb einmal 59 Euro aus, oder aber vom Konto wird jeden Monat 150 Euro oder sowat abgebucht......naaaa? Wo kommt man dann günstiger bei weg??
 

schnippewippe

New member
Abzocke am Telefon : Lotto-Gesellschaften nehmen Senioren aus

Hagen. Die Abzocke insbesondere von Senioren hat in Hagen massiv zugenommen. Mindestens fünf Fälle landen jede Woche auf den Schreibtischen der Berater der Hagener Verbraucherzentrale. Dabei liegen die Schäden oft jenseits der 1000-Euro-Marke.

Ihren Namen will die Hagenerin nicht nennen. Weil sie sich schämt, sich nicht traut, ihren Kindern davon zu erzählen, dass sie am Telefon auf dreiste Abzocker hereingefallen ist. Fast 1000 Euro sind von ihrem Konto abgebucht worden. Von dubiosen Lotteriegesellschaften, die zum Teil nur über einen Briefkasten verfügen.......weiter im link
 

schnippewippe

New member
Also ich kann nur immer wieder schreiben redet mit den älteren Mitmenschen. Aber nicht erst dann, wenn sie in der Schei**e sitzen. Viele begreifen es einfach nicht. :ermm:
Abzocke bei Gewinnspielen ( Lotto usw. )

Viele Betroffene stehen den aggressiven Werbern hilflos gegenüber und verschweigen oft aus Scham ihren Angehörigen gegenüber, wenn sie in die Werbungs-Falle gegangen sind.



Lotto-Tipp-Gemeinschaften ----- Es darf gar nicht geworben werden.
Gespräch mit der Verbraucherzentrale. Das werden auch ältere Mitmenschen verstehen.

Hier wird gesagt das man 8 Wochen Zeit hat das Geld wieder zurückbuchen zu lassen.
Schön das es jetzt auch da bekannt gegeben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
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Aus TV-Beitrag:
Lotto-Tipp-Gemeinschaften ----- Es darf gar nicht geworben werden.
:whistle: falsch.Es darf nicht im Fernseh,Rundfunk,Internet,Telekommunikationsanlagen geworben werden.

§ 5 GlüStV
(2) Werbung für öffentliches Glücksspiel darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des §
1 stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen
oder ermuntern. Sie darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete
Zielgruppen richten. Die Werbung darf nicht irreführend sein und muss deutliche Hinweise
auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger, die von dem jeweiligen Glücksspiel
ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.

Aus TV-Beitrag:
Hier wird gesagt das man 8 Wochen Zeit hat das Geld wieder zurückbuchen zu lassen.
:whistle: falsch.
Hierzu gibt es sogar ein BGH-Urteil:

a) Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.

b) Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.
(....)
Quelle&mehr: lexetius.com

Ps.
Werden unberechtigt Beträge abgebucht,dann muss man sich bei der ersten Inkassostelle (Empfängerbank) beschweren.

Denn der "Empfänger" hat einen Vertrag (Lastschriftabkommen) mit seiner Bank.
Im Lastschriftabkommen heisst es
(....) der sich aus der Lastschrift ergebende Betrag eingezogen, und zwar aufgrund
1. einer dem Zahlungsempfänger von dem Zahlungspflichtigen erteilten schriftlichen Ermächtigung (Einzugsermächtigung)
oder
2. eines der Zahlstelle von dem Zahlungspflichtigen zugunsten des Zahlungsempfängers erteilten schriftlichen Auftrags (Abbuchungsauftrag).
 

schnippewippe

New member
:whistle: falsch.Es darf nicht im Fernseh,Rundfunk,Internet,Telekommunikationsanlagen geworben werden.
:
legales Glücksspiel ( Spiel mit behördlicher Erlaubnis )
Meins
Lotto-Tipp-Gemeinschaften ----- Es darf gar nicht geworben werden.


Werbung für öffentliches Glücksspiel darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des § 1 stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern.
Was ja wohl in der Werbung die man per Post bekommt gemacht wird. Man soll sich ja für das Mittspielen beim Lotto anmelden. Nach der Anmeldung spielt man dann in einer Tippgemeinschaft mit.
Wieso darf man nun weiterhin per Post beworben werden ?

Die Sache mit der Rückbuchung :

In den Foren wird jetzt immer sehr gerne das eine Urteil """BGH, Urteil vom 6. 6. 2000 - XI ZR 258/ 99; OLG Dresden; LG Leipzig (Lexetius.com/2000,1154 [2000/10/827])"""" überall genannt.

Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschrift ohne Einhaltung einer bestimmten Frist
Im Urteil des BGH vom 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einer betrügerischen Abbuchung Bankkunden auch noch nach 6 Wochen widerrufen dürfen. Es besteht allerdings für die Bankkunden die Pflicht, ihrer Kontoauszüge regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Andernfalls kann die Bank ihrem Bankkunden ein Mitverschulden anlasten.
Das sollte man dann aber in den Verbraucherschutzforen auch mal dazu mitteilen. :whistle:
Lastschrift: Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
legales Glücksspiel ( Spiel mit behördlicher Erlaubnis )
Meins
Lotto-Tipp-Gemeinschaften ----- Es darf gar nicht geworben werden.
:whistle: Lotto-Tipp-Gemeinschaften nehmen auch am "legalen Glückspielen" z.B. 6=49 teil.:whistle: Kennste die grösste??? Faber.....

