schnippewippe
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Kinderpornos nicht zwingend Entlassungsgrund für Lehrer
Kinderpornos nicht zwingend Entlassungsgrund für Lehrer
Bundesgericht verweist auf geringe Strafen vor 2003
Kinderpornos nicht zwingend Entlassungsgrund für Lehrer
Bundesgericht verweist auf geringe Strafen vor 2003
Kinderpornos auf dem heimischen PC sind ein schweres Dienstvergehen für Beamte. Eine Entlassung ist allerdings trotzdem auch bei Lehrern nicht zwingend, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Maßgeblich für die disziplinarischen Folgen sind danach die strafrechtliche Bewertung und die Nähe zur konkreten Arbeit...............mehr im link