Wenn der Jackpot hoch ist, stehen vor den Annahmestellen Schilder mit dem Hinweis auf die Höhe des Jackpots.Das ist auch Werbung.

Zu Lotto-Tipp-Gemeinschaften,Veranstalter von diesen nennt der Staatsvertrag Gewerbliche Spielvermittlung.
§ 14 (1) Gesetz
zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
sagt:
Art und Umfang der Werbemaßnahmen für die Beteiligung an den vermittelten Spielen oder Spielgemeinschaften müssen angemessen sein und dürfen nicht in Widerspruch zu § 1 stehen. Sie dürfen nicht irreführend sein und insbesondere nicht darauf abzielen, unzutreffende Vorstellungen über die Gewinnchancen hervorzurufen.
Wieso darf man nun weiterhin per Post beworben werden ?
Weil Werbung nicht verboten ist.Ausser in den schon erwähnten Fällen,und mit Hinweis auf z.B. Suchtgefahr.

Hierzu mal ein jüngeres Urteil einer niederen Instanz.
Leitsatz:
Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit staatlichem Glücksspiel erfolgen, sind dann unzulässig, wenn sie zur Teilnahme motivieren, nicht auf eine mögliche Suchtgefahr hinweisen und Minderjährige zum Glücksspiel animieren.

Landgericht Koblenz, Urteil v. 23.12.2008 - Az.: 4 HK O 133/08

Lastschriftverfahren.
Hier wird gesagt das man 8 Wochen Zeit hat das Geld wieder zurückbuchen zu lassen.
8Wochen ist die Frist europäischen Lastschriftverfahren :whistle:
Gut informierte Mitarbeiter der Verbraucherzentralen sprechen von 13 Monaten.
Bei einem nicht vorhandenen Lastschriftmandat und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen.
Quelle&mehr: finanztip.de/lastschriftzahlung
 

schnippewippe

New member
Also dann auf ein Neues.
In deinem Link steht aber auch,

Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren acht Wochen nach Kontobelastung. Im nationalen Lastschriftverfahren gilt eine Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals liegt. Bei einem nicht vorhandenen Lastschriftmandat und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr.
Also wenn ich zugestimmt habe,bleiben mir nur 6 Wochen Zeit ----Aber---

Ab dem 31. Oktober 2009 gelten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Lastschriftverfahren. Neben dem zunächst weiterlaufenden und auf Deutschland begrenzten Lastschriftverfahren tritt wegen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie nun auch die SEPA-Lastschrift.

Anbieter von Produkten und Dienstleistungen können sich nicht mehr auf eine nur mündlich (also zum Beispiel am Telefon) erteilte Einzugsermächtigung berufen. Die Ermächtigung zum Bankeinzug ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Betrüger haben so schlechtere Chancen und können nicht mehr behaupten, der Kunde hätte telefonisch seine Einwilligung zum Bankeinzug gegeben. Als Folge werden viele Verbraucher angeschrieben und um eine schriftliche Einwilligung zur Teilnahme am Lastschrifteinzug gebeten.
Also ohne schriftliche Einwilligung besteht keine Einwilligung .----Aber ----

7. Teil: Stirbt
2009 die deutsche Lastschrift?


Da kann sich jetzt jeder selber schlau machen.

Trotzdem sollte man auch das mitteilen. Und darum geht es mir.
Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschrift ohne Einhaltung einer bestimmten Frist
Im Urteil des BGH vom 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einer betrügerischen Abbuchung Bankkunden auch noch nach 6 Wochen widerrufen dürfen. Es besteht allerdings für die Bankkunden die Pflicht, ihrer Kontoauszüge regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Andernfalls kann die Bank ihrem Bankkunden ein Mitverschulden anlasten.
Da in deinem Link von SEPA-Lastschriften die Rede ist ,hier mal eine Beschreibung.
Lastschriftverfahren: Umstellung auf SEPA-Lastschriften

Da steht.
# Rückbuchung innerhalb von acht Wochen möglich
# Bei unrechtmäßigen Kontobelastungen (unauthorisierte Lastschrift) kann eine Rückbuchung innerhalb von dreizehn Monaten erfolgen; Fristbeginn erfolgt mit der Kontobelastung. ACHTUNG: Die Ausschlussfrist von 13 Monaten bedeutet, dass man den Anbieter grundsätzlich unverzüglich bei fehlerhaften Buchungen und unbefugten Abbuchungen auf den Buchungsfehler hinweisen muss. Nach Ablauf der 13-Monats-Frist ist auch eine fehlerhafte Buchung nicht mehr zu korrigieren!!!
 
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